Bachelorarbeit: Hilfswerke für die Zivilbevölkerung im Cyber War
Die Arbeit von Yannik Meinhardt beschäftigt sich mit der Analyse des Ist-Zustands in Deutschland zur digitalen Katastrophenhilfe, dem derzeitigen rechtlichen Rahmen im Cyberraum und einer Prüfung der Umsetzbarkeit des Cyber-Hilfswerks.
Analog zum Technischen Hilfswerk überprüft der Autor wissenschaftlich, ob eine ähnliche Institution für die Bewältigung von Cybervorfällen von Nöten ist, die im Fall eines überregionalen Ausfalls kritischer Infrastruktur den Staat bei der defensiven Krisenbewältigung unterstützen würde.
Es wird ausgeführt, dass die Gefahr, die durch Cyberkriminalität, Cyberspionage oder einen potenziellen Cyberkrieg ausgeht, stetig ansteigt. Dabei steht KRITIS im Fokus von Kriminellen und staatlichen Akteuren. Es besteht kein international verpflichtendes Abkommen wie eine Verbannung von Digitalwaffen. Völkerrechtliche Aspekte der digitalen Kriegsführung sind nicht allumfassend geklärt. Es sind lediglich Absichtserklärungen und lokale Gesetzgebungen vorhanden. Das Internet ist derzeit bis zu einem gewissen Grad rechtsfrei.
IT-Sicherheit wird in Teilen der Wirtschaft immer noch für weniger wichtig erachtet. Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt und mit der Anpassung von Gesetzen begonnen, die jedoch, wenn es um den Bevölkerungsschutz und somit um die Kernaufgabe des Staates geht, in eine falsche Richtung gehen. Die derzeitigen staatlichen Kapazitäten für die Bewältigung einer Großschadenslage reichen schlicht nicht aus. Ein Cyber-Hilfswerk würde durch seine Skalierbarkeit mit dem erfolgreichen Vorbild des THW eine umsetzbare Gelegenheit bieten, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und die Response-Zeit in der Folge einer Beeinträchtigung Kritischer Infrastrukturen deutlich zu reduzieren. Eine Umsetzung der Organisation bedarf eines langfristigen Prozesses, in dem politische EntscheidungsträgerInnen, in behördlicher Sicht das BMI, in der Verantwortung stehen.
