Don‘t shoot the messenger, fix the (f)law!
Die Gesellschaft für Informatik hat ein Whitepaper zur dringend nötigen Reform des Computerstrafrechts veröffentlicht. Als AG KRITIS haben wir am Konsultationsprozess mitgewirkt und unsere Meinung sowie die bisherigen Stellungnahmen eingebracht.
Das Papier bringt es auf den Punkt: „Security by Obscurity“ ist kein Sicherheitskonzept. Und es bleibt nicht bei diesem Befund: Wer Schwachstellen finden und melden soll, muss auch die dafür nötigen Werkzeuge nutzen dürfen. Die GI fordert daher, dass eine Reform nicht bei § 202a StGB haltmacht, sondern auch das Hackertool-Verbot in § 202c StGB grundlegend anpasst sowie weitere Paragraphen.
Ein wichtiger Schritt hin zu einer Meldekultur, in der ethisches Hacken endlich Anerkennung statt Strafverfolgung erfährt. Das vollständige Whitepaper gibt es hier:
Wir hoffen, dass dieses starke Papier bei der Regierung auf offene Ohren stößt und die notwendigen Reformen schnellstmöglich angestoßen werden.
