Stellungnahme zu Kommunale IT-Sicherheit sicherstellen – Aufbau eines zentralen Kommunal-CERT im Ausschuss für Digitalisierung und Innovationen im Landtag NRW

Am 24. Juni 2021 war Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, als Sachverständiger im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation im Rahmen der Anhörung zum Themenkomplex „Kommunale IT-Sicherheit sicherstellen – Aufbau eines zentralen Kommunal-CERT“ geladen. Neben der mündlichen Stellungnahme im Ausschuss haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

Die Anhörung ist öffentlich verfügbar und die Aufzeichnung kann hier abgerufen werden.

Fristverlängerung für die Bewertung der Cybersicherheitsstrategie 2021

Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) lässt zur Bewertung der Cybersicherheitsstrategie 2021 lediglich eine Woche Zeit. Die Frist für die Abgabe der Kommentierungen wurde vom BMI auf den 16.06.2021 festgelegt, die Veröffentlichung der Strategie erfolgte am 09.06.2021  Aus nicht öffentlichen Quellen wurde uns zugetragen, dass eine Ressortabstimmung entweder nicht geplant oder noch nicht durchgeführt wurde.

Im Regelfall erfolgt die Beteiligung der Zivilgesellschaft erst nach der Ressortabstimmung – wir sind daher über diese frühe Einbindung der Zivilgesellschaft erstaunt, würden uns aber wünschen, dass insbesondere das BMJV im Rahmen der Ressortabstimmung die bürgerrechtsfeindlichsten Abschnitte entfernt hätte, um der Zivilgesellschaft etwas davon abzunehmen.

Vor dem Hintergrund der deutlichsten Kritik aller Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftlichen Initiativen an den extrem kurzen Fristen rund um das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und den vergleichbar kurzen Fristen bei anderen Vorhaben des BMI im Jahr 2020 und 2021 kann leider nicht von einem lernfähigen BMI gesprochen werden.

Eine bisher äußerst flüchtige Bewertung der CSS 2021 kommt zum gleichen Ergebnis – relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zur IT-Sicherheit und Cyberstrategie verschiedener staatlicher Stellen wurden nicht berücksichtigt – auch hier drängt sich uns die Vermutung auf, dass das BMI weder wissenschaftlich-fundiert arbeitet, noch lernfähig oder lernwillig ist.

Wir werden eine detaillierte Stellungnahme bis 07. Juli 2021 einreichen – Dies entspricht vier Wochen Kommentierungsfrist. Wir halten diese vier Wochen für angemessen, da das BMI auf kleine Anfragen regelmäßig die gleiche Frist zur Beantwortung erbittet.

Mit dem Wissen, dass die Beamten im BMI für ihre Tätigkeit bezahlt werden, wir unsere Bewertungen allerdings im Ehrenamt durchführen, halten wir es für angemessen, uns für die Bewertung dieses umfassenden Dokumentes die selbe Frist zu beanspruchen, die das BMI für die Beantwortung parlamentarischer Fragen beansprucht.

Hierzu hat die AG KRITIS auch einen offenen Brief der Gesellschaft für Informatik mit unterzeichnet, der „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ fordert.

KRITIS auf EU-Ebene – Teil 2

Derzeit beschäftigt sich das europäische Parlament in den Vorgängen 2020/0359 (COD) und 020/0365 (COD), auch genannt NIS2- und RCE-Direktive, mit Cybersicherheit und der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.

Da sich beide Direktiven auch auf die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland auswirken, hat eine Untergruppe der AG KRITIS in den letzten Wochen eine Bewertung der vorliegenden Entwürfe vorgenommen.

Eine erste Bewertung haben wir bereits hier veröffentlicht: Bewertung der EU-NIS und EU-RCI Richtlinie, die dort erwähnten noch fehlenden Punkte haben wir nun in einer zweiten Bewertung analysiert und stellen Ihnen die Bewertung hier zur Verfügung:

Vielen Dank an die Mitglieder der AG KRITIS, die sich bereit erklärt haben, neben den regulären Aufgaben innerhalb der AG KRITIS, diese Bewertung vorzunehmen.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – alle verfügbaren Versionen

Hier stellt die AG KRITIS zur Übersicht alle Versionen des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bereit, die irgendwo öffentlich geworden sind, so dass es eine Chance gibt, den Überblick zu halten. Das BMI hat leider versäumt, eine solche Transparenz im Sinne der Gesetzgebung eigenständig vorzunehmen – ebenso gibt es leider weiterhin keine vom BMI bereitgestellten Synopsen, anderweitige Differenzversionen oder Versionen mit Änderungsmarkierungen jeglicher Art.

Timeline der IT-SIG 2.0 Versionen:

18.05.2021 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Vollständiges IT-SiG 2.0) (Vollständige HTML Version via Buzer.de)

18.05.2021 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Beschlossene Fassung aus dem  Bundesgesetzblatt) (17 Seiten)

20.04.2021 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Antrag Entschließung CDU/CSU und SPD) (5 Seiten)

20.04.2021 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Änderungsantrag CDU/CSU und SPD) (20 Seiten)

25.01.2021 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Bundestagsfassung) (110 Seiten)

01.01.2021 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Bundestagsfassung) (130 Seiten)

16.12.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Kabinettsfassung) (118 Seiten)

11.12.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (119 Seiten)

09.12.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Anschreiben Verbände) (10 Seiten)

09.12.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Verbändefassung) (108 Seiten)

01.12.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (92 Seiten)

19.11.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (92 Seiten)

07.05.2020 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (73 Seiten)

27.03.2019 IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (90 Seiten)

To be continued…

Aktuelle Veröffentlichungen zu NIS2 und KRITIS Dachgesetz Referentenentwürfen der AG KRITIS

Alle Veröffentlichungen zu NIS2 Referentenentwürfen findet ihr hier:

Alle Veröffentlichungen zu KRITIS Dachgesetz Referentenentwürfen findet ihr hier:

 

Vorherige Stellungnahme der AG KRITIS

Bei weiteren sachdienlichen Hinweisen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kontaktperson der AG KRITIS.

Für Risiken und Nebenwirkungen kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten.

Artikel: Spiegel.de – Der Cyberangriff auf die US-Pipeline ist ein Warnschuss für Deutschland

Der Spiegel berichtete über den Ransomware-Angriff auf den amerikanischen Pipeline-Betreiber „Colonial Pipeline“ und fragte dazu unsere Einschätzung an.

Johannes Rundfeldt, Sprecher der Gruppe, sagt, dass Cyberkriminelle, die ihre Opfer gezielt auswählen, sich gern für Ziele mit hoher Sichtbarkeit und Wichtigkeit für das Gemeinwesen entscheiden. Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit, nicht nur ein Lösegeld zu bekommen, sondern ein besonders großes Lösegeld fordern zu können. Betreiber kritischer Infrastruktur seien so gesehen ein interessantes Ziel, so Rundfeldt, »denn dadurch, dass besonders viele Menschen von den Betreibern kritischer Infrastrukturen abhängig sind, ist die Bereitschaft der Betreiber, ein Lösegeld zu bezahlen, besonders hoch.«

Stellungnahme der AG KRITIS zum BSI-KritisV-Entwurf vom 22.04.2021

Am 26. April 2021 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den „Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ (KritisV) veröffentlicht. Insgesamt werden durch die darin enthaltenen Änderungen über alle KRITIS Sektoren hinweg ca. 270 zusätzliche KRITIS Betreiber erwartet, was eine umfangreiche Ausweitung der registrierten KRITIS Betreiber darstellt. Adressiert werden dadurch im Wesentlichen die folgenden Sektoren:

  • Energie: ~170 (insbesondere Stromerzeugung)
  • IT und TK: ~10 (insbesondere IXP & Rechenzentren)
  • Finanz- und Versicherungswesen: ~20 (insbesondere Wertpapier- & Derivathandel)
  • Transport und Verkehr: ~70 (insbesondere intelligente Verkehrssystem)

Evaluierung? Weiterhin unvollständig, halbherzig, intransparent und nicht öffentlich!

Angeblich hat inzwischen eine Evaluierung der KritisV stattgefunden, deren Erkenntnisse in dem Entwurf Berücksichtigung finden. Allerdings gibt es keinerlei Informationen zu Umfang, Methodik und Ergebnissen dieser Evaluierung, ganz zu schweigen von einem Nachweis der Unabhängigkeit oder der Expertise der Evaluierenden. Nur eine Veröffentlichung der KritisV Evaluierungen schafft die notwendige Transparenz, um eine objektive Beurteilung der KritisV zu gewährleisten.

So wurden offensichtliche Fragestellungen, wie Auswirkungen durch sektorübergreifende KRITIS Betreiber oder auch der pauschale Regelschwellenwert von 500.000 Personen, nicht analysiert. Im Ergebnis werden z.B. Ver- und Entsorgungsbetriebe von Städten wie Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Braunschweig oder Aachen mit ihrer Einwohneranzahl weiterhin nicht zu kritischen Infrastrukturen gezählt.

Es wirkt eher, als habe das BMI das Feedback der Aufsichtsbehörden und des BSI eingesammelt und in ein Update einfließen lassen. Von einer Evaluierung ist weiterhin weit und breit keine Spur.

Allgemeine Änderungen

Unter Anlagen werden jetzt auch explizit „Software und IT-Dienste, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind“ definiert. Diese waren allerdings bereits zuvor relevant und wurden nur der Vollständigkeit halber ergänzt.

Konkretisiert wurde auch die Definition von mehreren Anlagen, die eng miteinander verbunden sind und somit als gemeinsame Anlage gelten. Denn eine Störung oder der Ausfall einer Anlage zieht mit hoher Wahrscheinlichkeit alle anderen Anlagen mit, so dass diese auch wie eine große Anlage zu sehen sind.

Sofern mehrere KRITIS-Betreiber gemeinsam eine Anlage betreiben, ist jeder für die Erfüllung der Pflichten als Betreiber verantwortlich und kann sich somit nicht aus der Verantwortung stehlen.

Details in den Sektoren

Sektor Energie

  • Stromerzeugungsanlagen sind im Schwellenwert von 420 MW auf 36 MW reduziert worden, somit werden weitere kleinere Anlagen aufgenommen. Mit dieser signifikanten Änderung des Schwellwerts wird einer Empfehlung der Bundesnetzagentur gefolgt.
  • Schwellwerte für zentrale Anlagen und Systeme für den Stromhandel wurden von 200 TWh/Jahr auf 3.700 TWh/Jahr angehoben. Dabei sind gleichzeitig aber Einschränkungen auf den „physischen kurzfristigen Spothandel im deutschen Markt“ entfallen. Laut Referentenentwurf wurden in diesem Bereich bisher keine KRITIS-Betreiber verzeichnet. Somit besteht hier wohl das Bestreben, weitere KRITIS-Betreiber zu erfassen.
  • Messstellen wurden als Kategorie ersatzlos gestrichen, da sie sich laut Evaluierung als nicht erforderlich herausgestellt haben. Eine weitere Begründung ist nicht ersichtlich.

Sektor Wasser

  • Stauanlagen wurden hinzugefügt.

Sektor Ernährung

  • Fuhrpark-, Hof- und Flottenmanagementsysteme wurden hinzugefügt.
  • ERP-, Warenwirtschaft und Lagerveraltungssysteme sowie EDI- Dispositionssysteme, Lieferanten- und Kundenstammdatensysteme finden beispielhafte Erwähnung als Konkretisierung.
  • Alkopops sind jetzt KRITIS, da Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 1,2 Volumenprozent in die Definition fallen.

Sektor IT und TK

  • Registrierungsstellen für Top-Level-Domains fallen jetzt explizit in die Definition, obwohl DNS-Server bereits in die Anlagenkategorie „DNS-Server“ fallen.
  • Der Schwellenwert für Internet Exchange Points (IXP) wurde von 300 auf 100 angeschlossene autonome Systeme herabgesetzt und die Beschreibung konkretisiert.
  • Der Schwellwert von Housing-Rechenzentren wurde von 5 MW auf 3,5 MW vertraglich vereinbarter Leistung reduziert.

Sektor Gesundheit

  • Wareneingang, Lagerung und Warenausgang finden beispielhafte Erwähnung als Konkretisierung.
  • Im Laborinformationsverbund finden die Steuerung des Probentransports, die Kommunikation zum Auftragseingang und zur Befundübermittlung sowie der Betrieb eines Laborinformationssystems beispielhafte Erwähnung als Konkretisierung. Hier scheinen die Praxiserfahrungen der Pandemie-Situation eingeflossen zu sein.

Sektor Finanz- und Versicherungswesen

  • Lastschriften oder Zahlungsaufträge finden beispielhafte Erwähnung als Konkretisierung.
  • Das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatz, der Handelsplatz selbst und sonstige Depotführungssysteme sind neu hinzugefügt worden.
  • „Ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsbezogenen Transferleistungen nach SGB II“ wurde hinzugefügt.

Sektor Transport und Verkehr

  • Es wurden die Flugsicherung und Luftverkehrskontrolle und das Flughafenleitungsorgan hinzugefügt.
  • Bei der Leitzentrale der Eisenbahn findet die Disposition von Personal und die Disposition des Wartungsbetriebs Erwähnung.
  • In der Seeschifffahrt findet die Disposition des Schiffsraums und die Leitzentrale der Binnenschifffahrt (nur Güterverkehr) als Konkretisierung Erwähnung. Neu hinzugekommen sind Umschlaganlagen in See- und Binnenhäfen, Hafenleitungsorgane (nur Güterverkehr) sowie Anlagen oder Systeme zur Abwicklung, Koordination, Steuerung und Verwaltung des übergreifenden Hafenbetriebs.
  • In Verkehrssteuerungs- und Leitsystemen finden Bundesautobahnen, zum Beispiel Verkehrs-, Betriebs- und Tunnelleitzentralen, Entwässerungsanlagen, intelligente Verkehrssysteme und Fachstellen für Informationstechnik und Informationssicherheit im Straßenbau Erwähnung.
  • Im kommunalen Straßenverkehr wurden Intelligente Verkehrssysteme hinzugefügt. Ebenfalls hinzu kommen Leitzentralen des ÖSPV, Anlagen oder Systeme zur Erbringung operativer Logistikleistungen und IT-Systeme zur Logistiksteuerung oder -verwaltung. Eine weitere Änderung wurde mutmaßlich durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verursacht und ändert die Bemessungsgröße im ÖPNV von „Anzahl Fahrgäste/Jahr“ zu „Anzahl unternehmensbezogener Fahrgastfahren/Jahr“.
  • Auch neu hinzugekommen sind Bodenstationen eines europäischen Satellitennavigationssystems.
  • Es wurde konkretisiert, dass es sich um den deutschen Teil des Kernnetzes bei Schienennetzen und Stellwerken der Eisenbahn handelt.

Fazit

Wir begrüßen, dass einige Schwellenwerte herabgesetzt wurden und dadurch weitere Betreiber unter die BSI-Kritisverordnung fallen und durchaus einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland leisten. Zudem dürften die Konkretisierungen und ergänzenden Beispiele in den jeweiligen Sektoren insbesondere für die Betreiber eine Hilfe sein, wenn es um die Identifikation ihrer kritischen Anlagen und Dienstleistungen für die Versorgung Deutschlands geht.

Auf der anderen Seite ist das pauschale Festhalten an dem Regelschwellenwert von 500.000 Personen für uns weiterhin unverständlich, da somit weiterhin nicht einmal viele der deutschen Großstädte Berücksichtigung finden, z. B. im Bereich der Wasserversorgung. Wir fordern daher weiterhin, die Schwellenwerte öffentlich zu diskutieren und wissenschaftlich zu evaluieren. Dabei sind auch sektorübergreifende Kaskedeneffekte zu berücksichtigen.

Hier findet ihr die politischen Forderungen der AG KRITIS.

Bewertung der EU-NIS und EU-RCI Richtlinie

Derzeit beschäftigt sich das europäische Parlament in den Vorgängen 2020/0359 (COD) und 020/0365 (COD), auch genannt NIS2- und RCE-Direktive, mit Cybersicherheit und der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.

Da sich beide Direktiven auch auf die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland auswirken, hat eine Untergruppe der AG KRITIS in den letzten Wochen eine Bewertung der vorliegenden Entwürfe vorgenommen.

Nicht alle Aspekte wurden tiefgehend bewertet – am Ende der Bewertung findet sich eine Abgrenzung, zu welchen Themenbereichen noch keine Bewertung vorgenommen wurde. Es ist geplant, diese noch unbearbeiteten Punkte in zukünftigen Bewertungen zu ergänzen.

Die Bewertung findet sich hier:

Vielen Dank an die Mitglieder der AG KRITIS, die sich bereit erklärt haben, neben den regulären Aufgaben innerhalb der AG KRITIS, diese Bewertung vorzunehmen.

Ergebnis der Sachverständigenanhörung zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Am 01. März 2021 war Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS, als Sachverständiger im Ausschuss für Inneres und Heimat im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 geladen. Neben unserer Stellungnahme gab es von allen Sachverständigen enorme Kritik an dem geplanten Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher weiterhin die Notbremse für den Entwurf, damit die dringend erforderlichen umfangreichen Änderungen durchgeführt werden können. Weiterhin muss die vorgesehene Evaluierung des ersten IT-Sicherheitsgesetzes durchgeführt werden.

Als Sachverständige wurden geladen:

  • Sebastian Artz, Branchenverband Bitkom
  • Manuel Atug, Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS)
  • Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Staatsrechtler
  • Dr. Sven Herpig, Stiftung Neue Verantwortung
  • Linus Neumann, Chaos Computer Club
  • Martin Schallbruch, Digital Society Institute der European School of Management and Technology Berlin

Die geladenen Sachverständigen waren sich einig, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mangelhaft ist. Bereits vor der Einbringung des Entwurfs in den Bundestag hat das Ministerium des Inneren, für Bau und Heimat existierende Entwürfe des Gesetzestexts nicht oder nur mit sehr kurzen Rückmeldefristen für eine Stellungnahme der zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht, sodass erste Kommentare auf geleakten Versionen des Texts beruhen. Zusätzlich handelt es sich bei den vorliegenden Texten um sogenannte Änderungsgesetze, die ein einfaches Lesen des aus den Änderungen resultierenden Gesetzestexts nicht möglich machen.

In der Stellungnahme erläuterte Manuel Atug die von uns bereits mehrfach kritisierten Punkte: Fehlende Unabhängigkeit des BSIs, fehlende Evaluierung des ersten IT-Sicherheitsgesetzes, die Streichung der Stärkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie insbesondere die Einführung der Möglichkeit des Zurückhalten von Schwachstellen durch das BSI, da sich die Behörde damit zum „Handlanger der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste“ mache und das Vertrauen in den Responsible Disclosure Prozess des BSI erschüttert werden würde.

Auch die anderen Sachverständigen formulierten teils erhebliche Kritik. Dr. Sven Herpig äußerte Kritik an wirkungslosen Passagen bezüglich des digitalen Verbraucherschutzes, da „[…] es in Deutschland weiter möglich sein werde, unsichere IT-Produkte auf den Markt zu bringen“. Linus Neumann vermisst eine Strategie, die „kompromisslos auf IT-Sicherheit“ setzt, beispielsweise durch ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Softwarekomponenten und kritisiert das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen. Der Verfassungsrechtler Dr. Klaus F. Gärditz formuliert zusätzlich zu der inhaltlichen Kritik der anderen Sachverständigen verfassungs- und verwaltungsrechtliche Bedenken an § 9b des Entwurfs.

Die Aufzeichnung der kompletten Sitzung ist auf der Webseite des Bundestags abrufbar. Unsere Stellungnahme [AG KRITIS], [Deutscher Bundestag], die Stellungnahmen der anderen Sachverständigen sowie die Rede von Manuel Atug und das Wortprotokoll sind öffentlich einsehbar.

Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Innenausschuss des Bundestag

Am 01. März 2021 war Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS, als Sachverständiger im Ausschuss für Inneres und Heimat im Rahmen der Anhörung zum Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 geladen. Neben der mündlichen Stellungnahme im Innenausschuss haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

CDU RLP will die gesetzliche Grundlage für ein Cyberhilfswerk schaffen

Die CDU Rheinland-Pfalz hat in ihrem Regierungsprogram 2021-2026 die Forderung nach einem Cyberhilfswerk aufgenommen. Im Abschnitt 01.07 Vorsorgen findet sicht:

Wir wollen nach dem Modell der Kritis AG analog zum Technischen Hilfswerk (THW) den gesetzlichen Rahmen für die Arbeit eines Cyberhilfswerks (CHW) schaffen, dass bei Großschadenslagen im Bereich der kritischen IT-Sicherheit alle erforderlichen Helfer kurzfristig aus ihren „Zivilberufen“ zusammenziehen kann.

Das vollständige Regierungsprogramm ist hier zu finden:

Die AG KRITIS begrüßt diese strategische Ausrichtung sehr, denn wir sind davon überzeugt, dass ein Cyberhilfswerk ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist. Gerne beraten wir bei Interesse alle demokratischen Parteien, wie sie die Gründung eines Cyberhilfswerk bestmöglich auf die eigene politische Agenda setzen.