Aktualisierte BSI-Kritisverordnung tritt in Kraft

Zum 1.1.2024 ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ in Kraft getreten. Sie bringt zwei positive Neuerungen bei Schwellwerten, spart aber die Sektoren Staat & Verwaltung, sowie Medien & Kultur weiterhin aus.

Mit der neuesten Änderung vom 29.11.2023 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/339/VO.html) werden für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erstmals die Schwellenwerte definiert. Für Verwaltungs- und Zahlungssystem der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird der Schwellenwert von 3 Millionen auf 500.000 Versicherte abgesenkt. Die Gas- oder Kapazitätshandelssystem werden zusätzlich zu gehandelten Gasmengen um gehandelte Gastransportkapazitäten erweitert.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat bei der AG KRITIS um Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Leider konnten unsere Mitglieder diesen nicht rechtzeitig bewerten, denn unser Engagement erfolgt vollständig im Ehrenamt.

Wermutstropfen bleibt auch bei der vierten Änderung, dass die KRITIS Sektoren Staat & Verwaltung, sowie Medien & Kultur immer noch keine Beachtung finden. So sind jegliche staatliche Strukturen und deren Verwaltungen weiterhin nicht von den Regeln für KRITIS erfasst. Die Sektordefinition existiert, die dazugehörige Verordnung allerdings nicht. Cyberkriminelle lassen sich allerdings nicht abschrecken genau diese Verwaltungssysteme anzugreifen, weswegen diese besonders gut geschützt sein müssten.

Der komplette Text der BSI-Kritisverordnung in der aktuellen Fassung kann hier abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html