Chaosradio Folge #263 – AG KRITIS

Am letzten Donnerstag des Monats sendet das Chaosradio des CCC seine monatliche Sendung. Wir wurden eingeladen, in dieser Sendung über KRITIS und das CHW zu reden. Zusammen mit dem Moderator Marcus Richter diskutieren Honkhase und Ijon die Fragen: Was sind die Ziele der AG KRITIS? Wie kann ein IT-Krisenfall aussehen? Was ist ein Cyber-Hilfswerk?

Süddeutsche Zeitung – Die Katastrophen-Software

Die Süddeutsche Zeitung berichtet  über die Fehlersuche anlässlich der Pannen am Warntag 2020. Das @AG KRITIS Mitglied @HonkHase bewertet dabei, wie gut das BBK und ihre Software für den Test aufgestellt war:

Diese Kommunikation ist im Fall des Warntags schiefgegangen. Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG Kritis, vermutet, dass dabei auch die Ressourcen-Ausstattung der zuständigen Behörde BBK eine Rolle spielen könnte: „Offenbar handelt es sich bei der Software nicht um einen verlässlichen Weg, der ausreichend getestet wurde und im Sinne des Anspruchs an ein Warnsystem belastbar ist,“ sagt Atug, der zusammen mit anderen Experten für kritische Infrastruktur nach der Entlassung Ungers in einem offenen Brief die mangelnde Fehlerkultur im Innenministerium kritisiert hatte.

Den vollständigen Artikel findet ihr hier:

ORF AM4 Blog – Dringende Warnung vor Hintertüren in Citrix-Systemen

Anlässlich der aktuell gegebenen Ransomware Erpressung der Uniklinik Düsseldorf hat der ORF in seinem AM4 Blog sich nochmal den Infektionsweg über Citrix / VPN-Gateways angeschaut. Dabei wird erneut hervorgehoben, wie lange die Sicherheitslücke bereits bekannt und in aktiver Ausnutzung war.

 

Die AG Krіtis, ein Nonprofit-Zusammenschluss deutscher Sicherheitsexperten, hatte bereits Anfang Jänner (Januar) vor Angriffen auf die kritische Infrastruktur gewarnt

 

Da wir von einem Told-you-so nichts haben, hier noch einmal der Link zur Herleitung unserer damaligen Forderung verbunden mit dem dringenden Hinweis an alle Entscheidungsträger.

 

Den vollständigen ORF-Artikel findet ihr hier.

Unabhängigkeit des BSI – Umsetzungsvorschläge der „Stiftung Neue Verantwortung“

Dr. Sven Herpig, Leiter für Internationale Cybersicherheitspolitik der „Stiftung Neue Verantwortung“, hat heute das Papier „Die „Unabhängigkeit“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ veröffentlicht, in dem er die Probleme eines BSI als untergeordnete Behörde des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) beleuchtet und konkrete Lösungsvorschläge aufzeigt. Die AG KRITIS fordert seit ihrer Gründung ein unabhängiges BSI

Die fehlende Unabhängigkeit schwächt das Vertrauen der beteiligten Parteien, den Betreibern kritischer Infrastrukturen und der Bürger*innen in das BSI, da es durch die Fachaufsicht des BMI an dessen Weisungen gebunden ist. Das BMI hat jedoch auch die Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei. Die Aufgaben dieser Behörden stehen in einem Zielkonflikt mit dem Auftrag des BSI, für Sicherheit in der Informationstechnik zu sorgen. Zur Erfüllung der Aufgaben der genannten Behörden, haben diese ein Interesse daran, auf IT-Systeme zugreifen zu können, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen und für diesen Zweck IT-Sicherheitslücken auszunutzen. Das BMI ist rechtlich in der Lage, das Schließen von Schwachstellen, die dem BSI als „nationale Cybersicherheitsbehörde“ gemeldet werden, durch eine Weisung zu unterbinden und die Schwachstelle ebendiesen Strafverfolgungsbehörden zur Nutzung zu übergeben. Wie Dr. Sven Herpig schreibt, könnte die Folge davon sein, dass „[…]der Informationsfluss [von IT-Sicherheitsforscher*innen an das BSI] abnehmen oder sogar versiegen [würde]. “

In der Kurzanalyse gibt die „Stiftung Neue Verantwortung“ konkrete Beispiele für konkrete Möglichkeiten der Reorganisierung des BSI: Neben einem Ressortwechsel in ein anderes Bundesministerium oder der Reduzierung der Aufsichtsfunktion auf die ausschließliche Rechtsaufsicht werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, die eine noch weitergehende Unabhängigkeit des BSI beschreiben; u.a. der Einstufung des BSI als oberste Bundesbehörde oder der Installation des BSI als Informationssicherheitsbeauftragter des Bundes. Das Beleuchten der Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen übersteigt den Umfang dieses Artikels, wir verweisen hier auf den lesenswerten Aufsatz von Dr. Sven Herpig.

Vielen Dank an Dr. Sven Herpig von der „Stiftung Neue Verantwortung“ für diese detaillierte Analyse.

heise online – AG KRITIS: Innenministerium verbummelt die Digitalisierung der Verwaltung

heise online berichtete über den Bericht der AG KRITIS, in der die AG KRITIS die immer noch fehlenden IT-Sicherheitsvorgaben für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz bemängelt. Auf Nachfrage von Heise äußerte sich das Bundesministerium des Inneren nun in folgender Weise:

die Rechtsverordnung zur IT-Sicherheit werde derzeit „mit Hochdruck erarbeitet“ und solle bis Ende 2020 erlassen werden. Allerdings gebe es noch keinen veröffentlichungsfähigen Entwurf. Man strebe einen frühestmöglichen Beschluss an, um für die beteiligten Akteure „größtmögliche Planungssicherheit“ herzustellen

Der vollständigen Artikel ist hier:

Süddeutsche Zeitung – Deutschlands Internet-Armee : Wozu dient die Cyberwehr?

Die Süddeutsche Zeitung hat über die aktuelle Ausrichtung und mögliche Einsatzgebiete des KdoCIR der Bundeswehr berichtet. In einem zuvor geführten Hintergrundgespräch schilderte @AG KRITIS Mitglied @HonkHase unsere Position:

Unabhängig von der Klärung dieser Frage warnen zivilgesellschaftliche Organisationen wie die AG KRITIS, die sich um die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in Deutschland bemüht, vor einem Cyber-Wettrüsten zum Schaden der Bürger. Gegenseitige Feindaufklärung führe vor allem dazu, dass Systeme und Netze für die Allgemeinheit unsicher blieben. Kritische Schwachstellen würden nicht behoben, weil Armeen oder Geheimdienste sie noch für ihre Cyber-Kriegsvorbereitungen nutzen wollen und sie geheim halten. „Cyberwaffen können nicht so einfach gezielt eingesetzt werden wie Granaten oder Bomben. Das ist nur sehr schwer zu bewerkstelligen und erfordert hohen Ressourcenaufwand“, sagt Manuel Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS. Wenn ein Wasserversorger oder ein Energieunternehmen zum Kollateralschaden eines Cyberangriffs wird, hat schnell auch die Bevölkerung ein Problem.

Den vollständigen Artikel findet ihr hier:

Süddeutsche Zeitung – Bundeswehr – Mission: unklar

Die Süddeutsche Zeitung berichtete über die Veröffentlichung einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik zur generellen Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Cyberwaffen. Zu dieser Veröffentlichung haben wir mit dem Autor ein Hintergrundgespräch geführt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die AG Kritis, die sich um die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in Deutschland bemüht, warnen vor einem Cyber-Wettrüsten zum Schaden der Bürger. Beispiele dafür gibt es – etwa Schadsoftware, die für den Einsatz in einem begrenzten Konflikt geschrieben wurde und sich dann selbständig machte. Die Verschlüsselungssoftware NotPetya, mit der mutmaßlich die russische Regierung die Ukraine treffen wollte, traf die ganze Welt. Sie legte Hunderttausende Computer lahm und richtete Milliardenschäden in Unternehmen an.

Den vollständigen Artikel findet ihr hier:

Blog der Republik – Steigt die Bedrohung der Wasserwirtschaft angesichts massiver Sicherheitslücken?

Anlässlich eines Artikels vom Tagesspiegel zu wesentlichen IT Sicherheitsmängeln bei den Berliner Wasserbetrieben als KRITIS-Betreiber hat das Blog der Republik einen Beitrag über den Sachstand in der Wasserwirtschaft gebracht. Darin sind auch unsere Evaluierungsforderungen und Teile eines Interviews mit Manuel Atug von der AG KRITIS im Deutschlandradio mit eingeflossen.

Auch die AG KRITIS, eine aus 40 IT-/Sicherheits-ExpertInnen bestehende verbandsfreie Arbeitsgruppe, erhebt starke Kritik an der Rahmensetzung durch die Bundesregierung. Die Experten schreiben „Die KritisV, und damit auch die Schwellenwerte, soll laut § 9 KritisV alle zwei Jahre evaluiert werden. Die Frist für die Evaluierung ist allerdings bereits zweimal verstrichen, ohne dass das BMI eine entsprechende Evaluierung vorgelegt hat. Dabei hatte sich das BMI diese Evaluierungen und Fristen selbst verbindlich in der Verordnung vorgegeben. Auch das IT-Sicherheitsgesetz von 2015 hätte bereits mindestens einmal (alle vier Jahre) evaluiert werden müssen.“

Lebensraum Wasser – Steigt die Bedrohung der Wasserwirtschaft angesichts massiver Sicherheitslücken?

Aufgrund eines Artikels vom Tagesspiegel wegen wesentlicher IT Sicherheitsmängel bei den Berliner Wasserbetrieben als KRITIS-Betreiber hat das Blog Lebensraum Wasser einen Beitrag über die Wasserwirtschaft veröffentlicht. Darin wurden unsere Evaluierungsforderungen und Teile des Interviews mit Manuel Atug von der AG KRITIS im Deutschlandradio berücksichtigt.

Die AG KRITIS blickt daher mit großer Sorge darauf, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung für das BMI nachrangig ist.

Dringender Handlungsbedarf

„Die Gefahr ist so groß, dass schnell gehandelt werden muss“, heißt es im Beitrag des DEUTSCHLANDFUNK, „denn die bisherigen Bestimmungen in der sogenannten Kritis-Verordnung könnten auch schon geändert werden, ohne dass auf die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 durch den Deutschen Bundestag gewartet werden muss“, erklärt Manuel Atug, Mitbegründer von AG KRITIS.

Bundesinnenministerium ignoriert Fristen in den eigenen Gesetzen!

Unsere Mitglieder einfachnurmark und TheC haben diese Einschätzung aus Sicht der AG KRITIS vorgenommen.

Die Bevölkerung erhält über Versorgungsunternehmen kritischen Dienstleistungen wie z. B. Energie, Wasser oder Gesundheitsversorgung.

Überschreiten diese Versorgungsunternehmen den in der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ (KritisV) vorgegebenen Regelschwellenwert von aktuell 500.000 versorgten Personen, sind sie Betreiber einer kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Sinne des BSI-Gesetzes (BSIG). Dadurch werden sie zur Umsetzung und Einhaltung von im BSIG geforderten Maßnahmen zum Schutz Ihrer Produktionsumgebungen verpflichtet.

Der Berliner Tagesspiegel berichtete erneut über unzureichend geschützte Wasserbetriebe:

Dabei wirft der Tagesspiegel auch die Frage auf, ob die Schwellenwerte noch zeitgemäß sind oder einer Evaluierung bedürfen. Auf diese Fragestellung gehen wir hier näher ein.

Nehmen wir beispielsweise die Größe von Städten in Deutschland als Maßstab, überschreiten in Deutschland nur 14 von 81 Großstädten den Schwellenwert von 500.000 Einwohnern. Dies sind bei insgesamt mehr als 2.000 Städten lediglich ca. 20% aller Einwohner. Der Überwiegende Anteil aller Bürger wird also von Unternehmen versorgt, die nicht verpflichtet sind, ihre Systeme und IT-Infrastruktur entsprechend der Anforderungen für KRITIS-Betreiber abzusichern.

Evaluierung längst überfällig

Die KritisV, und damit auch die Schwellenwerte, soll laut § 9 KritisV alle zwei Jahre evaluiert werden. Die Frist für die Evaluierung ist allerdings bereits zweimal verstrichen, ohne dass das BMI eine entsprechende Evaluierung vorgelegt hat. Dabei hatte sich das BMI diese Evaluierungen und Fristen selbst verbindlich in der Verordnung vorgegeben.

Auch das IT-Sicherheitsgesetz von 2015 hätte bereits mindestens einmal (alle vier Jahre) evaluiert werden müssen.

Die AG KRITIS blickt daher mit großer Sorge darauf, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung für das BMI nachrangig ist.

Statt also die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierungen vorzunehmen und damit einhergehend auch eine Berücksichtigung von Kaskadeneffekten zu analysieren, drückt das BMI lieber eine zweite Version des IT-Sicherheitsgesetzes durch, ohne die erste Version evaluiert zu haben.

Auch Mario Brandenburg MdB, der technologiepolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag veröffentlichte ein entsprechendes Statement dazu.

Die AG KRITIS fordert daher das BMI auf, die gesetzlich vorgegebene Evaluierung der KritisV umgehend – und damit vor allem noch vor Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – vorzunehmen, um den Gesetzesbruch abzustellen. Damit einhergehend ist die offensichtlich benötigte Senkung der Schwellwerte in Bezug auf effektiven Bevölkerungsschutz zu realisieren. Nur so kann die Versorgungssicherheit der Bürger in Deutschland gewährleistet werden. Selbstverständlich fordern wir auch, dass das BMI die Evaluierung unter Einbeziehung der in diesem Bereich aktiven Interessensvertretungen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft durchführt und das Ergebnis im Sinne einer lebendigen Demokratie veröffentlicht.