Beiträge

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 03.11.2025 aufgefordert, da unser Gründer und Sprecher Manuel ‚HonkHase‘ Atug zur Anhörung im Innenausschuss am 1.12.2025 als Sachverständiger geladen wurde.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Seit dem letzten Entwurf und den Stellungnahmen dazu sind genau zwei Tippfehler und eine Referenz geändert worden. Das ist ein Mittelfinger in das Gesicht der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zugleich und erreicht damit einen neuen Höhepunkt an Dreistigkeit. Die Verantwortlichen für die Sicherheit in Deutschland scheinen mit Vorsatz keine Handlungen aus den hybriden Gefährdungen der letzten Monate ableiten zu wollen. Ab wann werden solche Menschen eigentlich als Gefährder eingestuft?“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Die Rede von Manuel ‚HonkHase‘ Atug im Innenausschuss des Bundestags vom 1.12.2025 steht hier zum Download bereit:

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

https://ag.kritis.info/2025/08/29/referentenentwurf-des-bmi-kritis-dachgesetz-kritis-dachg/

Stellungnahme zum Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025

Wir wurden vom Bundesministerium des Inneren um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetz mit Stand 27.8.2025 aufgefordert.

Der auch von der AG KRITIS unterzeichnete offene Brief „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ der Gesellschaft für Informatik e.V. von Dezember 2020(!) hat weiterhin Bestand, da auch hier erneut die sehr kurzen Fristen eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf nahezu unmöglich machen.

Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das KRITIS-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren.“

Johannes „ijon“ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der AG KRITIS:

„Die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem KRITIS-Dachgesetz ist unverantwortlich. Wer den Staat selbst nicht absichert, gefährdet die Versorgungssicherheit und verhindert eine einheitliche Regelung für alle!“

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Das Dunkelfeld in der Auswertung zum Warntag 2023

Was die Umfrage zum bundesweiten Warntag 2023 nicht aussagt

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Ende Mai 2024 die Auswertung zur Umfrage zum bundesweiten Warntag 2023 veröffentlicht.

Dieser Bericht behandelt die Erkenntnisse, die aus der Online-Umfrage der Bevölkerung zum bundesweiten Warntag 2023 gesammelt wurden. Der Fokus der Umfrage liegt also auf den Empfängern der Warnungen. Obwohl Experten dies vorausgesagt haben, freuen wir uns trotzdem über die wissenschaftliche Bestätigung, dass die Einführung von Cell Broadcast eine gute Idee war und Cell Broadcast überraschend viele BürgerInnen erreicht. Die Wichtigkeit von Cell Broadcast im Warnmittelmix wurde aus unserer Sicht am Warntag bestätigt.

Die AG KRITIS steht jedoch auch im regelmäßigen Austausch mit Katastrophenschutz-Behörden und Rettungsleitstellen im Bundesgebiet, also den Versendern der Warnungen. Deren Erfahrungen mit dem bundesweiten Warntag, ggf. regionalen Warntagen und „echten“ Warnungen der Bevölkerung werden im oben genannten Bericht des BBK leider nicht abgebildet.

Ein Beispiel aus dem Hochwasser in Südwestdeutschland im Mai 2024:
Wie schon im Juli 2021 war Rheinland-Pfalz massiv betroffen, jedoch in anderen Landesteilen. Während im Ahrtal heute flächendeckend elektronische Sirenen mit Hochleistungs-Lautsprechern in Betrieb sind und regelmäßig getestet werden, konnte im nun betroffenen Landkreis Südwestpfalz die Bevölkerung oft nur mittels mobiler Lautsprecheranlagen gewarnt werden.
Zwar läuft seit 2022 auch in dieser Region der Sirenenausbau in hochwasser-gefährdeten Gebieten und Sirenen sind teilweise bereits installiert. Sie konnten beim Hochwasser im Mai 2024 jedoch noch nicht sinnvoll zum Einsatz kommen. Der Grund dafür ist die mangelnde Koordination durch das Land.

Auch mehr als 3 Jahre nach der Flut im Ahrtal sind technische Details zur Ansteuerung der Sirenen noch offen bzw. es fehlt an landes-einheitlichen Festlegungen und Vorgaben für die Kommunen und Gemeinden, wie mit den neuen Sirenen umgegangen werden soll. Die Kommunen und Gemeinden haben keine verbindlichen Vorgaben in welchen Szenarien und Gefahrenlagen alarmiert werden soll. Da die neuen Lautsprechersirenen in der Lage sind, sowohl Warntöne, als auch Lautsprecherdurchsagen zu übermitteln benötigt es auch hier Vorgaben, welche Töne oder Durchsagen in welcher Art verwendet werden sollen. Für diese Notwendigkeit ist der technische Fortschritt verantwortlich: Die alten, analogen Sirenen haben den Klang mechanisch generiert – damit war der genaue Klang ab Werk unveränderbar und eine Vorgabe dieser Art nicht notwendig.

Es braucht genaue Festlegungen,

  • von ausformulierten Warnmitteilungen für definierte Schadenfälle (z.B. allgemeine Gefahrenlage Hochwasser, flächendeckender Stromausfall),
  • für die alleinige Verwendung eines bestimmten Sirenen-Warntons, bzw.
  • für einen Sirenen-Warnton kombiniert mit gesprochenen Warnmitteilungen (z.B. „Achtung Achtung, hier spricht ihre Feuerwehr, Gefahr, ich wiederhole, Gefahr, verlassen sie sofort dieses Gebiet, informieren sie sich über die Medien oder Warn-App, halten sie den Notruf frei„) und,
  • von Alarmierungsadressen für die Ansteuerung über das kommunale digitale Alarmierungsnetz und das BOS-Digitalfunknetz

Derzeit muss jede Verbandsgemeinde-Verwaltung (als unterste Verwaltungsebene in Rheinland-Pfalz und Betreiber der Sirenen) bei ihrer Kreisverwaltung nachfragen, die wiederum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nachhakt. Diese verweisen nur auf eine zukünftige landes-einheitliche Regelung, können aber nicht konkret weiterhelfen.

Einige Kreise legen daher die technischen Details zur Sirenenalarmierung selber fest. Gut vernetzte Verbandsgemeinden übernehmen die eine oder andere Festlegung, so entsteht dann eine bunter Flickenteppich an verschiedenen Umsetzungen. Andere Kommunen nehmen ihre neu aufgebauten Sirenen aufgrund dieser Rechtsunsicherheit gar nicht erst in Betrieb und warten eine landes-einheitliche Vorgabe ab.

Unser Sprecher Manuel Atug dazu: „Katastrophenschutz ist keine kommunale Spielwiese!

Die AG KRITIS fordert im Nachgang zum bundesweiten Warntag 2023 deshalb:

  1. Die Mittel zur Warnung der Bevölkerung müssen flächendeckend vorhanden und regelmäßig getestet werden.
    1. Der Betrieb und die Beschaffung von Warnmitteln zur Warnung der Bevölkerung müssen explizit in die Hände der Bundesländer gelegt werden. Derzeit delegieren die Länder diese wichtige Aufgaben an die Kommunen, statten die Kommunen dann aber nicht mit den notwendigen Finanzmitteln und technischen Vorgaben aus. Im Ergebnis gibt es nicht überall Sirenen und beispielsweise die Anbindung von Stadtinformationssystemen an das Modulare Warnsystem (MoWas) ist äußerst heterogen.
    2. Wir fordern die verpflichtende Teilnahme aller Kommunen am bundesweiten Warntag. Aktuell erfolgt die Teilnahme am bundesweiten Warntag auf freiwilliger Basis.
  2. Sirenen-Warnung muss endlich einheitlich festgelegt werden:
    1. Kurzfristig muss jedes Bundesland klare Festlegungen treffen hinsichtlich der verwendeten Sirenen-Warntöne, der über elektronische Sirenen gesprochenen Warnmitteilungen, der technischen Festlegungen wie Alarmierungsadressen und der organisatorischen Abläufe wie Standort-Genehmigungsverfahren mit der Bundesnetzagentur. Diese Festlegungen müssen den Kommunen als Betreiber der Sirenen klar kommuniziert werden.
    2. Eine bundesweite Harmonisierung der verwendeten Sirenen-Warntöne und der über elektronische Sirenen gesprochenen Warnmitteilungen ist anzustreben.
  3. Wir empfehlen einen jährlichen regionalen Warntag je Bundesland. Dieser sollte halbjährlich versetzt zum bundesweiten Warntag durchgeführt werden. Damit bestünde die Möglichkeit, umgesetzte Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung auch zwischen den jährlichen bundesweiten Warntagen zu validieren.
    In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern haben sich diese regionalen Warntage im März bereits bewährt.
  4. Ferner ist ein Landes-Förderprogramm zum Sirenen-Ausbau je Bundesland zu empfehlen. Diese können zusätzliche Mittel bereitstellen, unabhängig vom bereits ausgeschöpften bundesweiten Sirenen-Förderprogramm. Jede Kommune in jedem Bundesland sollte Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhalten.

Vielen Dank für das Foto an Mufid Majnun auf Unsplash

Schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 24.06.2024

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des NIS2UmsuCG wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über 23 Gesetze und Verordnungen ändern soll. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die unter Artikel 1 und in Teilen unter Artikel 2 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Der Gesetzesentwurf bringt grundsätzlich einige Klarheiten und tiefgreifende Regulierungen im KRITIS-Umfeld mit sich. Gleichzeitig bewirken unnötige Komplexität und Ausschlüsse eine zerklüftete Regelung insgesamt, aber insbesondere auch der KRITIS-Sektoren. Im Ergebnis ergibt sich die Einstufung einer konkreten Einrichtung als auch der daraus abzuleitenden erforderlichen Tätgikeiten leider erst nach ausführlicher und individueller Betroffenheitsanalyse.

Mit dem neuen Referentenentwurf vom 24.06.2024 werden aus unserer Sicht keine Verbesserungen zum Referentenentwurf vom 07.05.2024 erreicht und lediglich neue Defizite eingebaut.

Zur Berücksichtigung der Zivilgesellschaft (gemäß Kolaitionsvertrag!) stellt die AG KRITIS fest:

Definitionen wie „kritische Anlagen“ können § 58 entsprechend durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Diese werden durch das BMI im Zusammenwirken mit anderen Ministerien erarbeitet. Bereits im Entwurf vom 07.05.2024 wurde in Absatz 4 die Einbindung der Zivilgesellschaft für die Definition von „kritischen Anlagen“ entfernt. Im aktuellen Referentenentwurf wurde diese fehlgeleitete Anpassung auf alle 5 Absätze des Artikels ausgeweitet und betrifft somit die Definition von kritischen Anlagen, erheblichen Sicherheitsvorfällen, die Verfahren zur Erteilung von Sicherheitszertifikaten, wann die Sicherheitszertifikate verpflichtend sind, sowie das Sicherheitskennzeichen. Entgegen der bisherigen Praxis sollen Akteure aus der Wirtschaft und der Wissenschaft nicht (mehr) eingebunden werden.

Für alle Regelungen des § 58 fordern wir weiterhin die verbindliche Einbindung der Zivilgesellschaft, die bisher und offenbar auch zukünftig weiterhin keine Berücksichtigung finden soll.

Abschließend betonen wir als AG KRITIS erneut, dass ein transparenter Prozess in der Gesetzgebung sowie umfassende und zeitlich angemessene Beteiligungsverfahren der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei derart tiefgreifenden und weitreichenden Gesetzgebungsverfahren dringend geboten ist.

Insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen und kongruenten Regulierung im KRITIS-Umfeld betrachten wir als AG KRITIS eine gleichzeitige Veröffentlichung und Diskussion von Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) und CER-Richtlinie (KRITIS-Dachgesetz) sowie der im NIS2UmsuCG vorgesehenen Verordnungen für zwingend erforderlich.

Es scheint, als sei keine vollständige Harmonisierung der Regelungen zwischen den beiden Gesetzesvorlagen erfolgt – was aktuell aufgrund der mangelnden Transparenz nicht überprüfbar ist. Übrig bleibt eine unsichere Lage bei allen potenziell betroffenen Einrichtungen und ihren Lieferketten, sowie bei allen verantwortlichen Aufsichtsbehörden und Zuständigen für die Umsetzung und Einhaltung der kommenden Regulierungen als auch bei der Wissenschaft, Forschung und zuletzt auch der fachkundigen Bevölkerung, die willens sind, ihren Beitrag durch Fachexpertise ehrenamtlich und kostenfrei beizutragen, dies aber nicht angemessen in den intransparenten Dialog einbringen können.

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

Schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 07.05.2024

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des NIS2UmsuCG vom 07.05.2024 wird die Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) angestrebt. Damit einher geht eine Ausweitung des Geltungsbereiches von Betreibern kritischer Anlagen (ehem. sogenannte KRITIS-Betreiber) und der als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen definierten sonstigen Unternehmen.

Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, welches insgesamt über 23 Gesetze und Verordnungen ändert. Unsere Kommentierung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die unter Artikel 1 und in Teilen unter Artikel 2 eingebrachte Änderung des BSI-Gesetzes.

Der Gesetzesentwurf bringt einige Klarheiten und tiefgreifende Regulierungen im KRITIS-Umfeld mit sich. Gleichzeitig bewirken unnötige Komplexität und Ausschlüsse eine zerklüftete Regelung insgesamt, aber insbesondere auch der KRITIS-Sektoren. Im Ergebnis ergibt sich die Einstufung einer konkreten Einrichtung als auch der daraus abzuleitenden erforderliochen Tätgikeiten leider erst nach ausführlicher und individueller Betroffenheitsanalyse.

Für den Sektor Staat und Verwaltung argumentiert die AG KRITIS:

Für den KRITIS Sektor Staat und Verwaltung gelten im Zuge des NIS2UmsuCG unzählige Sonderregelungen und Ausnahmen. Damit unterliegt die Verwaltung insbesondere des Bundes wieder zahlreichen Sonderregelungen und die Verwaltungen auf Kommunaler und Bundeslandebene werden vollständig außen vor gelassen und überhaupt nicht adressiert. Dies ist im Hinblick auf die vielen und teilweise sehr weitreichenden Cybersicherheitsvorfälle wie Landkreis Anhalt Bitterfeld oder SIT.NRW (über 100 Kommunen waren monatelang betroffen und faktisch handlungsunfähig!) nicht mehr nachvollziehbar, offensichtlich soll der Jahrzehnte gepflegte Investitionsstau weiterhin aufrecht gehalten werden. Die Kette an Cybersicherheitsversagen und Verantwortungsdiffusion kann beispielsweise unter der ehrenamtlich gepflegten Webseite https://kommunaler-notbetrieb.de eingesehen werden und erweitert sich derweil kontinuierlich.

Abschließend betonen wir als AG KRITIS erneut, dass ein transparenter Prozess in der Gesetzgebung sowie umfassende und zeitlich angemessene Beteiligungsverfahren der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei derart tiefgreifenden und weitreichenden Gesetzgebungsverfahren dringend geboten ist.

Insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen und kongruenten Regulierung im KRITIS-Umfeld betrachten wir als AG KRITIS eine gleichzeitige Veröffentlichung und Diskussion von Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) und CER-Richtlinie (KRITIS-Dachgesetz) für zwingend erforderlich.

Es scheint, als sei keine vollständige Harmonisierung der Regelungen zwischen den beiden Gesetzesvorlagen erfolgt – was aber aktuell aufgrund der mangelnden Transparenz nicht überprüfbar ist. Übrig bleibt eine unsichere Lage bei allen potentiell betroffenen Einrichtungen und ihren Lieferketten als auch bei allen verantwortlichen Aufsichtsbehörden und Zuständigen für die Umsetzung und Einhaltung der kommenden Regulierungen sowie der Wissenschaft, Forschung und zuletzt auch der fachkundigen Bevölkerung, die willens sind, ihren Beitrag durch Fachexpertise ehrenamtlich und kostenfrei beizutragen, dies aber nicht angemessen in den intransparenten Dialog einbringen können.

Alle NIS2UmsuCG Referentenentwürfe findet ihr hier:

Stellungnahme zu KRITIS in der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ im Landtag NRW

Am 01. März 2024 war Manuel ‚HonkHase‘ Atug, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, in der Anhörung der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ – durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten zum Themenkomplex „KRITIS“ als Sachverständiger geladen. Neben der mündlichen Stellungnahme im Ausschuss haben wir auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir hier veröffentlichen.

„Machen ist wie dran denken, nur krasser.“ Manuel Atug in der Anhörung.

Die Anhörung ist öffentlich verfügbar und die Aufzeichnung kann hier abgerufen werden.

Stellungnahme zum Ref-E des KritisDachgesetz

Am 21.12.2023 kontaktierte uns das Bundesministerium des Inneren und bat um Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf der Neufassung des Kritis-Dachgesetz.

Erstmalig bekamen wir die neue Version in einem offenen Format im Änderungsmodus geschickt – dieses Vorgehen möchten wir ausdrücklich loben. Im Vergleich zu allen anderen Kommentierungen und Stellungnahmen waren wir zum ersten Mal direkt in der Lage alle Änderungen direkt zu sehen – das hat viel Zeit gespart.

Ziel der Richtlinie soll sein, „einheitliche Mindestverpflichtungen für kritische Einrichtungen festzulegen und deren Umsetzung durch kohärente, gezielte Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu garantieren.“

Dazu stellen wir fest: Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthält keine Mindestverpflichtungen. Stattdessen regelt der Gesetzesentwurf, welche Behörde die Verordnungen erlassen müssen durch die wiederum Mindestverpflichtungen vorgeben würden.

Ob also die vorgesehenen Mindestverpflichtungen zum Ziel der Erhöhung der Resilienz der kritischen Anlagen und Systeme führen würden, lässt sich anhand des vorgelegten Referentenentwurfes nicht bewerten. Konkrete Handlungsanweisungen für KRITIS-Betreiber sind nicht enthalten.

Unsere Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Den bewerteten Referentenentwurf stellen wir hier zur Verfügung:

Herzlichen Dank für die Erlaubnis das Bild zu verwenden, es stammt von: C. Müller, und steht unter CC BY-SA 3.0 Lizenz – via Wikimedia Commons

Bundesweiter Warntag 2023: AG KRITIS fordert bundesweite Gesetzesreform für Katastrophenschutz

Bundesweiter Warntag am 14.09.2023: AG KRITIS fordert Stärkung der Warnsysteme und bundeseinheitliche Gesetzgebung

Morgen, am 14. September 2023 werden um 11:00 im Rahmen des bundesweiten Warntages die Katastrophenwarnsysteme in ganz Deutschland getestet.

Unser Sprecher Manuel Atug dazu: „Katastrophenschutz ist keine kommunale Spielwiese!“ –

Johannes Rundfeldt mahnt: „Katastrophenwarnung und deren Übung darf nicht optional sein!“

Wir fordern dringend eine bundeseinheitliche Harmonisierung der Landesgesetze für Brand- und Katastrophenschutz. Die Verantwortung für den Betrieb und die Beschaffung der Warnmittel soll explizit in die Hände der Länder gelegt werden. Derzeit delegieren die Länder diese wichtige Aufgaben an die Kommunen, statten die Kommunen dann aber nicht mit den notwendigen Finanzmitteln aus. Im Ergebnis gibt es nicht überall Sirenen und z.B. die Anbindung von Stadtinformationssystemen ist äußerst heterogen.

Im Rahmen des bundesweiten Warntages erwarten wir, dass in allen drei Mobilfunknetzen 4-stellige Message ID Warnnachrichten per Cell Broadcast ausgesendet werden. Der Stichtag für die Umsetzung dieses Standards wurde bereits im Februar 2023 erreicht. Bedauerlicherweise unterliegt der Stichtag für die Umsetzung von 3-stelligen Message IDs, eine weitere Übergangsfrist, bis 24. Februar 2024.
Dies bedeutet, dass ältere Handys, insbesondere 2G-Geräte und Senioren-Handys – auch bekannt als „Tastentelefone“ – weiterhin nicht von Cell Broadcast Warnungen erreicht werden.
Möglicherweise wird, wie schon im Dezember 2022, immerhin die Telekom Cell Broadcast-Nachrichten für ältere Geräte aussenden.

Die AG KRITIS kritisiert die Tatsache, dass Kommunen die Teilnahme am bundesweiten Warntag freiwillig wählen können, jedoch nicht verpflichtet sind. Ein effektiver Warntag kann nur gewährleistet werden, wenn alle Beteiligten aktiv mitwirken.
Generell begrüßen wir jedoch den Warntag und sehen in ihm eine wichtige Möglichkeit, die Funktionsweise der Warnmittel zu testen und sicherzustellen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Alle Menschen in Deutschland können durch den Warntag die Funktionsweise der verschiedenen Systeme erfahren und so im Ernstfall noch schneller reagieren.

Beim letzten Warntag konnten nach einer repräsentativen Umfrage des BBK  90,8% der Bevölkerung mit mindestens einem Warnmittel erreicht werden. Das sind schon sehr gute Werte, damit die Durchdringung des Warnmittelmixes auch dieses Mal geprüft werden kann, empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die eigenen Erfahrungen am diesjährigen Warntag an das BBK zurückzumelden.

 

Foto von Etienne Girardet auf Unsplash 

Update des Cyberhilfswerk Konzept

Wir veröffentlichen hier eine aktualisierte Fassung des CHW-Konzepts, das die Schaffung einer neuen Freiwilligengruppe beschreibt, welche die Bewältigungskapazitäten für Großschadenslagen, die aus Cyber-Vorfällen resultieren, ausbauen soll.

Die aktualisierte Fassung enthält neue Ausarbeitungen zu Einsatzszenarien und Einsatzrollen des Cyberhilfswerks. Außerdem enthält sie einen neuen Abschnitt über die Gewinnung von Freiwilligen Helfern und zur Frage der europäischen Dimension eines Cyberhilfswerks. Darüberhinaus wurde der Abschnitt „Rechtsform eines CHW“ umfassend neu gestaltet und mit vielen neuen Erkenntnissen ergänzt.

Die vorherige Version des CHW-Konzept wurde erstmals im Februar 2020 veröffentlicht und nun erstmals aktualisiert.

Ziel des CHW-Konzepts ist es, dem Staat eine Konzeption an die Hand zu geben, die sowohl das vorhandene Helfer-Potential in der Bevölkerung sinnvoll aktiviert als auch ein Fundament zu schaffen, auf dem eine vertrauensvolle Kooperation im Krisenfall stehen kann.

Die aktualisierte Version des CHW-Konzepts enthält mehrere neue Abschnitte, darunter:

– Die Schaffung sogenannter mobiler Interneterstversorgungsstationen (MIEVS)

– Eine deutliche Vertiefung der Diskussion über die Anbindung an das technische Hilfswerk

– weitere Szenarien im Bereich der Krankenhaus-IT, der Kommunalverwaltung und Ergänzungen zu vorhandenen Szenarien im Bereich der Stromversorgung

Das vollständige Konzept kann hier heruntergeladen werden:

Ab wann ist etwas grob fahrlässig? – Historie von Cell Broadcast in Deutschland

Cell Broadcast, ein technisches System zur Aussendung von Katastropheninformationen über Mobilfunknetze, ist seit dem Hochwasser im Juli 2021 in aller Munde. Dieses System sorgt dafür, dass alle in einer Mobilfunkzelle eingebuchten Geräte eine Information erhalten. Die Information wird dabei nicht einzeln für jedes Gerät ausgesendet, sondern nur einmal – während alle Geräte diese empfangen. Dies sorgt dafür, dass ohne jegliche Kenntnis, wer die Nachricht bekommen hat (datenschutzfreundlich), die Handys in einer bestimmten Region über eine Notlage oder Katastrophe informiert werden, ohne dass das Mobilfunknetz dadurch überlastet wird.

Leider wurde dieses System in Deutschland nie für Kriseninformationen oder den Katastrophenschutz genutzt, obwohl alle Mobilfunknetze seit Anfang der 2000er Jahre technisch zu solchen Aussendungen in der Lage gewesen wären und mehrere Mobilfunknetzbetreiber sogar bis 2010 Experimente durchgeführt haben, bei denen über Cell Broadcast z.B. Verkehrs- oder Wetterinformationen ausgesendet wurden.

Eine erste technische Demonstration des Systems gab es 1997 in Paris. Seit 1999 wird die Technologie laut der Wikipedia in asiatischen, amerikanischen und europäischen Mobilfunknetzen eingesetzt, allerdings in den ersten Jahren für andere Zwecke, als Krisen- und Katastropheninformationen.

Die USA begannen 2006 mit dem Aufbau eines Systems zur Krisen- und Katastropheninformation – unter dem Titel „Wireless Emergency Alerts“ (WEA) – welches auch Cell Broadcast verwendete, um die Menschen zu informieren.

Spätestens seit 2001 ist Cell Broadcast als Möglichkeit zur Katastrophen- und Kriseninformation bekannt. Auf Seite 63 und Seite 64 des Zweiten Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, herausgegeben im Oktober 2001 (https://repository.publisso.de/resource/frl:1997671-1/data), heißt es zur damaligen Situation:

„Das gegenwärtige System zur Warnung der Bevölkerung in Deutschland im Verteidigungsfall sowie bei Katastrophen und größeren Schadensereignissen besteht aus Warnmeldungen und Informationen durch den Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) sowie aus örtlich begrenzten Alarmierungen mit Sirenen. Seine Struktur und sein Ausbau ist für eine rasche, gleichzeitige und umfassende Warnung bei großflächigen Gefahren nicht ausgelegt“

Als mögliche Lösung wird im darauffolgenden Absatz 3.2.2 vorgeschlagen:

„Die Untersuchung von [für ein technisches Warnsystem] geeigneten Technologien und Systemen hat gezeigt, dass unter den genannten Gesichtspunkten im Wesentlichen drei Systeme mit Alarmfunktion für die Mitbenutzung in einem zukünftigen Warnsystem in Frage kommen: Mobilfunk nach GSM- oder UMTS-Standard mit Cell Broadcast-Funktion, Langwellen-Zeitfunk DCF 77 mit zusätzlicher Alarmfunktion und das Radio-Daten-System (RDS) des terrestrischen UKW-Hörfunks.“

Die Bundesnetzagentur hat sich laut Tätigkeitsbericht in den Jahren 2006/2007 sowie 2007/2008 im Rahmen der Mitwirkung an der europäischen Arbeitsgruppe „ETSI EMTEL“ mit Cell Broadcast beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe, oder die BNetzA selbst, das wird aus dem Tätigkeitsbericht nicht deutlich, hat eine „Analyse der Anwendbarkeit von SMS und Cell Broadcast Service im Katastrophenfall“ durchgeführt.

Auch in den Bundestagsdrucksachen finden sich Spuren von Cell Broadcast – unserer Kenntnis nach erstmalig im Jahr 2008 auf Drucksache 16/9907. Dort schreibt das BMI: „Nach einem erfolgreichen Test in den Niederlanden wird dieses System im internationalen Rahmen unter Beteiligung des BBK ab 2009 untersucht.“

Die Forschungsergebnisse dieser Untersuchungen des BBK waren bisher nicht auffindbar, weswegen wir dazu eine IFG-Anfrage gestellt haben (https://fragdenstaat.de/anfrage/untersuchung-von-cell-broadcast-seit-2009/)

Seit 2012 ist Cell Broadcast als Komponente des niederländischen Warnsystems „NL-Alert“ im Einsatz und wurde bei Krisensituationen mehrfach mit großem Erfolg genutzt. Die Niederländer berichten, dass Sie mit Cell Broadcast regelmäßig mehr als 90% der Bevölkerung erreichen können.

Seit 2018 gibt es europäische Vorgaben in Artikel 110 der EU-Richtlinie 2018/1972 zur Umsetzung von Cell Broadcast im Rahmen des geplanten Systems „EU-Alert“ – das verbindlich im Juni 2022 fertiggestellt worden sein soll.

Absatz 1 beschreibt unserer Ansicht nach eindeutig Cell Broadcast im Kontext des europäischen Systems „EU-Alert“. Absatz 2 legt dann Ausnahmen dafür fest. Der Wortlaut des Absatzes lautet:

„(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten festlegen, dass öffentliche Warnungen über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung übertragen werden, sofern die Effektivität des öffentlichen Warnsystems in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichwertig ist; dabei tragen sie den GEREK-Leitlinien weitest möglich Rechnung. Öffentliche Warnungen müssen von den Endnutzern leicht empfangen werden können.“

Aus unserer Sicht lässt sich in diesem Absatz 2 der Versuch herauslesen, Apps wie NINA oder KATWARN den gleichen Status wie Cell Broadcast zu geben, aber die Formulierung lässt auch Interpretationsspielraum zu. Wir sind der Meinung, dass Apps wie NINA oder KATWARN eben nicht der „Effektivität des öffentlichen Warnsystems in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, (…), gleichwertig“ sind.

Nichtsdestotrotz wird sich ein Beamter in der zuständigen Behörde sicherlich darauf berufen, dass der „GEREK-Leitlinien“ im Zweifel „weitestmöglich Rechnung“ getragen wurde und damit die Richtlinie zu EU-Alert als erfüllt gilt.

Als offene Fragen verbleiben zum jetzigen Zeitpunkt:

  • Was ist aus dem BBK-Forschungsprojekt von 2009 zu Cell Broadcast geworden?
  • Welches Ministerium hat sich 2017 und 2018 für diese schwammigen Ausnahmen in EU-Alert eingesetzt?
  • Wer trägt dafür die politische Verantwortung?

Klar ist: Seit 20 Jahren ist die Notwendigkeit von Cell Broadcast im Katastrophenschutz im BMI bekannt, wie der oben zitierte Absatz aus dem „Zweiten Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern“ beweist. An welcher Stelle die Umsetzung von Cell Broadcast im BMI seit 2001 gescheitert ist, ist unklar.

Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen öffentlichen Informationen, scheint es angebracht, die Frage der groben Fahrlässigkeit des zuständigen Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden öffentlich zu stellen. Wenn bekannt war, dass die Alarmierung durch u.A. die Reduktion der Sirenen nicht mehr die gesamte Bevölkerung erreichen kann, warum wurde dann nicht bereits vor 10 oder 15 Jahren, als dies technisch möglich war, Cell Broadcast auch umgesetzt?

Sicherlich kann man den Schuldigen nicht alleine auf dem Stuhl des Bundesinnenministers suchen. Als der zweite Gefahrenbericht 2001 veröffentlicht wurde, saß auf diesem noch Otto Schily. Und nach Schily hatten wir fünf weitere Bundesminister des Inneren. Viel wahrscheinlicher liegt die tatsächliche Verantwortung hier wahrscheinlich bei einem Staatsekretär im Bundesministerium des Inneren – oder sogar mehreren, die diesem Thema in der Vergangenheit, bis heute in fahrlässiger Weise nicht die notwendige Aufmerksamkeit haben zukommen lassen. Ein Land, das sich gerne Hochtechnologieland nennt, sollte es auch auf staatlicher Ebene schaffen, der Technologie nicht hinterher zu rennen, sondern Vorbild und Vorreiter zu sein.

Bereits im Nachgang des Bundeswarntags im September 2020 haben wir einen Artikel veröffentlicht, in dem wir die notwendigen Learnings aus dem Bundeswarntag zusammenfassen.