Offener Brief der OSBA – Forderung nach mehr Open Source in Staat und Verwaltung

Die Open Source Business Alliance (OSBA) hat einen offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten gerichtet, den auch die AG KRITIS unterzeichnet hat. Die AG KRITIS fordert die Einstufung der öffenlichen Verwaltung als kritische Infrastruktur im Sektor „Staat und Verwaltung“. Da sich die AG KRITIS auch für einen stärkeren Einsatz von Open Source Software im KRITIS-Bereich einsetzt, sehen wir große Überschneidungen zwischen dem offenen Brief und unserer Vorstellung wie sich die öffentliche Verwaltung strategisch entwickeln sollte.

Im offenen Brief bemängelt die OSBA die Tatsache, dass, obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag und der Digitalstrategie festgelegt hat, die digitale Souveränität zu stärken und Open Source Software zu fördern, der tatsächliche Anteil an Open Source Ausgaben bei Bundesprojekten seit 2021 trotzdem nur bei etwa 0,5 Prozent läge. Trotz einiger Leuchtturmprojekte zeige dies, wie stark die politischen Ziele und die Praxis auseinanderklaffen.

Die OSBA schlägt vor, ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt nur noch quelloffene, frei nutzbare, anpassbare und überprüfbare Software aus staatlicher Hand zu entwickeln („Public Money, Public Code“) oder zu beschaffen. Ein solches „Zieldatum“ würde – ähnlich wie beim Kohleausstieg oder Verbrennerverbot – Verwaltung und Industrie Planungssicherheit geben und den ernsthaften Willen zu einer echten Open-Source-Transformation zeigen.

Die Forderungen der OSBA und die Forderungen der AG KRITIS bestätigen übereinstimmend die Notwendigkeit, digitale Souveränität durch Open Source in der staatlichen Verwaltung zu fördern.
Wir sind davon überzeugt, dass eine konsequente Abkehr von proprietären Systemen sowohl unsere Resilienz, als auch unsere digitale Souveränität steigern würde.

Der offene Brief der OSBA ist hier in voller Länge veröffentlicht:

Referentenentwurf des BMI: KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG

Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten alle Referentenentwürfe des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557
und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“, kurz KRITIS-Dachgesetz, bereit.

Das BMI hat in der Vergangenheit leider öfter mal versäumt, eine solche Transparenz im Sinne der Gesetzgebung eigenständig vorzunehmen, daher muss die Zivilgesellschaft diesen Bug fixen.

Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.

Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.

Timeline der KRITIS-DachG Versionen:

06.11.2024 Gesetzesentwurf der Bundesregierung KRITIS-Dachgesetz (83 Seiten)

05.11.2024 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (5 Seiten, AG KRITIS generiertes PD aus dem Original)

05.11.2024 Übersicht wesentliche Änderungen RefE KRITIS-Dachgesetz (5 Seiten, Original Word Dokument)

05.11.2024 KRITIS-Dachgesetz (80 Seiten)

10.04.2024 KRITIS-Dachgesetz (82 Seiten)

21.12.2023 KRITIS-Dachgesetz (74 Seiten)

21.12.2023 Vergleichsversion – KRITIS-Dachgesetz (100 Seiten)

21.12.2023 Übersicht wesentliche Änderungen – KRITIS-Dachgesetz (9 Seiten)

17.07.2023 KRITIS-Dachgesetz (48 Seiten)

To be continued…

 

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

 

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 21.12.2023 des KRITIS-Dachgesetz findet ihr hier:

 

Alle Veröffentlichungen zu NIS2 Referentenentwürfen findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu IT-SiG 2.0 Referentenentwürfen findet ihr hier: