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Strategielose Cybersicherheit für Deutschland

Matthias Schulze geht in seinem äußerst gelungen Perceptic0n Podcast Folge 28 [Deutschlands Cybersicherheitsstrategie 2021, Kommentar zum Entwurf] Schritt für Schritt den Entwurf der Cybersicherheitsstrategie 2021 durch und weist fundiert und mit vielen Hintergrundinformationen auf die Probleme dieser und weiterer Strategien in der deutschen Digitalpolitik hin. Die Inhalte aus dieser Folge greifen wir hier auf und ergänzen sie.

Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) hat vor Ende der Legislaturperiode einen Entwurf für die dritte Cybersicherheitsstrategie in Deutschland vorgelegt. Die erste Version stammt aus dem Jahr 2011. Operatives Abwehren von Angriffen war damals noch nicht enthalten. Im Jahr 2016 erschien die zweite Version, die die Wende von einer defensiven hin zu einer offensiven Cybersicherheitsstrategie markierte und unter anderem eine Liste von Kompetenzwünschen der Behörden enthielt. Der Entwurf von 2021 setzt dieses Vorgehen weiter fort.

In der deutschen Digitalpolitik gibt es z.B. auch eine KI-Strategie und eine Blockchain-Strategie – der Strategie-Begriff wird inflationär und falsch verwendet.

Der Strategie Begriff

Laut Richard Rummelts Buch „Good Strategy. Bad Strategy“ ist eine Strategie im Wesentlichen eine kohärente Reaktion auf ein wichtiges Problem.

Eine gute Strategie besteht laut Rummels dabei aus drei Dingen

  1. Einer umfassenden Diagnose des Problems welches es zu lösen gilt
  2. Einer „Guiding Policy“ welche die grobe Marschrichtung zur Lösung des Problems vorgibt und die am besten nur aus einem Schlagwort besteht, das man sich gut merken kann
  3. Eine Reihe von kohärenten Maßnahmen und „Ressource Commitments“ um die Guiding Policy zu befolgen

Es geht um Maßnahmen, das Bereitstellen von Mitteln (Geld) und um eine Priorisierung der Maßnahmen.

Wichtig ist, dass diese Dinge logisch aufeinander aufbauen und sich nicht widersprechen. Zielkonflikte sind immer ein Zeichen für eine schlechte Strategie. Ein weiterer klassischer Fehler, der in Strategien häufig zu finden ist, ist eine Strategie mit dem Definieren von Zielen zu verwechseln. Eine schlechte Strategie hat viele Ziele aber wenig handfeste definierte Aktionen und Handlungen die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen. Eine gute Strategie hingegen hat klar erreichbare Ziele und definiert auch unter welchen Bedingungen die Ziele erreicht sind. Man spricht hier auch von „Smarten Zielen“, wenn klar definiert ist welches die Indikatoren sind, um die Erreichbarkeit der Ziele zu messen.

Die Cybersicherheitsstrategie 2021

Die Diagnose des Problems sollte in Kapitel 5 des Entwurfs der Cybersicherheitsstrategie 2021 zu finden sein. Hier stand aber nur „Noch in Bearbeitung“. Da man doch vom Problem kommen sollte, wenn man es lösen will, ist das kein gutes Zeichen, auch wenn es sich nur um den Entwurf handelt. Im Rückblick auf das Vorgehen bei der Erstellung der letzten Cybersicherheitsstrategie 2016 und bei der bisherigen falschen Verwendung des Strategiebegriffs sowie den Inhalten dieses Entwurfs ist davon auszugehen, das dieses Kapitel 5 in der finalen Version mit Inhalten gefüllt wurde, die zu den bestehenden Zielen und Lösungen passen. Es werden also Probleme zu einer Lösung gesucht oder konstruiert.

Die Strategie hat nicht eine Guiding Policy, sondern vier. Und zwar:

  1. Cybersicherheit als eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft etablieren
  2. Digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft stärken
  3. Digitalisierung sicher gestalten
  4. Ziele messbar und transparent ausgestalten

Eine klare Marschrichtung ist hier nur bedingt erkennbar, es handelt sich bei diesen Leitlinien eher um offensichtliche Ziele und Erläuterungen. Schön ist, dass auf Kritik aus der Vergangenheit eingegangen wird und man versucht, die Cybersicherheitsstrategie messbar zu gestalten. Dennoch liegt hier eine Verwechselung vor, denn diese Leitlinien sind eben keine Guiding Policy zum Cybersicherheits-Problem.

Abgeleitete Maßnahmen

Die aus diesen Leitlinien abgeleiteten Maßnahmen sind in vier Handlungsfelder unterteilt:

  1. Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung
  2. Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
  3. Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur und
  4. Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik

Handlungsfeld 1 – Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung

Ein Beispiel aus dem ersten Handlungsfeld ist „Die digitale Kompetenz bei allen Anwenderinnen und Anwendern fördern.“ Hierbei wird digitale Kompetenz jedoch nicht definiert. Daher wird nicht klar, was gemeint ist und wie die digitale Kompetenz erreicht werden soll. Es steht dort zwar, dass die Maßnahme Forschungsförderung ist. Aber auch wenn das natürlich sinnvoll klingt, handelt es sich eben nicht um eine Maßnahme die auf Anwender:innen fokussiert. Ein Fach „Digitale Bildung“ an Schulen wäre hier sinnvoller weil zielgerichteter. Fachkräftemangel als Teil der Problemdiagnose wird nicht genannt – da die ja auch noch in Bearbeitung ist.

In diesem Zusammenhang ist selbst ohne Problemdiagnose unverständlich, warum das in der Cybersicherheitsstrategie 2016 enthaltene Ziel „Personal gewinnen und entwickeln“ gestrichen wurde. Stattdessen wurde in den Entwurf 2021 nur ein Ziel zur Personal-Kapazität des BSI aufgenommen. Der für resiliente Infrastruktur erforderliche Personalbedarf der Länder und Kommunen wird ignoriert. Ebensowenig wird die Frage berücksichtigt, wie sich ausreichend qualifizierte Cybersecurity-Experten für Behörden-Tätigkeiten gewinnen und halten lassen können.

Die Maßnahmen „Verantwortungsvoller Umgang mit Schwachstellen – Coordinated Vulnerability Disclosure fördern“ und „Verschlüsselung als Voraussetzung eines souveränen und selbstbestimmten Handelns flächendeckend einsetzen“ sind grundsätzlich sinnvoll.

Handlungsfeld 2 – Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft

Im zweiten Handlungsfeld „Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft“ sind besonders viele Buzzwords enthalten, es fehlen konkrete Ziele und Maßnahmen.

Handlungsfeld 3 – Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur

Und im dritten Handlungsfeld „Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur“ wird es besonders spannend: Hier wird systematisch IT-Sicherheit mit Nationaler Sicherheit verwechselt. Nachrichtendienste und nationale Sicherheitsbehörden haben hier offensichtlich ihre Wunschlisten nach neuen Fähigkeiten platziert. Und das steht zum Teil im Wiederspruch zu den vorherigen Maßnahmen. Es ist nicht klar, inwiefern die hier geforderten Maßnahmen der IT-Sicherheit dienlich sind.

Die erste Maßnahme aus dem dritten Handlungsfeld „Die Möglichkeiten des Bundes zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen verbessern“ beinhaltet eine Grundgesetz-Änderung. Gefahrenabwehr ist das aktive Reagieren auf Cyberangriffe, damit der Bund bei besonders schweren Cyberangriffen zurückschlagen darf. Nicht nur Cyberangriffe sondern auch deren Rückschläge benötigen offene Schwachstellen, womit die vorherige Maßnahme „Verantwortungsvoller Umgang mit Schwachstellen – Coordinated Vulnerability Disclosure fördern“ konterkariert wird. Hier ist auch in Frage zu stellen, warum die Cybersicherheits-Strategie in vielen Aspekten sehr vage bleibt, während Maßnahmen wie eine Grundgesetz-Änderung sehr detailliert formuliert werden.

Dann folgen einer Reihe grundsätzlich guter Maßnahmen bevor es mit „Strafverfolgung im Cyberraum intensivieren“ wieder zu einem Griff in den Giftschrank kommt. Hier geht es um die Erweiterung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden und die Kriminalisierung von Hackern. Bei „Den verantwortungsvollen Umgang mit 0-day-Schwachstellen und Exploits fördern“ wollen Nachrichtendienste IT-Sicherheitslücken ausnutzen um fremde Systeme zu hacken. Hierfür möchte die Regierung einen Abwägungsprozess etablieren, der das Vertrauen in das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schwächen könnte.

Eine weitere Maßnahme aus dem dritten Handlungsfeld ist „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung gewährleisten“. Es ist Konsens bei Kryptographie-Experten, dass diese Maßnahme in direktem Konflikt zur Maßnahme „Verschlüsselung als Voraussetzung eines souveränen und selbstbestimmten Handelns flächendeckend einsetzen“ steht.

Die Exploit entwickelnde Hackerbehörde Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) soll weiter ausgebaut werden, was alleine schon aufgrund der unklaren Rechtsgrundlage der Behörde zu kritisieren ist. Unklar ist darüber hinaus, woran bzw. wie die Exploits der ZITiS getestet werden. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) soll gestärkt werden, ohne das hierzu genaue Angaben gemacht werden.

Bei der Maßnahme „Das Telekommunikations- und Telemedienrecht und die Fachgesetze an den technologischen Fortschritt anpassen“ soll der Bundestrojaner und die Rechtsgrundlagen für dieses Instrument erweitern werden.

Handlungsfeld 4 – Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik

Das vierte und letzte Handlungsfeld beinhaltet die Ziele für eine aktive europäische und internationale Cybersicherheitspolitik und bleibt dabei sehr vage. Was hier fehlt, ist die kohärente Cybersicherheits-Innen- und Außen-Politik. Wie die Cybersicherheitsstrategie evaluiert werden soll, steht ebenso wenig im Entwurf wie die umfassende Diagnose des Problems.

Fazit

Eine gute Strategie zu erstellen ist sehr schwer, daher kommt es vielfach zu eben diesen Listen von Zielen. In diesem Entwurf ist sehr deutlich zu erkennen, dass die verschiedenen Ministerien Texte hinzugeliefert und im Wesentlichen aufgeschrieben haben, was sie gerne haben wollen. Da wo das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich war, geht es am ehesten um IT-Sicherheit und da wo die Sicherheitsbehörden Inhalte geliefert haben, geht es fast nur um neue Befugnisse. Die Problemdiagnose fehlt, die Guiding Policy ist nicht griffig und es gibt widersprüchliche Ziele.

Nicht in der Strategie enthaltene, aber erwartete Ziele, sind zum Beispiel das Beheben von Schwachstellen an der Quelle, also „Herstellerhaftung für Software“ sowie „Einheitliches Vorgehen gegen Ransomware-Angriffe“ und die „Verfolgung von Finanzströmen“. Wie gewährleisten wir die Funktion von Wirtschaft und der Regierung bei einem Angriff, der die Energieversorgung terminiert? Wo ist die OpenSource-Policy die uns helfen könnte Digital Souverän zu werden?

Die auf dieser Basis veröffentlichte Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 lässt erahnen, welche Digitalkompetenzen bei der Erstellung vorhanden waren, worum es den Erstellern ging und welche Prioritäten dabei an den Tag gelegt wurden.

Fristverlängerung für die Bewertung der Cybersicherheitsstrategie 2021

Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) lässt zur Bewertung der Cybersicherheitsstrategie 2021 lediglich eine Woche Zeit. Die Frist für die Abgabe der Kommentierungen wurde vom BMI auf den 16.06.2021 festgelegt, die Veröffentlichung der Strategie erfolgte am 09.06.2021  Aus nicht öffentlichen Quellen wurde uns zugetragen, dass eine Ressortabstimmung entweder nicht geplant oder noch nicht durchgeführt wurde.

Im Regelfall erfolgt die Beteiligung der Zivilgesellschaft erst nach der Ressortabstimmung – wir sind daher über diese frühe Einbindung der Zivilgesellschaft erstaunt, würden uns aber wünschen, dass insbesondere das BMJV im Rahmen der Ressortabstimmung die bürgerrechtsfeindlichsten Abschnitte entfernt hätte, um der Zivilgesellschaft etwas davon abzunehmen.

Vor dem Hintergrund der deutlichsten Kritik aller Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftlichen Initiativen an den extrem kurzen Fristen rund um das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und den vergleichbar kurzen Fristen bei anderen Vorhaben des BMI im Jahr 2020 und 2021 kann leider nicht von einem lernfähigen BMI gesprochen werden.

Eine bisher äußerst flüchtige Bewertung der CSS 2021 kommt zum gleichen Ergebnis – relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zur IT-Sicherheit und Cyberstrategie verschiedener staatlicher Stellen wurden nicht berücksichtigt – auch hier drängt sich uns die Vermutung auf, dass das BMI weder wissenschaftlich-fundiert arbeitet, noch lernfähig oder lernwillig ist.

Wir werden eine detaillierte Stellungnahme bis 07. Juli 2021 einreichen – Dies entspricht vier Wochen Kommentierungsfrist. Wir halten diese vier Wochen für angemessen, da das BMI auf kleine Anfragen regelmäßig die gleiche Frist zur Beantwortung erbittet.

Mit dem Wissen, dass die Beamten im BMI für ihre Tätigkeit bezahlt werden, wir unsere Bewertungen allerdings im Ehrenamt durchführen, halten wir es für angemessen, uns für die Bewertung dieses umfassenden Dokumentes die selbe Frist zu beanspruchen, die das BMI für die Beantwortung parlamentarischer Fragen beansprucht.

Hierzu hat die AG KRITIS auch einen offenen Brief der Gesellschaft für Informatik mit unterzeichnet, der „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ fordert.

Konsultation zur und Evaluierung der Cybersicherheitsstrategie 2016

Im Rahmen der Entwicklung der neuen Cybersicherheitsstrateige 2021 hat das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat eine offizielle Konsultation der Zivilgesellschaft zur Cybersicherheitsstrategie 2016 (CSS2016) durchgeführt. In diesem Rahmen ist auch die AG KRITIS gebeten worden, teilzunehmen.

Wir haben uns die Cybersicherheitsstrategie 2016 genau angeschaut und die zugrundeliegenden Thesen in einem Dokument diskutiert. Dabei haben wir Verbesserungsvorschläge und konstruktive Kritik an der CSS2016 erarbeitet. Das Ergebnis der Konsultation wollen wir im Sinne der Transparenz hiermit veröffentlichen.

Die Cybersicherheitsstrategie in der von uns evaluierten Version findet sich hier:

Unsere Evaluation der Cybersicherheitsstrategie findet sich hier:

Süddeutsche Zeitung – Bundeswehr – Mission: unklar

Die Süddeutsche Zeitung berichtete über die Veröffentlichung einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik zur generellen Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Cyberwaffen. Zu dieser Veröffentlichung haben wir mit dem Autor ein Hintergrundgespräch geführt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die AG Kritis, die sich um die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in Deutschland bemüht, warnen vor einem Cyber-Wettrüsten zum Schaden der Bürger. Beispiele dafür gibt es – etwa Schadsoftware, die für den Einsatz in einem begrenzten Konflikt geschrieben wurde und sich dann selbständig machte. Die Verschlüsselungssoftware NotPetya, mit der mutmaßlich die russische Regierung die Ukraine treffen wollte, traf die ganze Welt. Sie legte Hunderttausende Computer lahm und richtete Milliardenschäden in Unternehmen an.

Den vollständigen Artikel findet ihr hier:

Verantwortungsdiffusion und Zuständigkeitschaos der staatlichen Cybersicherheitsarchitektur

 

Auch aus unserer Sicht eine spannende Frage, also haben wir dazu einen kleinen Thread geposted.

Wir befinden uns immer noch in einer Situation, wo sich die einzelnen Institutionen im Wesentlichen durch #Koexistenz statt #Kooperation auszeichnen. 1/6 
Software, Hardware und Know-How wird individuell beschafft und sorgt für eine suboptimale Nutzung – leider auch nicht zum Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen. 2/6 
Das #NCAZ, das im #Krisenfall die Reaktion der #Behörden koordinieren soll, hat unklare geregelte Zuständigkeiten, da die Entscheidung, wer zuständig ist, von korrekter #Attribution ausgeht. 3/6 
Ein unabhängiges @BSI_Bund könnte hier übergreifende Prozesse schaffen, so könnte das #BSI als zentraler und defensiver Ankerpunkt die wesentliche koordinierende Rolle als Drehscheibe einnehmen und die Verantwortungsdiffusion zu großen Teilen auflösen. 4/6 
Solange sich einzelne #Behörden nicht austauschen und nur mäßig funktionierende gemeinsame Lagezentren vorhanden sind, die einen trägen Informationsaustausch pflegen, bezeichnen wir das als „chaotisch“. 5/6 
Andere Länder sind hier bereits weiter. Wir fordern – rein defensive – gemeinsame Lagezentren von #Staat#Wirtschaft und #Forschung6/6 

„Hackbacks ineffektiv und gefährlich“ – sagt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags!

Der Wissenschaftliche Dienst hat in einem eingestuften Gutachten wesentliche Teile unserer Forderungen bestätigt. Das Gutachten wurde auf netzpolitik.org veröffentlicht und bestätigt im Wesentlichen „Die Bundesregierung arbeitet an offensiven Kapazitäten und Hackbacks, doch das ist ineffektiv und gefährlich.“. Das Gutachten entwickelt hat Dr. John Zimmermann Oberstleutnant der Bundeswehr, der seit über 30 Jahren im Dienst der Bundeswehr steht.
Im Gutachten wird aufgezeigt, dass „digitale Gegenmaßnahmen als wartungsaufwändige Einmal-Wirkmittel mit hohem Proliferationsrisiko“ nur als „Einmal-Wirkmittel mit Bumerangeffekt“ auftreten und somit ein wesentliches Risiko darstellen. Darüber Hinaus wird klargestellt, dass von zivilen Kollateralschäden auszugehen ist, wie auch die Vergangenheit schon gezeigt hat. Das offene Thema der Attribution und ihrer Auswirkung wird ebenfalls angesprochen: „Am Ende eines digitalen Wettrüstens ergäbe sich daher in globaler Hinsicht eine anarchische Situation, in der gut gerüstete Cyber-Mächte und nichtstaatliche Hacker einander auf Augenhöhe bedrohen“.
Weiterhin wird festgestellt: „Das Ziehen von klaren definitorischen Grenzen zwischen Angriff und Verteidigung ist kaum möglich“. Daher lassen sich die technischen Mittel für eine „offensive Abwehr“ nicht von digitalen Waffen unterscheiden. Das Gutachten zeigt darüberhinaus erneut, dass unsere Bundesregierung nicht weiß, wer „in Deutschland für die Durchführung der ‚Hackbacks‘ zuständig sein, und wer die rechtlichen und technischen Kompetenzen dazu besitzen soll“.
Die AG KRITIS fordert eine defensive Cybersicherheitsstrategie. Dieser Forderung schließt sich auch das Gutachten mit „Verteidigung ist die beste Verteidigung“ als Quintessenz an. 
Berücksichtigung fand unter anderem die Expertise von @Perceptic0n und der SWP, welcher Forderungen, die unseren sehr ähnlich sind, in den beiden Publikationen Überschätzte Cyber-Abschreckung und Governance von 0-Day-Schwach­stellen in der deutschen Cyber-Sicherheitspolitik veröffentlicht hat. Diese wurden vom Gutachter unter anderem als Quelle genutzt.
Das eingestufte Gutachten bestätigt unsere Forderungen und macht uns Hoffnung, dass unsere Expertise auch hinter verschlossenen Türen Gehör findet. Nichtsdestotrotz ist das Ziel noch nicht erreicht – die offizielle Cybersicherheitsstrategie unserer Bundesregierung muss zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie werden!