BMI rettet die fristgemäße Umsetzung des OZG durch schwächstmögliche Verordnung zur IT-Sicherheit

Das BMI hat nun endlich die Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (ITSiV-PV) erlassen. Diese Verordnung ist die Verordnung, die in §5 des Onlinezugangsgesetz versprochen wurde.

Am 20. September 2020 schrieben wir dazu noch:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat am 18. August 2017 in Kraft. Es regelt, dass bis zum 31.12.2022 die Umsetzung abgeschlossen sein muss. Der Gesetzgeber hat den Ländern also 1961 Tage oder auch 5,37 Jahre gegeben, die 578 Verwaltungsdienstleistungen, geteilt in 14 sog. „Lebensbereiche“ digital abzubilden.
Nun sind von den 1961 Tagen Projektdauer bereits 1115 Tage (Stand 06.09.2020) verstrichen. Das sind 56,8% der gesamten Projektdauer, ohne das festgelegt wurde, welche IT-Sicherheits-Standards beachtet werden sollen. Selbstverständlich haben die Länder und die Kommunen bereits angefangen, Software zu entwickeln.
Es ist zu befürchten, das ein Großteil dieser bisher geleisteten Arbeit der Länder und Kommunen „für die Tonne“ ist – denn wie sollen sich Softwareentwickler an Standards halten, wenn nicht feststeht, welche Standards das sind? (Quelle)

Die Verordnung trat am 20.01.2022 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt waren 83% der Projektdauer bereits verstrichen und nur noch 345 Tage Zeit, bis die Umsetzung abgeschlossen sein muss.

Unsere früheren Befürchtungen, dass bereits entwickelte Software grundsätzlich geändert werden muss, sind nun nicht eingetreten – weil IT-Sicherheit so wenig und so schwach berücksichtigt wird, dass die halbherzige Umsetzung einiger weniger IT-Sicherheitsmaßnahmen nun effektiv auf Anfang 2024 verschoben wurde. Weiterlesen

Stellungnahme zur Entwurfsversion der Bundesnetzagentur zur TR DE-Alert

Im Rahmen der Anhörung zur Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) haben auch wir uns mit der vorliegenden Entwurfsversion der Technischen Richtline (TR) DE-Alert beschäftigt und eine Stellungnahme mit konkreten Verbesserungs- und Optimierungsvorschlägen verfasst.

Diese Stellungnahme ist hier verlinkt und wurde von uns fristgemäß bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Wir bedanken uns herzlich bei unserem Mitglied Yves Ferrand für die umfangreiche Recherche- und Vorbereitung und bei diversen Mitgliedern für das Verfassen der Stellungnahme.