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Referentenentwurf des BMI: KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG

Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten alle Referentenentwürfe des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“, kurz KRITIS-Dachgesetz, bereit.

Das BMI hat in der Vergangenheit leider öfter mal versäumt, eine solche Transparenz im Sinne der Gesetzgebung eigenständig vorzunehmen, daher muss die Zivilgesellschaft diesen Bug fixen.

Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.

Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS zum aktuellsten Entwurf:
„Wesentliche Verbesserungen sind auch mit dem aktuell vorliegenden Änderungsantrag nicht in Sicht, alle wichtigen Fragestellungen wurden auf später verschoben, Rechtsunsicherheiten bleiben weiterhin bestehen. Die Resilienz von Kritischen Infrastrukturen bleibt weiterhin weit hinter den von der EU gesetzten Zielen zurück. Alle wesentlichen Defizite aus vorherigen Entwürfen bleiben daher weiterhin bestehen, so dass die Forderungen der AG KRITIS, sie abzustellen, ebenfalls aufrechterhalten werden:

1. Alle kritischen Infrastrukturen inkl. Sektor Staat und Verwaltung vollständig in den Geltungsbereich nehmen

2. Konkrete Maßnahmen definieren, statt auf eine Verordnung zu verweisen, die erst in 2030 kommen soll.

3. Rechtsdurchsetzung gewährleisten, indem die minimalen Strafzahlungen und Sanktionierungen auf nennenswerte Beträge vergleichbar NIS2 oder höher angeglichen werden.

4. Transparenzpflichten sind in einer Demokratie wesentlich und schützen gegen Unfälle, siehe Fachbeitrag der AG KRITIS.“

Timeline der KRITIS-DachG Versionen:

26.01.2026 Änderungsantrag KRITIS-Dachgesetz (15 Seiten)

03.11.2025 Gesetzesentwurf KRITIS-Dachgesetz (80 Seiten)

09.09.2025 Regierungsentwurf KRITIS-Dachgesetz (85 Seiten)

29.08.2025 Anschreiben Verbändebeteiligung gemäß § 47 GGO – KRITIS-Dachgesetz (3 Seiten)

27.08.2025 Gesetzesentwurf der Bundesregierung KRITIS-Dachgesetz (83 Seiten)

27.08.2025 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (86 Seiten)

06.11.2024 Gesetzesentwurf der Bundesregierung KRITIS-Dachgesetz (83 Seiten)

05.11.2024 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (5 Seiten, AG KRITIS generiertes PD aus dem Original)

05.11.2024 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (5 Seiten, Original Word Dokument)

05.11.2024 KRITIS-Dachgesetz (80 Seiten)

10.04.2024 KRITIS-Dachgesetz (82 Seiten)

21.12.2023 KRITIS-Dachgesetz (74 Seiten)

21.12.2023 Vergleichsversion – KRITIS-Dachgesetz (100 Seiten)

21.12.2023 Übersicht wesentliche Änderungen – KRITIS-Dachgesetz (9 Seiten)

17.07.2023 KRITIS-Dachgesetz (48 Seiten)

To be continued…

 

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

 

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 03.11.2025 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.08.2025 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 21.12.2023 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu NIS2 Referentenentwürfen findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu IT-SiG 2.0 Referentenentwürfen findet ihr hier:

Resilienz oder Stromausfall: Berlins Infrastrukturproblem hat eine technische Lösung

Nach den Störungen der Berliner Stromversorgung etablieren sich zwei reflexartige politische Forderungen. Zum einen wird der Ruf nach Videoüberwachung im öffentlichen Raum laut, zum anderen fordert die Sicherheitspolitik die Geheimhaltung von Plänen und Kartenmaterial zu KRITIS-Anlagen. Bei beiden Maßnahmen wird der Schutz kritischer Infrastrukturen behauptet. Beide scheitern jedoch an grundlegenden Realitäten der Infrastruktursicherheit und lenken von den eigentlich notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz ab.

Die Täterfrage als Ablenkungsmanöver

Die zentrale Frage lautet nicht, wer die Störung verursacht hat, sondern wie verwundbar unsere Infrastruktur gegen Störungen ist. Bei Schäden an Kabeln und Leitungen kommen im Wesentlichen drei Verursachergruppen infrage: der wohlmeinende Tiefbauer mit seinem Bagger und andere Unfälle, schuldlose Unwetter- und Naturereignisse sowie Saboteure oder Terroristen. Allen drei Gruppen ist eines gemeinsam – Kameras halten sie nicht davon ab, Schaden anzurichten und sie interessieren sich nicht dafür, ob Daten Online verfügbar waren.

Ziel einer wirksamen Sicherheitsstrategie darf daher nicht die Verhinderung einzelner Störung sein, sondern die Verhinderung von Versorgungsausfällen. Störungen werden immer auftreten. Selbst wenn man alle bekannten Saboteure und Terroristen von heute auf morgen inhaftieren könnte, würde sich morgen jemand Neues finden. Naturereignisse lassen sich darüber hinaus nicht inhaftieren. Die Täterdebatte ist daher zweitrangig. Entscheidend ist die Resilienz von KRITIS.

Kann ein Akteur trotz hoher Strafandrohungen lediglich eine kurze, folgenlose Störung verursachen, wird diese Vorgehensweise unattraktiv. Gleichzeitig profitieren davon auch der Schutz vor Naturereignissen und vor fahrlässigen Beschädigungen und Unfällen bei Bauarbeiten.

Geheimhaltung von KRITIS-Daten: Security through Obscurity scheitert in der Praxis

In der aktuellen sicherheitspolitischen Diskussion wird gefordert, Pläne, Karten und öffentlich zugängliche Informationen zu KRITIS-Anlagen zurückzuhalten oder aus Registern zu entfernen (Transparenzpflichten). Diese Forderung ignoriert mehrere grundlegende Realitäten:

  • Erstens gilt das Prinzip der Irreversibilität öffentlicher Information. Einmal veröffentlichte Daten lassen sich faktisch nicht wieder geheim machen. Die nachträgliche Klassifizierung bereits verbreiteter Informationen erzeugt keine Sicherheit, sondern lediglich eine Sicherheitsillusion. Eine echte Verdrängung dieser Informationen würde erfordern, sämtliche Kabel neu zu verlegen – ein offensichtlich unrealistisches Szenario.
  • Zweitens sind zentrale Infrastrukturelemente auch ohne Pläne erkennbar. Hochspannungsmasten, Mobilfunkmasten, Umspannwerke, Kabelbrücken, Trafostationen usw. lassen sich mit minimalem technischen Verständnis identifizieren. Trassenführungen folgen in der Regel Straßen oder verlaufen sichtbar über Freiflächen. Selbst unterirdische Leitungen sind durch Schächte, Markierungen und Beschilderungen auffindbar. Wer gezielt schaden will, benötigt keine offiziellen Register.
  • Drittens benötigen Tiefbauunternehmen einfachen Zugang zu Leitungsplänen, um versehentliche Beschädigungen zu vermeiden. Der überwiegende Teil der Störungen entsteht nicht durch Sabotage, sondern durch Bauarbeiten. Versicherer nennen das Baggerbiss und diese geschehen trotz öffentlicher Register dutzendfach. Eine Geheimhaltung dieser Informationen verschärft daher paradoxerweise das Risiko versehentlicher Beschädigungen und konterkariert damit den angestrebten Schutzzweck.
  • Viertens sind präzise Infrastrukturdaten nach Naturereignissen und Großschadenslagen für Einsatzkräfte von erheblicher Bedeutung. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Rettungsdienste müssen die Lage sein, beschädigte Leitungen herausfinden zu können, um Eigen- und Fremdgefährdung beurteilen zu können. Wenn Einsatzkräfte nicht wissen, wo eine beschädigte Gasleitung oder ein gebrochenes Hochspannungskabel verläuft, gefährden sie ihr eigenes Leben und verzögern die Hilfe für Betroffene.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Das Geeignetheitsproblem

Parallel zur Forderung nach Geheimhaltung wird die Videoüberwachung mit KI Gesichts- und Verhaltensmustererkennung von KRITIS-Anlagen im öffentlichen Raum gefordert. Während Anlagen auf privatem Grund bereits vollständig überwacht sind, zielt die Forderung nun auf KRITIS-Systeme in öffentlichen Bereichen außerhalb der Liegenschaften der Netzbetreiber. Jeder staatliche Eingriff in Grundrechte muss vier Hürden der Verhältnismäßigkeitsprüfung überwinden:

  • Erstens muss ein legitimer Zweck vorliegen, also ein rechtlich zulässiges Ziel verfolgt werden.
  • Zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, das heißt grundsätzlich in der Lage, das Ziel zu erreichen.
  • Drittens muss sie erforderlich sein, es darf also kein milderes Mittel geben, das genauso wirksam wäre.
  • Viertens muss die Maßnahme angemessen sein, der Nutzen muss also in einem vernünftigen Verhältnis zum Grundrechtseingriff stehen.

Nur wenn alle vier Kriterien kumulativ erfüllt sind, ist eine Maßnahme verhältnismäßig.

Die Anwendung dieser Prüfung auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum zum Schutz kritischer Infrastruktur ergibt folgendes Bild. Der legitime Zweck ist gegeben, denn der Schutz kritischer Infrastruktur stellt ein legitimes staatliches Ziel dar. Die Geeignetheit ist jedoch nicht gegeben. Eine Kamera verhindert keine Sabotagen oder terroristischen Straftaten. Sie ist lediglich geeignet, nach erfolgter Tat Ermittlungsansätze zu liefern. Eine Videoüberwachung kann auch die Alarmierungsgeschwindigkeit erhöhen, eine schnellere Reaktion der Sicherheitsbehörden ist aber auch keine Verhinderung des Vorfalls. Nachteil ist des weiteren, dass durch falsch-positive Alarme die Sicherheitsbehörden unnötig belastet und ggf. überlastet werden.

Die häufig herangezogene abschreckende Wirkung von Videoüberwachung kann lediglich geringfügigen Vandalismus verhindern. Etwa das Werfen von Zigarettenkippen, Graffiti oder ähnliche Bagatelldelikte. Bei erheblichen Straftaten, die Vorsatz und Planung erfordern, wirkt eine Kamera jedoch nicht abschreckend. Sie fördert vielmehr nur den Einsatz von Vermummungen oder die vorherige Beschädigung der Kameras.

Die Erforderlichkeit wäre zu diskutieren, wenn die Geeignetheit gegeben wäre. Als milderes Mittel ließe sich die Schaffung von Redundanz in den Versorgungsnetzen anführen. Diese Maßnahme ist allerdings erheblich kostenintensiver als Videoüberwachung, sodass hier eine echte Abwägungsfrage entstünde. Die Angemessenheit schließlich wäre der eigentlich diskutable Teil, nämlich die Abwägung zwischen Datenschutz und KRITIS-Schutz im engeren Sinne.

Das zentrale Problem der gegenwärtigen Debatte liegt darin, dass ausschließlich über die Angemessenheit diskutiert wird, während die Geeignetheit nicht infrage gestellt wird. Dies stellt keine objektive, sachliche Debatte über den Kameraeinsatz dar. Wer die Geeignetheit überspringt und direkt zur Abwägung übergeht, führt eine Scheindebatte. Wenn eine Maßnahme bereits an der zweiten Hürde der Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitert, erübrigt sich die Diskussion über die vierte Hürde vollständig. Die verfassungsrechtliche Prüfung endet mit der fehlenden Geeignetheit.

Resilienz durch n-1-Prinzip: Der konstruktive Weg

Die eigentliche Antwort auf die Verwundbarkeit liegt nicht in Überwachung oder Geheimhaltung, sondern in technischer Resilienz. Redundante Versorgungswege, Ringnetze statt Sternstrukturen, schnelle Ersatzversorgung und schnelle Wiederherstellungsmechanismen sind die adäquaten Antworten auf Störungsszenarien. Das sogenannte n-1-Prinzip besagt, dass die Stromversorgung auch dann funktionsfähig bleiben muss, wenn eine beliebige Komponente ausfällt. Konkret bedeutet dies, dass bei Ausfall einer Leitung, eines Transformators oder eines Knotenpunkts das Netz so beschaffen sein muss, dass die Versorgung über alternative Pfade aufrechterhalten werden kann. Dieses Prinzip muss konsequent auf allen Netzebenen umgesetzt werden, von der Höchstspannungsebene über die Mittelspannung bis zur Niederspannungsversorgung der Endverbraucherinnen.

Diese Maßnahmen wirken unabhängig von der Art des Auslösers. Sie schützen gleichermaßen vor Sabotage, Naturereignissen und Unfällen. Resilienz verhindert Versorgungsausfälle, reduziert Anreize für Angriffe und erhöht zugleich die allgemeine Betriebssicherheit.

Investitionen in Redundanz sind kostenintensiv. Sie sind jedoch die einzigen Maßnahmen, die Versorgungsausfälle tatsächlich verhindern. Wer ernsthaft Infrastruktursicherheit betreiben will, muss bereit sein, in technische Substanz zu investieren statt in symbolische Sicherheitsmaßnahmen.

Bild von MBehringer via Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG) in Baden-Württemberg

Das Gesetz regelt die Vorbereitung und Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen. Mit der gesetzlichen Neuregelung werden die Stärkung des Katastrophenschutzes und die Sicherung der Einsatzbereitschaft bezweckt.

Leider ist unsere Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) in dieser Verbändeanhörung nicht berücksichtigt worden.
Daher erfolgt die Kommentierung im Beteiligungsportal Baden-Württemberg:

Das neue LKatSG bietet die Chance, den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken.
Diese Chance wird aus Sicht der AG KRITIS jedoch nur genutzt, wenn:
– KRITIS-Betreiber systematisch eingebunden werden,
– die Kooperation mit Organen des Bundes und der Nachbarländer rechtlich verankert wird,
– BOS-Kommunikations- und Warn-Infrastruktur resilient, verschlüsselt und landeseinheitlich betrieben wird,
– Zivilschutz und Katastrophenschutz systematisch miteinander verzahnt werden.
Verantwortung ohne Ressourcen führt zum Scheitern: deshalb muss die Ressourcenausstattung gesetzlich und finanziell abgesichert sein.

Vielen Dank an unsere Mitglieder ijon, Thomas Blinn und Martin für die Mitwirkung an dieser Stellungnahme.

Bild von pjt56 über Wikimedia, CC-BY-SA 3.0 Lizenz

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025 aufgefordert, da unser Gründer und Sprecher Manuel ‚HonkHase‘ Atug zur Anhörung im Innenausschuss am 1.12.2025 als Sachverständiger geladen wurde.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Seit dem letzten Entwurf und den Stellungnahmen dazu sind genau zwei Tippfehler und eine Referenz geändert worden. Das ist ein Mittelfinger in das Gesicht der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zugleich und erreicht damit einen neuen Höhepunkt an Dreistigkeit. Die Verantwortlichen für die Sicherheit in Deutschland scheinen mit Vorsatz keine Handlungen aus den hybriden Gefährdungen der letzten Monate ableiten zu wollen. Ab wann werden solche Menschen eigentlich als Gefährder eingestuft?“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Die Rede von Manuel ‚HonkHase‘ Atug im Innenausschuss des Bundestags vom 1.12.2025 steht hier zum Download bereit:

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Die Aufzeichnung der Anhörung im Bundestag findet ihr hier:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

https://ag.kritis.info/2025/08/29/referentenentwurf-des-bmi-kritis-dachgesetz-kritis-dachg/

Referentenentwurf des BMI: NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG

Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten die öffentlich gewordenen Referentenentwürfe des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ (ehem. „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG“)“ bereit.

Über mehrere voneinander unabhängige Quellen wurden uns verschiedene Bearbeitungsstände des RefE NIS2UmsuCG zugespielt, so dass wir diese hier für den demokratischen Diskurs veröffentlichen.

Dem BMI ist durch die Festlegungen der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien bedauerlicherweise untersagt, Referentenentwürfe dieser Art zu veröffentlichen. Um dieses grundlegende Problem für frühzeitige zivilgesellschaftliche Einbindung zu beheben, hat das BMI zumindest das Diskussionspapier veröffentlicht, als auch die offiziellen Entwürfe auf der BMI-eigenen Webseite bereitgestellt. Die AG KRITIS wiederum veröffentlicht im Sinne der zivilgesellschaftlichen Transparenz alle Versionen, die uns zugespielt werden.

Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.

Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS zum aktuellsten Erwurf:
„Viele der Defizite aus vorherigen Entwürfen bleiben weiterhin bestehen, so dass die Forderungen der AG KRITIS, sie abzustellen, ebenfalls aufrechterhalten werden. Die EU hat Vorgaben zu defensive Cyberresilienz aufgestellt, Deutschland bleibt mit dem aktuellen NIS2 Referentenentwurf weit hinter diesem Ziel zurück.“

Johannes ‚ijon‘ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS zum aktuellsten Erwurf:

„Jeder IT-Sicherheitsforscher wird bestätigen, dass wir im Cyberraum hohe Burgmauern und tiefe Burggräben benötigen, aber keine Kanonen und erst Recht keinen Cyberdome.“

 

Timeline der NIS2UmsuCG Versionen:

05.12.2025 Im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz: Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (68 Seiten)

Wesentlicher Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von 10. November 2025: 10.11.2025 Ausschussdrucksache 21(4)096: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum NIS-2 Gesetz

25.07.2025 Kabinettfassung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (213 Seiten)

23.06.2025 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (206 Seiten)

23.06.2025 Anschreiben Verbände vom BMI (3 Seiten)

23.06.2025 Liste der Verbände vom BMI (14 Seiten)

02.06.2025 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (209 Seiten)

26.05.2025 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (213 Seiten)

02.12.2024 NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – Gesamtübersicht Formulierungshilfe) (221 Seiten)

02.12.2024 NIS2UmsuCG (Formulierungshilfe der Bundesregierung) (3 Seiten)

29.11.2024 NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – Gesamtübersicht Formulierungshilfe) (221 Seiten)

29.11.2024 NIS2UmsuCG (Formulierungshilfe der Bundesregierung) (3 Seiten)

25.11.2024 NIS2UmsuCG (Anwendung auf Bundesverwaltung) (2 Seiten)

02.10.2024 NIS2UmsuCG (Bundestagssentwurf) (210 Seiten)

16.08.2024 NIS2UmsuCG (Bundesratsentwurf) (225 Seiten)

22.07.2024 NIS2UmsuCG (verabschiedeter Regierungsentwurf) (208 Seiten)

19.07.2024 NIS2UmsuCG (212 Seiten)

24.06.2024 NIS2UmsuCG (200 Seiten)

24.06.2024 Vergleichsfassung zum Bearbeitungsstand 07.05.2024 10:19 (223 Seiten)

03.06.2024 Foliensatz des BMI (Referentenentwurf für ein NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) (19 Seiten)

07.05.2024 NIS2UmsuCG (189 Seiten)

22.12.2023 NIS2UmsuCG (164 Seiten)

27.09.2023 Diskussionspapier des BMI (Wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland) (58 Seiten)

03.07.2023 NIS2UmsuCG (146 Seiten)

03.04.2023 NIS2UmsuCG (243 Seiten)

To be continued…

 

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

 

Alle Veröffentlichungen zu NIS2UmsuCG Referentenentwürfen findet ihr hier:

 

Alle Veröffentlichungen zu KRITIS Dachgesetz Referentenentwürfen findet ihr hier:

 

Alle Veröffentlichungen zu IT-SiG 2.0 Referentenentwürfen findet ihr hier:

 

Anhörung zu 60. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 03.11.2025 im Abgeordnetenhaus von Berlin

Am 03. November 2025 war Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, in der Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung im Abgeordnetenhauus von Berlin als Sachverständiger zu den Themen „Schutz vor Cyberangriffen: Stand und Entwicklungen“ sowie „Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastruktur: Aktuelle Herausforderungen in Berlin“ geladen.

Die mündliche Stellungnahme von HonkHase im Ausschuss veröffentlichen wir hier.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS erneuert seine Aussage der vorherigen Anhörung im Berliner Innenausschuss in 2023:

„Wie steht es um die gesamte Sicherheit oder die Sicht der Sicherheit in Berlin? – Kurz und knapp: Weiterhin gruselig und desolat wie in allen Bundesländern und auch auf der Bundesebene, weil alle auch weiterhin lieber von Befugnissen oder Palantir und KI, Gesichtserkennung und Quellen-TKÜ reden, statt von (Cyber-)Resilienz und Basissicherheitsmaßnahmen. Ich komme immer wieder auf diese zwei Punkte, weil das die wirkliche Abwehr von Angriffen ist, denn dann verpuffen diese wirkungslos.“

Die Anhörung im Berliner Innenausschuss ist öffentlich verfügbar und die Aufzeichnung wird hier noch bereitgestellt.

Die Anhörung im Berliner Innenausschuss von 2023 findet ihr hier:

Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung des NIS2UmsuCG vom 08.09.2025

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz), kurz NIS2UmsuCG, wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über zwei Dutzend Gesetze und Verordnungen ändern soll. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei primär auf die unter Artikel 1 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Mit dem neuen Referentenentwurf vom 23.06.2025 werden aus unserer Sicht keine wesentlichen Verbesserungen zu den bisherigen Referentenentwürfen erreicht, daüfr allerdings wesentliche Defizite aufrechterhalten.

Die Anhörung im Innenausschuss des deutschen Bundestages findet am 13. Oktober 2025 statt, für welche wir diese schriftliche Stellungnahme angefertigt haben.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die NIS2-Richtlinie soll in erster Linie eine defensive Cybersicherheitstrategie sein, welche bisherige Strukturen stärkt und EU-weit harmonisiert. Diesem Anspruch wird der RefE nicht im Ansatz gerecht.

Für Deutschland würde sich hier die einmalige Chance bieten, die gewachsenen Verantwortlichkeiten, die mit dem „Wimmelbild der Verantwortungsdiffusion“ in der Öffentlichkeit bekannt sind, aufzuräumen.

Konkret bedeutet das, alle Ebenen im Staat in die Lage zu versetzen, effektiv Cybersicherheit herzustellen. In der Wirtschaft werden längst höhere Maßstäbe angesetzt, die staatliche Einrichtungen und öffentliche Verwaltungen nicht leisten müssen.

Wenn aus Deutschland eine Cybernation werden soll, dann muss die Regierung aufhören hier Ausnahmen zu machen, sondern hart arbeiten, anpacken und kompromisslos umsetzen.“

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

https://ag.kritis.info/2024/03/07/referentenentwurf-des-bmi-nis-2-umsetzungs-und-cybersicherheitsstaerkungsgesetz-nis2umsucg/

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025 aufgefordert.

Der auch von der AG KRITIS unterzeichnete offene Brief „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ der Gesellschaft für Informatik e.V. von Dezember 2020(!) hat weiterhin Bestand, da auch hier erneut die sehr kurzen Fristen eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nahezu unmöglich machen.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das KRITIS-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren.“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Quo vadis Koalitionsvertrag? – Warum wir jetzt ein Cyber-Hilswerk brauchen

Unser überarbeitetes CHW-Konzept (Version 1.2) ist da, also haben wir uns den Koalitionsvertrag zur Brust genommen und analysiert, ob und warum wir ein Cyber-Hilfwerk (CHW) in Deutschland brauchen.

Spoiler: Wir brauchen es dringender denn je!

„Jeder Satz ist Politik pur“

Mit dieser denkwürdigen Aussage startete Markus Söder in seine Vorstellung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD. Wir wollen in einer schnellen Analyse diesen Satz ernst nehmen.

Zunächst fällt auf, dass in Berlin ein neues Buzzword existiert. Alles muss „resilient“ werden oder „Resilienz“ besitzen – natürlich auch unsere Kritische Infrastruktur. Wie genau das allerdings umgesetzt werden soll, ist „Politik pur“. Vermehrt werden Lippenbekenntnisse abgeben, die ein Konzept vermissen lassen. Konkrete Bezugnahmen auf das KRITIS-Dachgesetz, die NIS2-Richtline, oder den Cyber Resilience Act werden wohldosiert eingesetzt und hier und da für Kenner als Wortbrocken hingeworfen. So will man den Unternehmen bei der Umsetzung des Cyber Resilienz Act unter die Arme greifen und nur noch „kritische Komponenten“ von vertrauenswürdigen Staaten verbauen. Außerdem soll die kritische Energieinfrastruktur, insbesondere die erneuerbaren Energien durch die Umsetzung der NIS2-Richtliche „resilient und bestmöglich geschützt werden“. Allgemein soll die IT-Sicherheit bei KRITIS verbessert, die Resilienz erhöht, und in sichere Infrastruktur der Kommunikation- und Forschungslandschaft investiert werden. Im Koalitionsvertrag wird jedoch nicht einmal angedeutet, wie die Steigerung der Resilienz genau aussehen soll. Ein wichtiger Gradmesser bleibt also, wie zügig die NIS2-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz beschlossen und umgesetzt werden und wie der deutsche Staat sich selbst Resillienzmaßnahmen und Mindesstandards auferlegt.

Unsere Forderung, dass auch der Staat und die Verwaltung sich an diese Standards ohne Ausnahmen zu halten haben, ist weiterhin gültig. In diesem Zusammenhang fällt eine Textstelle auf:

„Die öffentliche IT-Sicherheit wird durch Notfallmanagement und präventive
Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen verbessert“ (Z. 2189-2190)

Falls hier angedeutet wird, dass die IT des Staates sowie die öffentliche Verwaltung endlich Standards wie ein BCM oder ISMS einhalten muss, zu denen die privaten BetreiberInnen kritischer Infrastruktur längst verpflichtet wurden, dann begrüßen wir das ausdrücklich! – Bei „Politik pur“ kann man natürlich auch träumen.

Wir jedenfalls werden die postulierte digitale Zeitenwende in Form eines neuen Ministeriums für Digitalisierung und Modernisierung kritisch begleiten. Spannend wird zudem, wie dieses neue Ministerium digitale Souveränität umsetzen will. Unser Sprecher und Gründer Manuel „Honkhase“ Atug hat hierzu ein Op-Ed zusammen mit Matthias Schulze veröffentlicht.

Ein weiteres „Schmanckerl“, um bei unserem bayrischen roten Faden zu bleiben, ist der sogenannte „Pakt für Bevölkerungsschutz“. Hier wird Resilienz groß geschrieben und tritt an gegen „jede Form hybrider und konventioneller Bedrohung“. Das Ziel der KoalitionärInnen ist es, die Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit und des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung zu stärken. Hier vermengt sich einiges zu einer unheilvollen Melange aus HackBack oder aktiver Cyberabwehr, Befugniszuwachs und strukturellen Veränderungen.

So soll das BSI-Gesetz novelliert an die NIS2-Richtline angepasst und zu einer „Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit“ werden. Eine relativ unkonkrete Zielvorgabe, die offen und zu befürchten lässt, dass die Unabhängigkeit des BSI gegenüber dem BMI wieder abnehmen wird. Zusätzlich dazu soll eine nationale Cybersicherheitsstrategie klare Rollen- und Aufgabenverteilung fortentwickeln. Wir verweisen hier gerne auf das Cyber-Wimmelbild der Veranwortungsdiffusion. „Fortentwickeln“ sollten wir hier nichts mehr, sondern „abbauen“ und „konsolidieren“ wäre das richtige Verb gewesen. Immerhin könnte man auch optimistisch interpretieren, dass die Politik hier endlich die Probleme wahrnimmt und den Rotstift ansetzt. Allerdings trübt sich das Bild, wenn der Zivil- und Bevölkerungsschutz angesprochen wird, denn immer wieder wird auf die neuen Finanzierungsinstrumente verwiesen, die Bund und Länder jetzt zur Verfügung haben. Lichtblick ist nur, das auffällig klare Bekenntnis zur besseren Finanzierung des Digitalfunks BOS.

Das Hauptproblem, dass hier eine föderale Fragmentierung herrscht und dadurch keine einheitliche Krisenbewältigung herstellbar ist, wird nicht adressiert bzw. mit der Hoffnung der geöffneten Geldschatulle belegt. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang ist der Einsatz des Operationsplans Deutschland als Rechtfertigungsmittel. Wir erkennen an, dass endlich die (Gesamt-)Verteidigung nicht mehr in Silos gedacht wird und so auch der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in den politischen Fokus gerückt wird. Mehr als Appelle und „Wünsch dir was“ ist das aber nicht. Ein klares eindeutiges Konzept, das zumindest in der Dimension der Cyberkrisenvorsorge freiwillige Kräfte bündeln kann und im künftigen Zivil- und Katastrophenschutz zum Einsatz kommt, gibt es nicht im Koalitionsvertrag, sondern nur bei uns.

Was das Thema Bürgerrechte, Nachrichtendienste und neue Überwachungsbefugnisse angeht verweisen wir auf den CCCGolem und Netzpolitik.org. Zusammenfassend haben die KollegInnen ein geradezu fatales Fazit für die zukünftige Lage der Bürgerrechte im digitalen Raum in Deutschland abgegeben. Allen zivilgesellschaftlichen Forderungen zum Trotz wird die Merz-Regierung – wenn diese Maßnahmen in Gesetze gegossen und umgesetzt werden – den Präventions- und Überwachungsstaat vorantreiben und Grundgesetze schleifen. In welcher Form das Verfassungsgericht oder der neue Unabhängige Kontrollrat hier eine effektive rechtsstaatliche Kontrolle sicherstellen kann, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass eine „öffentliche IT-Sicherheit“ mit immer mehr sicherheitsbehördlichen Befugnissen in keiner Weise gewährleistet wird, wenn diese Verschlüsselung brechen, Hintertüren bekommen, Schwachstellen horten oder die Überwachungsindustrie alimentieren. Nichts davon wird die Bevölkerung vor hybriden Bedrohungen schützen. Was allerdings die Bevölkerung sicherer macht, ist eine IT-Sicherheitsforschung, die rechtssicher unterwegs ist und nicht mit staatlichen Repressionen zu rechnen hat. Hier liefert der Koalitionsvertrag einen Formelkompromiss, der gleich im Nebensatz die Rechtssicherheit der IT-Sicherheitsforschung unter dem Vorbehalt der Missbrauchsmöglichkeiten stellt. Wie das allerdings mit mehr Investition in IT-Sicherheits- und anwendungsorientierte Resilienzforschung zusammenpasst bleibt fraglich. Rechtssicherheit muss sowohl gelten für institutionelle Forschung, als auch für freie IT-Sicherheitsforschende, die aus Neugier, für das Ehrenamt und im Sinne des Gemeinwohls handeln.
Mit Blick auf die Ressortverteilung ist aber zu befürchten, dass sich hier in der kommenden Legislaturperiode nichts verändert, sondern das BMJ vom BMI zu Fragen einer rechtsicheren IT-Sicherheitsforschung weiterhin blockiert wird.

Darüber hinaus soll auch die terrestrische Rundfunkverbreitung (Radio und Fernsehsender) als KRITIS gelten, um diese besser schützen zu können. Eine Maßnahme, die wir begrüßen, allerdings ist eine rechtliche Kategorisierung als KRITIS nicht gleichzusetzen mit tatsächlicher IT-Sicherheit und Resilienz – die Umsetzung bleibt weiterhin das Problem.

Wir beschließen zeitnah ein gutes KRITIS-Dachgesetz“ (Z.2697-2698)

Wir sind sehr froh, dass die zukünftige Koalition nicht vorhat, ein schlechtes KRITIS-Dachgesetz zu verabschieden. Dafür bieten wir gerne Schützenhilfe mit unserer Stellungnahme an. Es darf gerne abgeschrieben werden, damit es besonders zügig beschlossen werden kann. An dieser Stelle müssen wir aber auch auf unsere Forderung nach einer Harmonisierung des KRITIS-Dachgesetz und des NIS2UmsuCG verweisen. Beide Gesetzes-Entwürfe müssen dringend konsolidiert werden, damit ein einheitliches Rahmenwerk entsteht und kein Cyber-Flickenteppich. Eine Stellungsnahme zum aktuellen Entwurf des NIS2UmsuCG führt, diese Problematik weiter aus.

Was im „Pakt für Bevölkerungsschutz“ fehlt, ist endlich ein Cyber-Hilfswerk, das auch mit Blick auf hybride Bedrohungen konzipiert wurde. Unser Ansatz für ein CHW ist im Bereich des Freiwilligendienstes und des Herzensanliegens unseres Bundeskanzlers Merz, dem Ehrenamt, voll anschlussfähig. Der Freiwilligendienst als neue Wertschätzung des Ehrenamts kann helfen, die künftigen Sicherheitsherausforderungen im Rahmen einer zivilen Gesamtverteidigung zu stärken. Ein neugeschaffenes CHW verbindet Zivilschutz mit Cybersicherheit und bündelt wichtige Kompetenzen, die heute schon für die Daseinsvorsorge essentiell sind. Es ist absehbar, dass dieser Stellenwert wachsen wird und wir in Zukunft kein Chance einer Krisenbewältigung haben, wenn wir nicht alle Kräfte der Gesellschaft nutzen. Unser CHW-Konzept ist in dieser Hinsicht einzigartig, denn es schafft ehrenamtliche Strukturen und Anreize für Freiwillige, die heute im Bevölkerungsschutz nicht adressiert werden.

Es wird Zeit, dass wir jetzt beim Bevölkerungsschutz und bei der Krisenvorsorge den Turbo zünden und Deutschland ein Cyber-Hilfswerk bekommt. Wir sind bereit!

Vielen Dank an unser Mitglied Alessandro Parrino für das Verfassen dieses Artikels

Bildrechte: Martin Rulsch, Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung des NIS2UmsuCG vom 23.06.2025

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz), kurz NIS2UmsuCG, wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über 28 Gesetze und Verordnungen ändern soll. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei primär auf die unter Artikel 1 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Mit dem neuen Referentenentwurf vom 23.06.2025 werden aus unserer Sicht keine wesentlichen Verbesserungen zu den bisherigen Referentenentwürfen erreicht, daüfr allerdings wesentliche Defizite aufrechterhalten.

Das Bundesministerium des Inneren hat 130 Verbände, darunter auch die AG KRITIS, zu einer Verbändeanhörung am 04.07.2025 eingeladen, für welche wir diese schriftliche Stellungnahme angefertigt haben. Wir bedanken uns ausdrücklich für die Einladung zur Beteiligung.

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

https://ag.kritis.info/2024/03/07/referentenentwurf-des-bmi-nis-2-umsetzungs-und-cybersicherheitsstaerkungsgesetz-nis2umsucg/