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Schriftliche Stellungnahme für den Landtag Thüringen

Wir wurden eingeladen, zu dem von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag 7/6817 trägt den Titel „Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!“ als AG KRITIS Stellung zu nehmen. Der Antrag aus der Opposition versucht mit offensiven Einzelmaßnahmen den Katastrophenschutz in Thüringen zu verbessern.

Außer acht gelassen wird dabei, dasss nur mehr Geld und mehr Ausrüstung nicht helfen, die Wirksamkeit des Katastrophenschutzes zu erhöhen: stattdessen braucht es systemische und strukturelle Veränderungen, Standardisierung und stärkere Digitalisierung, gerade in dem eher tradierten Feld des Katastrophenschutzes. Auch auf die Bereiche Ausbildung und Übung gehen wir in unserer Stellungnahme ein.

Unsere Schlußfolgerung zu dem Antrag:

Der föderale Staat stellt ein strukturelles Problem im Katastrophenschutz dar, denn Katastrophen und deren Bewältigung halten sich nicht an Landesgrenzen. Es ist dem Bürger nicht erklärbar, wenn zwischen Ländern der Katastrophenschutz unterschiedlich ausgerüstet ist, funktioniert oder reagiert.

Sowohl die Vorgehensweisen, als auch die eingesetzten Technologien und Strukturen des Katastrophenschutzes müssen so einheitlich wie irgendwie möglich aufgestellt sein, um nahtlose gegenseitige Unterstützung jederzeit gewährleisten zu können. Eine solche Harmonisierung ist daher auch innerhalb der Bundesländer dringend zu verwirklichen.

Hier muss viel Verantwortung von den Kreisen und Kommunen zurück auf das Land übertragen werden, denn Kreise und Kommune haben oft nicht die Ressourcen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

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Drucksache_7-6817_Stellungnahme_AG_KRITIS_20230825

 

Image: Landtag Thüringen

 

Beitrag zur EU-Konsultation zum Katastrophenschutzverfahren der Union

Die europäische Union hat 2013 mit der Verordnung 1313/2013/EU einen Mechanismus geschaffen, mit dem die Mitgliedsstaaten sich gegenseitig bei Katastrophenschutzthemen, sowohl vor als auch während und nach einer Katastrophe unterstützen können. Das Ziel der Maßnahmen ist ein konkreter Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Kooperation und Zusammenarbeit im Katastrophenschutz.

Da viele Länder inzwischen die Maßnahmen umgesetzt haben, hat sich die EU Komission entschieden, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, um den aktuellen Zwischenstand der bewirkten Effekte zu erfassen.

Wir haben die Gelegenheit der Konsultation genutzt, um auf die pan-europäische Notwendigkeit von ausreichenden Kapazitäten zur Bewältigung von Großschadenslagen hervogerufen durch Cybervorfälle hinzuweisen. Für Deutschland haben wir dafür das Konzept eines Cyberhilfswerks erarbeitet – in anderen europäischen Mitgliedsstaaten könnten solche Strukturen allerdings anders aussehen. Daher erklären wir in unserem Konsultationsbeitragt die notwendigen Prüfschritte und Forschungsfragen, um CHW-ähnliche Strukturen in anderen Ländern schaffen zu können und erklären, wie sich diese in das sogenannte Unionsverfahren eingliedern ließen.

Neben dem Fragebogen, den es auszufüllen gab, wurde auch die Möglichkeit geschaffen ein Positionspapier hochzuladen. Dieses Positionspapier veröffentlichen wir für euch hier:

Bild von Wikimedia Commons, Stephane Mignon CC-BY 2.0

Schriftliche Stellungnahme für den Landtag Nordrhein-Westfalen

Die FDP-Fraktion des Landtags NRW hat uns eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme zu einem Antrag abzugeben. Dieser Antrag trägt den Titel: „Kommunikation und IT-Sicherheit im Falle eines Katastrophenfalles durch einheitliche Planbarkeit sicherstellen“. Die schriftliche Anhörung wird vom Innenausschuss durchgeführt. Der Antrag auf Drucksache 18/2564 fordert die Ausrüstung der Behörden in NRW mit Satelliteninternet, die Schaffung von Katastrophenschutzleuchttürmen sowie die Schaffung eines Cyberhilfswerks. Wir haben diesen Antrag bewertet und in unserer Stellungnahme weitere, aus unserer Sicht sinnvolle, Maßnahmen vorgeschlagen.

Wir unterbreiten den Mitgliedern der Innenausschusses, neben einer Bewertung des Antrags,
auch darüber hinausgehende, konkrete Handlungsempfehlungen und Verbesserungsvorschläge.
Unserer Ansicht nach sind diese erforderlich, um das nordrhein-westfälische Gemeinwesen im
Hinblick auf künftige Krisen besser vorzubereiten und handlungsfähiger zu machen.

[…]

Die AG KRITIS begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Beschlussfassung und erachtet
die Umsetzung dieser als sinnvoll, notwendig und verhältnismäßig

Download der Stellungnahme als PDF

Image: Olaf Kosinsky (kosinsky.eu)
Licence: CC BY-SA 3.0-de

Update des Cyberhilfswerk Konzept

Wir veröffentlichen hier eine aktualisierte Fassung des CHW-Konzepts, das die Schaffung einer neuen Freiwilligengruppe beschreibt, welche die Bewältigungskapazitäten für Großschadenslagen, die aus Cyber-Vorfällen resultieren, ausbauen soll.

Die aktualisierte Fassung enthält neue Ausarbeitungen zu Einsatzszenarien und Einsatzrollen des Cyberhilfswerks. Außerdem enthält sie einen neuen Abschnitt über die Gewinnung von Freiwilligen Helfern und zur Frage der europäischen Dimension eines Cyberhilfswerks. Darüberhinaus wurde der Abschnitt „Rechtsform eines CHW“ umfassend neu gestaltet und mit vielen neuen Erkenntnissen ergänzt.

Die vorherige Version des CHW-Konzept wurde erstmals im Februar 2020 veröffentlicht und nun erstmals aktualisiert.

Ziel des CHW-Konzepts ist es, dem Staat eine Konzeption an die Hand zu geben, die sowohl das vorhandene Helfer-Potential in der Bevölkerung sinnvoll aktiviert als auch ein Fundament zu schaffen, auf dem eine vertrauensvolle Kooperation im Krisenfall stehen kann.

Die aktualisierte Version des CHW-Konzepts enthält mehrere neue Abschnitte, darunter:

– Die Schaffung sogenannter mobiler Interneterstversorgungsstationen (MIEVS)

– Eine deutliche Vertiefung der Diskussion über die Anbindung an das technische Hilfswerk

– weitere Szenarien im Bereich der Krankenhaus-IT, der Kommunalverwaltung und Ergänzungen zu vorhandenen Szenarien im Bereich der Stromversorgung

Das vollständige Konzept kann hier heruntergeladen werden:

Bundesregierung finanziert Forschung zur Schaffung des Cyberhilfswerk im THW

Aus Regierungskreisen erfuhren wir am Freitag, dass die Ampelkoalition dem Technischen Hilfswerk (THW) den Forschungsetat verdoppelt hat. Die Ampelkoalition möchte mit weiteren 500.000 € die Erforschung der Kompetenzerweiterung des Technischen Hilfswerks im Bereich der Cyberhilfe finanzieren.

Zur Konzepterstellung für die Kompetenzerweiterung "Cyberhilfe" bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk werden 500.000€ zur Verfügung gestellt

„Zur Konzepterstellung für die Kompetenzerweiterung „Cyberhilfe“ bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk werden 500.000€ zur Verfügung gestellt“

Nachdem die letzte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am Samstag Abend, den 21.05.2022 ohne besondere Vorkommnisse abgeschlossen wurde, gehen wir nun davon aus, dass die Bundesregierung diesen Haushalt so in der kommenden Woche verabschieden wird. Mit dieser Entscheidung geht die Bundesregierung aus unserer Sicht den ersten Schritt zu einem staatlichen Cyberhilfswerk.

Damit wird der dritte große Meilenstein auf dem Weg zu einem Cyberhilfswerk erreicht – nachdem sich schon in der letzten Legislatur zwei Fraktionen der Forderung nach einem Cyberhilfswerk angeschlossen haben und es die Forderung nach einem Cyberhilfswerk dann in den Koalitionsvertrag geschafft hat, wird nun im dritten Schritt die konkrete Forschung zur Umsetzung finanziert.

Wir begrüßen diesen Schritt der Bundesregierung ausdrücklich. Aus unserer Sicht wird damit unsere Forderung nach der Schaffung eines Cyberhilfswerks ernst genommen und konkret angegangen. Wir sind froh und dankbar, in einer Demokratie leben zu dürfen, in der Bürgerinitiativen wie die AG KRITIS Wertschätzung erleben und ernst genommen werden.

Im Hintergrund wird die Arbeit an der Konzeption eines Cyberhilfswerks auf unserer Seite fortgeführt – wir aktualisieren derzeit das Konzept, um weitere Erkenntnisse zu integrieren, die im Austausch mit Behörden, KRITIS-Betreiberinnen und Katastrophenschützerinnen gewonnen wurden.

Für das anstehende Forschungsprojekt empfehlen wir dem THW, insbesondere ehrenamtliche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. So kann nicht nur das Budget effektiv genutzt werden, sondern auch der Erfahrungsschatz von ehrenamtlich aktiven und fachkundigen Bürgerinnen von Anfang an mit einbezogen werden.

Die AG KRITIS steht mit ihrem Netzwerk weiterhin gerne bereit, ehrenamtlich zu beraten und zu unterstützen.

Hier findet ihr das Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS.

 

Koalitionsvertrag: AG KRITIS erstmals vorsichtig optimistisch

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien steht. Wir haben dies zum Anlass genommen, um die digitalpolitischen Inhalte mit unseren politischen Forderungen abzugleichen.

Im Allgemeinen hat sich hier sehr viel getan und wir sehen an vielen Stellen eine Bewegung in die richtige Richtung. Obwohl es sonst nicht unsere Art ist, stellen wir fest, dass wir vorsichtig optimistisch sind. Nachfolgend nehmen wir zu einzelnen Passagen des Koalitionsvertrags Stellung und geben konkrete Verbesserungs- und Umsetzungshinweise.

Unabhängigkeit des BSI

Wir leiten einen strukturellen Umbau der IT-Sicherheitsarchitektur ein, stellen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unabhängiger auf und bauen es als zentrale Stelle im Bereich IT-Sicherheit aus.“ (441-442 )

Wir freuen uns darüber, dass das BSI unabhängiger werden soll. Die gewählte Formulierung ist hier jedoch sehr vage und sogar grammatikalisch fraglich; denn in unserer Wahrnehmung ist „unabhängig“ kein steigerbares Adjektiv. Entweder etwas ist unabhängig oder es ist eben abhängig.

Wir fordern die Unabhängigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI).

Dies ließe sich z.B. bewerkstelligen, in dem das BSI einem anderen Bundesministerium unterstellt wird, oder in dem die Fachaufsicht, wie beim Bundesamt für Statistik, nach wissenschaftlichen oder sachgerechten Kriterien selbst erfolgt und nur die Rechtsaufsicht beim BMI verbleibt (§ 2 (1, 3) BStatG).

Wir empfehlen der neuen Regierung daher, mindestens die Fachaufsicht über das BSI aus dem BMI zu lösen.

Angemessene Personalausstattung relevanter Behörden

 „Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern. Indem wir Bürgerinnen und Bürger früher beteiligen, machen wir die Planungen schneller und effektiver. “ (148 – 151)

Das Verbessern der Personalkapazitäten ist dringend notwendig, insofern begrüßen wir diese Formulierung. Wir vermissen hier allerdings das aus unserer Sicht notwendige Vorhaben, Änderungen am behördlichen Laufbahnrecht und dem TVÖD vorzunehmen; denn sowohl das aktuelle Laufbahnrecht, als auch der TVÖD verhindern es, IT-Fachpersonal ein konkurrenzfähiges Gehalt zu zahlen. Im aktuellen Wettkampf um IT-Fachpersonal ist dies eine grundlegende Voraussetzung, um kompetentes Personal anstellen zu können. Es scheint in den Behörden noch nicht angekommen zu sein, dass Sie eben nicht im Umkreis von 30km um Ihre Liegenschaft um Personal konkurrieren, sondern dass Sie in direkter Konkurrenz zu US-Unternehmen stehen, die europäisches IT-Fachpersonal in Telearbeit zu sechsstelligen Jahresgehältern anstellen.

Open-Source Einsatz im KRITIS Umfeld

„Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht. Auf  Basis einer Multi-Cloud Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und  Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf. “ (408-411)

 „Wir werden kritische Technologie und Infrastruktur besser schützen, Standards und Beschaffung daran ausrichten und ein europäisches Open Source- 5/6G-Konsortium initiieren. Europäische Unternehmen schützen wir besser gegen extraterritoriale Sanktionen. “ (4433 – 4436)

Die Festlegung auf Open Source ist überfällig und wurde von so gut wie jeder digitalpolitisch aktiven Organisation im letzten Jahrzehnt gefordert. Wir vermissen hier allerdings einen wirklichen Reformwillen; denn der Staat kauft viel zu oft proprietäre Software oder Nutzungsverträge zu proprietären Clouds, als dass eigene Entwicklungsaufträge vergeben werden. Wir hätten uns hier ein klareres Bekenntnis zur Abkehr von proprietärer Software von außereuropäischen Herstellern gewünscht. Auch fehlt in diesem Zusammenhang der Willen, bestehende Open Source Projekte zu fördern (Machbarkeitsstudie) oder zu nutzen (dPhönixSuite).

Strikt defensive Cybersicherheitsstrategie für Staat und Wirtschaft

„Hackbacks lehnen wir als Mittel der Cyberabwehr grundsätzlich ab. Nicht-vertrauenswürdige Unternehmen werden beim Ausbau kritischer Infrastrukturen nicht beteiligt.“ (446-447 )

„Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis  zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung.“ (3661- 3662)

Auf dem Weg zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie ist die Ablehnung von Hackbacks ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Entfernung der Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie. Wir fragen uns allerdings, wie in diesem Zusammenhang der folgende Satz zu verstehen ist:

„Die Bundeswehr muss (…) in die Lage versetzt werden, im Verbund mit anderen Bundesbehörden im Cyber- und Informationsraum als Akteur erfolgreich zu bestehen. “ (5041- 5044)

Hier wurde aus unserer Sicht eine Gelegenheit verpasst, den offiziellen Status der „Verteidigungsarmee“, also einem rein defensiven Vorgehen (Art. 87a GG), zu betonen und diesen Status auch für den Cyberraum zu bestätigen. Vor diesem Hintergrund ist auch der „Bundeswehreinsatz im Inneren“, also z.B. die Hilfsleistung gegenüber anderen Bundesbehörden notwendigerweise zu kritisieren. Die Bundeswehr sollte in jedem Fall die allerletzte Verteidigungslinie in jeder Krise sein. Jegliche Vorsorge für den Katastrophenfall sollte eben nicht mit den Ressourcen der Bundeswehr planen und dies sollte auch im Cyber- und Informationsraum beibehalten werden.

Staatliche Verantwortung und Aufsicht sicherstellen

„Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITIS-Dachgesetz.“ (3504 )

In diesem Zusammenhang halten wir es für notwendig, für jeden KRITIS-Sektor eine wissenschaftliche Evaluation zu beauftragen, wie notwendige und wirksame (staatliche) Kontrollmechanismen implementiert werden können. Grundsätzlich müssen Kritische Infrastrukturen sorgsamer und ausfallsicherer betrieben und ausgebaut werden, als andere Infrastrukturen. Dies widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen nach Gewinnmaximierung durch privatwirtschaftliche Betreiber. Wirksame Regulierungen, unabhängige Kontrollinstanzen und kompetente Aufsichtsbehörden für die einzelnen Sektoren sind daher notwendig.

Auch empfehlen wir der neuen Bundesregierung, in diesem Dachgesetz dafür zu sorgen, dass die Länder endlich Ihre Verpflichtungen (Stellungnahme für Landtag NRW) erfüllen und eine Landes-KRITIS-Verordnung für den Sektor „Staat und Verwaltung“ erlassen, wie sich dies aus der föderalen Struktur in Zusammenhang mit dem IT-Sicherheitsgesetz bzw. dem BSI-Gesetz ergibt. Wir halten es für zwingend notwendig, dass diese Verordnung bundeseinheitlich gestaltet wird. IT-Sicherheit darf nicht zum Standortvorteil einzelner Bundesländer werden.

Bei der Schaffung dieses Dachgesetz bitten wir die neue Bundesregierung zudem, unsere Forderung nach gesetzlich verpflichtendem Patchmanagement sowie nach effektiver Überprüfung und wirksamen Sanktionen bei Nichteinhaltung des § 8a BSIG zu berücksichtigen.

Gründung eines Cyber-Hilfswerks (CHW)

Die Freiwilligen stärken wir durch ein Ehrenamtskonzept und in föderaler Abstimmung durch  bundesweit einheitliche Freistellungs und Versicherungsschutzregeln der Helferinnen und Helfer. DasTechnische Hilfswerk (THW) nimmt weiter eine zentrale Rolle ein und soll seine Kompetenzen in der
Cyberhilfe erweitern. Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITISDachgesetz.“ (3501 – 3505)

Wir freuen uns sehr über die Aufnahme unseres Impulses zur Schaffung eines Cyberhilfswerks. Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob eine Ansiedlung beim THW der richtige Schritt ist. Hier muss das bestehende Konzept mit den unterschiedlichen Varianten und Möglichkeiten diskutiert werden. Es ist aus unserer Sicht klar, dass ein Cyberhilfswerk als Bindeglied zwischen dem BSI und dem THW konzeptioniert werden muss. An welcher Behörde ein CHW aufgehangen wird, sollte daher mit dem Ziel einer möglichst effektiven Aufgabenerfüllung diskutiert werden, bevor die finale Festlegung erfolgt.

Verpflichtung zur Responsible Disclosure

„Das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, z. B. in der IT-Sicherheitsforschung, soll legal durchführbar sein. “ (445-446 )

Wahrscheinlich ist mit „verantwortlichem Verfahren“ das so genannte „Responsible Disclosure“ Verfahren gemeint. Um dies zu erreichen, müssen jedoch Anpassungen an UrhG, UWG und StgB erfolgen. Konkrete Vorschläge, wie dies passieren kann, finden sich hier: sec4research.de  sowie auf Bundestagsdrucksache 19/7698, II Unterpunkt 8

„Staat wird keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten.“ (3651 – 3655)

Obwohl dies für uns grundsätzlich gut klingt, haben wir hier zwei Sorgen: Zum einen erlaubt diese Formulierung weiterhin, dass der Staat mittels der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITIS), Sicherheitslücken findet und selbst ausnutzt, bis diese geschlossen werden. Zum anderen wird sich die Möglichkeit offen gehalten, Dienstleistungen außereuropäischer Überwachungsdienstleister einzukaufen, die selbst auf großen Mengen bisher unveröffentlichter Sicherheitslücken sitzen und diese für ihr Geschäftsmodell geheim halten.

Auch vor dem Hintergrund, dass das BSI die zentrale Meldestelle für Sicherheitslücken werden soll, ist es wichtig, den oft im Ehrenamt arbeitenden IT-Sicherheitsforscherinnen aber auch den IT-Sicherheitsdienstleistern die explizite Sicherheit zu geben, dass durch sie gefundene Sicherheitslücken auch veröffentlicht werden.

Gerne stehen wir für alle Parlamente, Ministerien und Bundesämter im Ehrenamt beratend zur Verfügung, um im Sinne der Zivilgesellschaft die Versorgungssicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen zu verbessern.

 

Dieser Artikel wurde erstellt von Johannes Rundfeldt und Elina Eickstädt

 

CDU RLP will die gesetzliche Grundlage für ein Cyberhilfswerk schaffen

Die CDU Rheinland-Pfalz hat in ihrem Regierungsprogram 2021-2026 die Forderung nach einem Cyberhilfswerk aufgenommen. Im Abschnitt 01.07 Vorsorgen findet sicht:

Wir wollen nach dem Modell der Kritis AG analog zum Technischen Hilfswerk (THW) den gesetzlichen Rahmen für die Arbeit eines Cyberhilfswerks (CHW) schaffen, dass bei Großschadenslagen im Bereich der kritischen IT-Sicherheit alle erforderlichen Helfer kurzfristig aus ihren „Zivilberufen“ zusammenziehen kann.

Das vollständige Regierungsprogramm ist hier zu finden:

Die AG KRITIS begrüßt diese strategische Ausrichtung sehr, denn wir sind davon überzeugt, dass ein Cyberhilfswerk ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist. Gerne beraten wir bei Interesse alle demokratischen Parteien, wie sie die Gründung eines Cyberhilfswerk bestmöglich auf die eigene politische Agenda setzen.

Erste Fraktion im Deutschen Bundestag fordert ein Cyberhilfswerk

Die Fraktion der freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat auf Drucksache 19/24632 einen Antrag mit dem Titel: „Pandemie als digitalen Weckruf ernst nehmen – Umfangreiche
Digitalisierungsstrategie vorlegen“ veröffentlicht.

Dort heißt es neben wichtigen anderen Positionen zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie und zu der Forderung eines unabhängigen BSI unter anderem auch:

Damit auch nach einer Großschadenslage im Cyberraum die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann, sind weiterhin die vorhandenen Bewältigungskapazitäten im BSI zu erweitern, indem ergänzende, ehrenamtliche Strukturen nach Vorbild des THW geschaffen werden.

Der vollständige Antrag ist hier zu finden:

Damit ist die Fraktion der Freien Demokraten die erste Fraktion, die unsere Forderung zur Gründung eines Cyberhilfswerks aufgenommen und zur Fraktionsposition gemacht hat. Dies freut uns sehr, denn wir sind davon überzeugt, dass ein Cyberhilfswerk ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist.

Gerne beraten wir bei Interesse alle Fraktionen im Deutschen Bundestag, wie sie die Gründung eines Cyberhilfswerk bestmöglich auf die eigene politische Agenda setzen.

Die Katschützer: AG Kritis

@diekatschuetzer haben in ihrem Podcast mit unserem Mitglied @HonkHase über die AG KRITIS und das Cyber-Hilfswerk gesprochen.

In dieser Folge unterhalten wir uns mit Manuel Atug über seine Arbeit in der AG Kritis, über die Arbeit die in das Konzept zum Cyberhilfswerk geflossen ist, was man mitbringen muss um in der AG Kritis mitarbeiten zu können und vieles mehr.

Den vollständigen @diekatschuetzer Podcast „AG Kritis“ mit @HonkHase findet ihr hier:

Hier findet Ihr unser CHW-Konzept:

Kommentierung der Stiftung Neue Verantwortung des IT-SiG2

Die Stiftung Neue Verantwortung hat, ebenso wie wir, eine Kommentierung des vorgeschlagenen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erstellt. In dieser Kommentierung wird das von uns entworfene Konzept eines Cyberhilfswerks empfohlen. Dafür möchten wir uns bedanken!

Empfehlung: Ein Ausbau der MIRTs ist zu unterstützen, da für diese eine breite Fachexpertise – zum Beispiel für die unterschiedlichen Systeme Kritischer Infrastrukturen – bereitgehalten werden muss. Der genannte Ausbau der Teams wäre eine effiziente Investition der im Entwurf insgesamt vorgesehenen Personalressourcen. […] Zudem sollte eine Einbettung des Konzepts des Cyber-Hilfswerks in diesen Plan geprüft werden.

Der lesenswerte Volltext der Kommentierung zum IT-SiG2 ist auf der Website der Stiftung Neue Verantwortung zu finden.