Beiträge

Warntag 2022: Cell Broadcast Umsetzung ist nur halb fertig

Der zweite bundesweite Warntag steht an. Wie schon im September 2020 wird erneut ein bundesweiter Warntag durchgeführt. Am 8. Dezember 2022 ab 11 Uhr werden dabei alle Warnmittel getestet.

Zum Warntag am 8. Dezember soll zum ersten mal „Cell Broadcast“ als neuer Warnkanal zum Einsatz kommen
(siehe auch unser Artikel: „Historie von Cell Broadcast in Deutschland“). Mittels Cell Broadcast werden Warnungen breit als Textnachrichten an alle Mobiltelefone gestreut. Die deutsche Umsetzung von Cell Broadcast heißt „DE-Alert“. Die Technische Umsetzung dazu wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 23.02.2022 in Version 1.0 der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) spezifiziert.

Während der Umsetzung hat sich jedoch an einzelnen Stellen gezeigt, dass Anforderungen ergänzt oder in Einzelheiten näher beschrieben werden sollten.

Nach einem weiteren Anhörungsverfahren hat die BNetzA nun kurzfristig die betreffende TR DE-Alert aktualisiert.
Am 23.11.2022 ist diese Version 1.1 in Kraft getreten.
Sie verpflichtete die Mobilfunk-Netzbetreiber, auch die Neuerungen bis zum bereits bekannten Termin am 23.02.2023 umzusetzen.

Die wesentliche Anpassung der Richtlinie aus Sicht der Mobilfunknutzer ist die Unterstützung von Warnnachrichten der höchsten Warnstufe für ältere Mobiltelefone:

In der initialen Version 1.0 der TR DE-Alert wurden nur Warnnachrichten mit 4-stelliger Message ID definiert.
Diese sind von älteren Mobiltelefonen nicht empfangbar, da früher in der Praxis nur dreistellige Message-IDs zur Anwendung kamen. Erst neuere Mobilfunkgeräte unterstützten vierstellige Message IDs.

In einer öffentlichen Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in Gesprächen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben wir auf die Problematik hingewiesen.
Die nun in Kraft getretene Version 1.1 der TR DE-Alert gibt nun vor, Warnnachrichten des höchsten Warnniveaus parallel auch mit der dreistelligen Message ID 919 für ältere Geräte bereitzustellen.
Aus unserer Sicht ist dies ein kleiner, aber sehr positiver Erfolg zivilgesellschaftlicher Beteiligung.

Leider kommt diese Änderung in der aktualisierten Richtlinie zu kurzfristig. Zwei Wochen Vorlauf zum Warntag sind zu wenig für eine aktualisierte, verifizierte Implementierung durch die Mobilfunk-Netzbetreiber.

Denn am Warntag 2022 wird ausdrücklich die höchste Warnstufe 1 verwendet, das heißt auch mit Verwendung dreistelliger Message IDs für ältere Mobiltelefone.

Wir haben die drei großen Mobilfunk-Netzbetreiber angefragt:

  • T-Mobile hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass eine Umsetzung der parallelen Warnung für die älteren Mobiltelefone durchgeführt wird, sofern die geänderte TR bis zum 23.11. in Kraft getreten ist. Da die geänderte TR rechtzeitig in Kraft getreten ist, gehen wir davon aus, dass die Anpassungen rechtzeitig erfolgen werden.
  • Vodafone teilte jedoch mit, dass zum Warntag am 8.12. keine Aussendung von Warnungen für ältere Mobiltelefone vorgesehen ist.
  • Telefónica hat unsere Anfrage leider nicht beantwortet.

Nutzer älterer Mobiltelefone werden also am kommenden Warntag nur dann Warnungen erhalten können, wenn das Mobiltelefon entweder schon 4-stellige Message IDs unterstützt, oder aber im Netz von T-Mobile eingebucht ist.

Auch Nutzer neuerer Smartphones mit Android- und iOS-Betriebssystem empfangen die Warnnachrichten nicht unbedingt automatisch. Sie sollten deshalb unbedingt prüfen, ob das eigene Handy dafür korrekt eingestellt ist.
Eine guten Überblick dafür liefert z.B. die Verbraucherzentrale NRW e.V.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist ausdrücklich an Rückmeldungen zu der Empfangbarkeit der Cell Broadcast-Nachrichten interessiert:
„Die Möglichkeit zum Feedback wird es zur genannten Zeit auf der Website warnung-der-bevölkerung.de, in der Warn-App NINA, auf der Unterseite zum bundesweiten Warntag auf bbk.bund.de und auf den Social Media-Kanälen des BBK geben.“

Wer die Warnungen am Warntag also korrekt empfangen hat oder eben nicht, sollte von der Rückmeldung unbedingt Gebrauch machen.

Unser Sprecher Thomas Blinn hat kürzlich mit TheMorpheusTuts über Warnsysteme und Cell Broadcast gesprochen.
Der vollständige @TheMorpheusTuts Podcast „Über Warnsysteme und Cell Broadcast“ ist verfügbar auf Spotify und Anchor.fm 

 

Beitragsbild im Header ist CC-BY-SA lizensiert. Es wurde von Fabian Horst erstellt. 

Stellungnahme zur Technischen Richtlinie DE-Alert

Stellungnahme zur Entwurfsversion 1.1 der Bundesnetzagentur zur TR DE-Alert

Im Rahmen der Anhörung zur Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) haben auch wir uns mit der neuen Entwurfsversion der Technischen Richtline (TR) DE-Alert beschäftigt und eine Stellungnahme mit konkreten Verbesserungs- und Optimierungsvorschlägen verfasst.

Diese Stellungnahme ist hier verlinkt und wurde von uns fristgemäß bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Wir bedanken uns herzlich bei unserem Mitglied Yves Ferrand für das Verfassen der Stellungnahme.

Cell Broadcast DE-Alert- aber richtig

Erst in Folge der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands im Juli 2021 wurde von der Bundesregierung entschieden, auch hierzulande Cell Broadcast als Mobilfunk-basiertes Mittel zur Warnung der Bevölkerung einzusetzen.

Dies war eigentlich schon damals längst überfällig, denn der Rat der Europäischen Union verabschiedete bereits 2018 die neue Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (European Electronic Communications Code, EECC).

Entsprechend dieser Richtlinie mussten alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum 21. Juni 2022 ein solches Mobilfunk-basiertes Warnsystem für den Zivilschutz einrichten, das sogenannten “EU-Alert”-System.

Die grundlegende technische Spezifikation des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) liegt in Form des Dokuments TS 102 900 V1.3.1 seit Februar 2019 vor.

Erst im Februar 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur in der “Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert)” die für Deutschland relevante Umsetzung des sogenannten “DE-Alert”-Systems.
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) §164a muss der Wirkbetrieb des “DE-Alert”-Systems innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der TR DE-Alert erfolgen, also spätestens bis zum 24.02.23.

Ein erster Probealarm mittels “DE-Alert” war zum nächsten Warntag am 8. September 2022 geplant. Mittlerweile hat der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz jedoch als neues Datum für den Warntag den 8. Dezember 2022 vorgeschlagen.

Vor dem Hintergrund der besonders späten deutschen Umsetzung möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Technologie dafür seit mindestens 2001 im Bundesinnenministerium bekannt ist.
Auch ohne europäische Vorgabe hätte sie spätestens 2012 umgesetzt werden können. Zur Historie von Cell Broadcast in Deutschland haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht.

Die Technischen Richtlinie DE-Alert spezifiziert im Detail die technischen Maßnahmen, die auf Seiten der Mobilfunk-Netzbetreiber – also Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 – durchgeführt werden müssen

Jedoch auf Endgeräte-Seite – also bei den Smartphones und Mobiltelefonen – zeichnet sich ein gravierendes Problem in der Umsetzung ab:

Die Technischen Richtlinie DE-Alert definiert verschiedene vierstellige Message Identifier (ID). Damit werden 16 Nachrichten-Typen festgelegt, die sich je nach Alarmart, -reichweite und -sprache unterscheiden.
Ferner gibt es verschiedene Stufen für die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Warnung.

Vierstellige Message Identifier sind jedoch in den allermeisten älteren Mobiltelefone gar nicht vorgesehen.
Smartphones mit älteren Betriebssystemen bis Android 10 bieten zudem keine einfache Einstellmöglichkeit für Cell Broadcast-Warnungen und müssen umständlich manuell konfiguriert werden.

Apple-Endgeräte unterstützen das DE-Alert-System generell erst ab iOS 16 ab Herbst 2022, vermutlich ab iPhones der achten Generation.

Es ist also zu erwarten:

“DE-Alert” wird zukünftig nur zuverlässig funktionieren bei Smartphones
– mit Google-Android ab Version 11
– mit Apple-Endgeräten ab iOS 16.

“DE-Alert” könnte von erfahrenen Nutzenden manuell eingestellt und aktiviert werden bei Smartphones
– mit älteren Versionen von Google-Android
– anderen Android-Versionen (freie Custom-ROMS oder Versionen anderer Hersteller).
Im Detail hängt dies jedoch konkret von Smartphone-Modell und Software-Stand ab.

“DE-Alert” funktioniert definitiv nicht bei älteren Mobiltelefonen, die nur dreistellige Message Identifier unterstützen, wie ältere Nokia, Ericsson.

Fazit:

Stand heute werden nur weniger als die Hälfte aller Smartphones und Mobiltelefonen in Deutschland technisch in der Lage sein, Warnungen des DE-Alert-Systems zu empfangen.

In anderen Ländern (z.B. Niederlande, Litauen, Taiwan) hat man hingegen konkrete Maßnahmen getroffen, damit auch ältere Mobiltelefone Warnungen über Cell Broadcast empfangen können.
Denn dort werden auch dreistellige Message Identifier für Warnmeldungen benutzt.

Es sind daher Anpassungen erforderlich, damit die Warnungen des DE-Alert-Systems mehr Mobiltelefone technisch erreichen können.


U
nsere Forderungen in diesem Kontext lauten daher:

– Erweiterung der Technischen Richtlinie DE-Alert um einen Nachrichten-Typ mit dreistelligem Message Identifier für die Abwärtskompatibilität mit älteren Mobiltelefonen, wie bei der Umsetzung des EU-Alert-Systems in den Niederlanden und in Litauen.

– Beteiligung der technisch interessierten Zivilgesellschaft an einer Cell Broadcast Testumgebung unter dem Dach des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Mittels freier software und günstiger, allgemein verfügbarer Hardware wird eine kostengünstige Testumgebung aufgebaut, um den Empfang von DE-Alert-Warnungen auf unterschiedlichen Smartphones und Mobiltelefonen zu validieren.

– Aufbau einer Datenbank mit freier Zugriffsmöglichkeit über den Internetauftritt des BBK.
Mit den Ergebnissen aus der genannten Cell Broadcast Testumgebung bekommen Nutzende eine konkrete Anleitung, wie bei älteren Smartphones und Mobiltelefonen der Empfang von DE-Alert-Warnungen aktiviert werden kann.

– Durchführung einer Werbekampagne für DE-Alert im Internet, in Rundfunk und Fernsehen, auf Werbetafeln und in Zeitungen. Als Vorbild für diese Kampagne kann die Werbekampagne des niederländischen “Rijksoverheid” genutzt werden. [Google-übersetzter Bericht über die Kampagne] [Beispielvideo 1] [Beispielvideo 2]
Zweck der Kampagne muss sein, allen Menschen in Deutschland eine konkrete Hilfestellung zugeben, wie der Empfang von DE-Alert-Warnungen auf ihrem mobilen Endgerät eingestellt und aktiviert werden kann.

Der Artikel wurde von unseren Mitgliedern Yves Ferrand und Johannes Rundfeldt verfasst. Vielen Dank!

Das Bild des Artikels wurde von Tony Webster aus Minneapolis, Minnesota, United States aufgenommen, es steht unter einer CC-BY-SA Lizenz

Stellungnahme zur Entwurfsversion der Bundesnetzagentur zur TR DE-Alert

Im Rahmen der Anhörung zur Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) haben auch wir uns mit der vorliegenden Entwurfsversion der Technischen Richtline (TR) DE-Alert beschäftigt und eine Stellungnahme mit konkreten Verbesserungs- und Optimierungsvorschlägen verfasst.

Diese Stellungnahme ist hier verlinkt und wurde von uns fristgemäß bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Wir bedanken uns herzlich bei unserem Mitglied Yves Ferrand für die umfangreiche Recherche- und Vorbereitung und bei diversen Mitgliedern für das Verfassen der Stellungnahme.