Beiträge

Stellungnahme zum ersten Thüringer Entlastungsgesetz

Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung des Thüringer Landtags hat uns um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Gegenstand ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD – Vorlage 8/1930 – zu Artikel 7 des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes (Drucksache 8/2487), der Informationen über kritische Infrastruktur, Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung aus dem Anwendungsbereich des Thüringer Transparenzgesetzes herausnehmen soll. Dazu hat uns der Ausschuss einen Fragenkatalog mit 18 Fragen vorgelegt, den wir fristgerecht zum Stichtag 31.08.2026 beantwortet haben.

Wir empfehlen die ersatzlose Streichung des Artikels 7. Die Regelung knüpft nicht an die einzelne gefährliche Information an, sondern an ganze Sektoren und Einrichtungsklassen, und erfasst damit auch Haushaltsentscheidungen, Vergaben, Betreiberverträge, Sanierungsstau und Kontrollberichte – also genau die Informationen, deren Verfügbarkeit die Behebung von Mängeln überhaupt erst auslöst. Der sicherheitsfachliche Gewinn ist dabei gleich null, denn wer eine Umspannstation angreifen will, findet sie ohne amtliche Auskunft.

Geheimgehalten wird am Ende nicht die Infrastruktur, sondern der Zustand, in dem sie sich befindet.

Die Antwort auf die Fragen des Ausschusses zu diesem Vorhaben hat Immanuel Kant bereits 1795 formuliert:

Immanuel Kant hat diesen Zusammenhang 1795 in der transzendentalen Formel des öffentlichen Rechts auf den Punkt gebracht: ‚Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.‘
Wer eine Verwaltungsentscheidung nicht öffentlich vertreten will, hat damit regelmäßig ein Problem mit der Entscheidung und nicht mit der Öffentlichkeit. Eine Regelung, die ganze Aufgabenbereiche des Staates dauerhaft der Publizität entzieht, ist nach diesem Maßstab kein Sicherheitsgewinn, sondern ein Rückschritt hinter einen seit über zweihundert Jahren formulierten Standard.

Was Versorgungsausfälle tatsächlich verhindert, benennen wir in der Stellungnahme ebenfalls: Redundanz und Georedundanz, technische Resilienz, bauliche Sicherung der Anlagen selbst. Die verbindliche landesrechtliche Regulierung des Sektors Staat und Verwaltung als kritische Infrastruktur ist darüber hinaus auch notwendig.

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Titelbild wurde von Alupus angefertigt und via Wikimedia Commons veröffentlicht. Das Bild steht unter CC BY-SA 3.0 Lizenz.