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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform des Nachrichtendienstrechts

Das Bundesministerium des Inneren hat im Rahmen einer Verbändeanhörung einige Verbände eingeladen, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform des Nachrichtendienstrechts abzugeben. Die AG KRITIS beteiligt sich ebenfalls. Unsere Stellungnahme könnt Ihr hier einsehen.

Manuel HonkHase Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS zum aktuellsten Entwurf:

„Die AG KRITIS ist fassungslos und sitzt vor einem Plan, die Cybersicherheit von Deutschland zu einem Trümmerhaufen umzuwandeln.

Das Innenministerium und die Regierung werden damit vorsätzlich und wieder besserem Wissen ihrem eigentlichen Auftrag nicht gerecht: im Sinne der Bevölkerung zu handeln, die Infrastruktur nachhaltig zu stärken und Deutschland resilient und zukunftsfähig auszurichten.

Die Gesamtkosten wird die Gesellschaft tragen müssen. Es fehlt auch hier so wie beim Klimawandel seit Jahren an nachhaltigen Strategien. Viele Politikerinnen und Politiker, die unsere Entscheiderinnen und Entscheiderinnen als auch Wegweiserinnen und Wegweiser sind, denken nur noch in populistischen Handlungen und bauen den deutschen Staat in einen aggressiven und kriegerischen Überwachungsstaat um. Das ist keine Politik der Resilienz, die den Staat zukunftsfähig machen wird.

Wegschauen ist aber für uns keine Option. Es geht um die Frage, ob dieser Staat fortbestehen kann. Wenn wir weiter so handeln, werden die Schäden extrem: wirtschaftlich, infrastrukturell und menschlich.“

 

Unabhängigkeit des BSI – Umsetzungsvorschläge der „Stiftung Neue Verantwortung“

Dr. Sven Herpig, Leiter für Internationale Cybersicherheitspolitik der „Stiftung Neue Verantwortung“, hat heute das Papier „Die „Unabhängigkeit“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ veröffentlicht, in dem er die Probleme eines BSI als untergeordnete Behörde des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) beleuchtet und konkrete Lösungsvorschläge aufzeigt. Die AG KRITIS fordert seit ihrer Gründung ein unabhängiges BSI

Die fehlende Unabhängigkeit schwächt das Vertrauen der beteiligten Parteien, den Betreibern kritischer Infrastrukturen und der Bürger*innen in das BSI, da es durch die Fachaufsicht des BMI an dessen Weisungen gebunden ist. Das BMI hat jedoch auch die Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei. Die Aufgaben dieser Behörden stehen in einem Zielkonflikt mit dem Auftrag des BSI, für Sicherheit in der Informationstechnik zu sorgen. Zur Erfüllung der Aufgaben der genannten Behörden, haben diese ein Interesse daran, auf IT-Systeme zugreifen zu können, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen und für diesen Zweck IT-Sicherheitslücken auszunutzen. Das BMI ist rechtlich in der Lage, das Schließen von Schwachstellen, die dem BSI als „nationale Cybersicherheitsbehörde“ gemeldet werden, durch eine Weisung zu unterbinden und die Schwachstelle ebendiesen Strafverfolgungsbehörden zur Nutzung zu übergeben. Wie Dr. Sven Herpig schreibt, könnte die Folge davon sein, dass „[…]der Informationsfluss [von IT-Sicherheitsforscher*innen an das BSI] abnehmen oder sogar versiegen [würde]. “

In der Kurzanalyse gibt die „Stiftung Neue Verantwortung“ konkrete Beispiele für konkrete Möglichkeiten der Reorganisierung des BSI: Neben einem Ressortwechsel in ein anderes Bundesministerium oder der Reduzierung der Aufsichtsfunktion auf die ausschließliche Rechtsaufsicht werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, die eine noch weitergehende Unabhängigkeit des BSI beschreiben; u.a. der Einstufung des BSI als oberste Bundesbehörde oder der Installation des BSI als Informationssicherheitsbeauftragter des Bundes. Das Beleuchten der Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen übersteigt den Umfang dieses Artikels, wir verweisen hier auf den lesenswerten Aufsatz von Dr. Sven Herpig.

Vielen Dank an Dr. Sven Herpig von der „Stiftung Neue Verantwortung“ für diese detaillierte Analyse.