Beiträge

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung „Cybersicherheit – Zuständigkeiten und Instrumente in der Bundesrepublik Deutschland“

Für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Digitales im Deutschen Bundestag am 25.01.2023 wurde unser Mitglied, Gründer und Sprecher Manuel ‚HonkHase‘ Atug als Sachverständiger  und Vertreter der AG KRITIS geladen. Der Titel der öffentlichen Anhörung ist „Cybersicherheit – Zuständigkeiten und Instrumente in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Stellungnahme wurde fristgerecht am 18.01.23 dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt.

Die Frage sollte aus Sicht der AG KRITIS nicht lauten “welche Stufen der aktiven Cyberabwehr existieren?”, sondern “wo liegt die Grenze zwischen offensiver und defensiver Cyberabwehr?”

Die Stellungnahme wurde am 19.01. 2023 vom Deutschen Bundestag hier veröffentlicht

Die Stellungnahme bieten wir auch als PDF zum Download an:

Wir möchten uns herzlich bei unseren Mitgliedern bedanken, die aktiv an dieser Stellungnahme in Ihrer Freizeit mitgewirkt haben.

Wir cybern besser nicht zurück – Warum offensive Cyberoperationen wie Hackback die eigene Bevölkerung bedrohen

Schon vor dem kriegerischen Angriff durch Russland auf die Ukraine, waren offensive Cyberoperationen und Cyberabwehrmaßnahmen im Zuge der Gefahrenabwehr im Cyberraum – wie z. B. der Hackback – immer wieder in den Medien präsent.

Politikerinnen forderten und fordern wiederholt das gezielte Zurückhalten von Schwachstellen und offensive Cyberfähigkeiten. So soll der deutsche Staat noch besser in der Lage sein, andere Staaten auszuspähen – (auch Aufklärung genannt), seien es Freunde oder Feinde. Mit dem Krieg in der Ukraine ist die Forderung nach generellen offensiven Cyberfähigkeiten bzw. militärischen Cyberoperationen (vormals Computer-Netzwerkoperationen, CNO) und zugehöriger Kapazitäten lauter geworden. Auch, weil die Befürchtung im Raum stand, dass kritische Infrastrukturen in Deutschland durch Cyberangriffe in Gefahr sein werden.

Heute wissen wir bereits, dass Bomben, Raketen und Kalaschnikows sehr viel effektiver kritische Infrastrukturen in der Ukraine zerstört haben, als Cyberangriffe das jemals könnten. Nichtsdestotrotz sind kritische Infrastrukturen durchaus vermehrt Cyberangriffen ausgesetzt. Nicht nur in der Ukraine, sondern weltweit. Und damit eben auch in Deutschland.

Welche Auswirkungen hätte denn das euphemistisch als „staatliches Schwachstellenmanagement zur Gefahrenabwehr“ bezeichnete Zurückhalten von Sicherheitslücken für Hackbacks auf unsere Versorgungssicherheit?

Ziel eines Hackbacks ist die Befähigung, einen lang anhaltenden Ausfall einer kritischen Infrastruktur durch cyber-physische Schäden zu bewirken und die Versorgungsleistung im Idealfall sogar überregionalen ausfallen zu lassen. Wirtschaftliche Schäden sind in diesen Szenarien eher sekundär. Verwendet würde das Eindringen in fremde IT-Systeme und IT-Umgebungen zur strategischen Aufklärung, als auch im Bündnisverteidigungsfall zum Zweck der Wirkung durch offensive Cyberoperationen.

Nun stellt sich die Frage, wieso konkret die Durchführung von offensiven Angriffen und damit einhergehend das Zurückhalten von Sicherheitslücken – umgangssprachlich als Hackback bekannt – eine sehr schlechte Idee für das Wohlergehen der eigenen Bevölkerung ist.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Wenige ausgewählte Personen mit entsprechender Expertise aus Militär, Innenministerium, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten sowie weitere Expertinnen für Informationssicherheit treffen sich in geheimer „staatliches Schwachstellenmanagement-Runde“ und entscheiden, welche Schwachstellen geheim gehalten und damit gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem dem betroffenen Software- oder Hardware-Hersteller zurückgehalten werden sollen.

In diesem Szenario gibt es zwei eindeutige Schwachstellen: Erstens die Frage nach der Auswahl der Eingeweihten. Und zweitens die Auswahl der spezifischen Schwachstellen. Ganz zu schweigen von der Auswirkung auf die Versorgungssicherheit für die Zivilbevölkerung, deren Versorgung dann aufgrund unzureichender Risikoanalysen und Kollateralschäden nicht mehr gewährleistet werden kann. Doch dazu später mehr.

Zunächst ist es ein Thema, wer Teil eines solchen Gremiums sein soll. Insgesamt dürfen nicht zu viele Personen eingeweiht sein, sonst sind die Schwachstellen schnell öffentlich, weil sie durchsickern und dadurch öffentlich werden. Die Qualifikation der ausgewählten Expertinnen ist ein weiterer zentraler Punkt. Es gibt im BSI-Gesetz und der zugehörigen BSI-Kritisverordnung acht Sektoren (Energie, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Wasser, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Siedlungsabfallentsorgung) in über 40 Branchen sowie zwei weitere nicht regulierte Sektoren (Medien und Kultur, Staat und Verwaltung), die sogenannte kritische Dienstleistungen wie Strom und Wasser erbringen.

Anzumerken ist, dass es derzeit ca. 2.200 KRITIS-Betreiberinnen in acht KRITIS-Sektoren gibt, da diese mehr als 500.000 Personen versorgen. Alle Betreiberinnen aus diesen acht Sektoren, die weniger als 500.000 Personen versorgen oder den anderen beiden Sektoren angehören, sind hier nicht erfasst. Es gibt in Deutschland alleine über 10.000 Kommunen mit zugehörigem Notfall- und Rettungswesen als kritischer Dienstleistung, die von wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen ist, die hier keine Berücksichtigung finden. Daher betrifft eine vollständige Risikobetrachtung eine erheblich größere Anzahl von kritischen Infrastrukturen, als es offiziell und gesetzlich definierte KRITS-Betreiberinnen gibt.

Nun fällt es schwer, sich vorzustellen, dass es Personen gibt, die in allen zehn Sektoren vollständig über den Einsatz der betroffenen IT-Komponenten bei jeder(!) KRITIS-Betreiberin in diesen Sektoren und den zugehörigen ca. 40 unterschiedlichen Branchen informiert sind. Wenn es um 0days oder Schwachstellen in KRITIS geht, die kaum bekannt sind, ist ein erhebliches Wissen über IT und OT sowie den Industriesteueranlagen und Industrieautomatisierungen in den Produktionsumgebungen in den einzelnen Sektoren gefragt.

KRITIS-Betreiberinnen aus dem gleichen Sektor verwenden durchaus unterschiedliche Technologien und IT- oder OT-Komponenten. Das führt zu Problemen mit der Informationsbeschaffung. Eine vermeintliche Lösung wäre es, sich durch geheim gehaltene Abfragen einen Überblick zu verschaffen, welche KRITIS-Betreiberin welche IT- und OT-Komponenten verwendet. Sehr wahrscheinlich wäre eine solche Liste (quasi die immer aktuelle Assetmanagement-Liste) nicht aktuell und eine solche Umfrage bliebe auch nicht lange geheim.

Weiterhin ist die Auswahl der Sicherheitslücken relevant. Ziel wäre es ja, Schwachstellen zu identifizieren, die einen lang anhaltenden und überregionalen cyber-physischen Schaden und damit einen umfassenden Versorgungsausfall für die Zivilbevölkerung zu bewirken. Das wären dann naheliegender Weise eine Sicherheitslücken z. B. in einem Schaltrelais innerhalb einer Industriesteueranlage.

Es gibt weltweit nur sehr wenige Hersteller von solchen IT- und OT-Komponenten in Industriesteueranlagen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche kritische Infrastrukturen genau die gleichen IT- und OT-Komponenten mit den zurückgehaltenen Schwachstellen verwenden, sehr hoch. Dadurch sind auch deutsche kritische Infrastrukturen von den zurückgehaltenen Schwachstellen und offensiven Cyberabwehrmaßnahmen wie einem Hackback bedroht.

Nehmen wir an, das oben beschriebene Gremium existiert und führt die Risikoanalyse nebst Implikationen und Wahrscheinlichkeiten zu Ausnutzung der betroffenen Komponenten und möglichen Kollateralschäden aufgrund des Einsatzes oder der Zurückhaltung bzw. Geheimhaltung solchen Schwachstellen durch. Diese Analyse kann nur für alle gesetzlich bekannten KRITS-Betreiberinnen, also gemäß BSI-Kritisverordnung durchgeführt werden.

Es wird dann in geheimer Weise bei den ca. 2.000 potentiell betroffenen KRITIS-Betreiberinnen in Deutschland bewertet, ob sie anfällige Komponenten mit den vorhandenen Sicherheitslücken in ihrer Produktionsumgebung einsetzen. Gehen wir vereinfacht davon uns, dass die Umfrage gelingt und geheim bleibt. Man beschließt nun, solche Schwachstellen in der entsprechenden Industriesteueranlage auszunutzen und offensive Cyber-Operationen zu wirken, beispielsweise mittels eines Hackbacks.

KRITIS-Betreiberinnen, welche diese IT- und OT-Komponenten nicht einsetzen, scheinen dadurch sicher. Sofern nicht bei der Abfrage übersehen wurde, dass sie doch diese Komponenten einsetzen. Für die oben erwähnten mehreren tausend weiteren KRITIS-Betreiberinnen, die nicht nach BSI-Kritisverordnung bekannt sind, entsteht nun das gravierendes Risiko, dass die Versorgung der Zivilbevölkerung – im Extremfall sogar großflächig – ausfallen kann.

Stadtwerke in Städten wie Paderborn, Augsburg oder Bonn mit einer Einwohnerzahl um die 200.000 -250.000 Personen sind bereits betroffen, es sei denn sie versorgen noch ca. 300.000 Personen im Umland mit.

Die Befähigung zu offensive Cyber-Operationen als auch zum Hackback führt folglich zu einer Bedrohung der eigenen (kritischen) Infrastrukturen, verbunden mit dem Risiko möglicher Versorgungsausfälle in Deutschland. Besonders bei Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen, die nicht formal gesetzlich erfasst wurden und bei denen, die unterhalb der Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung agieren.

Die Risikoeinschätzung kann daher nur sehr unvollständig und damit absolut unzureichend vorgenommen werden oder involviert so umfassend viele Personen, dass die für einen Cyberangriff zur Gefahrenabwehr mittels z. B. Hackback erforderlichen Cyber-Wirkmittel nicht mehr geheim bleiben würden.

Zudem können Cyberangriffe nur auf eine Technologie zielen, aber nicht auf ein spezifisches Ziel wie ein Land oder eine Organisation. Ein Hackback kann potentiell jede Nutzung derselben Technologie weltweit treffen, auch wenn das nicht beabsichtigt ist.

Wer verantwortet den durch einen solchen Kollateralschaden möglichen Ausfall kritischer Infrastrukturen und die dadurch entstehende Gefährdung für Leib und Leben in der eigenen Zivilbevölkerung?

Unser Mitglied @HonkHase hat das Thema Hackback in diesem Vortragsauszug „Warum Hackback eine sehr schlechte Idee ist“ ebenfalls dargelegt.

Vortragsauszug „Warum Hackback eine sehr schlechte Idee ist“ von März 2022.

KRITIS Betreiber von schwerwiegender Citrix-Schwachstelle betroffen

Update zum Thema: Was kann der Gesetzgeber aus dem Citrix-Vorfall lernen und für KRITIS Betreiber verbessern?

Das zentrale Zugriffsgateway des Herstellers Citrix, welches auch in Leitstellen für Polizei und Feuerwehr, in Krankenhäusern und Stadtwerken, aber auch in vielen Unternehmen zum Einsatz kommt, wird aktuell angegriffen und ausgenutzt. Dabei wird eine im Dezember 2019 bekannt gewordene Sicherheitslücke ausgenutzt, die es erlaubt, beliebigen Schadcode auf den IT-Systemen betroffener Unternehmen und KRITIS-Betreiber auszuführen. Das BSI bestätigt, dass es derzeit aktive Angriffe gegen anfällige Systeme gibt.

Im Dezember 2019, vor 23 Tagen, ist eine schwerwiegende Sicherheitslücke in Citrix Netscaler VPN Gateways bekannt geworden. Diese Schwachstelle erlaubt es einem Angreifer, beliebigen Code auf Systemen auszuführen und anschließend weiter in betroffene Infrastrukturen vorzudringen. Details hierzu wurden von Tripwire veröffentlicht. Der Angriff ist vergleichsweise einfach und entsprechende Angriffswerkzeuge bereits frei verfügbar. Es erfolgt zudem bereits eine aktive Ausnutzung – das heißt, dass anfällige KRITIS Betreiber bereits kompromittiert sein können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits ab dem 07.01.2020 begonnen, Unternehmen in Deutschland zu informieren. Dennoch sind tausende von Systemen weiterhin anfällig und bieten Angreifern ein mögliches Einfallstor in deren Umgebungen. Zwar konnten seit dem 07.01.2020 bereits über 500 anfällige Systeme geschützt werden, allerdings sind laut BSI über 3.600 Systeme in Deutschland weiterhin anfällig. Unter den Betroffenen sind weiterhin auch Kritische Infrastrukturen.

Eine Recherche in entsprechenden Suchmaschinen für IT-Systeme (z. B. Shodan) ergibt, dass neben Baumarktketten und Automobilzulieferern auch KRITIS Betreiber mit unter denen dabei sind, die keine Gegenmaßnahmen umgesetzt haben. Dazu gehören unter anderem auch:

  • Kreisverwaltungen
  • Landwirtschaftskammern
  • Leitstellen für Polizei und Feuerwehr
  • Krankenhäuser
  • Stadtwerke

Die nachfolgenden Screenshots zeigen detaillierte Systeminformationen von ausgewählten Systemen, die über öffentlich verfügbare Suchmaschinen abgerufen werden können. Eine dieser Suchmaschinen ist Shodan – das Google für IT-Systeme. Diese durchsucht das Internet nach öffentlich erreichbaren Systemen und erlaubt es Benutzern nach bestimmten Attributen zu suchen. So können die anfälligen Systeme und die zugehörigen Organisationen auch einfach den KRITIS Unternehmen zugeordnet werden.

Ciritx Fail 1/3

Ciritx Fail 2/3

Ciritx Fail 3/3

Der Vorfall zu dieser Sicherheitslücke zeigt erneut, dass sowohl auf Seiten der Softwarehersteller, der KRITIS Betreiber und ihrer IT-Dienstleister, als auch bei den Behörden der Umgang mit Schwachstellen weiterhin verbessert werden kann und muss. Solange Betreiber und Behörden mit der Aktualisierung von verwundbaren Systemen hinterherhinken und sowohl Softwarehersteller als auch IT-Dienstleister Schwachstellen nicht umgehend beheben bzw. gar nicht erst erzeugen, solange sind dann eben auch die Angreifer den Verteidigern der Kritischen Infrastrukturen einen Schritt voraus. Ein direkter Zugriff auf wesentliche Anlagenteile in Kritischen Infrastrukturen ist zwar oftmals nicht möglich; sind aber Angreifer in der Lage, in der Umgebung eines KRITIS Betreibers Fuß zu fassen, so kann zumindest indirekt auch auf die Versorgungsleistung und Verfügbarkeit Einfluss genommen werden. Dies zeigen die durch Erpresser vorgenommenen Ransomware-Angriffe und dadurch bedingten Ausfälle auf Stadtverwaltungen, Versorgungsunternehmen, Universitäten und Krankenhäuser in den letzten Monaten.

Das BSI hat zwar betroffene KRITIS Betreiber und Unternehmen informiert, allerdings scheinen entweder die Organisationen und ihre IT-Dienstleister mit der Aktualisierung überfordert zu sein, die Dringlichkeit nicht verstanden zu haben oder die Informationen nicht die richtigen Adressaten gefunden zu haben. Ein sicherer Betrieb unserer Kritischen Infrastrukturen erfordert qualifiziertes Personal sowohl bei Behörden, als auch bei den Betreibern und ihren IT-Dienstleistern. Dies schließt auch ein, Schwachstellen bewerten zu können und zeitnah Korrekturmaßnahmen zu etablieren. Darüber hinaus müssen IT-Betreiber und ihre IT-Dienstleister sich mit der Frage der Haftung konfrontiert sehen. Werden die falschen Personen durch Behörden oder Sicherheitsforscher kontaktiert? Müssen Korrekturmaßnahmen wie Patchmanagement und zugehörige Konfliktpotentiale wie Einhaltung von SLAs in Vertragswerken beim Auslagerungsmanagement (Outsourcing) richtig adressiert werden? Sind aufgrund von Wochenenden oder Feiertagen wichtige Ressourcen nicht verfügbar? Dann müssen KRITIS-Betreiber,  Unternehmen und Behörden ihre Organisationsstrukturen und Maßnahmen überdenken und neu ausrichten.

Nicht nur die direkten Anlagen und Komponenten von Kritischen Infrastrukturen selbst müssen gemäß § 8a BSI-Gesetz nachweislich sicher betrieben werden, sondern auch die Systeme, die für den Zugriff auf die Infrastrukturen genutzt werden, beispielsweise für die Fernadministration. Dazu gehören insbesondere auch mit dem Internet verbundene Büro-Systeme von Administratoren, die einen Zugriff auf wesentliche interne Ressourcen zulassen.