Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG) in Baden-Württemberg

Das Gesetz regelt die Vorbereitung und Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen. Mit der gesetzlichen Neuregelung werden die Stärkung des Katastrophenschutzes und die Sicherung der Einsatzbereitschaft bezweckt.

Leider ist unsere Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) in dieser Verbändeanhörung nicht berücksichtigt worden.
Daher erfolgt die Kommentierung im Beteiligungsportal Baden-Württemberg:

Das neue LKatSG bietet die Chance, den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken.
Diese Chance wird aus Sicht der AG KRITIS jedoch nur genutzt, wenn:
– KRITIS-Betreiber systematisch eingebunden werden,
– die Kooperation mit Organen des Bundes und der Nachbarländer rechtlich verankert wird,
– BOS-Kommunikations- und Warn-Infrastruktur resilient, verschlüsselt und landeseinheitlich betrieben wird,
– Zivilschutz und Katastrophenschutz systematisch miteinander verzahnt werden.
Verantwortung ohne Ressourcen führt zum Scheitern: deshalb muss die Ressourcenausstattung gesetzlich und finanziell abgesichert sein.

Vielen Dank an unsere Mitglieder ijon, Thomas Blinn und Martin für die Mitwirkung an dieser Stellungnahme.

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