Beiträge

Anhörung zu 27. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 11.12.2023 im Abgeordnetenhaus von Berlin

Am 11. Dezember 2023 war Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, in der Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung im Abgeordnetenhauus von Berlin als Sachverständiger zum Thema „Schutz vor Cyberangriffen: Stand und Entwicklungen“ geladen. Die mündliche Stellungnahme im Ausschuss veröffentlichen wir hier.

„Wie steht es um die gesamte Sicherheit oder die Sicht der Sicherheit in Berlin? – Kurz und knapp: Gruselig und desolat wie in allen Bundesländern und auch auf der Bundesebene, weil alle von Befugnissen, Tätern oder Palantir und KI und Quellen-TKÜ reden, statt von Resilienz und Basissicherheitsmaßnahmen. Ich komme immer wieder auf diese zwei Punkte, weil das die wirkliche Abwehr von Angriffen ist, und dann verpuffen die wirkungslos.“ Manuel Atug in der Anhörung.

Die Anhörung ist öffentlich verfügbar und die Aufzeichnung kann hier abgerufen werden.

Referentenentwurf des BMI: NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG

Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten die öffentlich gewordenen Referentenentwürfe des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG)“ bereit.

Über mehrere voneinander unabhängige Quellen wurde uns der derzeit aktuellste „Bearbeitungsstand: 22.12.2023 09:58“ des RefE NIS2UmsuCG zugespielt, so dass wir diese hier für den demokratischen Diskurs veröffentlichen.

Dem BMI ist durch die Festlegungen der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien bedauerlicherweise untersagt, Referentenentwürfe dieser Art zu veröffentlichen. Um dieses grundlegende Problem für frühzeitige zivilgesellschaftliche Einbindung zu beheben, hat das BMI zumindest das Diskussionspapier veröffentlicht und die AG KRITIS veröffentlicht im Sinne der zivilgesellschaftlichen Transparenz alle Versionen, die uns zugespielt werden.

Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.

Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.

Timeline der NIS2UmsuCG Versionen:

22.12.2023 NIS2UmsuCG (164 Seiten)

27.09.2023 Diskussionspapier des BMI (Wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland) (58 Seiten)

03.07.2023 NIS2UmsuCG (146 Seiten)

03.04.2023 NIS2UmsuCG (243 Seiten)

To be continued…

 

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

 

Alle Veröffentlichungen zu KRITIS Dachgesetz Referentenentwürfen findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu IT-SiG 2.0 Referentenentwürfen findet ihr hier:

 

Stellungnahme zu KRITIS in der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ im Landtag NRW

Am 01. März 2024 war Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, in der Anhörung der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ – durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten zum Themenkomplex „KRITIS“ als Sachverständiger geladen. Neben der mündlichen Stellungnahme im Ausschuss haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

„Machen ist wie dran denken, nur krasser.“ Manuel Atug in der Anhörung.

Die Anhörung ist öffentlich verfügbar und die Aufzeichnung kann hier abgerufen werden.

Aktualisierte BSI-Kritisverordnung tritt in Kraft

Zum 1.1.2024 ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ in Kraft getreten. Sie bringt zwei positive Neuerungen bei Schwellwerten, spart aber die Sektoren Staat & Verwaltung, sowie Medien & Kultur weiterhin aus.

Mit der neuesten Änderung vom 29.11.2023 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/339/VO.html) werden für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erstmals die Schwellenwerte definiert. Für Verwaltungs- und Zahlungssystem der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird der Schwellenwert von 3 Millionen auf 500.000 Versicherte abgesenkt. Die Gas- oder Kapazitätshandelssystem werden zusätzlich zu gehandelten Gasmengen um gehandelte Gastransportkapazitäten erweitert.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat bei der AG KRITIS um Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Leider konnten unsere Mitglieder diesen nicht rechtzeitig bewerten, denn unser Engagement erfolgt vollständig im Ehrenamt.

Wermutstropfen bleibt auch bei der vierten Änderung, dass die KRITIS Sektoren Staat & Verwaltung, sowie Medien & Kultur immer noch keine Beachtung finden. So sind jegliche staatliche Strukturen und deren Verwaltungen weiterhin nicht von den Regeln für KRITIS erfasst. Die Sektordefinition existiert, die dazugehörige Verordnung allerdings nicht. Cyberkriminelle lassen sich allerdings nicht abschrecken genau diese Verwaltungssysteme anzugreifen, weswegen diese besonders gut geschützt sein müssten.

Der komplette Text der BSI-Kritisverordnung in der aktuellen Fassung kann hier abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

schriftliche Stellungnahme für die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ des Landtags von Baden-Württemberg

Der Landtag in Baden-Württemberg hat sich entschieden, eine Enquetekomission zum Thema „Krisenfeste Gesellschaft“ einzuberufen. Die Enquetekomission hat uns gebeten, eine Stellungnahme zu den Fragestellungen der Enquetekomission anzufertigen. Diese Stellungnahme haben wir gestern dem Landtag zur Verfügung gestellt. In der Stellungnahme empfehlen wir dem Landtag verschiedenste Maßnahmen um die Krisenresilienz aber auch die Krisenbewältigungskapazitäten auszubauen und zu verbessern.

Machen ist besser als Wollen: Besser jedes Jahr einen mittelgroßen Schritt machen, als jahrelang einen Plan machen, der dann doch nicht umgesetzt wird.

Prävention ist der Schlüssel zum Erfolg, aber leider nicht sexy. Auch das ist eine wesentliche Erkenntnis der vergangenen Jahre.

Vielen Dank an unsere Mitglieder Thomas Blinn, Martin und Vicky Sorge für die Mitwirkung an dieser Stellungnahme

Bild von pjt56 über Wikimedia, CC-BY-SA 3.0 Lizenz

Warntag 2022: Cell Broadcast Umsetzung ist nur halb fertig

Der zweite bundesweite Warntag steht an. Wie schon im September 2020 wird erneut ein bundesweiter Warntag durchgeführt. Am 8. Dezember 2022 ab 11 Uhr werden dabei alle Warnmittel getestet.

Zum Warntag am 8. Dezember soll zum ersten mal „Cell Broadcast“ als neuer Warnkanal zum Einsatz kommen
(siehe auch unser Artikel: „Historie von Cell Broadcast in Deutschland“). Mittels Cell Broadcast werden Warnungen breit als Textnachrichten an alle Mobiltelefone gestreut. Die deutsche Umsetzung von Cell Broadcast heißt „DE-Alert“. Die Technische Umsetzung dazu wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 23.02.2022 in Version 1.0 der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) spezifiziert.

Während der Umsetzung hat sich jedoch an einzelnen Stellen gezeigt, dass Anforderungen ergänzt oder in Einzelheiten näher beschrieben werden sollten.

Nach einem weiteren Anhörungsverfahren hat die BNetzA nun kurzfristig die betreffende TR DE-Alert aktualisiert.
Am 23.11.2022 ist diese Version 1.1 in Kraft getreten.
Sie verpflichtete die Mobilfunk-Netzbetreiber, auch die Neuerungen bis zum bereits bekannten Termin am 23.02.2023 umzusetzen.

Die wesentliche Anpassung der Richtlinie aus Sicht der Mobilfunknutzer ist die Unterstützung von Warnnachrichten der höchsten Warnstufe für ältere Mobiltelefone:

In der initialen Version 1.0 der TR DE-Alert wurden nur Warnnachrichten mit 4-stelliger Message ID definiert.
Diese sind von älteren Mobiltelefonen nicht empfangbar, da früher in der Praxis nur dreistellige Message-IDs zur Anwendung kamen. Erst neuere Mobilfunkgeräte unterstützten vierstellige Message IDs.

In einer öffentlichen Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Gesprächen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben wir auf die Problematik hingewiesen.
Die nun in Kraft getretene Version 1.1 der TR DE-Alert gibt nun vor, Warnnachrichten des höchsten Warnniveaus parallel auch mit der dreistelligen Message ID 919 für ältere Geräte bereitzustellen.
Aus unserer Sicht ist dies ein kleiner, aber sehr positiver Erfolg zivilgesellschaftlicher Beteiligung.

Leider kommt diese Änderung in der aktualisierten Richtlinie zu kurzfristig. Zwei Wochen Vorlauf zum Warntag sind zu wenig für eine aktualisierte, verifizierte Implementierung durch die Mobilfunk-Netzbetreiber.

Denn am Warntag 2022 wird ausdrücklich die höchste Warnstufe 1 verwendet, das heißt auch mit Verwendung dreistelliger Message IDs für ältere Mobiltelefone.

Wir haben die drei großen Mobilfunk-Netzbetreiber angefragt:

  • T-Mobile hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass eine Umsetzung der parallelen Warnung für die älteren Mobiltelefone durchgeführt wird, sofern die geänderte TR bis zum 23.11. in Kraft getreten ist. Da die geänderte TR rechtzeitig in Kraft getreten ist, gehen wir davon aus, dass die Anpassungen rechtzeitig erfolgen werden.
  • Vodafone teilte jedoch mit, dass zum Warntag am 8.12. keine Aussendung von Warnungen für ältere Mobiltelefone vorgesehen ist.
  • Telefónica hat unsere Anfrage leider nicht beantwortet.

Nutzer älterer Mobiltelefone werden also am kommenden Warntag nur dann Warnungen erhalten können, wenn das Mobiltelefon entweder schon 4-stellige Message IDs unterstützt, oder aber im Netz von T-Mobile eingebucht ist.

Auch Nutzer neuerer Smartphones mit Android- und iOS-Betriebssystem empfangen die Warnnachrichten nicht unbedingt automatisch. Sie sollten deshalb unbedingt prüfen, ob das eigene Handy dafür korrekt eingestellt ist.
Eine guten Überblick dafür liefert z.B. die Verbraucherzentrale NRW e.V.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist ausdrücklich an Rückmeldungen zu der Empfangbarkeit der Cell Broadcast-Nachrichten interessiert:
„Die Möglichkeit zum Feedback wird es zur genannten Zeit auf der Website warnung-der-bevölkerung.de, in der Warn-App NINA, auf der Unterseite zum bundesweiten Warntag auf bbk.bund.de und auf den Social Media-Kanälen des BBK geben.“

Wer die Warnungen am Warntag also korrekt empfangen hat oder eben nicht, sollte von der Rückmeldung unbedingt Gebrauch machen.

Unser Sprecher Thomas Blinn hat kürzlich mit TheMorpheusTuts über Warnsysteme und Cell Broadcast gesprochen.
Der vollständige @TheMorpheusTuts Podcast „Über Warnsysteme und Cell Broadcast“ ist verfügbar auf Spotify und Anchor.fm 

 

Beitragsbild im Header ist CC-BY-SA lizensiert. Es wurde von Fabian Horst erstellt. 

Cybersicherheitsagenda ist alter Wein in neuen Schläuchen: BMI Strukturen von neuer Regierung unbeeindruckt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 12.07.2022 im Rahmen einer Pressekonferenz die Cybersicherheitsagenda vorgestellt. Faeser beschwört dabei die Zeitenwende und die daraus resultierende strategische Neuausrichtung der deutschen Cybersicherheit.

Offensichtlich hat Ministerin Faeser nicht verstanden, dass es zwischen strukturinhärenten Interessenskonflikten keinen Kompromiss geben kann. Viele alte Themen sind nun neu bezeichnet worden. Dabei sind die Bezeichnungen so vage und allgemein gefasst, dass die Zivilgesellschaft misstrauisch werden muss. Die „neue“ Cybersicherheitsagenda versucht den wohlbekannten Wunschzettel der Sicherheitsbehörden neu zu verpacken, scheitert aber daran.

Ministerin Faeser beruft sich in ihrer Pressekonferenz auf Experten, jedoch scheint es so als ob diese Berater primär die Interessen der Sicherheitsbehörden vertreten. Die Forderungen und Vorhaben der vermeintlich neuen Cybersicherheitsagenda gleichen den Vorhaben des BMI unter der Vorgängerregierung mit CSU-Innenminister Horst Seehofer.

Wir empfehlen allen Beteiligten im BMI dringend die Zivilgesellschaft stärker einzubinden, darüber hinaus empfehlen wir dringend die Lektüre des Koalitionsvertrags. Wäre dies geschehen, dann wäre aufgefallen, dass eine neue Regierung gewählt wurde, die in Sachen Cybersicherheit und Digitalisierung, Grundrechtsschutz und Bürgerrechte andere Ziele verfolgte als einst Minister Seehofer.

Aktive Cyberabwehr

Auf der Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Agenda sagte Frau Faeser:

„Ein Hackback ist ein angressiver Gegenschlag, das heisst wir würden mit staatlichen Mitteln einen anderen Server – einen möglicherweise ausländischen [Server] aktiv bekämpfen und gegenschlagen, das will niemand. Das was der Staatssekretär Richter angesprochen hat ist, dass ein Angriff so stark sein kann, dass wir irgendwann gezwungen sind auf den Server zuzugreifen und es abzustellen, aber abstellen ist was anderes als aggressiv dagegen zuschlagen und selbst Angriffe vorzunehmen, das möchte niemand.“

Der verbale Tenor ist „wir machen keine Gegenschläge“, dennoch befinden sich erhebliche Widersprüche in der Cybersicherheitsagenda, die eine klare Positionierung vermissen lassen. Ebenso wird weder aus der Pressekonferenz noch aus der Agenda selbst ersichtlich, welche Grenzen zwischen einem „Abschalten“ und einen „aggressiven Gegenschlag“ liegen. Was bleibt ist der fahle Beigeschmack einer begrifflichen Umdeutung oder wie es LOAD e.V. treffend formuliert „Eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“.

Letztlich wird damit leider deutlich, dass der digitale Gegenschlag politisch noch lange nicht vom Tisch ist. Im Gegenteil – im Rahmen der in der Agenda ebenfalls adressierten Forschungsförderung wird die „Cyberverteidigung“ ausdrücklich adressiert. Generell ist das operieren im Cyberraum aus Sicht der kritischen Infrastrukturen, auch als Abwehrmaßnahme, höchst problematisch wie unser Mitglied Manuel Atug bereits hier umfangreich erklärt hat.

1. Cybersicherheitsarchitektur modernisieren und harmonisieren

Im ersten Kapitel wird weitgehend das Zuständigkeitschaos und der sogenannte Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis adressiert. Insbesondere soll die Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Gefahrenabwehr angepasst werden. Außerdem soll das BSI unabhängiger werden. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Von wem es allerdings unabhängiger werden (darf) bleibt die Agenda schuldig. Zwar haben immer wieder Expert:innen die Abhängigkeit des BSI vom Innenministerium als Dienstherr im Kontext des Interessenskonflikts der Sicherheitsbehörden in der Gefahrenabwehr angemahnt, ob die Innenministerin diesen Schritt tatsächlich geht bleibt fraglich.

2. Cyberfähigkeiten und digitale Souveränität der Sicherheitsbehörden stärken

In Kapitel zwei wird wieder ein Schwachstellenmanagement versprochen. Wir bleiben weiterhin davon überzeugt, dass Schwachstellen nicht „gemanaged“ werden müssen. Wir sind uns relativ sicher, dass das BMI mit einem Schwachstellenmanagement einen Managementprozess, angelehnt an den amerikanischen Vulnerabilities Equities Process, anstrebt, welcher zum Ziel hat, intransparent auszuwählen, welche bekannt gewordenen Sicherheitslücken gemeldet werden sollen und welche geheim bleiben sollen, damit die Sicherheitsbehörden diese ausnutzen können. Dies ist inakzeptabel. Der einzig richtige Weg, der die Cybersicherheit der Bürger:innen, der Behörden und der kritischen Infrastruktur nicht gefährdet, ist Sicherheitslücken unverzüglich und ausnahmslos zu schließen.

Der Abschnitt spricht weiterhin von

„Ermittlungsfähigkeiten und -instrumente des Bundes (…) im Bereich Verschlüsselung“ für das Bundeskriminalamt.

Wir können uns unter dieser Formulierung nur vorstellen, dass die Bundesregierung weiter versucht, Verschlüsselungssysteme unsicher zu machen um diese Unsicherheiten für Ermittlungen auszunutzen.

3. Cybercrime und strafbare Inhalte im Internet bekämpfen

Zu den Problemstellungen die die Agendapunkte in Kapitel drei darstellen, möchten wir hier auf die [Stellungnahme des LOAD e.V.]() verweisen.

4. Cybersicherheit der Behörden des Bundes stärken

Die „Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung“ begrüßen wir grundsätzlich. Die Cybersicherheitsagenda ist hier aber inhaltlich zweideutig. So werden nach wie vor an verschiedenen Stellen explizit Türen offen gelassen, um die Cybersicherheit durch Sicherheitsbehörden schwächen zu können. Solange „security by design and by default“ nicht zur rechtsverbindlichen Verpflichtung werden, besteht die Gefahr, dass dieses an sich begrüßenswerte Ziel zu einem bloßen Buzzword verkommt. Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, als Follow-up der Agenda konkrete Maßnahmen vorzustellen, wie „security by design“ umgesetzt werden soll. Auch die letzten zwei Bundesregierungen haben diese Formulierung bereits verwendet, ohne dass es zu konkreten Umsetzungsbestrebungen gekommen wäre. Das BMI muss deshalb weiterhin aktiv an dieser Zielsetzung festhalten.

5. Cyber-Resilienz Kritischer Infrastrukturen stärken

Abschnitt 5 wollen wir uns im Detail widmen, betrifft dieser doch den Kernbereich der Aktivitäten der AG KRITIS. Zu den anderen Abschnitten verweisen wir neben der Stellungnahme des LOAD e.V. auch auf die [Stellungnahme unseres Mitglieds Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker bei beck.de].

Prüfung der Etablierung sektorspezifscher CERTs für KRITIS-Betreiber

Wir halten sektorspezifische CERTS nicht für sinnvoll. Wir halten es in diesem Kontext für zielführender, die Länder-CERTS zu stärken und auszubauen, das MIRT sowie das CERT-Bund auszubauen sowie ein Cyberhilfswerk zu schaffen. Gerne beraten wir die prüfende Stelle im Ehrenamt.

Wir sind bestürzt, dass wir die Schaffung eines Cyberhilfswerks leider nicht in dieser Agenda wiederfinden konnten. Wir hoffen weiterhin, dass das BMI die Schaffung eines Cyberhilfswerks auf die Agenda nimmt.

6. Schutz ziviler Strukturen vor Cyberangriffen

Der Schutz ziviler Infrastruktur kommt viel zu wenig Gewicht in der Cybersicherheitsagenda zu. Lediglich zwei kryptische Vorhaben werden aufgeführt um die zivile Infrastruktur besser gegen Cyberbedrohungen abzusichern. Ein wohlklingendes „BSI Information Sharing Portal (BISP) soll aufgebaut und später zu einem zivilen Cyberabwehrsystem (ZCAS) ausgebaut werden.

Das BISP kann unserer vorläufigen Einschätzung nach auch eine gute Idee sein, sofern der Zugang offen gestaltet wird. Die angestrebte Weiterentwicklung zu einem System, das „aktiv und automatisiert auf Cyberangriffe“ reagieren soll klingt jedoch nach einer besonders schlechten Idee. Nicht nur ist die technische Machbarkeit aus unserer Sicht höchst fragwürdig, sondern würde in dieser Formulierung auch automatisierte Hackbacks gleichgestellt sein.

Selbst ein manueller Hackback ist aus Sicht der kritischen Infrastrukturen, der Zivilgesellschaft wie auch aus völkerrechtlichen Betrachtung strikt abzulehnen. Solche Fähigkeiten vollständig oder auch nur teilweise zu automatisieren, ist im besten Falle nicht nur höchst gefährlich, sondern auch verantwortungslos und leichtsinnig und wird daher von uns strikt abgelehnt.

7. Digitale Souveränität in der Cybersicherheit stärken

Nach über dreißig Jahren Internet, werden auch langsam die Bedrohungen im Cyberraum erkannt. Zwar wird von einem „ganzheitliche[n] Ansatz“ gesprochen, dieser aber im weiteren Kontext nicht näher definiert.

Es wird im Kontext jedoch klar, dass es um die Vertrauenswürdigkeit von Technologien geht. Der hier gezeigte Ansatz der Förderung von Produkten und Dienstleistungen mit Schwerpunkt Cybersicherheit ist jedoch nicht gänzlich sinnvoll, da es hier bereits ausreichend Produkte gibt. Eigentlich geht es um die Vertrauenswürdigkeit von Produkten und deren Herstellern und diese lässt sich am einfachsten über die Förderung oder auch Vorgaben von Open Source für Hard- und Software umsetzen. Forschungsgelder sind aber in jedem Fall sinnvoll.

Außerdem soll das BSI Prüfungmöglichkeiten bekommen um „kritische Komponenten“ und die Vertrauenswürdigkeit der Herrsteller zu prüfen. Dass „kritische Komponenten“ ein gänzlich falscher Begriff ist, haben wir bereits in unser Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erklärt (Seite 12).
Außerdem suggiert eine solche Prüfung der „kritischen Komponenten“ eine trügerische Sicherheit, denn um kritische Systeme sicher zu betreiben, müssen diese im Ganzen betrachtet werden und nicht komponentenweise. Das Zusammenspiel aller relevanten Komponenten in der Architektur ist wesentlich für die Versorgung.

8. Krisenfeste Kommunikationsfähigkeit schaffen und Sicherheit der Netze ausbauen

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung benötigt noch vor einer Kommunikationsplattform den Willen und die Akzeptanz, dass sich Digitalisierung nicht über das Copy & Paste analoger Verfahren in die digitale Welt lösen lässt.

Für die Nutzung und den Ausbau digitaler Angebote der öffentlichen Verwaltung wäre vor allem ein flächendeckender Netzausbau von Vorteil, in dessen Rahmen am Besten auch eine resiliente Fallback-Infrastruktur für Katastrophenfälle etabliert werden sollte. Diese Infrastruktur scheint diesem Kapitel nach noch nicht zu existieren, obwohl sie das sogar nach Vorgabe auf Europäischer Ebene sollte.

Vom flächendeckenden Netzausbau würden neben der Verwaltung auch die Nutzer:innen und nicht-KRITIS Institutionen wie z.B. Schulen profitieren.

Es besteht der dringende Bedarf, den Digitalfunk BOS erst einmal bundesweit einzusetzen.
Denn heute noch nutzen Rettungsdienst und Feuerwehr in weiten Teilen einiger Bundesländern immer noch den nicht abhörsicheren Analogfunk auf dem technischen Stand der 1970er Jahre.
Hier ist eine bundesweite Migrationpflicht aller BOS ins Digitalfunknetz unabdingbar.

Die Sicherheit und Hochverfügbarkeit des Digitalfunks BOS liegt aktuell im Verantwortungsbereich der Bundesländer.
Diese entscheiden selber, wie resilient das Digitalfunknetz in ihrem Bundesland hinsichtlich Stromausfällen und Ausfällen von Übertragungsleitungen (angemietete Erdkabel, eigener Richtfunk) implementiert wird oder eben nicht.
Ein bundesweit einheitlicher Resilienzstandard für den Digitalfunk BOS muss zwingend definiert und konsequent umgesetzt werden.

Unser Fazit

Das abschließende Fazit zur „neuen“ Cybersicherheitsagenda der SPD-Innenministerin Faeser fällt bestenfalls ernüchternd und schlechtestensfalls grob fahrlässig aus. Wieder einmal werden große Vorhaben (Zentralstelle BSI, BISP oder ZCAS) formuliert, die aber an der inhaltlichen, fachlichen und rechtlichen Substanz scheitern. Anstatt auf vorhandene Konzepte zu setzen und Versäumnisse der Vorgängerregierung abzustellen, legte uns die Ministerin Faeser und ihr Haus eine Agenda vor mit der eine Zeitenwende in der deutschen Cybersicherheitspolitik nicht gelingen kann.

 

Wir cybern besser nicht zurück – Warum offensive Cyberoperationen wie Hackback die eigene Bevölkerung bedrohen

Schon vor dem kriegerischen Angriff durch Russland auf die Ukraine, waren offensive Cyberoperationen und Cyberabwehrmaßnahmen im Zuge der Gefahrenabwehr im Cyberraum – wie z. B. der Hackback – immer wieder in den Medien präsent.

Politikerinnen forderten und fordern wiederholt das gezielte Zurückhalten von Schwachstellen und offensive Cyberfähigkeiten. So soll der deutsche Staat noch besser in der Lage sein, andere Staaten auszuspähen – (auch Aufklärung genannt), seien es Freunde oder Feinde. Mit dem Krieg in der Ukraine ist die Forderung nach generellen offensiven Cyberfähigkeiten bzw. militärischen Cyberoperationen (vormals Computer-Netzwerkoperationen, CNO) und zugehöriger Kapazitäten lauter geworden. Auch, weil die Befürchtung im Raum stand, dass kritische Infrastrukturen in Deutschland durch Cyberangriffe in Gefahr sein werden.

Heute wissen wir bereits, dass Bomben, Raketen und Kalaschnikows sehr viel effektiver kritische Infrastrukturen in der Ukraine zerstört haben, als Cyberangriffe das jemals könnten. Nichtsdestotrotz sind kritische Infrastrukturen durchaus vermehrt Cyberangriffen ausgesetzt. Nicht nur in der Ukraine, sondern weltweit. Und damit eben auch in Deutschland.

Welche Auswirkungen hätte denn das euphemistisch als „staatliches Schwachstellenmanagement zur Gefahrenabwehr“ bezeichnete Zurückhalten von Sicherheitslücken für Hackbacks auf unsere Versorgungssicherheit?

Ziel eines Hackbacks ist die Befähigung, einen lang anhaltenden Ausfall einer kritischen Infrastruktur durch cyber-physische Schäden zu bewirken und die Versorgungsleistung im Idealfall sogar überregionalen ausfallen zu lassen. Wirtschaftliche Schäden sind in diesen Szenarien eher sekundär. Verwendet würde das Eindringen in fremde IT-Systeme und IT-Umgebungen zur strategischen Aufklärung, als auch im Bündnisverteidigungsfall zum Zweck der Wirkung durch offensive Cyberoperationen.

Nun stellt sich die Frage, wieso konkret die Durchführung von offensiven Angriffen und damit einhergehend das Zurückhalten von Sicherheitslücken – umgangssprachlich als Hackback bekannt – eine sehr schlechte Idee für das Wohlergehen der eigenen Bevölkerung ist.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Wenige ausgewählte Personen mit entsprechender Expertise aus Militär, Innenministerium, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten sowie weitere Expertinnen für Informationssicherheit treffen sich in geheimer „staatliches Schwachstellenmanagement-Runde“ und entscheiden, welche Schwachstellen geheim gehalten und damit gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem dem betroffenen Software- oder Hardware-Hersteller zurückgehalten werden sollen.

In diesem Szenario gibt es zwei eindeutige Schwachstellen: Erstens die Frage nach der Auswahl der Eingeweihten. Und zweitens die Auswahl der spezifischen Schwachstellen. Ganz zu schweigen von der Auswirkung auf die Versorgungssicherheit für die Zivilbevölkerung, deren Versorgung dann aufgrund unzureichender Risikoanalysen und Kollateralschäden nicht mehr gewährleistet werden kann. Doch dazu später mehr.

Zunächst ist es ein Thema, wer Teil eines solchen Gremiums sein soll. Insgesamt dürfen nicht zu viele Personen eingeweiht sein, sonst sind die Schwachstellen schnell öffentlich, weil sie durchsickern und dadurch öffentlich werden. Die Qualifikation der ausgewählten Expertinnen ist ein weiterer zentraler Punkt. Es gibt im BSI-Gesetz und der zugehörigen BSI-Kritisverordnung acht Sektoren (Energie, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Wasser, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Siedlungsabfallentsorgung) in über 40 Branchen sowie zwei weitere nicht regulierte Sektoren (Medien und Kultur, Staat und Verwaltung), die sogenannte kritische Dienstleistungen wie Strom und Wasser erbringen.

Anzumerken ist, dass es derzeit ca. 2.200 KRITIS-Betreiberinnen in acht KRITIS-Sektoren gibt, da diese mehr als 500.000 Personen versorgen. Alle Betreiberinnen aus diesen acht Sektoren, die weniger als 500.000 Personen versorgen oder den anderen beiden Sektoren angehören, sind hier nicht erfasst. Es gibt in Deutschland alleine über 10.000 Kommunen mit zugehörigem Notfall- und Rettungswesen als kritischer Dienstleistung, die von wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen ist, die hier keine Berücksichtigung finden. Daher betrifft eine vollständige Risikobetrachtung eine erheblich größere Anzahl von kritischen Infrastrukturen, als es offiziell und gesetzlich definierte KRITS-Betreiberinnen gibt.

Nun fällt es schwer, sich vorzustellen, dass es Personen gibt, die in allen zehn Sektoren vollständig über den Einsatz der betroffenen IT-Komponenten bei jeder(!) KRITIS-Betreiberin in diesen Sektoren und den zugehörigen ca. 40 unterschiedlichen Branchen informiert sind. Wenn es um 0days oder Schwachstellen in KRITIS geht, die kaum bekannt sind, ist ein erhebliches Wissen über IT und OT sowie den Industriesteueranlagen und Industrieautomatisierungen in den Produktionsumgebungen in den einzelnen Sektoren gefragt.

KRITIS-Betreiberinnen aus dem gleichen Sektor verwenden durchaus unterschiedliche Technologien und IT- oder OT-Komponenten. Das führt zu Problemen mit der Informationsbeschaffung. Eine vermeintliche Lösung wäre es, sich durch geheim gehaltene Abfragen einen Überblick zu verschaffen, welche KRITIS-Betreiberin welche IT- und OT-Komponenten verwendet. Sehr wahrscheinlich wäre eine solche Liste (quasi die immer aktuelle Assetmanagement-Liste) nicht aktuell und eine solche Umfrage bliebe auch nicht lange geheim.

Weiterhin ist die Auswahl der Sicherheitslücken relevant. Ziel wäre es ja, Schwachstellen zu identifizieren, die einen lang anhaltenden und überregionalen cyber-physischen Schaden und damit einen umfassenden Versorgungsausfall für die Zivilbevölkerung zu bewirken. Das wären dann naheliegender Weise eine Sicherheitslücken z. B. in einem Schaltrelais innerhalb einer Industriesteueranlage.

Es gibt weltweit nur sehr wenige Hersteller von solchen IT- und OT-Komponenten in Industriesteueranlagen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche kritische Infrastrukturen genau die gleichen IT- und OT-Komponenten mit den zurückgehaltenen Schwachstellen verwenden, sehr hoch. Dadurch sind auch deutsche kritische Infrastrukturen von den zurückgehaltenen Schwachstellen und offensiven Cyberabwehrmaßnahmen wie einem Hackback bedroht.

Nehmen wir an, das oben beschriebene Gremium existiert und führt die Risikoanalyse nebst Implikationen und Wahrscheinlichkeiten zu Ausnutzung der betroffenen Komponenten und möglichen Kollateralschäden aufgrund des Einsatzes oder der Zurückhaltung bzw. Geheimhaltung solchen Schwachstellen durch. Diese Analyse kann nur für alle gesetzlich bekannten KRITS-Betreiberinnen, also gemäß BSI-Kritisverordnung durchgeführt werden.

Es wird dann in geheimer Weise bei den ca. 2.000 potentiell betroffenen KRITIS-Betreiberinnen in Deutschland bewertet, ob sie anfällige Komponenten mit den vorhandenen Sicherheitslücken in ihrer Produktionsumgebung einsetzen. Gehen wir vereinfacht davon uns, dass die Umfrage gelingt und geheim bleibt. Man beschließt nun, solche Schwachstellen in der entsprechenden Industriesteueranlage auszunutzen und offensive Cyber-Operationen zu wirken, beispielsweise mittels eines Hackbacks.

KRITIS-Betreiberinnen, welche diese IT- und OT-Komponenten nicht einsetzen, scheinen dadurch sicher. Sofern nicht bei der Abfrage übersehen wurde, dass sie doch diese Komponenten einsetzen. Für die oben erwähnten mehreren tausend weiteren KRITIS-Betreiberinnen, die nicht nach BSI-Kritisverordnung bekannt sind, entsteht nun das gravierendes Risiko, dass die Versorgung der Zivilbevölkerung – im Extremfall sogar großflächig – ausfallen kann.

Stadtwerke in Städten wie Paderborn, Augsburg oder Bonn mit einer Einwohnerzahl um die 200.000 -250.000 Personen sind bereits betroffen, es sei denn sie versorgen noch ca. 300.000 Personen im Umland mit.

Die Befähigung zu offensive Cyber-Operationen als auch zum Hackback führt folglich zu einer Bedrohung der eigenen (kritischen) Infrastrukturen, verbunden mit dem Risiko möglicher Versorgungsausfälle in Deutschland. Besonders bei Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen, die nicht formal gesetzlich erfasst wurden und bei denen, die unterhalb der Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung agieren.

Die Risikoeinschätzung kann daher nur sehr unvollständig und damit absolut unzureichend vorgenommen werden oder involviert so umfassend viele Personen, dass die für einen Cyberangriff zur Gefahrenabwehr mittels z. B. Hackback erforderlichen Cyber-Wirkmittel nicht mehr geheim bleiben würden.

Zudem können Cyberangriffe nur auf eine Technologie zielen, aber nicht auf ein spezifisches Ziel wie ein Land oder eine Organisation. Ein Hackback kann potentiell jede Nutzung derselben Technologie weltweit treffen, auch wenn das nicht beabsichtigt ist.

Wer verantwortet den durch einen solchen Kollateralschaden möglichen Ausfall kritischer Infrastrukturen und die dadurch entstehende Gefährdung für Leib und Leben in der eigenen Zivilbevölkerung?

Unser Mitglied @HonkHase hat das Thema Hackback in diesem Vortragsauszug „Warum Hackback eine sehr schlechte Idee ist“ ebenfalls dargelegt.

Vortragsauszug „Warum Hackback eine sehr schlechte Idee ist“ von März 2022.

The Morpheus Tutorials Podcast: Kritische Infrastruktur ist kritisch – auch in der IT-Sicherheit!

„Wir möchten auch morgen noch kraftvoll in ein Glas Wasser schlürfen können.“ Darüber und über vieles mehr spricht unser Mitglied @HonkHase mit @TheMorpheusTuts in seinem Podcast Speak 1337. Es geht um die AG Kritis, aktuelle politische (Fehl)Entscheidungen und das Cyberhilfswerk.

Was wäre das schlimmste, was ein Hacker hacken könnte? Wasserwerke und alle vergiften? Stromkraftwerke und Blackout? All das sind Szenarien, die kritische Infrastruktur betreffen. Was dagegen getan wird, erfahrt ihr heute 🙂

Den vollständigen @TheMorpheusTuts Podcast „Kritische Infrastruktur ist kritisch“ mit @HonkHase findet ihr hier:

https://open.spotify.com/show/0xlIih789FcMbZaASyhuAm

https://podcasts.apple.com/de/podcast/speak-1337/id1577956101

https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy9jODIxYjEwL3BvZGNhc3QvcnNz

Artikel: Spiegel.de – Der Cyberangriff auf die US-Pipeline ist ein Warnschuss für Deutschland

Der Spiegel berichtete über den Ransomware-Angriff auf den amerikanischen Pipeline-Betreiber „Colonial Pipeline“ und fragte dazu unsere Einschätzung an.

Johannes Rundfeldt, Sprecher der Gruppe, sagt, dass Cyberkriminelle, die ihre Opfer gezielt auswählen, sich gern für Ziele mit hoher Sichtbarkeit und Wichtigkeit für das Gemeinwesen entscheiden. Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit, nicht nur ein Lösegeld zu bekommen, sondern ein besonders großes Lösegeld fordern zu können. Betreiber kritischer Infrastruktur seien so gesehen ein interessantes Ziel, so Rundfeldt, »denn dadurch, dass besonders viele Menschen von den Betreibern kritischer Infrastrukturen abhängig sind, ist die Bereitschaft der Betreiber, ein Lösegeld zu bezahlen, besonders hoch.«