Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung des NIS2UmsuCG vom 23.06.2025

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz), kurz NIS2UmsuCG, wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über 28 Gesetze und Verordnungen ändern soll. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei primär auf die unter Artikel 1 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Mit dem neuen Referentenentwurf vom 23.06.2025 werden aus unserer Sicht keine wesentlichen Verbesserungen zu den bisherigen Referentenentwürfen erreicht, daüfr allerdings wesentliche Defizite aufrechterhalten.

Das Bundesministerium des Inneren hat 130 Verbände, darunter auch die AG KRITIS, zu einer Verbändeanhörung am 04.07.2025 eingeladen, für welche wir diese schriftliche Stellungnahme angefertigt haben. Wir bedanken uns ausdrücklich für die Einladung zur Beteiligung.

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

https://ag.kritis.info/2024/03/07/referentenentwurf-des-bmi-nis-2-umsetzungs-und-cybersicherheitsstaerkungsgesetz-nis2umsucg/