Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags hat in seiner 57. Sitzung am 15. März 2024 beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen zum Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG).
Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf wurde auf Drucksache 7/9658 von den drei Regierungsfraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eingebracht. Auch der AG KRITIS wurde dabei Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben.
Wir empfehlen dabei unter anderem allen Bundesländern folgende Maßnahmen gemeinsam umzusetzen:
1. Ausnahmslos alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) der Bundesländer müssen verbindlich das abhörsichere und hochverfügbare BOS-Digitalfunknetz nutzen. Denn im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz) kommen bundesweit aktuell immer noch analoger Sprechfunk und unverschlüsselte digitale Alarmierungstechnik zum Einsatz. Sie können lokal einfach abgehört werden und wurden in der Vergangenheit im großen Umfang im Internet frei zugänglich gemacht. Lediglich die Polizei nutzt flächendeckend den abhörsicheren BOS-Digitalfunk.
2. Die Alarmierung der Einsatzkräfte (insbesondere Rettungsdienst, Feuerwehr, Psychosoziale Notfallversorgung) muss zwingend verschlüsselt erfolgen.
3. Die Mittel zur Warnung der Bevölkerung müssen flächendeckend vorhanden und regelmäßig getestet werden.
4. Wir fordern die Errichtung eines Kommunal-CERT in jedem Landes-CERT in allen Bundesländern. Dieses sollte für alle Einrichtungen auf kommunaler Ebene zum Einsatz kommen, wie z.B. Rathäuser, Kreisverwaltungen und Rettungsleitstellen. Nur so kann das Gemeinwesen der Bundesländer auf allen Ebenen resilienter gestaltet werden, insbesondere gegen Bedrohungen aus dem Cyber-Raum und großflächige Ausfälle landesweiter IT-Infrastruktur. Denn in einigen Bundesländern ist das Landes-CERT nicht zuständig für kommunale Einrichtungen, sondern nur für Behörden und Ämter des Landes und landeseigene Betriebe.
Der Gesetzentwurf zielt vordergründig auf den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes im engeren Sinne ab. Um eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Resilienz zu erreichen, wäre ein wesentlich breiterer Ansatz erforderlich. Hierfür sei verwiesen auf das Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030, sowie dessen nationale Umsetzung durch die Resilienzstrategie des Bundes.
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