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Stellungnahme zum Referentenentwurf der Kritisverordnung mit Stand 26.05.2026

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf der Kritisverordnung mit Stand 26.05.2026 aufgefordert.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Immerhin kommt Bewegung rein, ein großer Wurf ist allerdings nicht gelungen. Die sinnfreie Grenze von 500.000 Menschen Versorgung bleibt bestehen, dringend benötigte KRITIS-Sektoren werden nicht ergänzt. Die AG KRITIS steht daher für die fachliche Begleitung der weiteren Ausgestaltung wie stets ehrenamtlich zur Verfügung.

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Anhörung im EU Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zur Stärkung des Katastrophenschutzes in der EU und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur in Europa

Der Gründer und Sprecher Manuel HonkHase Atug  wurden vom EU Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) als Sachverständiger in der Anhörung zur Stärkung des Katastrophenschutzes in der EU und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur in Europa am 01.06.2026 berufen.

Stärkung des Katastrophenschutzes in der EU und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur in Europa

„Aussprache mit Martin Schieffer, Leiter des Referats Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung der Radikalisierung, kritische Infrastrukturen (GD HOME), Hans-Ulrich Goessl, Leiter des Referats Katastrophenschutzpolitik (GD ECHO), Aleksi Aho, Analyst der Community of Interest on Vulnerabilities and Resilience, Europäisches Kompetenzzentrum für die Abwehr hybrider Bedrohungen (per Fernteilnahme), Manuel „HonkHase“ Atug, AG KRITIS (per Fernteilnahme)“

 

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„KRITIS Betreiber müssen dazu verpflichtet werden, echte Basis-Sicherheitsmaßnahmen permanent umsetzen, was bereits durch EU CER und EU NIS2 regulatorisch abgebildet wurde. Darüber hinaus muss aber durch Rechtsdurchsetzung auch sichergesellt werden, dass diese Maßnahmen ergriffen werden. Und das steht in ganz Europa massiv aus. Die Checks & Balances sind nicht gegeben, Aufsichtsbehörden sanktionieren kaum bis gar nicht. Teilweise wurden die beiden Richtlinien in EU-Mitgliedsstaaten nicht mal verabschiedet.

Aufsichtsbehörden schauen dabei oftmals nur tatenlos zu, statt Rechtsdurchsetzung auszuüben und die Behebung dieser Fahrlässigkeit einzufordern. Die Verantwortlichen Ministerien und Regierungen  eben  en Aufsichtsbehörden weder genug Stellen für die Rechtsdurchsetzung, noch ist der politische Wille da, diese wirksam einzufordern.

Wir betonen daher ausdrücklich, dass durch eine solche Vorgehensweise durchaus auch vorsätzlich Menschenleben riskiert werden, wenn keine Anpassungen zur Behebung dieser erheblichen Mängel vorgenommen werden.“

 

Die Rede von HonkHase zur Stärkung des Katastrophenschutzes in der EU und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur in Europa im EU Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 01.06.2026 steht hier zum Download bereit:

Die Agenda im EU Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vom 01.06.2026 steht hier zum Download bereit:

Die Aufzeichnung findet ihr hier:

Die Aufzeichnung der genauen Zeitmarke 16:13:38 – 17:10:15 mit deutscher Übersetzung der EU findet ihr hier:

Referentenentwurf des BMI: Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz – Kritisverordnung – KritisV

Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten die öffentlichen und öffentlich gewordenen Referentenentwürfe der „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung – KritisV)“ bereit.

Die AG KRITIS veröffentlicht im Sinne der zivilgesellschaftlichen Transparenz alle Versionen, die öffentlich verfügbar sind oder die uns über mehrere voneinander unabhängige Quellen zugespielt werden.

Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.

Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS zum aktuellsten Erwurf:
„Immerhin setzt Deutschland jetzt die Liste wesentlicher Dienste aus der europäischen „Delegierte Verordnung (EU) 2023/2450“ um.

Der Schwellenwert, ab wann etwas eine Kritische Infrastruktur ist, beträgt derzeit leider weiterhin grundsätzlich 500 000 von einer Anlage zu versorgende Einwohnerinnen.

Dieser Schwellenwert wird seit 2016, als das erste IT-Sicherheitsgesetz erlassen wurde, verwendet. Bis heute wurde dieser Schwellenwert nicht wissenschaftlich untersucht, sondern aufgrund der Versorgungsmöglichkeit der Rettungskräfte mit dieser Menge Menschen an Ersatzstrom in einem Katastrophenwinter vor vielen Jahren ungeprüft von einem Wirtschaftsprüfer übernommen. Wir fordern die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung, bis zu welchem Schwellwert eine Ersatzerbringung der kritischen Dienstleistung jeweils pro Sektor oder Anlage für möglich erachtet wird.“

 

Timeline der KritisV Versionen:

26.05.2026 RefE Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (85 Seiten, PDF generiert aus dem Word-Original des BMI). Anmerkung: Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Es können sich daruas auch noch Änderungen ergeben. Die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung steht auch noch aus.

To be continued…

 

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

 

Die Stellungnahme der AG KRITIS zur Kritisverordnung findet ihr hier

 

Alle Referentenentwürfe zu KRITIS Dachgesetz findet ihr hier:

 

Alle Referentenentwürfe zu NSI-2 und NIS2UmsuCG findet ihr hier:

 

Referentenentwurf des BMI: KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG

Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten alle Referentenentwürfe des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“, kurz KRITIS-Dachgesetz, bereit.

Das BMI hat in der Vergangenheit leider öfter mal versäumt, eine solche Transparenz im Sinne der Gesetzgebung eigenständig vorzunehmen, daher muss die Zivilgesellschaft diesen Bug fixen.

Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.

Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS zum aktuellsten Entwurf:
„Wesentliche Verbesserungen sind auch mit dem aktuell vorliegenden Änderungsantrag nicht in Sicht, alle wichtigen Fragestellungen wurden auf später verschoben, Rechtsunsicherheiten bleiben weiterhin bestehen. Die Resilienz von Kritischen Infrastrukturen bleibt weiterhin weit hinter den von der EU gesetzten Zielen zurück. Alle wesentlichen Defizite aus vorherigen Entwürfen bleiben daher weiterhin bestehen, so dass die Forderungen der AG KRITIS, sie abzustellen, ebenfalls aufrechterhalten werden:

1. Alle kritischen Infrastrukturen inkl. Sektor Staat und Verwaltung vollständig in den Geltungsbereich nehmen

2. Konkrete Maßnahmen definieren, statt auf eine Verordnung zu verweisen, die erst in 2030 kommen soll.

3. Rechtsdurchsetzung gewährleisten, indem die minimalen Strafzahlungen und Sanktionierungen auf nennenswerte Beträge vergleichbar NIS2 oder höher angeglichen werden.

4. Transparenzpflichten sind in einer Demokratie wesentlich und schützen gegen Unfälle, siehe Fachbeitrag der AG KRITIS.“

Timeline der KRITIS-DachG Versionen:

26.01.2026 Änderungsantrag KRITIS-Dachgesetz (15 Seiten)

03.11.2025 Gesetzesentwurf KRITIS-Dachgesetz (80 Seiten)

09.09.2025 Regierungsentwurf KRITIS-Dachgesetz (85 Seiten)

29.08.2025 Anschreiben Verbändebeteiligung gemäß § 47 GGO – KRITIS-Dachgesetz (3 Seiten)

27.08.2025 Gesetzesentwurf der Bundesregierung KRITIS-Dachgesetz (83 Seiten)

27.08.2025 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (86 Seiten)

06.11.2024 Gesetzesentwurf der Bundesregierung KRITIS-Dachgesetz (83 Seiten)

05.11.2024 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (5 Seiten, AG KRITIS generiertes PD aus dem Original)

05.11.2024 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (5 Seiten, Original Word Dokument)

05.11.2024 KRITIS-Dachgesetz (80 Seiten)

10.04.2024 KRITIS-Dachgesetz (82 Seiten)

21.12.2023 KRITIS-Dachgesetz (74 Seiten)

21.12.2023 Vergleichsversion – KRITIS-Dachgesetz (100 Seiten)

21.12.2023 Übersicht wesentliche Änderungen – KRITIS-Dachgesetz (9 Seiten)

17.07.2023 KRITIS-Dachgesetz (48 Seiten)

To be continued…

 

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

 

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 03.11.2025 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.08.2025 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 21.12.2023 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu NIS2 Referentenentwürfen findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu IT-SiG 2.0 Referentenentwürfen findet ihr hier:

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025 aufgefordert, da unser Gründer und Sprecher Manuel ‚HonkHase‘ Atug zur Anhörung im Innenausschuss am 1.12.2025 als Sachverständiger geladen wurde.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Seit dem letzten Entwurf und den Stellungnahmen dazu sind genau zwei Tippfehler und eine Referenz geändert worden. Das ist ein Mittelfinger in das Gesicht der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zugleich und erreicht damit einen neuen Höhepunkt an Dreistigkeit. Die Verantwortlichen für die Sicherheit in Deutschland scheinen mit Vorsatz keine Handlungen aus den hybriden Gefährdungen der letzten Monate ableiten zu wollen. Ab wann werden solche Menschen eigentlich als Gefährder eingestuft?“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Die Rede von Manuel ‚HonkHase‘ Atug im Innenausschuss des Bundestags vom 1.12.2025 steht hier zum Download bereit:

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Die Aufzeichnung der Anhörung im Bundestag findet ihr hier:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

https://ag.kritis.info/2025/08/29/referentenentwurf-des-bmi-kritis-dachgesetz-kritis-dachg/

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025 aufgefordert.

Der auch von der AG KRITIS unterzeichnete offene Brief „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ der Gesellschaft für Informatik e.V. von Dezember 2020(!) hat weiterhin Bestand, da auch hier erneut die sehr kurzen Fristen eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nahezu unmöglich machen.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das KRITIS-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren.“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025

Anlässlich der am 23.02.2025 bevorstehenden Bundestagswahl haben wir die Gelegenheit genutzt und alle im Bundestag vertretenen Parteien gebeten, unsere Wahlprüfsteine zu beantworten.

Folgender Text wurde am 22.12. an alle Parteien versendet:

Die Herausforderungen unserer Zeit rücken die Themen IT-Sicherheit, Resilienz und Krisenvorsorge in einen besonderen Fokus.
Wir haben uns, vor dem Hintergrund der knappen Zeit bis zur Wahl, auf wenige, aber spezifische, Fragen beschränkt.
Ergänzen Sie in Ihrer Antwort gerne inhaltliche Schwerpunkte, die Ihre Partei zusätzlich priorisieren möchte.

  1. Wie stehen Sie zu den Ausnahmen im Sektor „Staat und Verwaltung“ für Ministerien und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in der Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie NIS2 sowie im KritisDG?
    Welche darüberhinausgehenden Maßnahmen wollen Sie ergreifen um die IT-Sicherheit an den genannten Stellen zu verbessern?
  2. Wie stehen Sie zu der Idee, eine Kritis-Verordnung für den Sektor Staat und Verwaltung zu erlassen?
  3. Teilen Sie die Einschätzung, dass dem Staat und seiner Verwaltung IT-Fachkräfte und IT-Fachkompetenz fehlen?
    Wie werden Sie die Personalentwicklung und Kompetenzbildung vorantreiben?
    Wie stehen Sie zu einer TVÖD-Reform, die die Gehaltsniveaus von IT-Fachkräften der marktwirtschaftlichen Realität annähert?
  4. Wie stehen Sie zur Reform des Computerstrafrechts um insb. ehrenamtlichen IT-SicherheitsforscherInnen Rechtssicherheit zu verschaffen?
    Werden Sie den vom BMJ begonnenen Reformprozess fortführen?
  5. Wie stehen Sie zur Forderung der Zivilgesellschaft nach mehr Unabhängigkeit für das BSI?
    Welche Konzepte für die Umsetzung dieses Ziels präferieren Sie?
  6. Teilen Sie die Einschätzung, dass Deutschland derzeit keine ausreichenden Bewältigungskapazitäten für Großschadenslagen, hervorgerufen durch Cybervorfälle, hat?
    Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zur Umsetzung des Konzepts „Cyberhilfswerk“ sowie der aktuell laufenden Machbarkeitsstudie im THW?

Die Antworten werden wir veröffentlichen. Wir haben um Antwort bis zum 15.01.2025 gebeten und werden danach die erhaltenen Antworten bereitstellen.

Foto von Mika Baumeister auf Unsplash

Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung des NIS2UmsuCG vom 02.10.2024

Update auf v1.1 am 27.10.2024: Ergänzungen durch Feedback von den Mitgliedern der AG KRITIS als auch aus der Zivilgesellschaft.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 20/13184) des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz), kurz NIS2UmsuCG, wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über 23 Gesetze und Verordnungen ändern soll. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die unter Artikel 1 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Der Gesetzesentwurf bringt grundsätzlich einige Klarheiten und tiefgreifende Regulierungen im KRITIS-Umfeld mit sich. Gleichzeitig bewirken unnötige Komplexität und Ausschlüsse eine zerklüftete Regelung insgesamt, aber insbesondere auch der KRITIS-Sektoren. Im Ergebnis ergibt sich die Einstufung einer konkreten Einrichtung als auch der daraus abzuleitenden erforderlichen Tätgikeiten leider erst nach ausführlicher und individueller Betroffenheitsprüfung.

Mit dem neuen Referentenentwurf vom 02.10.2024 werden aus unserer Sicht keine wesentlichen Verbesserungen zu den bisherigen Referentenentwürfen erreicht und lediglich Defizite aufrechtgehalten.

Zur Berücksichtigung der Zivilgesellschaft (gemäß Kolaitionsvertrag!) stellt die AG KRITIS fest:

Definitionen wie „kritische Anlagen“ können § 56 entsprechend durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Diese werden durch das BMI im Zusammenwirken mit anderen Ministerien erarbeitet. Bereits im Entwurf vom 07.05.2024 wurde in Absatz 4 die Einbindung der Zivilgesellschaft für die Definition von „kritischen Anlagen“ entfernt. Im aktuellen Referentenentwurf wurde diese fehlgeleitete Anpassung auf alle 5 Absätze des Artikels ausgeweitet und betrifft somit die Definition von kritischen Anlagen, erheblichen Sicherheitsvorfällen, die Verfahren zur Erteilung von Sicherheitszertifikaten, wann die Sicherheitszertifikate verpflichtend sind, sowie das Sicherheitskennzeichen. Entgegen der bisherigen Praxis sollen Akteure aus der Wirtschaft und der Wissenschaft nicht (mehr) eingebunden werden.

Für alle Regelungen des § 56 fordern wir weiterhin die verbindliche Einbindung der Zivilgesellschaft, die bisher und offenbar auch zukünftig weiterhin keine Berücksichtigung finden soll.

Abschließend betonen wir als AG KRITIS erneut, dass ein transparenter Prozess in der Gesetzgebung sowie umfassende und zeitlich angemessene Beteiligungsverfahren der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei derart tiefgreifenden und weitreichenden Gesetzgebungsverfahren dringend geboten ist.

Insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen und kongruenten Regulierung im KRITIS-Umfeld betrachten wir als AG KRITIS eine gleichzeitige Veröffentlichung und Diskussion von Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) und CER-Richtlinie (KRITIS-Dachgesetz) sowie der im NIS2UmsuCG vorgesehenen Verordnungen für zwingend erforderlich.

Es scheint, als sei weiterhin keine vollständige Harmonisierung der Regelungen zwischen den beiden Gesetzesvorlagen erfolgt – was aktuell aufgrund der mangelnden Transparenz nicht überprüfbar ist. Übrig bleibt eine unsichere Lage bei allen potenziell betroffenen Einrichtungen und ihren Lieferketten, sowie bei allen verantwortlichen Aufsichtsbehörden und Zuständigen für die Umsetzung und Einhaltung der kommenden Regulierungen als auch bei der Wissenschaft, Forschung und zuletzt auch der fachkundigen Bevölkerung, die willens sind, ihren Beitrag durch Fachexpertise ehrenamtlich und kostenfrei beizutragen, dies aber nicht angemessen in den intransparenten Dialog einbringen können.

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

Stellungnahme zum Ref-E des KritisDachgesetz

Am 21.12.2023 kontaktierte uns das Bundesministerium des Inneren und bat um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf der Neufassung des Kritis-Dachgesetz.

Erstmalig bekamen wir die neue Version in einem offenen Format im Änderungsmodus geschickt – dieses Vorgehen möchten wir ausdrücklich loben. Im Vergleich zu allen anderen Kommentierungen und Stellungnahmen waren wir zum ersten Mal direkt in der Lage alle Änderungen direkt zu sehen – das hat viel Zeit gespart.

Ziel der Richtlinie soll sein, „einheitliche Mindestverpflichtungen für kritische Einrichtungen festzulegen und deren Umsetzung durch kohärente, gezielte Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu garantieren.“

Dazu stellen wir fest: Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthält keine Mindestverpflichtungen. Stattdessen regelt der Gesetzesentwurf, welche Behörde die Verordnungen erlassen müssen durch die wiederum Mindestverpflichtungen vorgeben würden.

Ob also die vorgesehenen Mindestverpflichtungen zum Ziel der Erhöhung der Resilienz der kritischen Anlagen und Systeme führen würden, lässt sich anhand des vorgelegten Referentenentwurfes nicht bewerten. Konkrete Handlungsanweisungen für KRITIS-Betreiber sind nicht enthalten.

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Herzlichen Dank für die Erlaubnis das Bild zu verwenden, es stammt von: C. Müller, und steht unter CC BY-SA 3.0 Lizenz – via Wikimedia Commons