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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform des Nachrichtendienstrechts

Das Bundesministerium des Inneren hat im Rahmen einer Verbändeanhörung einige Verbände eingeladen, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform des Nachrichtendienstrechts abzugeben. Die AG KRITIS beteiligt sich ebenfalls. Unsere Stellungnahme könnt Ihr hier einsehen.

Manuel HonkHase Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS zum aktuellsten Entwurf:

„Die AG KRITIS ist fassungslos und sitzt vor einem Plan, die Cybersicherheit von Deutschland zu einem Trümmerhaufen umzuwandeln.

Das Innenministerium und die Regierung werden damit vorsätzlich und wieder besserem Wissen ihrem eigentlichen Auftrag nicht gerecht: im Sinne der Bevölkerung zu handeln, die Infrastruktur nachhaltig zu stärken und Deutschland resilient und zukunftsfähig auszurichten.

Die Gesamtkosten wird die Gesellschaft tragen müssen. Es fehlt auch hier so wie beim Klimawandel seit Jahren an nachhaltigen Strategien. Viele Politikerinnen und Politiker, die unsere Entscheiderinnen und Entscheiderinnen als auch Wegweiserinnen und Wegweiser sind, denken nur noch in populistischen Handlungen und bauen den deutschen Staat in einen aggressiven und kriegerischen Überwachungsstaat um. Das ist keine Politik der Resilienz, die den Staat zukunftsfähig machen wird.

Wegschauen ist aber für uns keine Option. Es geht um die Frage, ob dieser Staat fortbestehen kann. Wenn wir weiter so handeln, werden die Schäden extrem: wirtschaftlich, infrastrukturell und menschlich.“

 

Stellungnahme zu den Gesetzen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizei und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Das Bundesministerium des Inneren hat im Rahmen der Verbändeanhörung auch die AG KRITIS eingeladen, eine Stellungnahme zu den Referentenentwurfen für ein „Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ und für ein „Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ abzugeben.

„Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“

Wer nur einen der beiden Entwürfe bewertet, unterschätzt die Gesamtarchitektur der hier angelegten, strukturellen Erweiterung staatlicher Überwachungsbefugnisse erheblich. […] Für den Kern der biometrischen Internetrecherche nach §39a BKAG-E ist kein Richtervorbehalt vorgesehen.

 

„Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“

Die Zusammenschau der drei zentralen Regelungskomplexe (automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, Testen und trainieren) ergibt das Bild einer digitalen Überwachungsarchitektur, die weit über anlassbezogene Einzelfallermittlung hinausgeht und systematisch eine datengetriebene Beobachtungslogik gegenüber der gesamten Bevölkerung etabliert.

 

Bild von TungArt7, Lizenz: Pixabay Content License

Stellungnahme zur Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages zur Einführung von Palantir

Der Gründer und Sprecher Manuel HonkHase Atug  wurden vom Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages als Sachverständiger in der Anhörung zur Einführung von Palantir am 12.03.2026 berufen und wir wurden um Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 19/8214 „Polizeiarbeit in das Zeitalter der Digitalisierung überführen – verfahrensübergreifende Datenanalysen in Echtzeit ermöglichen“ aufgefordert.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Statt viel Geld in bürgerrechtsverachtende Spionagesoftware aus dem Hause Palantir zu investieren wäre es daher zielführender, P20 endlich zu priorisieren und umzusetzen. Dabei ist die Kennzeichnung aller polizeilichen Daten vorzunehmen und die Zweckbindung zu achten.

Palantir ist nicht nur Software, sondern Machtinfrastruktur. Sie mag Sicherheitsbehörden als effizientes Ermittlungswerkzeug dienen – in einem anderen politischen Kontext kann sie jedoch schnell zum Instrument systematischer Überwachung und Verfolgung werden.

Wer diese Risiken relativiert, verkennt die politische Dimension digitaler Sicherheitsarchitekturen. Denn Infrastrukturen für Sicherheit sind immer auch Infrastrukturen für Macht – und Macht verlangt demokratische Kontrolle, bevor sie installiert wird.“

 

Die Rede von HonkHase zur Einführung von Palantir im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages am 12.03.2026 steht hier zum Download bereit:

Die Stellungnahme der AG KRITIS zur Einführung von Palantir im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages vom 1.03.2026 steht hier zum Download bereit:

Das Wortprotokoll der Anhörung wertet ihr noch hier finden:

Offener Brief zur Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 – Update vom 30.06.2021

Update vom 30.06.2021: Mit weiteren UnterzeichnerInnen geht der offene Brief in eine zweite Runde.

Die AG KRITIS hat den offenen Brief zur Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 mitunterzeichnet, um ein Zeichen für die Zivilgesellschaft und die kritischen Infrastrukturen zu setzen.

Hier findet ihr darüber hinaus die politischen Forderungen der AG KRITIS.

Unabhängigkeit des BSI – Umsetzungsvorschläge der „Stiftung Neue Verantwortung“

Dr. Sven Herpig, Leiter für Internationale Cybersicherheitspolitik der „Stiftung Neue Verantwortung“, hat heute das Papier „Die „Unabhängigkeit“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ veröffentlicht, in dem er die Probleme eines BSI als untergeordnete Behörde des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) beleuchtet und konkrete Lösungsvorschläge aufzeigt. Die AG KRITIS fordert seit ihrer Gründung ein unabhängiges BSI

Die fehlende Unabhängigkeit schwächt das Vertrauen der beteiligten Parteien, den Betreibern kritischer Infrastrukturen und der Bürger*innen in das BSI, da es durch die Fachaufsicht des BMI an dessen Weisungen gebunden ist. Das BMI hat jedoch auch die Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei. Die Aufgaben dieser Behörden stehen in einem Zielkonflikt mit dem Auftrag des BSI, für Sicherheit in der Informationstechnik zu sorgen. Zur Erfüllung der Aufgaben der genannten Behörden, haben diese ein Interesse daran, auf IT-Systeme zugreifen zu können, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen und für diesen Zweck IT-Sicherheitslücken auszunutzen. Das BMI ist rechtlich in der Lage, das Schließen von Schwachstellen, die dem BSI als „nationale Cybersicherheitsbehörde“ gemeldet werden, durch eine Weisung zu unterbinden und die Schwachstelle ebendiesen Strafverfolgungsbehörden zur Nutzung zu übergeben. Wie Dr. Sven Herpig schreibt, könnte die Folge davon sein, dass „[…]der Informationsfluss [von IT-Sicherheitsforscher*innen an das BSI] abnehmen oder sogar versiegen [würde]. “

In der Kurzanalyse gibt die „Stiftung Neue Verantwortung“ konkrete Beispiele für konkrete Möglichkeiten der Reorganisierung des BSI: Neben einem Ressortwechsel in ein anderes Bundesministerium oder der Reduzierung der Aufsichtsfunktion auf die ausschließliche Rechtsaufsicht werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, die eine noch weitergehende Unabhängigkeit des BSI beschreiben; u.a. der Einstufung des BSI als oberste Bundesbehörde oder der Installation des BSI als Informationssicherheitsbeauftragter des Bundes. Das Beleuchten der Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen übersteigt den Umfang dieses Artikels, wir verweisen hier auf den lesenswerten Aufsatz von Dr. Sven Herpig.

Vielen Dank an Dr. Sven Herpig von der „Stiftung Neue Verantwortung“ für diese detaillierte Analyse.