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DLF-Radio: Kritik am Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Bei Deutschlandfunk – Computer und Kommunikation hat unserer Mitglied @HonkHase über den aktuellen Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0.

Solche Sorgen könnten durch ein vom Ministerium unabhängiges Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgeräumt werden. Diese Unabhängigkeit für das BSI ist auch von vielen Sicherheitsexperten und IT-Fachleuten gefordert worden. Im Gesetzesentwurf wurden solche Forderungen und Anregungen aber nicht berücksichtigt. Manuel Atug:

„Leider wurde aber die essentiell fachliche Unabhängigkeit des BSI nicht in Paragraph 1 BSI Gesetz vorgesehen. Beispielsweise könnte man sich da in der Ausgestaltung der fachlichen Unabhängigkeit hervorragend am Statistischen Bundesamt orientieren.“

Der vollständige Beitrag im DLF mit @HonkHase findet sich hier:

Unser Blogpost zu diesem Thema findet sich hier:

Kommentar zum neuen Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG2)

Die beiden Leiter der AG KRITIS, Manuel Atug und Johannes Rundfeldt zum von netzpolitik.org veröffentlichten neuen Entwurf des IT-SiG2 von Mai 2020:

Das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG2) ist definitiv eine Verbesserung zum vorherigen Entwurf von März 2019. Aber nicht alle Details sind gut, einzelne Punkte sind leider auch ein Rückschritt und werfen neue Gefahren und Risiken auf.

Die AG KRITIS begrüßt die Tatsache, dass die hochkritischen Änderungen an der Strafprozessordnung und am Strafgesetzbuch, die noch im ersten veröffentlichten Entwurf von März 2019 aufgeführt wurden, nun nicht mehr enthalten sind. Auch begrüßen wir die Tatsache, dass die Entsorgung – also Teil der Abfallwirtschaft – nun auch als kritische Infrastruktur betrachtet wird. Dies ist überfällig und sinnvoll, schließlich entstehen sehr schnell katastrophale Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung wegen der drohenden Seuchengefahr und Gefährdungen in der Umwelt bedingt durch gefährliche Stoffe, wenn die Abfallentsorgung nicht mehr funktionieren würde.

Leider hat sich damit jedoch nicht alles zum Guten verbessert. Es gibt insbesondere auch einige Neuerungen, die in dieser Weise unsere kritischen Infrastrukturen direkt gefährden können.

Unser größter Kritikpunkt ist die hochgefährliche Datensammlung, die sich hinter der unscheinbaren Formulierung in § 9b Absatz 1 BSIG verbirgt. Dort geht es um IT (oder OT) -Komponenten in kritischen Infrastrukturen.

„Der Einsatz einer kritischen Komponente (§ 2 Absatz 13), (…), ist durch den Betreiber einer Kritischen Infrastruktur dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vor Einbau anzuzeigen. In der Anzeige ist die kritische Komponente und die Art ihres Einsatzes anzugeben.“

Bisher müssen Hersteller solcher Komponenten mit dem BSI zusammen arbeiten, um eine Zertifizierung von Komponenten zu erreichen. Dabei kann das BMI diese Zertifizierung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ablehnen, auch wenn das BSI zum Schluss kommt, dass die zu zertifizierende Komponente den Kriterien entspricht.

Der neue IT-SiG2-Entwurf schafft hier allerdings eine neue Anzeigepflicht. Nicht mehr nur der Hersteller der Komponente muss mit den Behörden in Kontakt treten, sondern der Betreiber der Komponente muss deren Einsatz beim BMI melden. Auf diese Weise plant das BMI eine Liste aufzubauen, welcher KRITIS-Betreiber welche Komponenten im Einsatz hat. So eine Liste ist jedoch höchst kritisch zu bewerten, da jeder Geheimdienst und jede ausländische Macht, die Zugriff auf diese hochsensible Liste erlangt, unsere kritische Infrastruktur gefährden kann. Getreu dem Motto „Wo ein Trog ist, da sammeln sich auch Schweine“ halten wir es für überflüssig und gefährlich, so eine hochsensible Datensammlung überhaupt anzulegen. Wenn man aus sicherheitstechnischen Erwägungen trotzdem zum Schluss kommt, so eine Liste zu benötigen, so muss diese besonders vor dem Zugriff von in- und ausländischen Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten geschützt werden. Nur ein unabhängiges BSI, das nicht mehr unter der Aufsicht des BMI steht, könnte so eine Liste geeignet verwalten.

Leider wurde diese essentielle fachliche Unabhängigkeit des BSI nicht im § 1 des BSIG vorgesehen. Hier wünschen wir uns eine Nachbesserung, denn ein fachlich unabhängiges BSI ist notwendig und überfällig. Obwohl es verschiedene Ansätze gibt, wie dies juristisch erreicht werden könnte, halten wir die Anpassung des § 1 BSIG für den naheliegendsten Ansatz, wenn man sowieso gerade plant, das BSIG zu ändern. Dabei kann man sich in der Ausgestaltung der fachlichen Unabhängigkeit hervorragend am statistischen Bundesamt orientieren.

Der zweite nicht weniger relevante Kritikpunkt ist die offensichtliche Umgehung des frisch geschaffenen Nationalen Cyberabwehrzentrum (NCAZ) bei erfolgreichen Cyberangriffen auf IT-Systeme. Im zu ändernden § 109a TKG findet sich die Formulierung:

„(1a) Im Falle einer unrechtmäßigen Übermittlung an oder unrechtmäßigen Kenntniserlangung von Daten durch Dritte unterrichtet der Diensteanbieter unverzüglich das Bundeskriminalamt über diesen Sachverhalt, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 1. jemand Telekommunikations- oder Datenverarbeitungssysteme ohne Erlaubnis oder Billigung des Diensteanbieters verändert, auf diese eingewirkt oder Zugangseinrichtungen zu diesen überwunden hat und 2. dies nicht fahrlässig erfolgt ist.“

Im Fall der vorsätzlichen und erfolgreichen Umgehung von Zugangseinrichtungen, der Veränderung von Daten oder der Einwirkung von Dritten auf diese ist es wohl angebracht, dies als Cyberangriff zu bezeichnen. Je nachdem, wer der Täter ist, ändert sich die Zuständigkeit für die Vorfallsbehandlung und Ermittlung.

Handelt es sich um einen Angriff eines deutschen Bürgers auf eine technische Einrichtung der Bundeswehr, wäre der MAD zuständig. Wären wir im Krieg und hätte die Bundeswehr ein Mandat, wäre in diesem Fall das KdoCIR zuständig. Wenn ein System angegriffen wird, welches nicht zur Bundeswehr gehört, sondern z.B. zu einem Telekommunikationsanbieter, dann wäre das BKA nur dann zuständig, wenn der Angriff von einem deutschen Bürger ausgeht. Geht der Angriff von einem ausländischen Bürger aus, wäre der BND zuständig. Ginge der Angriff von einer ausländischen staatlichen Macht aus, wäre der BND und unter Umständen auch das Auswärtige Amt zuständig. In manchen Sonderfällen fiele auch eine Teil-Zuständigkeit an das BfV.

Zum Zeitpunkt der initialen Detektion eines Angriffs ist der Täter und dessen Nationalität aber unbekannt. Daher kann nicht von vornherein klar sein, wer wirklich zuständig ist. Aus genau diesem Grund wurde das NCAZ geschaffen, welches die Vorfallsbehandlung zwischen den möglicherweise zuständigen Bundesbehörden koordinieren soll. Im NCAZ sitzen deswegen Vertreter aller möglicherweise zuständigen Behörden, wie z.B. dem BKA, der BPol, dem BfV, dem BND, dem MAD und dem KdoCIR.

Wir sind daher zu der Meinung gekommen, dass an dieser Stelle die Meldung an das NCAZ erfolgen soll und eben nicht an das BKA. Das NCAZ kann dann koordinieren, welche Bundesbehörde auf Basis der vorliegenden Indizien wahrscheinlich zuständig ist. Nichtsdestotrotz sind, egal welche Behörde für die Ermittlungen zuständig ist, immer auch andere Bundesbehörden einzubinden, wie z.B. das BSI, welches nötigenfalls Warnungen und Meldungen über das CERT-Bund herausgeben müsste.

„Man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer im Juni 2019. An dieses Mantra hält man im BMI auch beim IT-SiG2 konsequent fest. Im alten Entwurf fand sich noch die Formulierung, dass die Rüstungsindustrie zur sog. „Infrastruktur in besonderem öffentlichen Interesse“ (ISBÖFI) gehören soll. Die „ISBÖFI“ ist quasi eine Art „KRITIS light“. Nicht alle KRITIS Pflichten werden auferlegt, aber manche. Im neuen IT-SiG2-Entwurf findet sich das Wort „Rüstung“ nun nicht mehr, trotzdem gehört Rüstung weiterhin zu ISBÖFI. Dies wird nun durch die verschleiernde Erwähnung des „§ 60 AWV Absatz 1 Satz 1-5“ festgelegt und auch in den Begründungen zum Gesetz weder erläutert noch aufgeklärt.

Die AG KRITIS ist der Meinung, dass Rüstung weder KRITIS ist, noch zu einer Art „KRITIS light“ gehören kann – denn die Rüstungsindustrie gehört eben nicht zu solchen Diensten, „die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte“ (KRITIS-Definition).

Selbst wenn man argumentieren würde, dass die hergestellten Rüstungsgüter nach Bestellung, Produktion und Lieferung der Bundeswehr zu Gute kommen würden und damit bei der Aufgabenerfüllung der Bundeswehr (Verteidigungsarmee) helfen sollen – selbst dann wäre die Rüstungsindustrie noch nicht KRITIS, da die Bundeswehr diese Aufgaben mit Ihren Beständen erfüllen muss und die Beschaffung neuer Waffen so lange dauert, das diese neuen Waffen wohl kaum zur Bewältigung der dann aktuellen Lage eingesetzt werden können. Eine Mitverantwortung für die öffentliche Sicherheit kann daher bei der Rüstungsindustrie nicht behauptet werden. Entsprechend gehört die Rüstungsindustrie auch nicht zu den kritischen Infrastrukturen und darf daher auch nicht der neu geschaffenen Vorstufe „ISBÖFI“ zugeordnet werden.

Unser dritter Kritikpunkt ist, dass im IT-SiG von 2015 festgelegt wurde, dass eine Evaluierung der Gesetzesänderungen spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten vorgenommen werden soll. Unserer Kenntnis nach ist diese Evaluierung aber bisher nicht erfolgt. Konsequenterweise sieht das BMI auch keine Evaluierung des neuen IT-SiG2 vor, sondern stellt in Aussicht, die aktuell gesetzeswidrig(!) überfällige Evaluierung des IT-SiG von 2015 doch noch vorzunehmen. Dies reicht dem BMI als Begründung, warum eine Evaluierung der zweiten Version des IT-SiG nicht notwendig wäre, weil man ja Erkenntnisse aus dem Gesetzesentwurf des IT-SiG2 in die Evaluierung des IT-SiG von 2015 einfließen lassen könne.

Selbstverständlich ist das nicht ausreichend – das BMI soll, wie aus gutem Grund im Gesetz vorgesehen, erst das vorhandene IT-SiG von 2015 evaluieren und dann diese Erkenntnisse, genau wie geplant, in das IT-SiG2 einfließen lassen – aber nicht andersherum, wie es aktuell im IT-SiG2 angegeben wird.

Weiterhin findet sich im IT-Sig2 auch noch eine Passage, die uns als AG KRITIS mit Freude erfüllt. Uns zeigen diese Änderungen, dass man auch ehrenamtlich erfolgreichen und sinnvollen Lobbyismus betreiben kann.

Es scheint so, als wurden bestehende Forderungen der AG KRITIS im IT-SiG2 berücksichtigt. So soll das unserer Ansicht nach zu schwach besetzte MIRT deutlich anwachsen. Dies vergrößert die staatlichen Krisenbewältigungskapazitäten signifikant. Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bekommt wichtige Aufgaben und weitere Personalstellen zugeteilt, um erstmalig in die Lage versetzt zu werden, auch für IT-Katastrophen Krisenreaktionspläne auszuarbeiten. Auch lesen wir den neu geschaffenen § 5c BSIG fast schon wie die initiale rechtliche Grundlage für den Einsatz eines zu schaffenden Cyberhilfswerks – wie von uns im Februar 2020 vorgestellt – und verortet die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten an den richtigen Stellen, nämlich dem BSI gemeinsam mit dem Partner BBK.

Hier findet Ihr unser CHW-Konzept:

Ergebnisprotokoll des ersten Behördenworkshops zum Cyber-Hilfswerk (CHW)

Am 02.10.2019 haben wir uns mit Vertretern des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit Vertretern des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) getroffen und unsere Ideen gemeinsam diskutiert.

Besprochen wurde in dem Fachgespräch auf Arbeitsebene das Thema der Bewältigung von Großschadenslagen, die durch Cyber-Vorfälle entstehen können. Unsere Idee eines „Cyber-Hilfswerk“ (CHW – aktueller Arbeitstitel) wurde gemeinsam diskutiert und ins Rollen gebracht.

Zu Beginn der Veranstaltung haben wir zwei Impulsvorträge gehalten – „Vorstellung der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen“ von @ijonberlin und „Was könnte ein CHW leisten?“ von @Jedi_meister, der Rest der Veranstaltung wurde nicht gefilmt, aber protokolliert.

Das detaillierte Ergebnisprotokoll der Veranstaltung wurde von uns erstellt und an die Teilnehmer versandt. Auch für euch stellen wir es hier zur Einsicht bereit.

AG KRITIS Ergebnisprotokoll Behördenworkshop 20191002

 

Die Aufzeichnungen zu den beiden Impulsvorträgen findet ihr hier:

#Shitrix: Was kann der Gesetzgeber aus dem Citrix-Vorfall lernen und für KRITIS Betreiber verbessern?

Seit dem 07.01.2020 hat das CERT-Bund des BSI deutsche Netzbetreiber, die Bundesverwaltung, Betreiber Kritischer Infrastrukturen und andere -Nutzergruppen über verwundbare Citrix-Systeme informiert. Darüber hinaus wurde beispielsweise am 16.01.2020 nochmal verschärft darauf hingewiesen, dass seit dem 10.01.2020 verstärkt Exploit-Code zur Ausnutzung der Schwachstelle veröffentlicht wurde. Trotzdem sind heute immer noch viele Systeme verwundbar und werden aktiv kompromittiert, wie beispielsweise auch die Landeshauptstadt Potsdam und die Stadt Brandenburg!

Wie kann es sein, dass nach Veröffentlichung von Schwachstellen durch Hersteller und Entdecker als auch nach Warnmeldungen vom BSI ein sicherer Betrieb und eine zügige Absicherung der IT-Infrastruktur nicht gewährleistet werden kann? Bis heute sind immer noch viele Systeme ungepatcht.

Um den beschriebenen Herausforderungen auf geeignete Weise begegnen zu können, bedarf es staatlicher Unterstützung, die wir in diesem Beitrag zu politischen Forderungen zur Diskussion stellen möchten.

So kann es nicht weitergehen. Die Politik ist jetzt gefragt, einige wenige, aber sehr notwendige gesetzliche Änderungen durchzuführen.

Politische Forderungen

Was kann der Gesetzgeber aus dem Citrix-Vorfall als auch der kürzlich bekannt gewordenen Krypto-Schwachstelle bei Microsoft lernen und für uns alle verbessern?

Unabhängigkeit des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Wie einem Mitglied der AG KRITIS vertraulich zugetragen wurde, hätte die Citrix-Sicherheitslücke bereits einige Tage oder Wochen vor der ersten Meldung von Citrix am 17.12.2019 an das BSI gemeldet werden können. Mitarbeiter eines Unternehmens hatten schon früher Kenntnis über die Sicherheitslücke erlangt – entschieden sich aber, diese die Kenntnis der Sicherheitslücke vorerst nicht dem BSI öffentlich zu machen oder zu melden. Mangels Vertrauen, dass diese Erkenntnisse nicht auch an Angreifer oder über das BMI an die Sicherheitsbehörden zur Ausnutzung gelangen würden!

Stellungnahme vom 29.01.2020 zum obigen Abschnitt: Es handelte sich hierbei nicht um eine Meinung des Unternehmens, sondern um eine private Meinung, die in dieser Weise nicht für die Veröffentlichung vorgesehen war. Dafür entschuldigen wir uns nachdrücklich.

Das BSI muss aus den Strukturen des Bundesinnenministeriums herausgelöst werden, um eine unabhängige und defensive IT-Sicherheit in Deutschland zu etablieren. Das BMI ist auch für deutsche Sicherheitsbehörden zuständig, die zwangsläufig aufgrund ihres staatlichen Auftrags den IT-Sicherheitszielen gegensteuern müssen.

Ein unabhängiges und ausschließlich defensiv agierendes BSI kann zum einen das benötigte Vertrauen schaffen, so dass Sicherheitsforscher alle gefundenen Schwachstellen dem Hersteller als auch dem BSI möglichst umgehend bereitstellen. Zum anderen kann es dann wiederum auch konsequent die Entwicklung eines Patches und das ausrollen und installieren bei KRITIS Betreibern als Kunden dieser Hersteller überwachen und sicherstellen. Zur Not auch durch den Einsatz von Bußgeldern und Strafzahlungen, vergleichbar dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen der DSGVO.

Solange dieses Vertrauen nicht hergestellt ist, werden durch Sicherheitsforscher entdeckte Sicherheitslücken nicht konsequent an das BSI gemeldet. Des weiteren wird dadurch auch der Schwarzmarkt zum Handel mit Sicherheitslücken (0days oder zero day exploits) und zugehörigen Exploits zum Ausnutzen der Lücken angefeuert und nicht ausgetrocknet.

Gesetzlich verpflichtendes Patchmanagement

KRITIS Betreiber können häufig nicht ihre eigene Software für Spezialanwendungen schreiben und müssen diese zukaufen. Wir fordern daher neben der Veröffentlichung des Quellcodes, oder aber der treuhänderischen Verwaltung des Quellcodes eine gesetzliche Verpflichtung der KRITIS-Betreiber, Aktualisierungen und Softwareverteilung auf Integrität und Herkunft zu prüfen, aber auch binnen einer vorgegebenen und Bußgeldbewehrten Frist, Empfehlungen und Mindeststandards des BSI umzusetzen. Dies erfordert, dass Hersteller entsprechende Signaturen implementieren. Unsignierte Software, die nicht Open Source ist, und wo sich der Quellcode nicht in treuhändischer Verwaltung befindet, darf im KRITIS-Umfeld unserer Meinung nach nicht eingesetzt werden.

Patches müssen gesichert eingespielt werden können, um einen dauerhaften Schutz der IT-Landschaft zu gewährleisten.

Ransomware lähmt Unternehmen, Verwaltung und Kritische Infrastrukturen

Die Meldungen von Institutionen, die teilweise tagelang vom Internet getrennt waren bzw. sich als Maßnahme zur Schadensreduktion selber vom Internet getrennt haben, häuften sich zum Jahresende 2019. Viele der Vorfälle waren auf die Schadsoftware Emotet und die damit in Verbindung stehenden Malware-Familien zurückzuführen. Nach fast zwei Wochen „Urlaub“ ist Emotet zurück und infiziert erneut Institutionen und Privatpersonen auf der ganzen Welt. Selbst ein anschauliches Video einer Infektion der initialen und unsichtbaren ersten Schadsoftware ist verfügbar. Das Perfide daran ist, dass Betroffene erst den Angriff bemerken, wenn die Verschlüsselung bereits begonnen hat. Die Dunkelziffer von Betroffenen, die keine Mitteilung machen, ist vermutlich sehr hoch.

Allein im November und Dezember 2019 waren unter anderem folgende KRITIS-Sektoren durch Emotet-Angriffe betroffen:

  • Staat und Verwaltung
    • Stadtverwaltung Frankfurt
    • Kammergericht Berlin
    • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
  • Gesundheit
    • Klinikum Fürth
    • Universität Gießen
    • Spital Wetzikon (Schweiz)
  • Telekommunikation
    • Everis (Spanien)
  • Medien
    • Rundfunksender Cardena SER (Spanien)
  • Transport und Verkehr
    • RavnAir (USA)
  • Energie
    • Stadtwerke Langenfeld

Eine kontinuierlich gepflegte Liste von Ransomware-Infektionen führt der Twitter Nutzer @GerritOpper.

Ursachen für Ransomware-Infektionen

Als ein Beispiel für eine entsprechende Schadsoftwareinfektion kann die mit Emotet in Verbindung stehende Malware-Familie genannt werden. Diese dringt initial über ein Office-Dokument mit Makros in ein Netzwerk ein. Makros sind aktiver Code, der in Word, Excel und ähnlichen Dokumenten eingebunden werden kann. Derartiger Code wird bereits seit Jahrzehnten für die Verteilung von Schadsoftware verwendet, hat aber in den letzten Jahren eine Renaissance erlebt.

Folgende Ursachen erleichtern diese Art der Infektion:

  • Die Standard-Einstellungen der Microsoft-Produkte ermöglichen das Ausführen von Code in Makros. Die erscheinenden Warnungen sind viel zu unauffällig und werden so vom Benutzer ignoriert. Viele Organisationen wollen diese Standardeinstellungen nicht anpassen.
  • Eine Software-Monokultur fördert die Verbreitung. Mit den Vorteilen der Standardisierung geht der Nachteil einher, dass ein Angreifer ebenfalls Skaleneffekte nutzen kann. Wenn ein Angriff fertig entwickelt wurde, kann er weltweit zum Einsatz kommen.
  • Benutzer wurden nicht oder nur unzureichend für das Thema sensibilisiert. Die Awareness für Gefahren und die Konsequenzen des Zulassens aktiver Inhalte in Office-Dokumenten ist noch ausbaufähig.
  • Die IT-Abteilungen setzen Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik nur unzureichend um, Filter für eingehende E-Mails würden in Verbindung mit restriktiven Regeln eine Infektion wirksam verhindern. Die Weiterverbreitung innerhalb der betroffenen Institution wird durch unzureichende Regeln für die IT-Administration erleichtert.

Technische Details und Hintergründe zu Emotet, auch im Zusammenspiel z.B. mit Trickbot und Ryuk sind von Thomas Hungenberg aus dem CERT-Bund des BSI veröffentlicht worden.

Warum sind gerade Krankenhäuser, die öffentliche Verwaltung und Universitäten (nicht KRITIS) betroffen? Die Ursachen sind sicherlich vielfältig. Unter anderem wurde aber in den letzten Jahren so an der IT und dem Personal als auch der Ausbildung selbiger gespart bzw. andere Prioritäten gesetzt, dass ein erheblicher „Schuldenberg“ bezüglich der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen entstanden ist.

Forderungen für KRITIS

KRITIS-Betreiber sind nach § 8a BSI-Gesetz dazu verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik umzusetzen. In der Praxis erfolgt diese Umsetzung allerdings nur sehr schleppend. Insbesondere auch, weil Sanktionen und eine effektive Prüfung fehlen. Hier müssen andere Kontrollmöglichkeiten als die im Moment üblichen und weitestgehend folgenlosen Überprüfungen (alle zwei Jahre) gefunden werden.

Die Bewältigungskapazitäten sind insgesamt zu gering, wenn sich die Fälle weiter häufen. Institutionen sind schlichtweg überfordert, wenn die gesamte Institution oder Teile davon nicht mehr arbeitsfähig sind. Dies geht aber über gewöhnliche IT-Sicherheit und -Betrieb hinaus. Ein effektives und erprobtes Business Continuity Management muss in der heutigen Zeit zur Steigerung der Resilienz auch den Ausfall von IT-Infrastruktur durch Schadsoftware beinhalten. Wie lange dauert es, Backups wieder einzuspielen wenn die restliche Infrastruktur offline ist? Wenige Organisationen können hier eine belastbare Aussage treffen.

KRITIS Betreiber von schwerwiegender Citrix-Schwachstelle betroffen

Update zum Thema: Was kann der Gesetzgeber aus dem Citrix-Vorfall lernen und für KRITIS Betreiber verbessern?

Das zentrale Zugriffsgateway des Herstellers Citrix, welches auch in Leitstellen für Polizei und Feuerwehr, in Krankenhäusern und Stadtwerken, aber auch in vielen Unternehmen zum Einsatz kommt, wird aktuell angegriffen und ausgenutzt. Dabei wird eine im Dezember 2019 bekannt gewordene Sicherheitslücke ausgenutzt, die es erlaubt, beliebigen Schadcode auf den IT-Systemen betroffener Unternehmen und KRITIS-Betreiber auszuführen. Das BSI bestätigt, dass es derzeit aktive Angriffe gegen anfällige Systeme gibt.

Im Dezember 2019, vor 23 Tagen, ist eine schwerwiegende Sicherheitslücke in Citrix Netscaler VPN Gateways bekannt geworden. Diese Schwachstelle erlaubt es einem Angreifer, beliebigen Code auf Systemen auszuführen und anschließend weiter in betroffene Infrastrukturen vorzudringen. Details hierzu wurden von Tripwire veröffentlicht. Der Angriff ist vergleichsweise einfach und entsprechende Angriffswerkzeuge bereits frei verfügbar. Es erfolgt zudem bereits eine aktive Ausnutzung – das heißt, dass anfällige KRITIS Betreiber bereits kompromittiert sein können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits ab dem 07.01.2020 begonnen, Unternehmen in Deutschland zu informieren. Dennoch sind tausende von Systemen weiterhin anfällig und bieten Angreifern ein mögliches Einfallstor in deren Umgebungen. Zwar konnten seit dem 07.01.2020 bereits über 500 anfällige Systeme geschützt werden, allerdings sind laut BSI über 3.600 Systeme in Deutschland weiterhin anfällig. Unter den Betroffenen sind weiterhin auch Kritische Infrastrukturen.

Eine Recherche in entsprechenden Suchmaschinen für IT-Systeme (z. B. Shodan) ergibt, dass neben Baumarktketten und Automobilzulieferern auch KRITIS Betreiber mit unter denen dabei sind, die keine Gegenmaßnahmen umgesetzt haben. Dazu gehören unter anderem auch:

  • Kreisverwaltungen
  • Landwirtschaftskammern
  • Leitstellen für Polizei und Feuerwehr
  • Krankenhäuser
  • Stadtwerke

Die nachfolgenden Screenshots zeigen detaillierte Systeminformationen von ausgewählten Systemen, die über öffentlich verfügbare Suchmaschinen abgerufen werden können. Eine dieser Suchmaschinen ist Shodan – das Google für IT-Systeme. Diese durchsucht das Internet nach öffentlich erreichbaren Systemen und erlaubt es Benutzern nach bestimmten Attributen zu suchen. So können die anfälligen Systeme und die zugehörigen Organisationen auch einfach den KRITIS Unternehmen zugeordnet werden.

Ciritx Fail 1/3

Ciritx Fail 2/3

Ciritx Fail 3/3

Der Vorfall zu dieser Sicherheitslücke zeigt erneut, dass sowohl auf Seiten der Softwarehersteller, der KRITIS Betreiber und ihrer IT-Dienstleister, als auch bei den Behörden der Umgang mit Schwachstellen weiterhin verbessert werden kann und muss. Solange Betreiber und Behörden mit der Aktualisierung von verwundbaren Systemen hinterherhinken und sowohl Softwarehersteller als auch IT-Dienstleister Schwachstellen nicht umgehend beheben bzw. gar nicht erst erzeugen, solange sind dann eben auch die Angreifer den Verteidigern der Kritischen Infrastrukturen einen Schritt voraus. Ein direkter Zugriff auf wesentliche Anlagenteile in Kritischen Infrastrukturen ist zwar oftmals nicht möglich; sind aber Angreifer in der Lage, in der Umgebung eines KRITIS Betreibers Fuß zu fassen, so kann zumindest indirekt auch auf die Versorgungsleistung und Verfügbarkeit Einfluss genommen werden. Dies zeigen die durch Erpresser vorgenommenen Ransomware-Angriffe und dadurch bedingten Ausfälle auf Stadtverwaltungen, Versorgungsunternehmen, Universitäten und Krankenhäuser in den letzten Monaten.

Das BSI hat zwar betroffene KRITIS Betreiber und Unternehmen informiert, allerdings scheinen entweder die Organisationen und ihre IT-Dienstleister mit der Aktualisierung überfordert zu sein, die Dringlichkeit nicht verstanden zu haben oder die Informationen nicht die richtigen Adressaten gefunden zu haben. Ein sicherer Betrieb unserer Kritischen Infrastrukturen erfordert qualifiziertes Personal sowohl bei Behörden, als auch bei den Betreibern und ihren IT-Dienstleistern. Dies schließt auch ein, Schwachstellen bewerten zu können und zeitnah Korrekturmaßnahmen zu etablieren. Darüber hinaus müssen IT-Betreiber und ihre IT-Dienstleister sich mit der Frage der Haftung konfrontiert sehen. Werden die falschen Personen durch Behörden oder Sicherheitsforscher kontaktiert? Müssen Korrekturmaßnahmen wie Patchmanagement und zugehörige Konfliktpotentiale wie Einhaltung von SLAs in Vertragswerken beim Auslagerungsmanagement (Outsourcing) richtig adressiert werden? Sind aufgrund von Wochenenden oder Feiertagen wichtige Ressourcen nicht verfügbar? Dann müssen KRITIS-Betreiber,  Unternehmen und Behörden ihre Organisationsstrukturen und Maßnahmen überdenken und neu ausrichten.

Nicht nur die direkten Anlagen und Komponenten von Kritischen Infrastrukturen selbst müssen gemäß § 8a BSI-Gesetz nachweislich sicher betrieben werden, sondern auch die Systeme, die für den Zugriff auf die Infrastrukturen genutzt werden, beispielsweise für die Fernadministration. Dazu gehören insbesondere auch mit dem Internet verbundene Büro-Systeme von Administratoren, die einen Zugriff auf wesentliche interne Ressourcen zulassen.

 

Verantwortungsdiffusion und Zuständigkeitschaos der staatlichen Cybersicherheitsarchitektur

 

Auch aus unserer Sicht eine spannende Frage, also haben wir dazu einen kleinen Thread geposted.

Wir befinden uns immer noch in einer Situation, wo sich die einzelnen Institutionen im Wesentlichen durch #Koexistenz statt #Kooperation auszeichnen. 1/6 
Software, Hardware und Know-How wird individuell beschafft und sorgt für eine suboptimale Nutzung – leider auch nicht zum Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen. 2/6 
Das #NCAZ, das im #Krisenfall die Reaktion der #Behörden koordinieren soll, hat unklare geregelte Zuständigkeiten, da die Entscheidung, wer zuständig ist, von korrekter #Attribution ausgeht. 3/6 
Ein unabhängiges @BSI_Bund könnte hier übergreifende Prozesse schaffen, so könnte das #BSI als zentraler und defensiver Ankerpunkt die wesentliche koordinierende Rolle als Drehscheibe einnehmen und die Verantwortungsdiffusion zu großen Teilen auflösen. 4/6 
Solange sich einzelne #Behörden nicht austauschen und nur mäßig funktionierende gemeinsame Lagezentren vorhanden sind, die einen trägen Informationsaustausch pflegen, bezeichnen wir das als „chaotisch“. 5/6 
Andere Länder sind hier bereits weiter. Wir fordern – rein defensive – gemeinsame Lagezentren von #Staat#Wirtschaft und #Forschung6/6