Beiträge

Anhörung zum Berliner Katastrophenschutzgesetz

Die Fraktion B90/die Grünen des Abgeordnetenhaus Berlin lud unseren Sprecher Johannes Rundfeldt am 15. Juni 2026 als Vertreter der AG KRITIS zur 74. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung ein, um zum Ersten Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes Stellung zu nehmen.

Der Gesetzesentwurf wurde als Drucksache 19/3274 hier veröffentlicht. Eine schriftliche Stellungnahme gibt es dazu nicht. Das Wortprotokoll der Sitzung ist hier veröffentlicht.

 

Anhörung zu 68. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe am 20.04.2026 im Abgeordnetenhaus von Berlin

Am 20. April 2026 war Johannes ‚ijon‘ Rundfeldt, Gründer und Sprecher der unabhängigen AG KRITIS, in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Abgeordnetenhaus von Berlin als Sachverständiger zum Thema „Widerstandsfähigkeit des Berliner Stromnetzes erhöhen“ geladen.

Zu den angepriesenen Scheinmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsresilienz stellen wir klar:

Zur Wirksamkeit von Videoüberwachung muss ich auch noch sagen, wenn man vorhat als Saboteur ein Stadtviertel lahm zu legen, dann wird eine Kamera [einen] davon nicht abhalten.

Den technischen Lösungsansatz haben wir im Januar bereits in einem Fachbeitrag beschrieben.

Das N-1 Prinzip ist vielleicht die wichtigste Botschaft, die ich heute für Sie habe. An neuralgischen Punkten müssen wir uns die Frage stellen, ob es nicht n-2 sein soll und vor allen Dingen, und darauf möchte ich meinen Fokus legen, wir brauchen Georedundanz statt Redundanz. Vorfälle in Grünheide und die Vorfälle in Steglitz-Zehlendorf haben gezeigt, dass dort das N-1 Prinzip eingehalten war. Da gab es die zweite Leitung, aber diese war baulich direkt neben der Ersten verbaut. Wenn da ein paar Meter Platz zwischen gewesen wären, wären beide Vorfälle nicht zum Versorgungsausfall geworden.

Die Anhörung im Berliner Ausschuss WiEnBe ist öffentlich verfügbar. Das Beschlussprotokoll und die Aufzeichnung sind hier verlinkt.

Veranstaltung: kritispolitischer Abend in Berlin

Die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) lädt herzlich zum kritispolitischen Abend ein.

Datum: Montag, 29. September 2025
Uhrzeit: 19:00 – 22:30 Uhr
Ort: c-base e.V., Rungestr. 20, 10179 Berlin

Der Eintritt ist frei.

Die Veranstaltung wird gestreamt werden. Der Stream ist hier verfügbar: https://c-tube.c-base.org/w/jLzzC6swMFB1ycitrAxeWf

Vortragsprogramm

Vortragende PersonVortragstitel
HonkHasedigitale Souveränität für KRITIS und Bevölkerung
IjonWas macht die AG KRITIS derzeit?
Selina KuangSachstand der Machbarkeitsstudie „Cyberhilfe“ im THW
Thomas BlinnDatenabflüsse in Funksystemen der BOS

Der Abend wird moderiert durch Lindworm.

Zwischen den Vorträgen und nach dem offiziellen Teil öffnen wir den Raum für Gespräche, Fragen und Diskussionen. Bei Getränken gibt es die Möglichkeit, mit verschiedenen aktiven Mitgliedern der AG KRITIS und anderen Interessierten ins Gespräch zu kommen, Ideen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

Der Impuls zur Entwicklung des Konzepts eines Cyberhilfswerks entstand im Herbst 2017 an Bord der c-base, und auch die Veröffentlichung des Konzepts erfolgte 2020 im Rahmen der DefensiveCon an Bord der c-base. Mit dem kritispolitischen Abend kehren wir nun an den Geburtsort dieser Idee zurück und freuen uns gemeinsam 30 Jahre c-base zu feiern.

Das Foto wurde durch cven angefertigt und ist gemeinfrei, vielen Dank!

BVG-Interpretation der BSI-Kritisverordnung schlicht falsch

Die Interpretation der Berliner Verkehrsbetriebe, dass die BSI-Kritisverordnung für sie nicht gelte, ist aus unserer Sicht schlicht falsch. Wir sind der Meinung, dass die BVG zweifelsfrei die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung überschreitet.

Die BVG versteht die Formulierung „Anzahl Fahrgäste/Jahr“ in der BSI-Kritisverordnung als „Individuen pro Jahr“ und behauptete gegenüber dem Tagesspiegel, dass sie „lediglich“ 30 Millionen Individuen als Fahrgäste hat. Gleichzeitig wirbt die BVG aber auf der eigenen Website laut Tagesspiegel mit über 1 Milliarde Fahrgästen pro Jahr. Die BSI-Kritisverordnung legt fest, das ein ÖPNV-Betreiber ab 125 Mio Fahrgäste pro Jahr als kritische Infrastruktur gilt.

Selbst wenn die BVG nicht unter die BSI-Kritisverordnung fallen würde, so sollte sie trotzdem – im Sinne der Versorgungssicherheit – die Mindestvorgaben für kritische Infrastrukturen erfüllen und ihre Infrastruktur regelmäßig unabhängig prüfen lassen.

Die laufende gerichtliche Überprüfung, ob die BVG unter die BSI-Kritisverordnung fällt, kann jedenfalls nicht als Grund herangezogen werden, die KRITIS-Maßnahmen nicht trotzdem zu ergreifen.

Von einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie der BVG müssen wir erwarten können, dass es unmittelbar und auch ohne gesetzliche Pflicht alle zumutbaren und sinnvollen Maßnahmen umsetzt, welche die Versorgungs- und Betriebssicherheit weiter erhöhen. Alles andere wäre aus unserer Sicht fahrlässig.

Selbst wenn es nicht zu einem Ausfall des Berliner ÖPNV kommt wäre es wahrscheinlich, dass die drohenden Bußgelder am Ende über erhöhte Fahrpreise auf die Fahrgäste umgelegt werden müssten. Des Weiteren ist bereits absehbar, dass der Bußgeldrahmen sich durch das kommende IT-Sicherheitsgesetz 2.0 deutlich vervielfachen wird.

Die BVG sollte daher im Sinne der Berliner Bürger unter der Annahme handeln, dass Sie als größter Verkehrsbetrieb unter die BSI-Kritisverordnung fällt.

Das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat ist parallel dazu weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Umsetzung der BSI-Kritisverordnung zu evaluieren. Im Rahmen einer solchen Evaluierung könnte das BMI auch Einsichten in die kreativen Interpretationsweisen der BSI-Kritisverordnung berücksichtigen, um ähnliche Fälle zukünftig zu vermeiden. Wir fordern daher weiterhin, dass das BMI seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt und die fehlenden Evaluierungen durchführt.

 

 

Unsere Forderung zur Evaluierung durch das BMI: