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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform des Nachrichtendienstrechts

Das Bundesministerium des Inneren hat im Rahmen einer Verbändeanhörung einige Verbände eingeladen, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Reform des Nachrichtendienstrechts abzugeben. Die AG KRITIS beteiligt sich ebenfalls. Unsere Stellungnahme könnt Ihr hier einsehen.

Manuel HonkHase Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS zum aktuellsten Entwurf:

„Die AG KRITIS ist fassungslos und sitzt vor einem Plan, die Cybersicherheit von Deutschland zu einem Trümmerhaufen umzuwandeln.

Das Innenministerium und die Regierung werden damit vorsätzlich und wieder besserem Wissen ihrem eigentlichen Auftrag nicht gerecht: im Sinne der Bevölkerung zu handeln, die Infrastruktur nachhaltig zu stärken und Deutschland resilient und zukunftsfähig auszurichten.

Die Gesamtkosten wird die Gesellschaft tragen müssen. Es fehlt auch hier so wie beim Klimawandel seit Jahren an nachhaltigen Strategien. Viele Politikerinnen und Politiker, die unsere Entscheiderinnen und Entscheiderinnen als auch Wegweiserinnen und Wegweiser sind, denken nur noch in populistischen Handlungen und bauen den deutschen Staat in einen aggressiven und kriegerischen Überwachungsstaat um. Das ist keine Politik der Resilienz, die den Staat zukunftsfähig machen wird.

Wegschauen ist aber für uns keine Option. Es geht um die Frage, ob dieser Staat fortbestehen kann. Wenn wir weiter so handeln, werden die Schäden extrem: wirtschaftlich, infrastrukturell und menschlich.“

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Kritisverordnung mit Stand 26.05.2026

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf der Kritisverordnung mit Stand 26.05.2026 aufgefordert.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Immerhin kommt Bewegung rein, ein großer Wurf ist allerdings nicht gelungen. Die sinnfreie Grenze von 500.000 Menschen Versorgung bleibt bestehen, dringend benötigte KRITIS-Sektoren werden nicht ergänzt. Die AG KRITIS steht daher für die fachliche Begleitung der weiteren Ausgestaltung wie stets ehrenamtlich zur Verfügung.

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung

Das Bundesministerium des Inneren hat im Rahmen der Verbändeanhörung auch die AG KRITIS eingeladen, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)“ abzugeben.

Der vorliegende Referentenentwurf enthält Maßnahmen, welche die AG KRITIS ausdrücklich begrüßt. Der im Entwurf dargestellte Erfüllungsaufwand wird jedoch an einigen Stellen als zu hoch angesetzt bewertet.

Bild von xyz123, Lizenz: CC0 (veröffentlicht auf Pixabay am 2015-02-01)

Stellungnahme zu den Gesetzen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizei und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Das Bundesministerium des Inneren hat im Rahmen der Verbändeanhörung auch die AG KRITIS eingeladen, eine Stellungnahme zu den Referentenentwurfen für ein „Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ und für ein „Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ abzugeben.

„Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“

Wer nur einen der beiden Entwürfe bewertet, unterschätzt die Gesamtarchitektur der hier angelegten, strukturellen Erweiterung staatlicher Überwachungsbefugnisse erheblich. […] Für den Kern der biometrischen Internetrecherche nach §39a BKAG-E ist kein Richtervorbehalt vorgesehen.

 

„Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“

Die Zusammenschau der drei zentralen Regelungskomplexe (automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, Testen und trainieren) ergibt das Bild einer digitalen Überwachungsarchitektur, die weit über anlassbezogene Einzelfallermittlung hinausgeht und systematisch eine datengetriebene Beobachtungslogik gegenüber der gesamten Bevölkerung etabliert.

 

Bild von TungArt7, Lizenz: Pixabay Content License

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit

Das Bundesministerium des Inneren hat ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit entworfen. Diesen Entwurf hat das BMI den Fachverbänden für ein Beteiligungsverfahren zugesendet. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung in diesem Prozess. Selbstverständlich haben wir uns das Gesetz angeschaut und eine Stellungnahme entwickelt.

Der Gesetzentwurf des BMI enthält Befugnisse für „Hackback“ für das BKA und die BPOL. Diese Befugnisse sind verfassungswidrig, technisch unkontrollierbar und sicherheitspolitisch kontraproduktiv. Wir halten relevante Teile des Entwurfs für nicht reformierbar und empfehlen dem BMI für Teile des Entwurfs nur die Streichung.

Die Stellungnahme haben wir hier für euch bereitgestellt:

Den dazugehörigen Gesetzesentwurf haben wir hier veröffentlicht:

Stellungnahme zur Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages zur Einführung von Palantir

Der Gründer und Sprecher Manuel HonkHase Atug  wurden vom Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages als Sachverständiger in der Anhörung zur Einführung von Palantir am 12.03.2026 berufen und wir wurden um Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 19/8214 „Polizeiarbeit in das Zeitalter der Digitalisierung überführen – verfahrensübergreifende Datenanalysen in Echtzeit ermöglichen“ aufgefordert.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Statt viel Geld in bürgerrechtsverachtende Spionagesoftware aus dem Hause Palantir zu investieren wäre es daher zielführender, P20 endlich zu priorisieren und umzusetzen. Dabei ist die Kennzeichnung aller polizeilichen Daten vorzunehmen und die Zweckbindung zu achten.

Palantir ist nicht nur Software, sondern Machtinfrastruktur. Sie mag Sicherheitsbehörden als effizientes Ermittlungswerkzeug dienen – in einem anderen politischen Kontext kann sie jedoch schnell zum Instrument systematischer Überwachung und Verfolgung werden.

Wer diese Risiken relativiert, verkennt die politische Dimension digitaler Sicherheitsarchitekturen. Denn Infrastrukturen für Sicherheit sind immer auch Infrastrukturen für Macht – und Macht verlangt demokratische Kontrolle, bevor sie installiert wird.“

 

Die Rede von HonkHase zur Einführung von Palantir im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages am 12.03.2026 steht hier zum Download bereit:

Die Stellungnahme der AG KRITIS zur Einführung von Palantir im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages vom 1.03.2026 steht hier zum Download bereit:

Das Wortprotokoll der Anhörung wertet ihr noch hier finden:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern“

Der Landtag Mecklenburg Vorpommern wird am 15.01.2026 eine Anhörung durchführen zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 8/5682

Zu dieser Anhörung wurde die AG KRITIS eingeladen und wird durch Johannes ‚ijon‘ Rundfeldt vor Ort vertreten werden.

Die kommunale Selbstverwaltung umfasst nicht das Recht auf unsichere IT-Infrastruktur, die andere gefährdet.

Unsere Stellungnahme zu diesem Gesetzesvorhaben steht hier zum Download bereit.

20260108-AG KRITIS Stellungnahme Informationsicherheitsgesetz_final

Bild: Matthias Bethke, License CC-BY-SA 4.0

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025 aufgefordert, da unser Gründer und Sprecher Manuel ‚HonkHase‘ Atug zur Anhörung im Innenausschuss am 1.12.2025 als Sachverständiger geladen wurde.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Seit dem letzten Entwurf und den Stellungnahmen dazu sind genau zwei Tippfehler und eine Referenz geändert worden. Das ist ein Mittelfinger in das Gesicht der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zugleich und erreicht damit einen neuen Höhepunkt an Dreistigkeit. Die Verantwortlichen für die Sicherheit in Deutschland scheinen mit Vorsatz keine Handlungen aus den hybriden Gefährdungen der letzten Monate ableiten zu wollen. Ab wann werden solche Menschen eigentlich als Gefährder eingestuft?“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Die Rede von Manuel ‚HonkHase‘ Atug im Innenausschuss des Bundestags vom 1.12.2025 steht hier zum Download bereit:

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Die Aufzeichnung der Anhörung im Bundestag findet ihr hier:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

https://ag.kritis.info/2025/08/29/referentenentwurf-des-bmi-kritis-dachgesetz-kritis-dachg/

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025 aufgefordert.

Der auch von der AG KRITIS unterzeichnete offene Brief „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ der Gesellschaft für Informatik e.V. von Dezember 2020(!) hat weiterhin Bestand, da auch hier erneut die sehr kurzen Fristen eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nahezu unmöglich machen.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das KRITIS-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren.“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf der C5-Äquivalenz-Verordnung

Das Referat 512 – Cybersicherheit und Interoperabilität vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die AG KRITIS um Stellungnahme zum Referentenentwurf der C5-Äquivalenzverordnung (Verordnung nach § 393 Absatz 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) gebeten.

Im Gesundheitswesen werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Um den dafür angemessenen Schutz auch beim Einsatz cloudbasierter Informationssysteme sicherzustellen, in denen Gesundheits- oder Sozialdaten verarbeitet werden, wurde durch das Digital-Gesetz der § 393 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) neu eingeführt. Damit wurde ein verpflichtend einzuhaltender Mindeststandard eingeführt: der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte „Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)“. Durch die Anforderung einer C5 Zertifizierung der informationstechnischen Systeme soll die Resilienz der Einrichtungen im Gesundheitswesen gesteigert werden.

Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass ein C5-Testat ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer erstellt werden darf und dass nicht auf das bewährte Verfahren der Erteilung von Zertifikaten zurückgegriffen wird.

Mit der Äquivalenzverordnung soll Rechtssicherheit bezüglich eines vergleichbaren Sicherheitsniveaus hergestellt werden. Dies ist zu begrüßen.

Unsere Stellungnahme ging dem BMG fristgemäß am 23.01.2025 zu. Wir haben die Stellungnahme hier im Volltext bereitgestellt.

Titelbild wurde von akitada31 angefertigt und via pixabay Inhaltslizenz veröffentlicht.