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Beitrag zur EU-Konsultation zum Katastrophenschutzverfahren der Union

Die europäische Union hat 2013 mit der Verordnung 1313/2013/EU einen Mechanismus geschaffen, mit dem die Mitgliedsstaaten sich gegenseitig bei Katastrophenschutzthemen, sowohl vor als auch während und nach einer Katastrophe unterstützen können. Das Ziel der Maßnahmen ist ein konkreter Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Kooperation und Zusammenarbeit im Katastrophenschutz.

Da viele Länder inzwischen die Maßnahmen umgesetzt haben, hat sich die EU Komission entschieden, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, um den aktuellen Zwischenstand der bewirkten Effekte zu erfassen.

Wir haben die Gelegenheit der Konsultation genutzt, um auf die pan-europäische Notwendigkeit von ausreichenden Kapazitäten zur Bewältigung von Großschadenslagen hervogerufen durch Cybervorfälle hinzuweisen. Für Deutschland haben wir dafür das Konzept eines Cyberhilfswerks erarbeitet – in anderen europäischen Mitgliedsstaaten könnten solche Strukturen allerdings anders aussehen. Daher erklären wir in unserem Konsultationsbeitragt die notwendigen Prüfschritte und Forschungsfragen, um CHW-ähnliche Strukturen in anderen Ländern schaffen zu können und erklären, wie sich diese in das sogenannte Unionsverfahren eingliedern ließen.

Neben dem Fragebogen, den es auszufüllen gab, wurde auch die Möglichkeit geschaffen ein Positionspapier hochzuladen. Dieses Positionspapier veröffentlichen wir für euch hier:

Bild von Wikimedia Commons, Stephane Mignon CC-BY 2.0

KRITIS auf EU-Ebene – Teil 2

Derzeit beschäftigt sich das europäische Parlament in den Vorgängen 2020/0359 (COD) und 020/0365 (COD), auch genannt NIS2- und RCE-Direktive, mit Cybersicherheit und der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.

Da sich beide Direktiven auch auf die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland auswirken, hat eine Untergruppe der AG KRITIS in den letzten Wochen eine Bewertung der vorliegenden Entwürfe vorgenommen.

Eine erste Bewertung haben wir bereits hier veröffentlicht: Bewertung der EU-NIS und EU-RCI Richtlinie, die dort erwähnten noch fehlenden Punkte haben wir nun in einer zweiten Bewertung analysiert und stellen Ihnen die Bewertung hier zur Verfügung:

Vielen Dank an die Mitglieder der AG KRITIS, die sich bereit erklärt haben, neben den regulären Aufgaben innerhalb der AG KRITIS, diese Bewertung vorzunehmen.

Bewertung der EU-NIS und EU-RCI Richtlinie

Derzeit beschäftigt sich das europäische Parlament in den Vorgängen 2020/0359 (COD) und 020/0365 (COD), auch genannt NIS2- und RCE-Direktive, mit Cybersicherheit und der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.

Da sich beide Direktiven auch auf die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland auswirken, hat eine Untergruppe der AG KRITIS in den letzten Wochen eine Bewertung der vorliegenden Entwürfe vorgenommen.

Nicht alle Aspekte wurden tiefgehend bewertet – am Ende der Bewertung findet sich eine Abgrenzung, zu welchen Themenbereichen noch keine Bewertung vorgenommen wurde. Es ist geplant, diese noch unbearbeiteten Punkte in zukünftigen Bewertungen zu ergänzen.

Die Bewertung findet sich hier:

Vielen Dank an die Mitglieder der AG KRITIS, die sich bereit erklärt haben, neben den regulären Aufgaben innerhalb der AG KRITIS, diese Bewertung vorzunehmen.