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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit

Das Bundesministerium des Inneren hat ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit entworfen. Diesen Entwurf hat das BMI den Fachverbänden für ein Beteiligungsverfahren zugesendet. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung in diesem Prozess. Selbstverständlich haben wir uns das Gesetz angeschaut und eine Stellungnahme entwickelt.

Der Gesetzentwurf des BMI enthält Befugnisse für „Hackback“ für das BKA und die BPOL. Diese Befugnisse sind verfassungswidrig, technisch unkontrollierbar und sicherheitspolitisch kontraproduktiv. Wir halten relevante Teile des Entwurfs für nicht reformierbar und empfehlen dem BMI für Teile des Entwurfs nur die Streichung.

Die Stellungnahme haben wir hier für euch bereitgestellt:

Den dazugehörigen Gesetzesentwurf haben wir hier veröffentlicht:

Stellungnahme zur Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages zur Einführung von Palantir

Der Gründer und Sprecher Manuel HonkHase Atug  wurden vom Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages als Sachverständiger in der Anhörung zur Einführung von Palantir am 12.03.2026 berufen und wir wurden um Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 19/8214 „Polizeiarbeit in das Zeitalter der Digitalisierung überführen – verfahrensübergreifende Datenanalysen in Echtzeit ermöglichen“ aufgefordert.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Statt viel Geld in bürgerrechtsverachtende Spionagesoftware aus dem Hause Palantir zu investieren wäre es daher zielführender, P20 endlich zu priorisieren und umzusetzen. Dabei ist die Kennzeichnung aller polizeilichen Daten vorzunehmen und die Zweckbindung zu achten.

Palantir ist nicht nur Software, sondern Machtinfrastruktur. Sie mag Sicherheitsbehörden als effizientes Ermittlungswerkzeug dienen – in einem anderen politischen Kontext kann sie jedoch schnell zum Instrument systematischer Überwachung und Verfolgung werden.

Wer diese Risiken relativiert, verkennt die politische Dimension digitaler Sicherheitsarchitekturen. Denn Infrastrukturen für Sicherheit sind immer auch Infrastrukturen für Macht – und Macht verlangt demokratische Kontrolle, bevor sie installiert wird.“

 

Die Rede von HonkHase zur Einführung von Palantir im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages am 12.03.2026 steht hier zum Download bereit:

Die Stellungnahme der AG KRITIS zur Einführung von Palantir im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages vom 1.03.2026 steht hier zum Download bereit:

Das Wortprotokoll der Anhörung wertet ihr noch hier finden:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf „Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern“

Der Landtag Mecklenburg Vorpommern wird am 15.01.2026 eine Anhörung durchführen zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 8/5682

Zu dieser Anhörung wurde die AG KRITIS eingeladen und wird durch Johannes ‚ijon‘ Rundfeldt vor Ort vertreten werden.

Die kommunale Selbstverwaltung umfasst nicht das Recht auf unsichere IT-Infrastruktur, die andere gefährdet.

Unsere Stellungnahme zu diesem Gesetzesvorhaben steht hier zum Download bereit.

20260108-AG KRITIS Stellungnahme Informationsicherheitsgesetz_final

Bild: Matthias Bethke, License CC-BY-SA 4.0

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025 aufgefordert, da unser Gründer und Sprecher Manuel ‚HonkHase‘ Atug zur Anhörung im Innenausschuss am 1.12.2025 als Sachverständiger geladen wurde.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Seit dem letzten Entwurf und den Stellungnahmen dazu sind genau zwei Tippfehler und eine Referenz geändert worden. Das ist ein Mittelfinger in das Gesicht der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zugleich und erreicht damit einen neuen Höhepunkt an Dreistigkeit. Die Verantwortlichen für die Sicherheit in Deutschland scheinen mit Vorsatz keine Handlungen aus den hybriden Gefährdungen der letzten Monate ableiten zu wollen. Ab wann werden solche Menschen eigentlich als Gefährder eingestuft?“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Die Rede von Manuel ‚HonkHase‘ Atug im Innenausschuss des Bundestags vom 1.12.2025 steht hier zum Download bereit:

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Die Aufzeichnung der Anhörung im Bundestag findet ihr hier:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

https://ag.kritis.info/2025/08/29/referentenentwurf-des-bmi-kritis-dachgesetz-kritis-dachg/

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025 aufgefordert.

Der auch von der AG KRITIS unterzeichnete offene Brief „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ der Gesellschaft für Informatik e.V. von Dezember 2020(!) hat weiterhin Bestand, da auch hier erneut die sehr kurzen Fristen eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nahezu unmöglich machen.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das KRITIS-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren.“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf der C5-Äquivalenz-Verordnung

Das Referat 512 – Cybersicherheit und Interoperabilität vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die AG KRITIS um Stellungnahme zum Referentenentwurf der C5-Äquivalenzverordnung (Verordnung nach § 393 Absatz 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) gebeten.

Im Gesundheitswesen werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Um den dafür angemessenen Schutz auch beim Einsatz cloudbasierter Informationssysteme sicherzustellen, in denen Gesundheits- oder Sozialdaten verarbeitet werden, wurde durch das Digital-Gesetz der § 393 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) neu eingeführt. Damit wurde ein verpflichtend einzuhaltender Mindeststandard eingeführt: der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte „Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)“. Durch die Anforderung einer C5 Zertifizierung der informationstechnischen Systeme soll die Resilienz der Einrichtungen im Gesundheitswesen gesteigert werden.

Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass ein C5-Testat ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer erstellt werden darf und dass nicht auf das bewährte Verfahren der Erteilung von Zertifikaten zurückgegriffen wird.

Mit der Äquivalenzverordnung soll Rechtssicherheit bezüglich eines vergleichbaren Sicherheitsniveaus hergestellt werden. Dies ist zu begrüßen.

Unsere Stellungnahme ging dem BMG fristgemäß am 23.01.2025 zu. Wir haben die Stellungnahme hier im Volltext bereitgestellt.

Titelbild wurde von akitada31 angefertigt und via pixabay Inhaltslizenz veröffentlicht.

Nachbesserungsbedarf beim Reformvorschlag zum Hackerparagraph

redaktioneller Hinweis: Der folgende Text ist nicht mehr aktuell. Der Text wurde weiterentwickelt und konkretisiert. Die aktuelle Version wurde für unsere Stellungnahme an das BMJ entwickelt und veröffentlicht, diese Version steht hier zur Verfügung Die alte Version bleibt aus Transparenzgründen hier erhalten.

Das BMJ hat in seinem Reformvorschlag zum Computerstrafrecht nicht die beste Wahl getroffen. Die Rechtsunsicherheit wäre mit diesem Gesetz, wie versprochen, endlich beseitigt, auch wenn sich die IT-Sicherheitsforschenden weiterhin Risiken aussetzen müssen.

Im Entwicklungsprozesses dieses Gesetzes veranstaltete das BMJ ein Symposium zum Reformbedarf im Computerstrafrecht, zu welchen verschiedene zivilgesellschaftliche Vertretergruppen, IT-Sicherheitsforscher aber auch Staatsanwälte und Ermittler eingeladen wurden. Auch HonkHase und Ijon haben teilgenommen.

Die beiden Möglichkeiten, Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende zu schaffen, die im Rahmen des Symposiums diskutiert wurden, waren:

  1. Computerstraftaten zu Vorsatzstraftaten zu machen. Ein Betrug ist z.B. eine Vorsatzstraftat. Damit ein Betrug als Betrug gilt, muss der Täter die Absicht gehabt haben, das Opfer zu betrügen. Das bedeutet, das ein anklageerhebender Staatsanwalt zumindest prüfen muss, ob es Indikationen für einen Vorsatz der Schädigung des Dritten gibt.
  2. Eine Ausnahme definieren, die unter bestimmten Umständen das Überwinden von Zugangshindernissen in fremde Computern straffrei definiert. Diese Umstände muss dann die angeklagte Person nach Anklageerhebung darlegen und wird dann freigesprochen.

Durch die vorgenommene Wahl des zweiten Ansatzes werden Staatsanwaltschaften entlastet – jedoch zum Nachteil der IT-Sicherheitsforschenden, die im Zweifel von Vernehmung bis Hausdurchsuchung und mit Monate- oder jahrelanger Beschlagnahmung von Computerhardware rechnen müssen, bevor es zum Freispruch kommt.

Wir fordern daher das Parlament auf, Computerstraftaten dieser Art zu Vorsatzstraftaten zu machen.

Um das Problem unnötiger Hausdurchsuchungen und Hardware-Beschlagnahmungen trotz Ausnahme-Regelung (2.) zu verhindern wird von einzelnen die Idee diskutiert, ein Register zu schaffen, in welchem proaktiv die Intention dokumentiert wird. Diese Idee lehnen wir ab, denn ein solches Register kann nicht verhältnismäßig sein. Nur die Daten die man nicht hat, kann man auch nicht verlieren.

In § 202a wird ein neuer Absatz 3 und 4 angefügt, welcher regelt, dass das Eindringen in fremde Systeme dann nicht unbefugt ist, wenn es zur Feststellung einer Sicherheitslücke erfolgt, welche dann gemeldet werden muss. Das Gesetz ist explizit und definiert als mögliche Meldestellen die für das informationstechnische System Verantwortlichen, den betreibenden Dienstleister des jeweiligen Systems, den Hersteller der betroffenen IT-Anwendung oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Aus unserer Sicht fehlt in dieser Liste der Meldestellen mindestens die Bundes- und 16 Landesdatenschutzbeauftragten, sowie die auf Landesebene eingerichteten Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC). Eine entdeckte IT-Sicherheitslücke ist regelmäßig auch Anlass zur Vermutung eines Datenabflusses durch Dritte. Der Fund der Lücke beweist, das andere diese auch hätten nutzen können. Es ist daher möglich, dass IT-Sicherheitsforschende nicht die Ursache (die IT-Sicherheitslücke), sondern den möglichen Datenabfluss melden und auch so ihr gutwilliges und gemeinnütziges Verhalten dokumentieren. Weitere Anregungen zur Vervollständigung der Liste der möglichen Meldeempfänger bietet das Cyber-Wimmelbild der Verantwortungsdiffusion, bereitgestellt durch die NGO interface

Ein Aspekt, der leider nicht im Rahmen des Symposiums vertiefend erläutert wurde, ist die Tatsache, dass IT-Sicherheitsforschung auch im Bereich von Funkübertragungen erfolgt. Hier steht der § 5 TDDDG sogar schon der Meldung an eine zuständige Behörde im Weg. Das Abhörverbot entstammt aus einer Zeit, als wirksame Verschlüsselungsgeräte im Bereich von Funkübertragungen unglaublich klobige Geräte waren, die mit Mobilität nichts gemein hatten und eigentlich nur in Gebäuden, Schiffen oder Flugzeugen montiert werden konnten.

Der Stand der Technik hat sich hier weiterentwickelt. Bei Funkkommunikation in sensitiven Bereichen (beispielsweise KRITIS generell, Staat und Verwaltung, unverschlüsselte personenbezogene Daten) ist verschlüsselte Kommunikation inzwischen die Norm. Dort wo trotzdem noch unverschlüsselt über Funk kommuniziert wird, ist dies ein Anlass zur Besorgnis und staatlicher Prüfung. Unsere Entdeckungen rund um die Möglichkeiten Energieerzeugungsanlagen und andere Anlagen über unverschlüsselte und unauthentifizierte Funkkommunikation zu steuern, zeigen das Problem auf, dass der Staat nicht ausreichend in der Lage ist, diese Problematiken zu prüfen. Zwar wird in manchen sensitiven Bereichen der Stand der Technik zumindest für privatwirtschaftliche Betreiber von KRITIS vorgegeben, in staatlichen Einrichtungen gibt es allerdings oft keine Vorgaben für Mindestsicherheitsstandards im Bereich der IT-Sicherheit.

Alleine in der letzten Woche (KW42/2024) sind beim BSI und den LfDIs Schwachstellenmeldungen zu mindestens 6 verschiedenen Funkschnittstellen von 6 Rettungsleitstellen eingegangen, bei denen personenbezogene Daten ungesichert über Funk übertragen wurden.

Der Empfang und die Kenntnisnahme solcher unverschlüsselter Kommunikation, mit dem Zweck der Meldung an die zuständige Behörde, muss legalisiert werden. Ein möglicher Ansatz wäre eine Adaption nach dem Wesensgehalt des neuen StgB § 202a (3) als neuen §5 (4) TDDDG.

Im Ref-E wurde bisher keine Änderung des §202c vorgesehen. Dieser Paragraph regelt das Verbot von Hackingwerkzeugen. Da allerdings dieser Paragraph auf den § 202a verweist, der geändert werden soll, ist uns derzeit noch unklar, welche Auswirkungen in dieser Konstellation befürchtet werden müssen.

Schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 07.05.2024

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 07.05.2024 wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über 23 Gesetze und Verordnungen ändert. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die unter Artikel 1 und in Teilen unter Artikel 2 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Der Gesetzesentwurf bringt einige Klarheiten und tiefgreifende Regulierungen im KRITIS-Umfeld mit sich. Gleichzeitig bewirken unnötige Komplexität und Ausschlüsse eine zerklüftete Regelung insgesamt, aber insbesondere auch der KRITIS-Sektoren. Im Ergebnis ergibt sich die Einstufung einer konkreten Einrichtung als auch der daraus abzuleitenden erforderliochen Tätgikeiten leider erst nach ausführlicher und individueller Betroffenheitsanalyse.

Für den Sektor Staat und Verwaltung argumentiert die AG KRITIS:

Für den KRITIS Sektor Staat und Verwaltung gelten im Zuge des NIS2UmsuCG unzählige Sonderregelungen und Ausnahmen. Damit unterliegt die Verwaltung insbesondere des Bundes wieder zahlreichen Sonderregelungen und die Verwaltungen auf Kommunaler und Bundeslandebene werden vollständig außen vor gelassen und überhaupt nicht adressiert. Dies ist im Hinblick auf die vielen und teilweise sehr weitreichenden Cybersicherheitsvorfälle wie Landkreis Anhalt Bitterfeld oder SIT.NRW (über 100 Kommunen waren monatelang betroffen und faktisch handlungsunfähig!) nicht mehr nachvollziehbar, offensichtlich soll der Jahrzehnte gepflegte Investitionsstau weiterhin aufrecht gehalten werden. Die Kette an Cybersicherheitsversagen und Verantwortungsdiffusion kann beispielsweise unter der ehrenamtlich gepflegten Webseite https://kommunaler-notbetrieb.de eingesehen werden und erweitert sich derweil kontinuierlich.

Abschließend betonen wir als AG KRITIS erneut, dass ein transparenter Prozess in der Gesetzgebung sowie umfassende und zeitlich angemessene Beteiligungsverfahren der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei derart tiefgreifenden und weitreichenden Gesetzgebungsverfahren dringend geboten ist.

Insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen und kongruenten Regulierung im KRITIS-Umfeld betrachten wir als AG KRITIS eine gleichzeitige Veröffentlichung und Diskussion von Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) und CER-Richtlinie (KRITIS-Dachgesetz) für zwingend erforderlich.

Es scheint, als sei keine vollständige Harmonisierung der Regelungen zwischen den beiden Gesetzesvorlagen erfolgt – was aber aktuell aufgrund der mangelnden Transparenz nicht überprüfbar ist. Übrig bleibt eine unsichere Lage bei allen potentiell betroffenen Einrichtungen und ihren Lieferketten als auch bei allen verantwortlichen Aufsichtsbehörden und Zuständigen für die Umsetzung und Einhaltung der kommenden Regulierungen sowie der Wissenschaft, Forschung und zuletzt auch der fachkundigen Bevölkerung, die willens sind, ihren Beitrag durch Fachexpertise ehrenamtlich und kostenfrei beizutragen, dies aber nicht angemessen in den intransparenten Dialog einbringen können.

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

Schriftliche Stellungnahme für Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Thema Cybersicherheit

Der Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen
Landtags führt eine Anhörung zum „Bericht über die Cybersicherheit unserer Infrastruktur“, Bericht der Landesregierung, Drucksache 20/1584 durch und hat unter anderem die AG KRITIS um schriftliche Stellungnahme gebeten.

Der zur Diskussion stehende Bericht ist unter Drucksache 20/1584 und die Beratung des Landtags darüber im Plenarprotokoll einsehbar.

Unsere Stellungnahme findet sich hier zum Download, alle Stellungnahmen sind als Umdruck beim Landtag Schleswig-Holstein zu finden.

Stellungnahme zu KRITIS in der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ im Landtag NRW

Am 01. März 2024 war Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, in der Anhörung der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ – durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten zum Themenkomplex „KRITIS“ als Sachverständiger geladen. Neben der mündlichen Stellungnahme im Ausschuss haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

„Machen ist wie dran denken, nur krasser.“ Manuel Atug in der Anhörung.

Die Anhörung ist öffentlich verfügbar und die Aufzeichnung kann hier abgerufen werden.