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Cell Broadcast DE-Alert- aber richtig

Erst in Folge der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands im Juli 2021 wurde von der Bundesregierung entschieden, auch hierzulande Cell Broadcast als Mobilfunk-basiertes Mittel zur Warnung der Bevölkerung einzusetzen.

Dies war eigentlich schon damals längst überfällig, denn der Rat der Europäischen Union verabschiedete bereits 2018 die neue Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (European Electronic Communications Code, EECC).

Entsprechend dieser Richtlinie mussten alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum 21. Juni 2022 ein solches Mobilfunk-basiertes Warnsystem für den Zivilschutz einrichten, das sogenannten “EU-Alert”-System.

Die grundlegende technische Spezifikation des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) liegt in Form des Dokuments TS 102 900 V1.3.1 seit Februar 2019 vor.

Erst im Februar 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur in der “Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert)” die für Deutschland relevante Umsetzung des sogenannten “DE-Alert”-Systems.
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) §164a muss der Wirkbetrieb des “DE-Alert”-Systems innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der TR DE-Alert erfolgen, also spätestens bis zum 24.02.23.

Ein erster Probealarm mittels “DE-Alert” war zum nächsten Warntag am 8. September 2022 geplant. Mittlerweile hat der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz jedoch als neues Datum für den Warntag den 8. Dezember 2022 vorgeschlagen.

Vor dem Hintergrund der besonders späten deutschen Umsetzung möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Technologie dafür seit mindestens 2001 im Bundesinnenministerium bekannt ist.
Auch ohne europäische Vorgabe hätte sie spätestens 2012 umgesetzt werden können. Zur Historie von Cell Broadcast in Deutschland haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht.

Die Technischen Richtlinie DE-Alert spezifiziert im Detail die technischen Maßnahmen, die auf Seiten der Mobilfunk-Netzbetreiber – also Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 – durchgeführt werden müssen

Jedoch auf Endgeräte-Seite – also bei den Smartphones und Mobiltelefonen – zeichnet sich ein gravierendes Problem in der Umsetzung ab:

Die Technischen Richtlinie DE-Alert definiert verschiedene vierstellige Message Identifier (ID). Damit werden 16 Nachrichten-Typen festgelegt, die sich je nach Alarmart, -reichweite und -sprache unterscheiden.
Ferner gibt es verschiedene Stufen für die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Warnung.

Vierstellige Message Identifier sind jedoch in den allermeisten älteren Mobiltelefone gar nicht vorgesehen.
Smartphones mit älteren Betriebssystemen bis Android 10 bieten zudem keine einfache Einstellmöglichkeit für Cell Broadcast-Warnungen und müssen umständlich manuell konfiguriert werden.

Apple-Endgeräte unterstützen das DE-Alert-System generell erst ab iOS 16 ab Herbst 2022, vermutlich ab iPhones der achten Generation.

Es ist also zu erwarten:

“DE-Alert” wird zukünftig nur zuverlässig funktionieren bei Smartphones
– mit Google-Android ab Version 11
– mit Apple-Endgeräten ab iOS 16.

“DE-Alert” könnte von erfahrenen Nutzenden manuell eingestellt und aktiviert werden bei Smartphones
– mit älteren Versionen von Google-Android
– anderen Android-Versionen (freie Custom-ROMS oder Versionen anderer Hersteller).
Im Detail hängt dies jedoch konkret von Smartphone-Modell und Software-Stand ab.

“DE-Alert” funktioniert definitiv nicht bei älteren Mobiltelefonen, die nur dreistellige Message Identifier unterstützen, wie ältere Nokia, Ericsson.

Fazit:

Stand heute werden nur weniger als die Hälfte aller Smartphones und Mobiltelefonen in Deutschland technisch in der Lage sein, Warnungen des DE-Alert-Systems zu empfangen.

In anderen Ländern (z.B. Niederlande, Litauen, Taiwan) hat man hingegen konkrete Maßnahmen getroffen, damit auch ältere Mobiltelefone Warnungen über Cell Broadcast empfangen können.
Denn dort werden auch dreistellige Message Identifier für Warnmeldungen benutzt.

Es sind daher Anpassungen erforderlich, damit die Warnungen des DE-Alert-Systems mehr Mobiltelefone technisch erreichen können.


U
nsere Forderungen in diesem Kontext lauten daher:

– Erweiterung der Technischen Richtlinie DE-Alert um einen Nachrichten-Typ mit dreistelligem Message Identifier für die Abwärtskompatibilität mit älteren Mobiltelefonen, wie bei der Umsetzung des EU-Alert-Systems in den Niederlanden und in Litauen.

– Beteiligung der technisch interessierten Zivilgesellschaft an einer Cell Broadcast Testumgebung unter dem Dach des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Mittels freier software und günstiger, allgemein verfügbarer Hardware wird eine kostengünstige Testumgebung aufgebaut, um den Empfang von DE-Alert-Warnungen auf unterschiedlichen Smartphones und Mobiltelefonen zu validieren.

– Aufbau einer Datenbank mit freier Zugriffsmöglichkeit über den Internetauftritt des BBK.
Mit den Ergebnissen aus der genannten Cell Broadcast Testumgebung bekommen Nutzende eine konkrete Anleitung, wie bei älteren Smartphones und Mobiltelefonen der Empfang von DE-Alert-Warnungen aktiviert werden kann.

– Durchführung einer Werbekampagne für DE-Alert im Internet, in Rundfunk und Fernsehen, auf Werbetafeln und in Zeitungen. Als Vorbild für diese Kampagne kann die Werbekampagne des niederländischen “Rijksoverheid” genutzt werden. [Google-übersetzter Bericht über die Kampagne] [Beispielvideo 1] [Beispielvideo 2]
Zweck der Kampagne muss sein, allen Menschen in Deutschland eine konkrete Hilfestellung zugeben, wie der Empfang von DE-Alert-Warnungen auf ihrem mobilen Endgerät eingestellt und aktiviert werden kann.

Der Artikel wurde von unseren Mitgliedern Yves Ferrand und Johannes Rundfeldt verfasst. Vielen Dank!

Das Bild des Artikels wurde von Tony Webster aus Minneapolis, Minnesota, United States aufgenommen, es steht unter einer CC-BY-SA Lizenz

Cybersicherheitsagenda ist alter Wein in neuen Schläuchen: BMI Strukturen von neuer Regierung unbeeindruckt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 12.07.2022 im Rahmen einer Pressekonferenz die Cybersicherheitsagenda vorgestellt. Faeser beschwört dabei die Zeitenwende und die daraus resultierende strategische Neuausrichtung der deutschen Cybersicherheit.

Offensichtlich hat Ministerin Faeser nicht verstanden, dass es zwischen strukturinhärenten Interessenskonflikten keinen Kompromiss geben kann. Viele alte Themen sind nun neu bezeichnet worden. Dabei sind die Bezeichnungen so vage und allgemein gefasst, dass die Zivilgesellschaft misstrauisch werden muss. Die „neue“ Cybersicherheitsagenda versucht den wohlbekannten Wunschzettel der Sicherheitsbehörden neu zu verpacken, scheitert aber daran.

Ministerin Faeser beruft sich in ihrer Pressekonferenz auf Experten, jedoch scheint es so als ob diese Berater primär die Interessen der Sicherheitsbehörden vertreten. Die Forderungen und Vorhaben der vermeintlich neuen Cybersicherheitsagenda gleichen den Vorhaben des BMI unter der Vorgängerregierung mit CSU-Innenminister Horst Seehofer.

Wir empfehlen allen Beteiligten im BMI dringend die Zivilgesellschaft stärker einzubinden, darüber hinaus empfehlen wir dringend die Lektüre des Koalitionsvertrags. Wäre dies geschehen, dann wäre aufgefallen, dass eine neue Regierung gewählt wurde, die in Sachen Cybersicherheit und Digitalisierung, Grundrechtsschutz und Bürgerrechte andere Ziele verfolgte als einst Minister Seehofer.

Aktive Cyberabwehr

Auf der Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Agenda sagte Frau Faeser:

„Ein Hackback ist ein angressiver Gegenschlag, das heisst wir würden mit staatlichen Mitteln einen anderen Server – einen möglicherweise ausländischen [Server] aktiv bekämpfen und gegenschlagen, das will niemand. Das was der Staatssekretär Richter angesprochen hat ist, dass ein Angriff so stark sein kann, dass wir irgendwann gezwungen sind auf den Server zuzugreifen und es abzustellen, aber abstellen ist was anderes als aggressiv dagegen zuschlagen und selbst Angriffe vorzunehmen, das möchte niemand.“

Der verbale Tenor ist „wir machen keine Gegenschläge“, dennoch befinden sich erhebliche Widersprüche in der Cybersicherheitsagenda, die eine klare Positionierung vermissen lassen. Ebenso wird weder aus der Pressekonferenz noch aus der Agenda selbst ersichtlich, welche Grenzen zwischen einem „Abschalten“ und einen „aggressiven Gegenschlag“ liegen. Was bleibt ist der fahle Beigeschmack einer begrifflichen Umdeutung oder wie es LOAD e.V. treffend formuliert „Eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“.

Letztlich wird damit leider deutlich, dass der digitale Gegenschlag politisch noch lange nicht vom Tisch ist. Im Gegenteil – im Rahmen der in der Agenda ebenfalls adressierten Forschungsförderung wird die „Cyberverteidigung“ ausdrücklich adressiert. Generell ist das operieren im Cyberraum aus Sicht der kritischen Infrastrukturen, auch als Abwehrmaßnahme, höchst problematisch wie unser Mitglied Manuel Atug bereits hier umfangreich erklärt hat.

1. Cybersicherheitsarchitektur modernisieren und harmonisieren

Im ersten Kapitel wird weitgehend das Zuständigkeitschaos und der sogenannte Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis adressiert. Insbesondere soll die Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Gefahrenabwehr angepasst werden. Außerdem soll das BSI unabhängiger werden. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Von wem es allerdings unabhängiger werden (darf) bleibt die Agenda schuldig. Zwar haben immer wieder Expert:innen die Abhängigkeit des BSI vom Innenministerium als Dienstherr im Kontext des Interessenskonflikts der Sicherheitsbehörden in der Gefahrenabwehr angemahnt, ob die Innenministerin diesen Schritt tatsächlich geht bleibt fraglich.

2. Cyberfähigkeiten und digitale Souveränität der Sicherheitsbehörden stärken

In Kapitel zwei wird wieder ein Schwachstellenmanagement versprochen. Wir bleiben weiterhin davon überzeugt, dass Schwachstellen nicht „gemanaged“ werden müssen. Wir sind uns relativ sicher, dass das BMI mit einem Schwachstellenmanagement einen Managementprozess, angelehnt an den amerikanischen Vulnerabilities Equities Process, anstrebt, welcher zum Ziel hat, intransparent auszuwählen, welche bekannt gewordenen Sicherheitslücken gemeldet werden sollen und welche geheim bleiben sollen, damit die Sicherheitsbehörden diese ausnutzen können. Dies ist inakzeptabel. Der einzig richtige Weg, der die Cybersicherheit der Bürger:innen, der Behörden und der kritischen Infrastruktur nicht gefährdet, ist Sicherheitslücken unverzüglich und ausnahmslos zu schließen.

Der Abschnitt spricht weiterhin von

„Ermittlungsfähigkeiten und -instrumente des Bundes (…) im Bereich Verschlüsselung“ für das Bundeskriminalamt.

Wir können uns unter dieser Formulierung nur vorstellen, dass die Bundesregierung weiter versucht, Verschlüsselungssysteme unsicher zu machen um diese Unsicherheiten für Ermittlungen auszunutzen.

3. Cybercrime und strafbare Inhalte im Internet bekämpfen

Zu den Problemstellungen die die Agendapunkte in Kapitel drei darstellen, möchten wir hier auf die [Stellungnahme des LOAD e.V.]() verweisen.

4. Cybersicherheit der Behörden des Bundes stärken

Die „Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung“ begrüßen wir grundsätzlich. Die Cybersicherheitsagenda ist hier aber inhaltlich zweideutig. So werden nach wie vor an verschiedenen Stellen explizit Türen offen gelassen, um die Cybersicherheit durch Sicherheitsbehörden schwächen zu können. Solange „security by design and by default“ nicht zur rechtsverbindlichen Verpflichtung werden, besteht die Gefahr, dass dieses an sich begrüßenswerte Ziel zu einem bloßen Buzzword verkommt. Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, als Follow-up der Agenda konkrete Maßnahmen vorzustellen, wie „security by design“ umgesetzt werden soll. Auch die letzten zwei Bundesregierungen haben diese Formulierung bereits verwendet, ohne dass es zu konkreten Umsetzungsbestrebungen gekommen wäre. Das BMI muss deshalb weiterhin aktiv an dieser Zielsetzung festhalten.

5. Cyber-Resilienz Kritischer Infrastrukturen stärken

Abschnitt 5 wollen wir uns im Detail widmen, betrifft dieser doch den Kernbereich der Aktivitäten der AG KRITIS. Zu den anderen Abschnitten verweisen wir neben der Stellungnahme des LOAD e.V. auch auf die [Stellungnahme unseres Mitglieds Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker bei beck.de].

Prüfung der Etablierung sektorspezifscher CERTs für KRITIS-Betreiber

Wir halten sektorspezifische CERTS nicht für sinnvoll. Wir halten es in diesem Kontext für zielführender, die Länder-CERTS zu stärken und auszubauen, das MIRT sowie das CERT-Bund auszubauen sowie ein Cyberhilfswerk zu schaffen. Gerne beraten wir die prüfende Stelle im Ehrenamt.

Wir sind bestürzt, dass wir die Schaffung eines Cyberhilfswerks leider nicht in dieser Agenda wiederfinden konnten. Wir hoffen weiterhin, dass das BMI die Schaffung eines Cyberhilfswerks auf die Agenda nimmt.

6. Schutz ziviler Strukturen vor Cyberangriffen

Der Schutz ziviler Infrastruktur kommt viel zu wenig Gewicht in der Cybersicherheitsagenda zu. Lediglich zwei kryptische Vorhaben werden aufgeführt um die zivile Infrastruktur besser gegen Cyberbedrohungen abzusichern. Ein wohlklingendes „BSI Information Sharing Portal (BISP) soll aufgebaut und später zu einem zivilen Cyberabwehrsystem (ZCAS) ausgebaut werden.

Das BISP kann unserer vorläufigen Einschätzung nach auch eine gute Idee sein, sofern der Zugang offen gestaltet wird. Die angestrebte Weiterentwicklung zu einem System, das „aktiv und automatisiert auf Cyberangriffe“ reagieren soll klingt jedoch nach einer besonders schlechten Idee. Nicht nur ist die technische Machbarkeit aus unserer Sicht höchst fragwürdig, sondern würde in dieser Formulierung auch automatisierte Hackbacks gleichgestellt sein.

Selbst ein manueller Hackback ist aus Sicht der kritischen Infrastrukturen, der Zivilgesellschaft wie auch aus völkerrechtlichen Betrachtung strikt abzulehnen. Solche Fähigkeiten vollständig oder auch nur teilweise zu automatisieren, ist im besten Falle nicht nur höchst gefährlich, sondern auch verantwortungslos und leichtsinnig und wird daher von uns strikt abgelehnt.

7. Digitale Souveränität in der Cybersicherheit stärken

Nach über dreißig Jahren Internet, werden auch langsam die Bedrohungen im Cyberraum erkannt. Zwar wird von einem „ganzheitliche[n] Ansatz“ gesprochen, dieser aber im weiteren Kontext nicht näher definiert.

Es wird im Kontext jedoch klar, dass es um die Vertrauenswürdigkeit von Technologien geht. Der hier gezeigte Ansatz der Förderung von Produkten und Dienstleistungen mit Schwerpunkt Cybersicherheit ist jedoch nicht gänzlich sinnvoll, da es hier bereits ausreichend Produkte gibt. Eigentlich geht es um die Vertrauenswürdigkeit von Produkten und deren Herstellern und diese lässt sich am einfachsten über die Förderung oder auch Vorgaben von Open Source für Hard- und Software umsetzen. Forschungsgelder sind aber in jedem Fall sinnvoll.

Außerdem soll das BSI Prüfungmöglichkeiten bekommen um „kritische Komponenten“ und die Vertrauenswürdigkeit der Herrsteller zu prüfen. Dass „kritische Komponenten“ ein gänzlich falscher Begriff ist, haben wir bereits in unser Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erklärt (Seite 12).
Außerdem suggiert eine solche Prüfung der „kritischen Komponenten“ eine trügerische Sicherheit, denn um kritische Systeme sicher zu betreiben, müssen diese im Ganzen betrachtet werden und nicht komponentenweise. Das Zusammenspiel aller relevanten Komponenten in der Architektur ist wesentlich für die Versorgung.

8. Krisenfeste Kommunikationsfähigkeit schaffen und Sicherheit der Netze ausbauen

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung benötigt noch vor einer Kommunikationsplattform den Willen und die Akzeptanz, dass sich Digitalisierung nicht über das Copy & Paste analoger Verfahren in die digitale Welt lösen lässt.

Für die Nutzung und den Ausbau digitaler Angebote der öffentlichen Verwaltung wäre vor allem ein flächendeckender Netzausbau von Vorteil, in dessen Rahmen am Besten auch eine resiliente Fallback-Infrastruktur für Katastrophenfälle etabliert werden sollte. Diese Infrastruktur scheint diesem Kapitel nach noch nicht zu existieren, obwohl sie das sogar nach Vorgabe auf Europäischer Ebene sollte.

Vom flächendeckenden Netzausbau würden neben der Verwaltung auch die Nutzer:innen und nicht-KRITIS Institutionen wie z.B. Schulen profitieren.

Es besteht der dringende Bedarf, den Digitalfunk BOS erst einmal bundesweit einzusetzen.
Denn heute noch nutzen Rettungsdienst und Feuerwehr in weiten Teilen einiger Bundesländern immer noch den nicht abhörsicheren Analogfunk auf dem technischen Stand der 1970er Jahre.
Hier ist eine bundesweite Migrationpflicht aller BOS ins Digitalfunknetz unabdingbar.

Die Sicherheit und Hochverfügbarkeit des Digitalfunks BOS liegt aktuell im Verantwortungsbereich der Bundesländer.
Diese entscheiden selber, wie resilient das Digitalfunknetz in ihrem Bundesland hinsichtlich Stromausfällen und Ausfällen von Übertragungsleitungen (angemietete Erdkabel, eigener Richtfunk) implementiert wird oder eben nicht.
Ein bundesweit einheitlicher Resilienzstandard für den Digitalfunk BOS muss zwingend definiert und konsequent umgesetzt werden.

Unser Fazit

Das abschließende Fazit zur „neuen“ Cybersicherheitsagenda der SPD-Innenministerin Faeser fällt bestenfalls ernüchternd und schlechtestensfalls grob fahrlässig aus. Wieder einmal werden große Vorhaben (Zentralstelle BSI, BISP oder ZCAS) formuliert, die aber an der inhaltlichen, fachlichen und rechtlichen Substanz scheitern. Anstatt auf vorhandene Konzepte zu setzen und Versäumnisse der Vorgängerregierung abzustellen, legte uns die Ministerin Faeser und ihr Haus eine Agenda vor mit der eine Zeitenwende in der deutschen Cybersicherheitspolitik nicht gelingen kann.

 

Bundesregierung finanziert Forschung zur Schaffung des Cyberhilfswerk im THW

Aus Regierungskreisen erfuhren wir am Freitag, dass die Ampelkoalition dem Technischen Hilfswerk (THW) den Forschungsetat verdoppelt hat. Die Ampelkoalition möchte mit weiteren 500.000 € die Erforschung der Kompetenzerweiterung des Technischen Hilfswerks im Bereich der Cyberhilfe finanzieren.

Zur Konzepterstellung für die Kompetenzerweiterung "Cyberhilfe" bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk werden 500.000€ zur Verfügung gestellt

„Zur Konzepterstellung für die Kompetenzerweiterung „Cyberhilfe“ bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk werden 500.000€ zur Verfügung gestellt“

Nachdem die letzte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am Samstag Abend, den 21.05.2022 ohne besondere Vorkommnisse abgeschlossen wurde, gehen wir nun davon aus, dass die Bundesregierung diesen Haushalt so in der kommenden Woche verabschieden wird. Mit dieser Entscheidung geht die Bundesregierung aus unserer Sicht den ersten Schritt zu einem staatlichen Cyberhilfswerk.

Damit wird der dritte große Meilenstein auf dem Weg zu einem Cyberhilfswerk erreicht – nachdem sich schon in der letzten Legislatur zwei Fraktionen der Forderung nach einem Cyberhilfswerk angeschlossen haben und es die Forderung nach einem Cyberhilfswerk dann in den Koalitionsvertrag geschafft hat, wird nun im dritten Schritt die konkrete Forschung zur Umsetzung finanziert.

Wir begrüßen diesen Schritt der Bundesregierung ausdrücklich. Aus unserer Sicht wird damit unsere Forderung nach der Schaffung eines Cyberhilfswerks ernst genommen und konkret angegangen. Wir sind froh und dankbar, in einer Demokratie leben zu dürfen, in der Bürgerinitiativen wie die AG KRITIS Wertschätzung erleben und ernst genommen werden.

Im Hintergrund wird die Arbeit an der Konzeption eines Cyberhilfswerks auf unserer Seite fortgeführt – wir aktualisieren derzeit das Konzept, um weitere Erkenntnisse zu integrieren, die im Austausch mit Behörden, KRITIS-Betreiberinnen und Katastrophenschützerinnen gewonnen wurden.

Für das anstehende Forschungsprojekt empfehlen wir dem THW, insbesondere ehrenamtliche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. So kann nicht nur das Budget effektiv genutzt werden, sondern auch der Erfahrungsschatz von ehrenamtlich aktiven und fachkundigen Bürgerinnen von Anfang an mit einbezogen werden.

Die AG KRITIS steht mit ihrem Netzwerk weiterhin gerne bereit, ehrenamtlich zu beraten und zu unterstützen.

Hier findet ihr das Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS.

 

Datenabfluss bei Feuerwehr und Rettungsdienst

Benötigt man im Notfall medizinische Hilfe oder technische Hilfe durch die Feuerwehr, dann wählt man die 112 und wird mit der nächstgelegenen Rettungsleitstelle verbunden. Hier schildert man sein Anliegen.
Was ist passiert? Namen und Anschrift der betroffenen Person werden übermittelt.
Weiter werden auch erste relevante medizinische Details, also ob sich die Betroffene ein Bein gebrochen hat, oder einen Kollaps erlitten hat, auch Alter und Geschlecht der Person in Not.
In manchen Fällen werden auch Rückrufnummern abgefragt.
Hat man sein Anliegen geschildert, dann ist „Hilfe unterwegs“.

In solch einer Notfallsituation kann sich der Hilfesuchende keine Gedanken über Datenschutz machen.
Sicher ist jedoch, dass es sich bei den Alarmierungsdaten um einen hoch sensitiven und sehr einfach individuell zuzuordnenden Datensatz handelt, welcher unter allen Umständen vertraulich behandelt werden sollte.
Blöd wenn dies nicht passiert. Doch genau das zeigte im Herbst 2020 eine Fachzeitschrift

Wenn Alarmierungsnachrichten wie:

28.03.22 14:48:24 1234567 RD Einsatz: Wiesbach Bahnbrücke K1536 Uslarer Straße 48. Richtung K 16 #Müller 36 J ##Fahrradsturz , Kopfplatzwunde##8382 14:48

26.03.22 19:01:12 0868989 KT liegend: Ostheim Alte Schulstraße 7 #Becker 68 Jahre#Norovirus#Durchfällen seit der Nacht#V. a. NORO#T 39,50#M4 Zwiefalter Bürgerspital GmbH#8202 19:01

27.03.22 10:54:20 3456789 Dialyse Tragestuhl: Dunzweiler Dialyse Hartwig / Stock 54A #Schmidt 76 Jahre##Fertig 11.20#Eichenweg#8235 10:54

25.03.22 18:06:57 4710815 Tür öffnen: Depsried Scharnhorststraße 3 2 OG#Für Polizei#8040 18:06

18.03.22 14:24:42 4988652 nfs-RV Ginsterweg 38 Mallstatt Notfallseelsorge – Übermittlung Todesnachricht nach Suizid – bei Polizei-Inspektion Worms melden

in Echtzeit und öffentlich auf einer Internet-Seite mitgelesen werden können, dann werden durch diesen Datenabfluss auch Tür und Tor für weiteren Missbrauch geöffnet.
Die oder der Betroffene bekommt davon zunächst erst mal nichts mit.

Nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke eines gängigen Programms bei Hilfsorganisationen im Herbst 2020 wurde diese Problem durch ein Programm-Update behoben.
Allerdings zeigte sich, dass dieses Update nicht konsequent eingespielt wurde. Bis Frühjahr 2022 waren noch über 50 frei zugängliche Webserver online ohne Zugriffsschutz erreichbar.

51 dieser frei zugänglichen Webserver verteilten sie quer über Deutschland, auch 6 Fälle in Österreich konnten gefunden werden.

Dass diese Fälle nicht ohne Konsequenzen bleiben müssen, zeigt ein Fall aus Northeim. Rein rechtlich gesehen handelt es sich hier auch um Verstöße gegen die DSGVO, welche die zuständige Kreisverwaltung – als Betreiber der Rettungsleitstelle – der Landesbehörde für Datenschutz innerhalb 72 h nach Bekanntwerden melden muss. In Northeim wurde dies versäumt. Die Kreisverwaltung hatte „Glück“ und kam hier noch mit einem „deutlichen Hinweis“ davon.

Zu diesem Sachverhalt hat auch der Bayerische Rundfunk einen Artikel veröffentlicht, dieser beschreibt den hier dargelegten Sachverhalt:

 

Was ist passiert und warum konnte das in einem solchen Ausmaß passieren?

Das technische Problem hinter diesen Datenabflüssen liegt „auf der letzten Meile“, d. h. bei den Feuerwehr-Einheiten und Hilfsorganisationen vor Ort. Zur Nachalarmierung von Einsatzkräften verwenden Löscheinheiten von Feuerwehren und Ortsverbände von Hilfsorganisationen oft PC-basierte Programme bei sich vor Ort. Zu nennen ist hier beispielsweise BosMon, ein kostenloses, weit verbreitetes Programm.

Derartige Programme haben folgende Leistungsmerkmale:

a) unverschlüsselt übertragene analoge oder digitale Alarmierungen können über über die Soundkarte des PC selber ausgewertet werden. Das Audio-Signal wird von einem separaten angeschlossenen Funkmelde-Empfänger bereitgestellt.

b) Funkmelde-Empfänger werden über ihre serielle Schnittstelle mit dem PC verbunden. Damit ist auch es möglich, verschlüsselt übermittelte Alarmierungen (die erst im Funkmelde-Empfänger entschlüsselt wurden) in Klartext weiter zu verarbeiten.

Nachfolgend ist es dann möglich, eine konfigurierbare Weiterleitung der eingegangenen Alarm-Meldungen als SMS oder Push-Nachricht einzurichten. Dafür werden die eingegangenen Alarme auch auf einem Webserver dargestellt.

Das Problem:

BosMon erlaubte es in älteren Programmversionen bis Herbst 2020, den Webserver ohne Passwortschutz zu konfigurieren. Auf die Übersicht der eingehenden Alarme auf dem Webserver kann dann ohne Zugangsbeschränkungen zugegriffen werden.
Auffindbar sind die IP-Adressen und Ports der Webserver über die einschlägigen Suchmaschinen. Sind die IP-Adresse und die Ports bekannt, ist der direkte Zugriff auf die eingehenden Alarmmeldungen möglich.

Wie kann es dann sein, dass bei der Alarmierung immer wieder personenbezogene Daten in so großem Stil frei zugänglich im Internet landen und das auch noch deutschlandweit? Man liest doch immer vom bundesweiten, digitalen, abhörsicheren Behördenfunknetz. Wie erreichen die Alarmierungen der Rettungsleitstellen die hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Rettungskräfte bei Rettungsdienst und Feuerwehr ?

Das hängt in Deutschland stark vom jeweiligen Bundesland und dem Landkreis ab.

Bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommen im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (also Feuerwehr, THW, Rettungsdienst) zur Alarmierung von Einsatzkräften sogenannte Funkmelde-Empfänger zum Einsatz, im ländlichen Raum zusätzlich oft auch Sirenen.

Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Technologie für die Alarmierung verwendet wird.
Im Zuge der Digitalisierung entscheidet auch jedes Bundesland selbst über den Umstieg von bestehender analoger oder digitaler unverschlüsselter Alarmierung zu neuer digitaler und verschlüsselter Alarmierung.

In Deutschland verwendete Systeme

Die in Deutschland verwendeten Systeme lassen sich in diese vier Kategorien einteilen:

  • Unverschlüsselte analoge Alarmierung mit Sprach-Durchsage
  • Digitale unverschlüsselte Alarmierung (Textnachrichten) nach POCSAG-Standard
  • Digitale verschlüsselte Alarmierung nach POCSAG-Standard mit proprietärer Verschlüsselung
  • Verschlüsselte Alarmierung (Text-Nachricht) über das „BOSnet“, das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

Unverschlüsselte analoge Alarmierung mit Sprach-Durchsage:

Alle analogen Funkmelde-Empfänger z. B. einer Feuerwehr-Einheit werden auf die gleiche fünfstellige Adresse (5-Ton-Folge oder Selektivruf, ähnlich DTMF) kodiert.
Die Leitstelle sendet diese fünfstelligen Tonfolgen über Funk aus, um an den Funkmelde-Empfängern einen lauten Warnton zu aktivieren. Danach aktivieren die Funkmelde-Empfänger den eingebauten Lautsprecher und die Durchsage der Leitstelle ist zu hören.

Diese Technik ist seit den 1970ern in Deutschland im Einsatz.
Als Infrastruktur dienen die bis vor Einführung des Digitalfunkdienstes („BOSnet“) genutzten flächendeckenden Analog-Funknetze, welche von den Kommunen unterhalten wurden bzw. werden.

Nachteilig ist dabei:
Eine einzelne Alarmierung dauert mindestens 3 Sekunden zuzüglich Sprach-Durchsage.
Bei Großschadenslagen dauert die Alarmierung mehrerer Alarmierungs-Gruppen zum Teil einige Minuten. Außerdem kann die Alarmierung leicht abgehört werden.

Aktuell ist die Technik z. B. noch in Teilen von Rheinland-Pfalz, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern im Einsatz.

Auf einem BosMon-Webserver werden die Alarmierungen wie folgt dargestellt:

17.03.22 16:25:24 20-580 Kreisbrandinspektion Brettheim
19.03.22 01:30:17 20-598 Notzheim Feueralarm
21.03.22 19:18:46 47-253 Notarzt-Einsatzfahrzeug Rotkreuz Schweinfurt 76.1

Die analoge Alarmierung kann im jeweiligen Leitstellenbereich mit einfachen Mitteln abgehört werden, jedoch werden der Einsatzort und weitere personenbezogene Details nur in der analogen Sprachdurchsage mitgeteilt, die von BosMon nicht erfasst wird.
Die Darstellung auf dem Webserver beschränkt sich auf den Zeitstempel, die Alarmierungsadresse des Einsatzmittels und – falls vom Webserver-Betreiber korrekt eingepflegt – auch der Darstellung des Einsatzmittels in Klartext.

Ein Drittel der aufgefundenen frei erreichbaren Webserver zeigte „nur“ analoge Alarmierung an, die restlichen zeigten digitale Alarmierung, also Alarmierungen als Textnachricht an.

Digitale unverschlüsselte Alarmierung (Textnachrichten) nach POCSAG-Standard:

Der zugrunde liegende POCSAG-Standard aus den 1980er Jahren erlaubt die digitale Übertragung von kurzen Textnachrichten. Empfängt der Funkmelde-Empfänger eine Nachricht, wird diese nach dem Ertönen eines lauten Warntons auf einem Display dargestellt.

Als Infrastruktur dienen von den Kommunen unterhaltene POCSAG-Funkrufnetze, die ausschließlich für die Alarmierung genutzt werden.

Nachteilig ist hier:
Der POCSAG-Standard sieht per se keine Verschlüsselung vor.
Unverschlüsselte POCSAG-Nachrichten können mit kostengünstigen Empfängern und freier Software leicht mitgehört werden. Diese Technik kommt noch in Teilen von Rheinland-Pfalz und von Nordrhein-Westfalen zum Einsatz.

Auf einem BosMon-Webserver wird die Alarmierung wie folgt dargestellt:

28.03.22 14:48:24 1234567 RD Einsatz: Wiesbach Bahnbrücke K1536 Uslarer Straße 48. Richtung K 16 #Müller 36 J ##Fahrradsturz , Kopfplatzwunde##8382 14:48
27.02.21 10:54:20 3456789 Dialyse Tragestuhl: Dunzweiler Dialyse Hartwig / Stock 54A #Schmidt 76 Jahre##Fertig 11.20#Eichenweg#8235 10:54
25.02.21 18:06:57 4710815 Tür öffnen: Depsried Scharnhorststraße 3 2 OG#Für Polizei#8040 18:06

Auf dem Webserver werden also Zeitstempel, Alarmierungsadresse und der Alarmierungstext in Klartext dargestellt. Aufgrund der begrenzten Zeichenlänge werden oft Abkürzungen verwendet. Personenbezogene Daten sind in vollem Umfang einsehbar.

Ein Nachteil der von den Kommunen unterhaltenen POCSAG-Funkrufnetze ist:

Die Kommunen sind für den reibungslosen Betrieb im „Normalfall“ und bei „Großschadenslagen“ selbst verantwortlich, d. h. sie müssen die Infrastruktur auch bei flächendeckenden Ausfällen der Stromversorgung und von Übertragungstechnik in Betrieb halten. Das funktioniert aber nicht immer.
In Berlin-Köpenick kam es beim Stromausfall im Februar 2019 nach 5 Stunden auch zum teilweisen Ausfall der digitalen Alarmierungstechnik.

Rheinland-Pfalz setzt zukünftig ausdrücklich auf sein neues, autarkes POCSAG-Alarmierungsnetz, dieses verfügt über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für mindestens 12 Stunden.

Ferner bietet die e*message GmbH mit ihrem Dienst e*BOS ein kommerzielles POCSAG-Alarmierungsnetz, auf das manche Kommunen zurückgreifen, wie z. B. Gelsenkirchen.

Digitale verschlüsselte Alarmierung nach POCSAG-Standard mit proprietärer Verschlüsselung:

Eine Erweiterung bieten proprietäre Lösungen, die eine Verschlüsselung bei POCSAG nachträglich realisieren. Ähnlich der E-Mail-Verschlüsselung wird im unverschlüsselten Textfeld des Funktelegramms eine separates Verschlüsselungsprotokoll implementiert. Die Produkte unterschiedlicher Hersteller sind untereinander nur bedingt kompatibel, was Kommunen zum Teil auf einen einzelnen Lieferanten festlegt.

Auf einem BosMon-Webserver wird Alarmierung wie folgt dargestellt:

15.03.22 10:30:53 0013951 vXA<DC2><NAK>qPB<SI>X<GS>&<CR>A-x7<ETB>Z(<SUB>$<ETX>H/f$1=A-<DC4>(5<CAN>`!<SUB>ob<DC3>sk!,F>r-o4PC-!ä<SI>m<ETX>Pfö<DC4><CAN><ENQ>Z<HT>0<GS>FE!<ENQ>w<STX><ESC>k`+<BEL>p(t<BEL><DC3>4FeÄ!<CR>fL

Der Alarmierungstext wird nun verschlüsselt dargestellt. Allerdings gibt es auch Leitstellen, bei denen nur Rettungsdienst-Alarmierungen verschlüsselt werden. Alarmierungen für Feuerwehr- und Notfallseelsorge werden weiterhin unverschlüsselt übertragen. Leider finden sich auch hier Fälle, in denen personenbezogene Daten übermittelt werden. Erst nach mehrfachen Meldungen der AG KRITIS-Mitglieder an das Landes-CERT und den Landesdatenschutzbeauftragten konnte dies abgestellt werden.Die betroffene Leitstelle sendet stattdessen nur noch eine ungenaue Adresse ohne Hausnummer und die Einsatzkräfte müssen die genaue Einsatzstelle bei der Leitstelle erfragen.

Verschlüsselte Alarmierung (Textnachricht) über „BOSnet“, das Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS):

Das BOSnet bietet neben den Diensten Sprachkommunikation und Text-Kurznachrichten zwischen einzelnen Teilnehmern („SDS“, ähnlich SMS) auch die Möglichkeit der Alarmierung von Funkmelde- und Sirenen-Empfängern („Call-out“).

Von Vorteil für die Kommunen ist, dass dazu auf die bestehende Infrastruktur des BOSnet zurückgegriffen werden kann. Es müssen keine eigenen Funkrufnetze errichtet und unterhalten werden. Auch für die Rettungsleitstellen und Einsatzleiter gibt es hier entscheidende Vorteile gegenüber den vorher genannten Alarmierungslösungen. Anders als bei den POCSAG-basierten Funkrufnetzwerken, haben Funkmelde- und Sirenen-Empfänger hier einen Rückkanal, die den korrekten Empfang der Alarmierung zurückmelden kann sowie eine Quittierung durch die alarmierten Einsatzkräfte erlaubt („ich komme“ bzw. „ich kann nicht“). Weiter ist es durch die Vernetzung des BOSnet leichter möglich, dass Leitstellen im Rahmen überörtlicher Katastrophenhilfe auch Einheiten und Sirenen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs alarmieren können.
Nachteilig wirkt sich aus, dass in einigen Bundesländern das BOSnet bislang nur für eine Funkabdeckung zu (im Freien betriebenen) Fahrzeug-Funkgeräten ausgebaut ist. Für den zuverlässigen Empfang der Funkmelde-Empfänger innerhalb von Gebäuden müssen weitere BOSnet-Basisstationen errichtet werden. Verschlüsselung ist bei Alarmierung über das BOSnet obligatorisch, d. h. es werden grundsätzlich alle Alarmierungs-Nachrichten verschlüsselt übertragen.

Allerdings bleibt noch eine „Hintertür“, wie dennoch eigentlich verschlüsselt übertragene Alarmierungen über BosMon-Webserver im Klartext einsehbar sind:

Werden Funkmelde-Empfänger über ihre serielle Schnittstelle mit dem auswertenden PC verbunden, dann werden die verschlüsselt übermittelte Alarmierungen (die erst im Funkmelde-Empfänger entschlüsselt wurden) in Klartext zur Auswertung durch BosMon weitergegeben. Ist dann der Zugriff auf den Webserver – wegen einer veralteten BosMon-Version – ohne Passwort eingerichtet, so können diese Alarmierungen im Klartext eingesehen werden; die verschlüsselten Alarmierungen, die für andere Funkmelde-Empfänger bestimmt sind, jedoch nicht.

Insgesamt konnten Mitglieder der AG KRITIS auf 38 Webserver zugreifen, bei denen personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten frei zugänglich waren. Die Historie der Einträge reichte typischerweise ein paar Tage zurück, in Einzelfällen auch über 2 Jahre. Die Aufstellung der Alarmierungen umfasste dabei über 200 frei einsehbare Einsatz-Aufträge.

Es geht nicht ohne: das Alarm-Fax.

Ein besonderer Fall konnte in Oberbayern beobachtet werden:
In Bayern kommen häufig sogenannte „Alarm-Faxe“ zum Einsatz. Zusätzlich zur Alarmierung über Funkmelde-Empfänger und Sirene sendet die Rettungsleitstelle ein Fax mit den Einsatzdetails ins Feuerwehrgerätehaus. Dies wird von den Anwendern als sehr praktisch empfunden, liegt die benötigte Information doch beim Eintreffen im Feuerwehrgerätehaus ausgedruckt bereits vor und kann direkt in das Einsatzfahrzeug mitgenommen werden. Das Alarm-Fax enthält die genaue Adresse und Geo-Koordinaten der Einsatzstelle, den Namen der Hilfesuchenden und ggf. eine private Rückrufnummer vor Ort.

Bei einer Feuerwehr-Einheit in Oberbayern war das Programm zur Alarm- und Einsatz-Verwaltung offen aus dem Internet erreichbar. Die elektronisch gespeicherten Alarm-Faxe der letzten 2 Monate waren frei zugänglich, trotz des Vermerks „Das Fax darf nur zum internen Dienstgebrauch für den jeweiligen Einsatz verwendet werden und ist anschließend zu vernichten“.

Der Bayerische Landesbeauftrage für den Datenschutz konnte abschließend in der Angelegenheit feststellen:

… zwischenzeitlich ist die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr eingegangen.
Hierin wird dargelegt, dass in den letzten Wochen das zusätzliche Alar
mierungssystem auf die Umstellung zur digitalen Alarmierung vorbereitet worden sei.
Dafür sei ein temporärer Fernzugriff für die Betreiberfirma eingerichtet worden.
Dabei sei bedauerlicherweise unbeabsichtigt der von Ihnen angegebene Port geöffnet worden.
Als der Fehler mitgeteilt worden sei, habe die Freiwillige Feuerwehr den Port sofort geschlossen. Auch der Fernzugriff sei wieder geschlossen.
Die Freiwillige Feuerwehr versichere, dass es sich hierbei um ein Versehen gehandelt habe. Zukünftig werde sie diesbezüglich noch mehr Sorgfalt walten lassen.

Aber auch in anderen Bundesländern lassen sich immer wieder „abenteuerliche“ Versionen der Alarmfax-Anbindungen finden. Es ist mindestens ein Landkreis bekannt, in dem es technische Probleme mit den Faxanschlüssen in der Telefonanlage gibt, weshalb Alarmierungen dort von der Rettungsleitstelle auch per unverschlüsselter E-Mail über das Internet versendet werden. Im Feuerwehr-Stützpunkt befindet sich ein kleiner PC, der per IMAP die E-Mails von dem Provider abholt und dann per Outlook-Regel direkt auf dem Drucker ausgibt. Die DSGVO-Konformität dieser Lösung bezweifeln wir.

Was tun, wenn man Feuerwehr- und Rettungsdienst-Alarmierungen im Internet frei zugänglich findet ?

Die 38 gefundenen Webserver sind inzwischen alle nicht mehr öffentlich erreichbar. Verschiedene Meldewege wurden evaluiert. Basierend auf unseren Erfahrungen empfehlen wir das folgende Vorgehen:

Hingegen waren Meldungen an die zuständigen Polizei-Präsidien oder Polizei-Inspektionen oft wenig zielführend. In mehreren Fällen blieb die Meldung über den offenen Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten – nach Auskunft der Staatsanwaltschaft – bis zu 7 Wochen liegen und der Anschluss-Inhaber konnte nicht mehr ermittelt werden (die Speicherfrist der IP-Adresse bei den Betreibern beträgt 7 Tage). In einigen Fällen wurde der Vorgang nach etlichen technischen Rückfragen schließlich doch an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime zur Bearbeitung weitergeleitet.

Bei knapp zehn Prozent der Meldungen gab es Rückmeldungen zum Webserver-Betreiber:

Meistens handelt es sich bei den Betreibern der frei zugänglichen Webserver um BOS-Einheiten, also z. B. Feuerwehr-Einheiten oder Rettungsdienst-Ortsverbände. Die Konfiguration des Webservers ohne Zugangsbeschränkungen ist hier meist aus Unwissen erfolgt und nach direkter Ansprache durch die Polizei kurzfristig abgestellt worden. Es erfolge keine weitere strafrechtliche Ahndung.

In einigen wenigen Fällen erfolgte die Auswertung von unverschlüsselter analoger bzw. unverschlüsselter digitaler Alarmierung mit dem frei einsehbaren Webserver durch Unberechtigte. Dabei handelte es sich um einen Verstoß gegen das Abhörverbot im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).

Fazit

14 deutsche Bundesländer haben sich explizit dazu entschieden, keine verschlüsselte Alarmierung über das „BOSnet“ zu nutzen. Dort kommt zu einem gewissen Teil weiterhin unverschlüsselte (analoge und digitale) Alarmierung zum Einsatz.

In den Innenministerien der Länder ist das datenschutzrechtliche Problem von unverschlüsselter Alarmierung langsam angekommen. Diese können aber nur „konkretisierende Erläuterungen und ergänzende Informationen zur praktischen Umsetzung“ zur Verschlüsselung in der Alarmierung geben. Es sind weiter die Stadt- und Landkreise und Rettungsdienst-Organisationen als Betreiber der Kommunikationsnetze für Einsatzkräfte, die „selbst für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben u.a. nach DSGVO und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit verantwortlich“ sind.

Jede einzelne Kommune steht hier in der Verantwortung und muss teils mit sehr begrenzten Mitteln diese Anforderungen umsetzen. So kommt es vor, dass der Webmaster der Feuerwehr-Homepage schnell mal für seine Kameraden eine SMS-Alarmierung bastelt, die eben nicht der DSGVO entspricht.

Sind verschlüsselungsfähige Funkmelde-Empfänger vorhanden, dann sind diese noch lange nicht administriert und es erfolgt weiterhin eine unverschlüsselte Übertragung. Diese Schwachstelle ist an sich lokal beschränkt, da die technische Reichweite der Alarmierung über Funk meist auf den jeweiligen Landkreis beschränkt ist. Klassisches Abhören ist nur regional möglich. Durch frei zugängliche Webserver bekommt das Problem aber eine bundesweite Dimension.

Auch über 19 Monate nach Bekanntwerden des Problems und der Bereitstellung von Updates durch die Software-Hersteller können auch heute immer noch Webserver gefunden werden, die den unbeschränkten Zugriff auf Alarmierungs-Mitteilungen ermöglichen.

Wir sehen vier konkrete, kurzfristige Maßnahmen zur Behebung der Schwachstellen:

  • Bei den kommunalen Trägern der Alarmierungsnetze muss ein Problembewusstsein geschaffen werden. Idealerweise muss dies auf Länderebene gesteuert werden und dort zentral und datenschutzkonform durchgesetzt werden, mit Mitteln, welche über einen „Hinweis-Flyer“ hinausgehen.
  • Kommunale Betreiber von Webservern für Alarmierungs-Nachrichten müssen zu Zugangsbeschränkungen und starken Passwörtern verpflichtet werden.
    Sicherheits-Updates müssen zeitnah eingespielt werden.
  • Angehörigen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben muss der private Betrieb von Webservern für Alarmierungs-Nachrichten untersagt werden.
  • Perspektivisch muss die Alarmierung aller Einsatzkräfte (wie Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Psychosoziale Notfallversorgung) zwingend verschlüsselt erfolgen.

Diese kurzfristigen Maßnahmen werden sicherlich dazu führen, dass der Arbeitsaufwand mancher Hilfsorganisationen geringfügig steigt, denn sie können selbst gebastelte und privat betriebene Lösungen so nicht mehr nutzen. Sie müssen nach der Alarmierung, wie im Beispiel oben gezeigt, durch Rückruf bei der Leitstelle die erforderlichen Einsatzdaten erst erfragen. Aus diesem Grund können die vorgeschlagenen Maßnahmen nur kurzfristiger Natur sein. Darüber hinaus sind auch gesetzliche Änderungen der Verantwortung notwendig.

Unsere politischen Forderungen in diesem Kontext lauten daher:

  • Wir fordern die bundesweite Harmonisierung der Landesgesetze für Brand- und Katastrophenschutz.
  • Wir fordern, dass die Verantwortung für den Betrieb der Alarmierungseinrichtungen von den Kommunen auf das Bundesland übergeht und so in den 16 Landesgesetzen für Brand- und Katastrophenschutz festgeschrieben wird.
  • Darüber hinaus benötigen wir klare gesetzliche Regelung, dass die dem Rettungsdienst nahen Gruppen, wie z. B. die ehrenamtlichen Vereine, die die lokale Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) übernehmen, im gleichen Umfang mit aktuellen, verschlüsselungsfähigen Meldeempfängern auszustatten sind
  • Die Innenministerien der Länder müssen eine fortlaufende Evaluierung der technischen Möglichkeiten zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen Leitstellen und Hilfsorganisationen durchführen. Allen Hilfsorganisationen muss der aktuelle Stand der Kommunikationstechnik zur Verfügung gestellt werden.

Der Artikel wurde von unseren Mitgliedern Yves Ferrand und Peter Merk verfasst. Vielen Dank!

Das Bild des Artikels wurde von Jacek Rużyczka aufgenommen, es steht unter einer CC-BY-Lizenz.

Wir cybern besser nicht zurück – Warum offensive Cyberoperationen wie Hackback die eigene Bevölkerung bedrohen

Schon vor dem kriegerischen Angriff durch Russland auf die Ukraine, waren offensive Cyberoperationen und Cyberabwehrmaßnahmen im Zuge der Gefahrenabwehr im Cyberraum – wie z. B. der Hackback – immer wieder in den Medien präsent.

Politikerinnen forderten und fordern wiederholt das gezielte Zurückhalten von Schwachstellen und offensive Cyberfähigkeiten. So soll der deutsche Staat noch besser in der Lage sein, andere Staaten auszuspähen – (auch Aufklärung genannt), seien es Freunde oder Feinde. Mit dem Krieg in der Ukraine ist die Forderung nach generellen offensiven Cyberfähigkeiten bzw. militärischen Cyberoperationen (vormals Computer-Netzwerkoperationen, CNO) und zugehöriger Kapazitäten lauter geworden. Auch, weil die Befürchtung im Raum stand, dass kritische Infrastrukturen in Deutschland durch Cyberangriffe in Gefahr sein werden.

Heute wissen wir bereits, dass Bomben, Raketen und Kalaschnikows sehr viel effektiver kritische Infrastrukturen in der Ukraine zerstört haben, als Cyberangriffe das jemals könnten. Nichtsdestotrotz sind kritische Infrastrukturen durchaus vermehrt Cyberangriffen ausgesetzt. Nicht nur in der Ukraine, sondern weltweit. Und damit eben auch in Deutschland.

Welche Auswirkungen hätte denn das euphemistisch als „staatliches Schwachstellenmanagement zur Gefahrenabwehr“ bezeichnete Zurückhalten von Sicherheitslücken für Hackbacks auf unsere Versorgungssicherheit?

Ziel eines Hackbacks ist die Befähigung, einen lang anhaltenden Ausfall einer kritischen Infrastruktur durch cyber-physische Schäden zu bewirken und die Versorgungsleistung im Idealfall sogar überregionalen ausfallen zu lassen. Wirtschaftliche Schäden sind in diesen Szenarien eher sekundär. Verwendet würde das Eindringen in fremde IT-Systeme und IT-Umgebungen zur strategischen Aufklärung, als auch im Bündnisverteidigungsfall zum Zweck der Wirkung durch offensive Cyberoperationen.

Nun stellt sich die Frage, wieso konkret die Durchführung von offensiven Angriffen und damit einhergehend das Zurückhalten von Sicherheitslücken – umgangssprachlich als Hackback bekannt – eine sehr schlechte Idee für das Wohlergehen der eigenen Bevölkerung ist.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Wenige ausgewählte Personen mit entsprechender Expertise aus Militär, Innenministerium, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten sowie weitere Expertinnen für Informationssicherheit treffen sich in geheimer „staatliches Schwachstellenmanagement-Runde“ und entscheiden, welche Schwachstellen geheim gehalten und damit gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem dem betroffenen Software- oder Hardware-Hersteller zurückgehalten werden sollen.

In diesem Szenario gibt es zwei eindeutige Schwachstellen: Erstens die Frage nach der Auswahl der Eingeweihten. Und zweitens die Auswahl der spezifischen Schwachstellen. Ganz zu schweigen von der Auswirkung auf die Versorgungssicherheit für die Zivilbevölkerung, deren Versorgung dann aufgrund unzureichender Risikoanalysen und Kollateralschäden nicht mehr gewährleistet werden kann. Doch dazu später mehr.

Zunächst ist es ein Thema, wer Teil eines solchen Gremiums sein soll. Insgesamt dürfen nicht zu viele Personen eingeweiht sein, sonst sind die Schwachstellen schnell öffentlich, weil sie durchsickern und dadurch öffentlich werden. Die Qualifikation der ausgewählten Expertinnen ist ein weiterer zentraler Punkt. Es gibt im BSI-Gesetz und der zugehörigen BSI-Kritisverordnung acht Sektoren (Energie, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Wasser, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Siedlungsabfallentsorgung) in über 40 Branchen sowie zwei weitere nicht regulierte Sektoren (Medien und Kultur, Staat und Verwaltung), die sogenannte kritische Dienstleistungen wie Strom und Wasser erbringen.

Anzumerken ist, dass es derzeit ca. 2.200 KRITIS-Betreiberinnen in acht KRITIS-Sektoren gibt, da diese mehr als 500.000 Personen versorgen. Alle Betreiberinnen aus diesen acht Sektoren, die weniger als 500.000 Personen versorgen oder den anderen beiden Sektoren angehören, sind hier nicht erfasst. Es gibt in Deutschland alleine über 10.000 Kommunen mit zugehörigem Notfall- und Rettungswesen als kritischer Dienstleistung, die von wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen ist, die hier keine Berücksichtigung finden. Daher betrifft eine vollständige Risikobetrachtung eine erheblich größere Anzahl von kritischen Infrastrukturen, als es offiziell und gesetzlich definierte KRITS-Betreiberinnen gibt.

Nun fällt es schwer, sich vorzustellen, dass es Personen gibt, die in allen zehn Sektoren vollständig über den Einsatz der betroffenen IT-Komponenten bei jeder(!) KRITIS-Betreiberin in diesen Sektoren und den zugehörigen ca. 40 unterschiedlichen Branchen informiert sind. Wenn es um 0days oder Schwachstellen in KRITIS geht, die kaum bekannt sind, ist ein erhebliches Wissen über IT und OT sowie den Industriesteueranlagen und Industrieautomatisierungen in den Produktionsumgebungen in den einzelnen Sektoren gefragt.

KRITIS-Betreiberinnen aus dem gleichen Sektor verwenden durchaus unterschiedliche Technologien und IT- oder OT-Komponenten. Das führt zu Problemen mit der Informationsbeschaffung. Eine vermeintliche Lösung wäre es, sich durch geheim gehaltene Abfragen einen Überblick zu verschaffen, welche KRITIS-Betreiberin welche IT- und OT-Komponenten verwendet. Sehr wahrscheinlich wäre eine solche Liste (quasi die immer aktuelle Assetmanagement-Liste) nicht aktuell und eine solche Umfrage bliebe auch nicht lange geheim.

Weiterhin ist die Auswahl der Sicherheitslücken relevant. Ziel wäre es ja, Schwachstellen zu identifizieren, die einen lang anhaltenden und überregionalen cyber-physischen Schaden und damit einen umfassenden Versorgungsausfall für die Zivilbevölkerung zu bewirken. Das wären dann naheliegender Weise eine Sicherheitslücken z. B. in einem Schaltrelais innerhalb einer Industriesteueranlage.

Es gibt weltweit nur sehr wenige Hersteller von solchen IT- und OT-Komponenten in Industriesteueranlagen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche kritische Infrastrukturen genau die gleichen IT- und OT-Komponenten mit den zurückgehaltenen Schwachstellen verwenden, sehr hoch. Dadurch sind auch deutsche kritische Infrastrukturen von den zurückgehaltenen Schwachstellen und offensiven Cyberabwehrmaßnahmen wie einem Hackback bedroht.

Nehmen wir an, das oben beschriebene Gremium existiert und führt die Risikoanalyse nebst Implikationen und Wahrscheinlichkeiten zu Ausnutzung der betroffenen Komponenten und möglichen Kollateralschäden aufgrund des Einsatzes oder der Zurückhaltung bzw. Geheimhaltung solchen Schwachstellen durch. Diese Analyse kann nur für alle gesetzlich bekannten KRITS-Betreiberinnen, also gemäß BSI-Kritisverordnung durchgeführt werden.

Es wird dann in geheimer Weise bei den ca. 2.000 potentiell betroffenen KRITIS-Betreiberinnen in Deutschland bewertet, ob sie anfällige Komponenten mit den vorhandenen Sicherheitslücken in ihrer Produktionsumgebung einsetzen. Gehen wir vereinfacht davon uns, dass die Umfrage gelingt und geheim bleibt. Man beschließt nun, solche Schwachstellen in der entsprechenden Industriesteueranlage auszunutzen und offensive Cyber-Operationen zu wirken, beispielsweise mittels eines Hackbacks.

KRITIS-Betreiberinnen, welche diese IT- und OT-Komponenten nicht einsetzen, scheinen dadurch sicher. Sofern nicht bei der Abfrage übersehen wurde, dass sie doch diese Komponenten einsetzen. Für die oben erwähnten mehreren tausend weiteren KRITIS-Betreiberinnen, die nicht nach BSI-Kritisverordnung bekannt sind, entsteht nun das gravierendes Risiko, dass die Versorgung der Zivilbevölkerung – im Extremfall sogar großflächig – ausfallen kann.

Stadtwerke in Städten wie Paderborn, Augsburg oder Bonn mit einer Einwohnerzahl um die 200.000 -250.000 Personen sind bereits betroffen, es sei denn sie versorgen noch ca. 300.000 Personen im Umland mit.

Die Befähigung zu offensive Cyber-Operationen als auch zum Hackback führt folglich zu einer Bedrohung der eigenen (kritischen) Infrastrukturen, verbunden mit dem Risiko möglicher Versorgungsausfälle in Deutschland. Besonders bei Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen, die nicht formal gesetzlich erfasst wurden und bei denen, die unterhalb der Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung agieren.

Die Risikoeinschätzung kann daher nur sehr unvollständig und damit absolut unzureichend vorgenommen werden oder involviert so umfassend viele Personen, dass die für einen Cyberangriff zur Gefahrenabwehr mittels z. B. Hackback erforderlichen Cyber-Wirkmittel nicht mehr geheim bleiben würden.

Zudem können Cyberangriffe nur auf eine Technologie zielen, aber nicht auf ein spezifisches Ziel wie ein Land oder eine Organisation. Ein Hackback kann potentiell jede Nutzung derselben Technologie weltweit treffen, auch wenn das nicht beabsichtigt ist.

Wer verantwortet den durch einen solchen Kollateralschaden möglichen Ausfall kritischer Infrastrukturen und die dadurch entstehende Gefährdung für Leib und Leben in der eigenen Zivilbevölkerung?

Unser Mitglied @HonkHase hat das Thema Hackback in diesem Vortragsauszug „Warum Hackback eine sehr schlechte Idee ist“ ebenfalls dargelegt.

Vortragsauszug „Warum Hackback eine sehr schlechte Idee ist“ von März 2022.

Und wenn der digitale Behördenfunk doch ausfällt ?

Dies ist unser zweiter Artikel zum digitalen Behördenfunk – der erste ist hier zu finden.

Ein zeitweiser großflächiger Ausfall des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOSnet) ist kein theoretisches Szenario. Seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Westen Deutschlands ist klar:
Dieser Fall kann eintreten.
Die technischen Gründe für den Ausfall des BOSnet waren hier:

  • Ausfall der Stromversorgung
  • physikalische Beschädigung und Zerstörung der Übertragungs-Leitungen, welche die Basisstationen an das BOSnet-Kernnetz anbinden.

Die unterbrechungsfreie Stromversorgung der Basistationen mit 4 bis 6 Stunden Batterie-Kapazität war erschöpft, die in Rheinland-Pfalz dezentral gelagerten Netz-Ersatzanlagen erreichten sie zu spät. Angemietete, im Boden verlegte Übertragungsleitungen wurden vom Hochwasser weggerissen. Wo noch Strom vorhanden war, konnte die Basisstation ihr Einzugsgebiet von etlichen Quadratkilometern nur noch sehr eingeschränkt lokal versorgen, jedoch ohne Anbindung an die entfernter gelegenen Rettungsleitstellen. Rettungskräfte mussten zum Teil mit Zettel und Stift ausrücken. Die Informationen mussten auf Papier gebracht und zu den lokalen Einsatzzentralen und Krisenstäben transportiert werden. Für eine Katastrophensituation ist dies ein nicht hinnehmbarer Zustand.

Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:
Welche technischen Alternativen können in solch einem Katastrophenszenario noch genutzt werden?
Welche Alternativen bieten eine Rückfallebene mit gleichwertiger Funktionalität?
Gibt es Alternativen, welche als Notlösungen mit eingeschränkter Funktionalität nutzbar sind?

Die folgenden zwölf Notfall- und Rückfallebenenen werden hier eingeordnet, erklärt und bewertet:

  • Nutzung alternativer Betriebsarten und Konfigurationen des BOSnet
  • Erhalt des analogen BOS-Funksystems für Notfallbetrieb
  • Mobile Basisstationen (mBS) mit Anbindung über Leitung oder LTE
  • Satellitengesteuerte mobile Basisstationen (Sat-mBS)
  • Eine Notfalllösung über Satellitenkommunikationstechnik der Bundespolizei
  • Kommerzielle Satellitentelefonie
  • Kurzwellenfunkgeräte des THW
  • Kommunikation durch Funkamateure
  • Das zukünftige landesweite BOS-Breitbandnetz
  • Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV) der Bundeswehr
  • Bundesländerspezifische Sonderwege für Breitbandinternetanbindung über Satellit
  • Eine Erweiterung des digitalen Alarmierungsnetzes in Rheinland-Pfalz

Nutzung alternativer Betriebsarten und Konfigurationen des BOSnet:

Das BOSnet verfügt aktuell über zwei Betriebsarten:

In der Betriebsart Trunked Mode Operation (TMO) wird eine Funkverbindung zwischen zwei oder mehreren Endgeräten unter Nutzung der Netzinfrastruktur über die Basisstationen aufgebaut. Das ist die Standardbetriebsart des BOSnet-Digitalfunks. Beim großflächigen Ausfall der Basisstationen ist TMO-Betrieb nur noch unter Nutzern der selben Basisstation möglich („Fallback-Modus“).


Direct Mode Operation (DMO) ist der Direktbetrieb zwischen den Endgeräten ohne Nutzung der Netzinfrastruktur. Er ermöglicht die Kommunikation ohne Verwendung von Basisstationen, ähnlich dem Funkbetrieb mit „Walkie-Talkies“. Durch die geringe Sendeleistung der Handfunkgeräte sind hier nur relativ kleine Reichweiten zu erzielen.

Weitere Möglichkeiten in der Betriebsart DMO bilden DMO-Repeater: Ein Fahrzeug-Funkgerät (Mobile Radio Terminal, MRT) kann als Repeater genutzt werden. Der Repeater arbeitet ähnlich einer Relaisstelle im Analogfunk. Es kann jedoch nur ein Repeater pro zuvor konfigurierter Nutzergruppe (DMO-Rufgruppe) verwendet werden.

Mesh“-Betrieb (ein vermaschtes Netz, in dem jeder Netzwerkknoten mit einem oder mehreren anderen verbunden ist) ist nicht möglich. 
DMO-Rufgruppen werden üblicherweise über die Taktisch Technische Betriebsstelle (TTB) vorab konfiguriert.


Möglich ist auch ein sogenannter TMO-DMO-Gateway:
Hier fungiert ein Fahrzeug-Funkgerät (MRT) als Brücke zwischen einzelnen DMO-Nutzern und einer BOSnet-Basisstation. Zum Betrieb von Repeatern und Gateways gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. In Baden-Württemberg beispielsweise ist bei den Feuerwehren und beim Katastrophenschutz die Nutzung von DMO-Repeatern und TMO-DMO-Gateways derzeit nicht angedacht, da eine Nutzung der Betriebsart DMO dort grundsätzlich nicht vorgesehen ist, bei Polizei und Rettungsdienst jedoch schon. Ferner können die Repeater-Funktion und die Gateway-Funktion unter Umständen nicht bei jedem MRT eingestellt werden.
Die Verfügbarkeit ist abhängig von der jeweiligen Programmierung und installierten Lizenz.

Der Direktmodus (DMO) sowie die Repeater- und Gateway-Funktion sind ausdrücklich nur in Abstimmung mit der einsatzführenden Stelle zu verwenden, um Störungen von geographisch benachbarten BOSnet-Nutzern auf der gleichen Frequenz zu vermeiden.

Unsere Einschätzung:

  • DMO und seine Repeater- und Gateway-Erweiterungen stellen eine gute lokale Betriebsmöglichkeit dar, insbesondere bei Überlast oder Ausfall einer einzelnen Basisstation.
    Dabei ist aber nur von einer Notlösung mit sehr eingeschränkter Funktionalität zu sprechen.
  • Beim gleichzeitigen Ausfall von mehreren Basisstationen in einem größeren geographischen Gebiet können DMO-Betrieb und die Gateway- und Repeater-Funktion die lokale Kommunikation von Einsatzgruppen untereinander sicherstellen.
    In einigen Bundesländern sind Gateway- und Repeater-Betrieb jedoch gar nicht vorgesehen, weder organisatorisch, noch technisch mangels entsprechender Konfigurations-Möglichkeit.
  • Ist die Leitstelle vom betroffenen Gebiet aus jedoch nicht über DMO oder Gateway erreichbar, können die Einsatzkräfte nicht mit ihr kommunizieren.

Erhalt des analogen BOS-Funksystems für Notfallbetrieb

Die bisher für analogen Sprechfunk genutzen Frequenz-Zuteilungen der Bundesnetzagentur an die BOS umfassen die Frequenzbänder 8 m ( 34 .. 39 MHz ), 4 m ( 74 .. 87 MHz ), 2 m ( 165 .. 173 MHz ) und 70 cm ( 443 .. 449 MHz ) [14]. Auch mit Einführung des digitalen BOSnet werden diese in etlichen Bundesländern noch aktiv genutzt. So wird beispielweise in Teilen von Baden-Württemberg und Bayern weiterhin analoger Sprechfunk zur Kommunikation zwischen den Rettungsleitstellen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes genutzt, ebenso für die analoge Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr. Auch in Thüringen wird in mehreren Landkreisen noch analog alarmiert. Mittelfristig ist jedoch auch hier eine vollständige Umstellung auf digitalen Sprechfunk und auf digitale, verschlüsselte Alarmierung zu erwarten [21]. Die dann freiwerdenden Frequenzbänder würden vermutlich mangels Nutzung durch die Regulierungsbehörde an andere Nutzer versteigert werden.

Denkbar wäre jedoch, die Frequenzzuweisungen für analogen Sprechfunk generell als Notlösungen mit eingeschränkter Funktionalität im Falle eines BOSnet-Ausfalls zu erhalten. Vor allem die Bänder 4 m und 2 m haben aufgrund ihrer physikalisch bedingt hohen Reichweite hier eine Schlüsselfunktion. BOS-Einheiten, die in Katastrophenszenarien zum Einsatz kommen können, sollten auf analoge Funktechnik zugreifen können, bevorzugt im 4 m-Band. Die Funktechnik müsste nicht unbedingt in jeder einzelnen Feuerwache bereit gehalten werden, aber mindestens an zwei Stellen auf Landkreis-Ebene. Mobile Leitstellene und Kommunikationstrupps sollten mit verlegefähigen analogen Relais-Stationen ausgestattet werden.

Es werden Notfallpläne erarbeitet, mit denen eine Kommunikationsinfrastruktur im Bedarfsfall aufgebaut werden kann (beispielsweise ein einheitlicher allgemeiner Anrufkanal für BOS, ein einheitlicher Notrufkanal für Nutzung durch Teilnehmer anderer Funkdienste, Festlegung der Zuständigkeiten für ad hoc Kanalzuweisung).

 

Unsere Einschätzung:

  • Die Technik ist sehr robust, erprobt, und hat auch in Fällen längerer und großflächiger Ausfälle von Infrastrukturen eine hohe Resilienz.
  • Die Technik ist den Nutzern gut bekannt, der Schulungsstand ist gut, Ausstattung ist größtenteils noch vorhanden oder wird, wie im Fall THW, auch noch aktuell bei Neuausstattung verbaut.
  • Es besteht Interoperabilität mit einer Vielzahl von Kräften, auch international, in der Industrie oder in der Zivilgesellschaft.
  • Kosten für Neuausstattung sind vergleichsweise gering.

Mobile Basisstationen (mBS) mit Anbindung über Leitung oder LTE:

Es werden im BOSnet „mobile Basisstationen (mBS)“ vorgehalten. Diese werden über Festnetz oder Richtfunk an das BOSnet-Kernnetz angebunden. Rheinland-Pfalz hielt – Stand 2017 – keine eigenen mBS vor. Für eine Großveranstaltung im Juni 2017 wurde eine mBS mit 3 Monaten Vorlauf in Niedersachsen beantragt. Die Deutsche Telekom AG stellte die Anbindung an das BOSnet-Kernnetz über ihr eigenes Übertragungsnetz bereit.

In Bayern wurde im Sommer 2021 erstmals versuchsweise eine mBS über das LTE-Breitbandnetz erfolgreich an das BOSnet-Kernnetz angebunden. Man stellt dort fest „aufgrund der Anbindung über Mobilfunk sind aber immer auch Einschränkungen bei der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit von LTE am Einsatzort in Kauf zu nehmen“ [21].

 

Unsere Einschätzung:

  • Mobile Basisstationen eignen sich zur Kapazitätserweiterung bei langfristig geplanten Großveranstaltungen.
  • Für plötzlich und großflächig auftretende Störungen im BOSnet-Zugangsnetz sind sie keine kurzfristige Lösung, denn die organisatorischen Vorlaufzeiten sind zu lang.
    Bei leitungsgebundenem Anschluss ist ein solcher erst zu beantragen.

Bei LTE-Anbindung ist die lokale Netzabdeckung zu prüfen. Ggf. müssen bei den kommerziellen Mobilfunkanbietern erst Kapazitätserweiterung des LTE-Netzes beantragt werden.

  • Die Anbindung mobiler Basisstationen an das BOSnet-Kernnetz über leitungsgebundene Übertragungsnetze von Telekommunikations-Anbietern oder das LTE-Netz von Mobilfunk-Anbietern ist daher keine praktikable Lösung im Katastrophenfall.
  • Die Übertragungsleitungen sind, etwa bei Überschwemmungen und den damit einhergehenden Beschädigungen von Straßen und Brücken, als Erste unmittelbar und massiv von einem Ausfall betroffen. Auch die LTE-Netze fallen nachweislich zeitnah aus oder sind überlastet.
  • Ist eine zuverlässige Anbindung über Leitung oder LTE an das BOSnet-Kernnetz vorhanden, stellen mobile Basisstationen eine Rückfallebene mit gleichwertiger Funktionalität dar.

Satellitengesteuerte mobile Basisstation (Sat-mBS):

Ferner werden im BOSnet auch „satellitengesteuerte mobile Basisstation (Sat-mBS)“ vorgehalten. Sie sind über Satellit an das BOSnet-Kernnetz angebunden. Zur Einspeisung des Funkverkehrs vom Satellitenlink in das BOSnet dient ein Vermittlungsstellenstandort mit Satellitenkopfstation in Mecklenburg-Vorpommern, sowie eine redundante Stelle im Saarland.

Rheinland-Pfalz verfügt aktuell über keine eigene Sat-mBS. Anlässlich einer Großveranstaltung wurde dort 2019 erstmals eine Sat-mBs in Hessen mit 6 Monaten Vorlauf angefragt. Beim Aufstellen der Sat-mBS mussten drei Versuche unternommen werden, bis eine Anbindung zum Satelliten hergestellt werden konnte.

Unsere Einschätzung:

  • Satellitengesteuerte mobile Basisstation stellen grundsätzlich ein gutes Mittel dar, ausgefallene BOSnet-Infrastruktur kurzfristig zu ersetzen.
  • Beim Ausfall leitunggebundener Übertragungsleitungen muss freilich die höhere Latenz der Sprachübertragung über Satellit als Qualitäts-Mangel in Kauf genommen werden („besser eine Verbindung mit Latenz als gar keine Verbindung“)
  • Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt nur zehn Sat-mBS. Es ist deshalb absolut notwendig, mehr Sat-mBS vorzuhalten als bisher, z. B. zwei bis vier je Bundesland.
  • Zudem sollte deren Betrieb in jedem Bundesland mindestens einmal jährlich geprobt werden.
  • Die Sat-mBS ist ein integraler Bestandteil des BOSnet und unterstützt alle Leistungsmerkmale des Digitalfunknetzes.
    Sie ist eine Rückfallebene mit gleichwertiger Funktionalität.

Satelliten-Kommunikations-Technik der Bundespolizei:
Die Bundespolizei stellte beim Hochwassereinsatz in NRW eigene Very Small Aperture Terminal (VSAT) 
[40] Satelliten-Einheiten zur Verfügung [41].

Damit konnten breitbandige Sprach- und Datendienste bereit gestellt werden.
VSAT-Anlagen nutzen Satelliten-Übertragungswege kommerzieller Anbieter wie Eutelsat, Intelsat und anderer.

Unsere Einschätzung:

  • Eine kurzfristig einsetzbare Technik, allerdings stark abhängig von der Verfügbarkeit durch die kommerziellen Satelliten-Anbieter.
  • Übertragungskapazität für BOSnet steht hier in unmittelbarer Konkurrenz zum Kommunikations-Bedarf von z. B. mobilen Übertragungswagen von Fernseh- und Rundfunkanstalten und anderen privatwirtschaftlichen Nutzern.
  • Ein exklusiver Zugriff durch das BOSnet ist unseres Wissens nach nicht möglich.
  • Die Verfügbarkeit dieser kommerzieller Satelliten-Kommunikations-Technik ist im Krisenfall nicht gewährleistet. Sie kann als Notlösung mit dem Risiko einer eingeschränkter Funktionalität dienen.

 

Kommerzielle Satelliten-Telefonie:
Anbieter wie Iridium oder Inmarsat bieten kommerzielle Dienste zur Satelliten-Telefonie und auch schmalbandige Datendienste an.
Die Katastrophengebiete im Ahrtal und an der Erft liegen teilweise in der Funk-Schutzzone um das Radioteleskop in Bad Münstereifel-Effelsberg.
Aufgrund internationaler Abkommen wird der Betrieb von Satelliten-Telefonen in dieser Zone seitens der Satelliten-Netzbetreibers blockiert.
Dies stellt einen störungsfreien Empfang der Radio-Teleskope sicher, denn Radio-Teleskope empfangen die Aussendungen weit entfernter Galaxien auf Frequenzen, die nahe an den von Satelliten-Telefonen genutzten Frequenzen liegen.
Aus diesem Grund war in der Schutzzone um das Radio-Teleskop tagelang keine Satelliten-Telefonie technisch möglich 
[50].
Nach vier Tagen konnten die Satelliten-Netzbetreiber den Telefoniedienst freischalten, nachdem – auf Antrag der Bundeswehr – die Freigabe durch die Bundesnetzagentur erfolgt war 
[51].

Ein weiterer Aspekt sind die mit Satelliten-Telefonie verbundenen Kosten.
Abgehende Anrufe aus dem Iridium-Netz kosten knapp 2 EUR / Minute.
Anrufe zu Iridium aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG kosten knapp 5 EUR / Minute.

Unsere Einschätzung:

  • Regulatorische Einschränkungen – wie die Funk-Schutzzone – können einen kurzfristigen Einsatz behindern.
  • In Deutschland betrifft das jedoch nur sehr wenige Regionen, dies sind insbesondere die Regionen um das Radioteleskop Effelsberg und um das Geodätische Observatorium Wettzell in Bayern.
  • Sprach- und Datenverbindungen über Satellit sind sehr teuer.
  • Als Notbehelf für kurzzeitige Einsätze ist Satelliten-Telefonie denkbar.
  • Ein mindestens jährlicher Übungsbetrieb ist für potentielle Nutzer erscheint unbedingt erforderlich.
  • Satelliten-Telefonie und -Datendienste sind in Gebieten ohne Stromversorgung oder als Notlösung für ausgefallene Mobilfunk-Infrastruktur verwendbar.
    Die darüber geführten Sprach- und Datenverbindungen sind aber immer als extern zum BOSnet anzusehen und in dessen Funktionalität (wie. z.B. Gruppenrufe) nicht integrierbar, vergleichbar zu Rettungskräften, die nur über öffentlichen Mobilfunk, aber nicht Behördenfunk verfügen.

Kurzwellen-Funkgeräte des THW:
Das THW verfügt über ältere Kurzwellen-Funkgeräte aus ehemaligen Beständen des Deutschen Wetterdienstes.

In einem Feldversuch 2016 des „SonderFunkNetz Bayern“ konnten in Bayern lediglich 3 der 10 landesweit verteilten Einsatzgruppen eine Verbindung nach München aufbauen [60].

Im Rahmen der Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Juli 2021 kam auf Nachfrage beim THW [61] dort keine Kurzwellen-Kommunikation durch das THW zum Einsatz.

Unsere Einschätzung:

  • Kurzwellen-Kommunikation durch das THW wurde offensichtlich noch nicht großflächig eingesetzt.
  • Der Handhabung ist nicht trivial und es bedarf regelmäßiger Schulungen und Übungen.
  • Es können nur einzelnen Sprechfunk- oder Datenverbindungen mit extrem geringer Bandbreite (< 100 Zeichen/Sekunde) darüber geführt werden.
    Das wäre nur als Notlösung für einzelne Sprechfunkverbindungen zu abgeschnittenen Regionen denkbar.
  • Kurzwellen-Kommunikation durch das THW ist keine praktikable Notlösung bei Ausfall des BOSnet.

 

Kommunikation durch Funkamateure:

Funkamateure verfügen über Möglichkeiten zur autarken Kommunikation, u. a. über Kurzwelle, eigene digitale Funknetze und über Satellit.

Allerdings verfügen Funkamateure aktuell nicht über Möglichkeiten zur automatischen Vermittlung von mehreren parallelen Sprach- oder Datenverbindungen, wie es beim Ausfall von BOSnet-Basisstationen erforderlich wäre.

Nach Auskunft der einsatzleitenden Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier waren im Ahrtal keine konkreten Hilfsangebote zur Kommunikations-Unterstützung durch Funkamateure eingegangen [70].

Unsere Einschätzung:

  • Konkrete Kommunikations-Unterstützung durch Funkamateure als Ersatz für ausgefallene BOSnet Basisstationen war bislang nicht möglich.
  • Funkamateuren müssten vorab in die Kommunikationsabläufe der Hilfsorganisationen eingebunden werden und es bedarf regelmäßiger Schulungen und Übungen.
  • Es könnten nur einzelne Sprechfunk- oder Datenverbindungen mit niedriger Übertragungsrate zu abgeschnittenen Regionen eingerichtet werden.
  • Kommunikation durch Funkamateure ist keine praktikable Notlösung bei Ausfall des BOSnet.

 

Das zukünftige landesweite BOS-Breitbandnetz:

Es gibt konkrete Pläne, das BOSnet bundesweit um eine Breitband-Komponente mittels LTE-Technik zu ergänzen [80].
Das vormals freigewordene 450 MHz-Band ist durch die Bundesnetzagentur jedoch an kommerzielle Nutzer vergeben worden.
Das 450 MHz-Band kann damit von den BOS nicht – wie anfangs erhofft – für exklusive Breitbanddienste genutzt werden.
Es existiert nur noch eine exklusive Frequenzzuweisung für die BOS im Bereich um 700 MHz.

Allerdings sind Stand heute keine LTE-fähigen Endgeräte verfügbar, die dieses exklusive BOS-Frequenzband nutzen können.

Die BOS müssten aktuell daher zwingend die LTE-Zugangsnetze der kommerziellen Mobilfunkanbieter mitbenutzen, zusammen mit allen anderen privaten Nutzern. Sie könnten dort aber priorisiert behandelt werden.

Unsere Einschätzung:

  • Das zukünftige BOS-Breitbandnetz wird aus heutiger Sicht auf die Mitbenutzung der kommerziellen Mobilfunknetze angewiesen sein.
  • Bei deren zeitweisem Ausfall – wie im Ahrtal – wäre das BOS-Breitbandnetz ebenso betroffen und nicht mehr nutzbar.
  • Das in der heutigen Form geplante BOS-Breitbandnetz ist ohne eigenes Zugangsnetz (also ohne eigene Basisstationen) kein Ersatz bei Ausfall des BOSnet.

Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV) der Bundeswehr:

Die Bundeswehr plant aktuell die „Zellulare Netze Verlegefähig (ZNV)“.

Das neue System besteht aus Komponenten des TETRA Digitalfunk-Systems (der technischen Architektur des BOSnet), ergänzt um die Vernetzung mittels des Mobilfunkstandards LTE, sowie einer Anbindung zu Satelliten-Kommunikations-Systemen.

Es soll ausdrücklich interoperabel sein mit dem BOSnet.
Einsatzmöglichkeiten bei großflächigen Katastrophenlagen im Inland sind denkbar.

Der Einsatz-Schwerpunkt der ZNV soll jedoch bei Einsätzen der Bundeswehr für die Landes- und Bündnisverteidigung und der Interoperabilität zu NATO/EU liegen.

Die Umsetzung erfolgt als Containerlösung, die mittels LKW oder Hubschrauber transportiert werden kann.
Das System soll bis 2024 voll funktionsfähig sein. 
[100]

Unsere Einschätzung:

  • Die Bundeswehr hat bei der Flutkatastrophe im Ahrtal bewiesen, dass sie in kurzer Zeit schweres Gerät in die betroffenen Gebiete verbringen kann.
    Die ZNV könnten auf diese logistische Infrastruktur wie Hubschrauber und LKW zurückgreifen.
  • Die volle Interoperabilität der ZNV zum BOSnet muss frühzeitig verifiziert werden, ohne später erforderliche Nachrüstungen.
  • Legt man die Termintreue anderer Großprojekte der Bundeswehr zugrunde, dann ist die geplante vollständige Verfügbarkeit der ZNV ab 2024 ein ehrgeiziges Ziel.

Länderspezifische Sonderwege für Breitband-Internetanbindung über Satellit:

Einzelne Bundesländer erproben eigene Breitbandnetze, z. B. Niedersachsen mit seiner Studie BOS@Satcom [90].

Zielsetzung ist dort die breitbandige Anbindung mobiler Wachen und Einsatzleitwagen.

Diese Breitband-Netze sind für autarke Breitband-Kommunikation innerhalb der BOS gedacht, wenn bei großen Schadenslagen die kommerziellen Mobilfunknetze überlastet sind.

Das Breitband-Netz in der Studie Niedersachsens ist ausdrücklich als Breitband-Dienst angedacht, zusätzlich zum „hochverfügbaren und mehrfach redundanten“ BOSnet.
Ein Demonstrator konnte zum Projektende im August 2021 präsentiert werden
[21].
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Projekt „Katastrophenschutz Notfallnetz Niedersachsen“ (KaNN) weiter verfolgt werden.

Einen technisch ähnlichen Ansatz verfolgt Rheinland-Pfalz im Ahrtal mit der Nutzung des Starlink-Satellitensystems innerhalb seiner BOS.
Es dient dort neben den kommerziellen Mobilfunknetzen zur redundanten Anbindung der BOS-Einsatzkräfte an das Internet.
Starlink bildet auch dort ausdrücklich keinen Ersatz für einsatztaktische Funksysteme 
[91].

Unsere Einschätzung:

  • In den öffentlich zugänglichen Informationen sehen die Planer keine Echtzeit-Anwendungen wie Sprechfunk über die Satelliten-Verbindung vor.
  • Aufgrund hoher Latenzen ist VoIP-Sprachübertragung über Satelliten nur bedingt geeignet und kein Ersatz für taktische Sprechfunk-Kommunikation.
  • Breitband-Internet über Satellit kann hier lediglich als ergänzende Zugangsmöglichkeit für andere Arten internet-basierter Kommunikation dienen.
    Z.B. für die Nutzung von Messenger-Diensten und Email, die sonst über die kommerziellen Mobilfunknetze stattfinden würden.
  • Breitbandanbindung über Satellit ist als Rückfallebene für Nicht-Echtzeit-Anwendungen denkbar, die sonst die Internet-Verbindung über die öffentlich kommerziellen Mobilfunknetze nutzen würden.
  • Für das BOSnet mit seiner hauptsächlich taktischen Sprechfunk-Kommunikation sind sie keine gleichwertige Rückfall-Ebene.

 

Erweiterung des digitalen Alarmierungsnetzes in Rheinland-Pfalz:

Spezifisch für Rheinland-Pfalz ist eine weitere Lösung denkbar:

Das BOSnet in Rheinland-Pfalz bietet aktuell nur eine flächendeckende Grundversorgung für leistungsstarke Fahrzeug-Funkgeräte.

Eine Funkversorgung für Hand-Funkgeräte außerhalb oder gar innerhalb von Gebäuden ist nicht implementiert und auch nicht geplant (Definierte Funkversorgungsqualität = GAN-Kategorie 0) [110].

Daher baut Rheinland-Pfalz gerade ein autarkes, flächendeckendes, digitales Alarmierungsnetz auf mit eigenen Sendern an eigenen, möglichst kommunalen Standorten [111].

System-bedingt funktioniert das digitale Alarmierungs-Netz nur in einer Richtung, also nur von der Leitstelle zu ausgewählten Funkmeldeempfängern.
Es besteht kein Rückkanal zurück zur Leitstelle.

Das aktuell noch im Rettungsdienst genutzte analoge Sprechfunk- und Alarmierungsnetz wird nach der Umstellung auf den digitalen Wirkbetrieb vermutlich abgebaut.

Denkbar wäre jedoch:

Die neuen Sender-Standorte der digitalen Alarmierung werden um die bisher genutzten analogen Funkanlagen ergänzt.

Diese analogen Funkanlagen werden zur offiziellen Sprechfunk-Rückfall-Ebene bei Kapazitäts-Engpässen bzw. Ausfällen des BOSnet definiert und weiter gepflegt.

Die analogen Funkanlagen können auf die erhöhte Ausfallsicherheit der Stromversorgung und die redundante Netzanbindung der Digital-Alarmierung-Standorte an die Leitstelle zurückgreifen.

Die Verbandsgemeinden (in Rheinland-Pfalz die Untergliederung der Landkreise) halten sowieso eine regionale Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) vor, die bei Großschadenslagen die Rolle einer dezentralen kleinen Leitstelle übernimmt.

Die FEZ könnten die analoge Funktechnik für den eventuellen Ausfall des BOSnet vorhalten.

Möglich wäre z.B. der Einbau der analogen Funktechnik in ein Transport-Gehäuse, inkl. Versorgungskabel für Zigaretten-Anzünder und einer Fensterklemm-Antenne.

Zwar ist die bestehende analoge Funktechnik im Original mit BOS-Zulassung (damalige Hersteller Telefunken, SEL und andere) nicht mehr Stand der Technik.

Aber beim Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz ist diese Technik aktuell nach wie vor im Einsatz.

Technisch vergleichbare Betriebsfunk-Technik ohne BOS-Zulassung ist jedoch weiterhin kommerziell verfügbar.

Unsere Einschätzung:

  • Eine analoge Rückfall-Ebene, implementiert an den Standorten des digitalen Alarmierungsnetzes, wäre eine besonders auf Rheinland-Pfalz zugeschnittene autarke und dezentrale Rückfall-Lösung beim Ausfall des BOSnet-Zugangsnetzes.
  • Die Standorte des digitalen Alarmierungsnetz verfügen im finalen Ausbau über eine Notstromversorgung, die für die analoge Rückfallebene mitbenutzt werden könnte, was Kosten spart
  • Die Mitbenutzung der Alarmierungsnetz-Antennenstandorte würde die baulichen- und immissionschutz-rechtlichen Genehmigungsprozesse stark beschleunigen.
  • Der Ausbau der analogen Funktechnik an den neuen Standorten des digitalen Alarmierungsnetzes wäre eine für Rheinland-Pfalz spezifische Rückfallebene für die Sprachkommunikation im BOSnet.

 

Fazit:

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 im Westen Deutschlands hat gezeigt, dass gleichwertige Rückfallebenen für den Behördenfunk im Katastrophenfall keine Selbstverständlichkeit sind. Die aktuellen, meist exponiert stehenden BOSnet-Funkmasten, und Ihre Netz-Anbindung sind immer von einem technischen Ausfall in Folge von Extremwetterereignisse gefährdet. Das aktuelle, vor allem für Sprechfunk genutzte, BOSnet-Zugangsnetz benötigt eine gleichwertige Rückfallebene, die auf einer unabhängigen technischen Infrastruktur aufbaut. Bund und Länder müssen hier, notfalls auch regional wirkende, abgestimmte Backup-Konzepte parat haben, die schnell und zuverlässig im Ernstfall gezogen werden können.

 

Als Rückfall-Lösungen mit vergleichbarer Funktionalität im Katastrophenfall erscheinen uns:

  • Satellitengesteuerte mobile Basisstation (Sat-mBS), sofern diese in ausreichender Stückzahl beschafft und vorgehalten werden, aus unserer Sicht mindestens 2 bis 4 je Bundesland
  • Die zukünftigen „Zellularen Netze Verlegefähig (ZNV)“ der Bundeswehr.
    Deren zeitnahe Verfügbarkeit (vor 2024) und volle Interoperabilität zum BOSnet muss dazu sichergestellt werden.
  • Speziell für Rheinland-Pfalz gäbe es die zusätzliche Möglichkeit, die Standorte des neuen, autarken, digitalen Alarmierungsnetzes um die bereits vorhandenen analogen Funksysteme als offizielle Sprechfunk-Rückfall-Ebene zu erweitern.
    Dies erhöht die Redundanz bei teilweisen Ausfällen des BOSnet-Zugangnetzes und überbrückt die Zeit, bis ausreichend neue BOSnet-Basisstationen in Form von Sat-mBS oder ZNV zur Verfügung stehen.

Bei den weiteren betrachteten Alternativen überwiegen die Einschränkungen oder Nachteile, weshalb auf eine Empfehlung verzichtet wird.

 

 

Quellen-Verzeichnis:

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/DigitalfunkderBeh%C3%B6rdenundOrganisationenmitSicherheitsaufgaben

[2] https://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/digitaler-polizeifunk-warum-das-milliarden-netz-ausgerechnet-in-der-katastrophe-versagt-hat/27454406.html

[10] https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/faqdownload.pdf?_blob=publicationFile&v=12

[11] https://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/digitalfunk/2020-09-11taschenkartefunkv21.pdf

[12] https://www.alb-donau-kreis.de/site/LRA-ADK-Internet/get/documentsE-1125804795/lra-adk/LRAADKInternetDatenquellen/Dienstleistungen%20A-Z/brand_katastrophenschutz/Digitalfunk/Funkbetrieb%20und%20Taktik.pdf

[13] https://www.kfv-rsk.de/wp-content/uploads/2020/12/Nutzerhandbuch-Dienstanweisung-RSK-Sprechfunk-2.8-1.pdf

[20] https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/nutzung-einer-mobilen-basisstation-beim-einsatz-rock-am-ring/

[30] https://www.polizeipraxis.de/ausgaben/2015/detailansicht-2015/artikel/satellitenangebundene-basisstationen-im-bos-digitalfunknetz.html

[31] https://fragdenstaat.de/a/227705

[32] https://digitalfunk.rlp.de/de/archiv/detail/news/News/detail/erster-einsatz-der-neuen-sat-mbs-in-rheinland-pfalz/

[40] https://de.wikipedia.org/wiki/VerySmallAperture_Terminal

[41] https://fragdenstaat.de/a/226819

[50] https://www.wiwo.de/my/technologie/umwelt/katastrophenhilfe-weltraumforschung-behindert-helfer-in-den-ueberflutungsgebieten/27446060.html

[51] https://fragdenstaat.de/a/226795

[60] https://fragdenstaat.de/a/183577

[70] https://fragdenstaat.de/a/226313

[80] https://www.bdbos.bund.de/DE/DigitalfunkBOS/Wellenreiter/Inhalt/2020-1wellenreiter.html

[90] https://www.digitalfunk.niedersachsen.de/images/Dokumente/Aktuelles/Jourfixe/20201126JFDigitalfunkNIPDF.pdf

[91] https://fragdenstaat.de/a/230467

[100] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-investiert-digitalisierung-5016388

[110] https://fragdenstaat.de/a/225960

[111] https://fragdenstaat.de/a/226312

[200] https://commons.m.wikimedia.org/wiki/User:Einspender

[201] https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en

Text-Fußnote:

Der Artikel wurde von unseren Mitgliedern Yves Ferrand und Peter Merk verfasst. Vielen Dank! 
Das Bild des Artikels wurde von Einspender [200] aufgenommen, es steht unter einer CC-BY-Lizenz [201].

 

BMI rettet die fristgemäße Umsetzung des OZG durch schwächstmögliche Verordnung zur IT-Sicherheit

Das BMI hat nun endlich die Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (ITSiV-PV) erlassen. Diese Verordnung ist die Verordnung, die in §5 des Onlinezugangsgesetz versprochen wurde.

Am 20. September 2020 schrieben wir dazu noch:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) trat am 18. August 2017 in Kraft. Es regelt, dass bis zum 31.12.2022 die Umsetzung abgeschlossen sein muss. Der Gesetzgeber hat den Ländern also 1961 Tage oder auch 5,37 Jahre gegeben, die 578 Verwaltungsdienstleistungen, geteilt in 14 sog. „Lebensbereiche“ digital abzubilden.
Nun sind von den 1961 Tagen Projektdauer bereits 1115 Tage (Stand 06.09.2020) verstrichen. Das sind 56,8% der gesamten Projektdauer, ohne das festgelegt wurde, welche IT-Sicherheits-Standards beachtet werden sollen. Selbstverständlich haben die Länder und die Kommunen bereits angefangen, Software zu entwickeln.
Es ist zu befürchten, das ein Großteil dieser bisher geleisteten Arbeit der Länder und Kommunen „für die Tonne“ ist – denn wie sollen sich Softwareentwickler an Standards halten, wenn nicht feststeht, welche Standards das sind? (Quelle)

Die Verordnung trat am 20.01.2022 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt waren 83% der Projektdauer bereits verstrichen und nur noch 345 Tage Zeit, bis die Umsetzung abgeschlossen sein muss.

Unsere früheren Befürchtungen, dass bereits entwickelte Software grundsätzlich geändert werden muss, sind nun nicht eingetreten – weil IT-Sicherheit so wenig und so schwach berücksichtigt wird, dass die halbherzige Umsetzung einiger weniger IT-Sicherheitsmaßnahmen nun effektiv auf Anfang 2024 verschoben wurde. Weiterlesen

Stellungnahme zur Entwurfsversion der Bundesnetzagentur zur TR DE-Alert

Im Rahmen der Anhörung zur Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) haben auch wir uns mit der vorliegenden Entwurfsversion der Technischen Richtline (TR) DE-Alert beschäftigt und eine Stellungnahme mit konkreten Verbesserungs- und Optimierungsvorschlägen verfasst.

Diese Stellungnahme ist hier verlinkt und wurde von uns fristgemäß bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Wir bedanken uns herzlich bei unserem Mitglied Yves Ferrand für die umfangreiche Recherche- und Vorbereitung und bei diversen Mitgliedern für das Verfassen der Stellungnahme.

Koalitionsvertrag: AG KRITIS erstmals vorsichtig optimistisch

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien steht. Wir haben dies zum Anlass genommen, um die digitalpolitischen Inhalte mit unseren politischen Forderungen abzugleichen.

Im Allgemeinen hat sich hier sehr viel getan und wir sehen an vielen Stellen eine Bewegung in die richtige Richtung. Obwohl es sonst nicht unsere Art ist, stellen wir fest, dass wir vorsichtig optimistisch sind. Nachfolgend nehmen wir zu einzelnen Passagen des Koalitionsvertrags Stellung und geben konkrete Verbesserungs- und Umsetzungshinweise.

Unabhängigkeit des BSI

Wir leiten einen strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur ein, stellen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger auf und bauen es als zentrale Stelle im Bereich IT-Sicherheit aus.“ (441-442 )

Wir freuen uns darüber, dass das BSI unabhängiger werden soll. Die gewählte Formulierung ist hier jedoch sehr vage und sogar grammatikalisch fraglich; denn in unserer Wahrnehmung ist „unabhängig“ kein steigerbares Adjektiv. Entweder etwas ist unabhängig oder es ist eben abhängig.

Wir fordern die Unabhängigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI).

Dies ließe sich z.B. bewerkstelligen, in dem das BSI einem anderen Bundesministerium unterstellt wird, oder in dem die Fachaufsicht, wie beim Bundesamt für Statistik, nach wissenschaftlichen oder sachgerechten Kriterien selbst erfolgt und nur die Rechtsaufsicht beim BMI verbleibt (§ 2 (1, 3) BStatG).

Wir empfehlen der neuen Regierung daher, mindestens die Fachaufsicht über das BSI aus dem BMI zu lösen.

Angemessene Personalausstattung relevanter Behörden

 „Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern. Indem wir Bürgerinnen und Bürger früher beteiligen, machen wir die Planungen schneller und effektiver. “ (148 – 151)

Das Verbessern der Personalkapazitäten ist dringend notwendig, insofern begrüßen wir diese Formulierung. Wir vermissen hier allerdings das aus unserer Sicht notwendige Vorhaben, Änderungen am behördlichen Laufbahnrecht und dem TVÖD vorzunehmen; denn sowohl das aktuelle Laufbahnrecht, als auch der TVÖD verhindern es, IT-Fachpersonal ein konkurrenzfähiges Gehalt zu zahlen. Im aktuellen Wettkampf um IT-Fachpersonal ist dies eine grundlegende Voraussetzung, um kompetentes Personal anstellen zu können. Es scheint in den Behörden noch nicht angekommen zu sein, dass Sie eben nicht im Umkreis von 30km um Ihre Liegenschaft um Personal konkurrieren, sondern dass Sie in direkter Konkurrenz zu US-Unternehmen stehen, die europäisches IT-Fachpersonal in Telearbeit zu sechsstelligen Jahresgehältern anstellen.

Open-Source Einsatz im KRITIS Umfeld

„Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht. Auf  Basis einer Multi-Cloud Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und  Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf. “ (408-411)

 „Wir werden kritische Technologie und Infrastruktur besser schützen, Standards und Beschaffung daran ausrichten und ein europäisches Open Source- 5/6G-Konsortium initiieren. Europäische Unternehmen schützen wir besser gegen extraterritoriale Sanktionen. “ (4433 – 4436)

Die Festlegung auf Open Source ist überfällig und wurde von so gut wie jeder digitalpolitisch aktiven Organisation im letzten Jahrzehnt gefordert. Wir vermissen hier allerdings einen wirklichen Reformwillen; denn der Staat kauft viel zu oft proprietäre Software oder Nutzungsverträge zu proprietären Clouds, als dass eigene Entwicklungsaufträge vergeben werden. Wir hätten uns hier ein klareres Bekenntnis zur Abkehr von proprietärer Software von außereuropäischen Herstellern gewünscht. Auch fehlt in diesem Zusammenhang der Willen, bestehende Open Source Projekte zu fördern (Machbarkeitsstudie) oder zu nutzen (dPhönixSuite).

Strikt defensive Cybersicherheitsstrategie für Staat und Wirtschaft

„Hackbacks lehnen wir als Mittel der Cyberabwehr grundsätzlich ab. Nicht-vertrauenswürdige Unternehmen werden beim Ausbau kritischer Infrastrukturen nicht beteiligt.“ (446-447 )

„Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis  zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung.“ (3661- 3662)

Auf dem Weg zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie ist die Ablehnung von Hackbacks ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Entfernung der Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie. Wir fragen uns allerdings, wie in diesem Zusammenhang der folgende Satz zu verstehen ist:

„Die Bundeswehr muss (…) in die Lage versetzt werden, im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen. “ (5041- 5044)

Hier wurde aus unserer Sicht eine Gelegenheit verpasst, den offiziellen Status der „Verteidigungsarmee“, also einem rein defensiven Vorgehen (Art. 87a GG), zu betonen und diesen Status auch für den Cyberraum zu bestätigen. Vor diesem Hintergrund ist auch der „Bundeswehreinsatz im Inneren“, also z.B. die Hilfsleistung gegenüber anderen Bundesbehörden notwendigerweise zu kritisieren. Die Bundeswehr sollte in jedem Fall die allerletzte Verteidigungslinie in jeder Krise sein. Jegliche Vorsorge für den Katastrophenfall sollte eben nicht mit den Ressourcen der Bundeswehr planen und dies sollte auch im Cyber- und Informationsraum beibehalten werden.

Staatliche Verantwortung und Aufsicht sicherstellen

„Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITIS-Dachgesetz.“ (3504 )

In diesem Zusammenhang halten wir es für notwendig, für jeden KRITIS-Sektor eine wissenschaftliche Evaluation zu beauftragen, wie notwendige und wirksame (staatliche) Kontrollmechanismen implementiert werden können. Grundsätzlich müssen Kritische Infrastrukturen sorgsamer und ausfallsicherer betrieben und ausgebaut werden, als andere Infrastrukturen. Dies widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen nach Gewinnmaximierung durch privatwirtschaftliche Betreiber. Wirksame Regulierungen, unabhängige Kontrollinstanzen und kompetente Aufsichtsbehörden für die einzelnen Sektoren sind daher notwendig.

Auch empfehlen wir der neuen Bundesregierung, in diesem Dachgesetz dafür zu sorgen, dass die Länder endlich Ihre Verpflichtungen (Stellungnahme für Landtag NRW) erfüllen und eine Landes-KRITIS-Verordnung für den Sektor „Staat und Verwaltung“ erlassen, wie sich dies aus der föderalen Struktur in Zusammenhang mit dem IT-Sicherheitsgesetz bzw. dem BSI-Gesetz ergibt. Wir halten es für zwingend notwendig, dass diese Verordnung bundeseinheitlich gestaltet wird. IT-Sicherheit darf nicht zum Standortvorteil einzelner Bundesländer werden.

Bei der Schaffung dieses Dachgesetz bitten wir die neue Bundesregierung zudem, unsere Forderung nach gesetzlich verpflichtendem Patchmanagement sowie nach effektiver Überprüfung und wirksamen Sanktionen bei Nichteinhaltung des § 8a BSIG zu berücksichtigen.

Gründung eines Cyber-Hilfswerks (CHW)

Die Freiwilligen stärken wir durch ein Ehrenamtskonzept und in föderaler Abstimmung durch  bundesweit einheitliche Freistellungs und Versicherungsschutzregeln der Helferinnen und Helfer. DasTechnische Hilfswerk (THW) nimmt weiter eine zentrale Rolle ein und soll seine Kompetenzen in der
Cyberhilfe erweitern. Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITISDachgesetz.“ (3501 – 3505)

Wir freuen uns sehr über die Aufnahme unseres Impulses zur Schaffung eines Cyberhilfswerks. Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob eine Ansiedlung beim THW der richtige Schritt ist. Hier muss das bestehende Konzept mit den unterschiedlichen Varianten und Möglichkeiten diskutiert werden. Es ist aus unserer Sicht klar, dass ein Cyberhilfswerk als Bindeglied zwischen dem BSI und dem THW konzeptioniert werden muss. An welcher Behörde ein CHW aufgehangen wird, sollte daher mit dem Ziel einer möglichst effektiven Aufgabenerfüllung diskutiert werden, bevor die finale Festlegung erfolgt.

Verpflichtung zur Responsible Disclosure

„Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein. “ (445-446 )

Wahrscheinlich ist mit „verantwortlichem Verfahren“ das so genannte „Responsible Disclosure“ Verfahren gemeint. Um dies zu erreichen, müssen jedoch Anpassungen an UrhG, UWG und StgB erfolgen. Konkrete Vorschläge, wie dies passieren kann, finden sich hier: sec4research.de  sowie auf Bundestagsdrucksache 19/7698, II Unterpunkt 8

„Staat wird keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten.“ (3651 – 3655)

Obwohl dies für uns grundsätzlich gut klingt, haben wir hier zwei Sorgen: Zum einen erlaubt diese Formulierung weiterhin, dass der Staat mittels der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITIS), Sicherheitslücken findet und selbst ausnutzt, bis diese geschlossen werden. Zum anderen wird sich die Möglichkeit offen gehalten, Dienstleistungen außereuropäischer Überwachungsdienstleister einzukaufen, die selbst auf großen Mengen bisher unveröffentlichter Sicherheitslücken sitzen und diese für ihr Geschäftsmodell geheim halten.

Auch vor dem Hintergrund, dass das BSI die zentrale Meldestelle für Sicherheitslücken werden soll, ist es wichtig, den oft im Ehrenamt arbeitenden IT-Sicherheitsforscherinnen aber auch den IT-Sicherheitsdienstleistern die explizite Sicherheit zu geben, dass durch sie gefundene Sicherheitslücken auch veröffentlicht werden.

Gerne stehen wir für alle Parlamente, Ministerien und Bundesämter im Ehrenamt beratend zur Verfügung, um im Sinne der Zivilgesellschaft die Versorgungssicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

 

Dieser Artikel wurde erstellt von Johannes Rundfeldt und Elina Eickstädt

 

Stellungnahme zum Ausfall des Landesverwaltungsnetzes NRW

Am 18. November 2021 war Johannes Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS, als Sachverständiger im Landtag NRW zur öffentlichen Anhörung zum Antrag „Das Landesverwaltungsnetz weiterentwickeln, um der steigenden Bedeutung digitaler Verwaltungsprozesse gerecht zu bleiben“ geladen.

Neben der mündlichen Stellungnahme im Landtag haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass es die Länder bisher versäumt haben, eine Gesetzgebung für den KRITIS-Sektor „Staat und Verwaltung“ zu erlassen. Dies ist umso mehr verwunderlich, da dies durch das IT-Sicherheitsgesetz und die BSI-Kritisverordnung schon seit Jahren für die anderen KRITIS-Sektoren gefordert wird.

Die Anhörung ist öffentlich verfügbar und kann hier abgerufen werden.