Referentenentwurf des BMI: Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz – Kritisverordnung – KritisV
Hier stellt die AG KRITIS zur Transparenz allen Interessierten die öffentlichen und öffentlich gewordenen Referentenentwürfe der „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung – KritisV)“ bereit.
Die AG KRITIS veröffentlicht im Sinne der zivilgesellschaftlichen Transparenz alle Versionen, die öffentlich verfügbar sind oder die uns über mehrere voneinander unabhängige Quellen zugespielt werden.
Sollten zukünftig neue Versionen in Umlauf kommen, werden wir diese hier sammeln und veröffentlichen.
Du hast eine Version, die hier noch nicht gelistet ist? Gerne bei uns melden und bereitstellen. Danke im Voraus.
Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS zum aktuellsten Erwurf:
„Immerhin setzt Deutschland jetzt die Liste wesentlicher Dienste aus der europäischen „Delegierte Verordnung (EU) 2023/2450“ um.Der Schwellenwert, ab wann etwas eine Kritische Infrastruktur ist, beträgt derzeit leider weiterhin grundsätzlich 500 000 von einer Anlage zu versorgende Einwohnerinnen.
Dieser Schwellenwert wird seit 2016, als das erste IT-Sicherheitsgesetz erlassen wurde, verwendet. Bis heute wurde dieser Schwellenwert nicht wissenschaftlich untersucht, sondern aufgrund der Versorgungsmöglichkeit der Rettungskräfte mit dieser Menge Menschen an Ersatzstrom in einem Katastrophenwinter vor vielen Jahren ungeprüft von einem Wirtschaftsprüfer übernommen. Wir fordern die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung, bis zu welchem Schwellwert eine Ersatzerbringung der kritischen Dienstleistung jeweils pro Sektor oder Anlage für möglich erachtet wird.“
Timeline der KritisV Versionen:
26.05.2026 RefE Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (85 Seiten, PDF generiert aus dem Word-Original des BMI). Anmerkung: Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Es können sich daruas auch noch Änderungen ergeben. Die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung steht auch noch aus.
To be continued…
Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.
Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.
Alle Referentenentwürfe zu KRITIS Dachgesetz findet ihr hier:
Alle Referentenentwürfe zu NSI-2 und NIS2UmsuCG findet ihr hier:


