Artikel: heise.de – Kommentar zum NIS2-Gesetz: Jetzt haftet endlich der Chef für Cybersicherheit

Manuel ‚HonkHase‘ Atug hat einen Kommentar bei heise.de über das kommende NIS2-Gesetz und den vielen Defiziten darin veröffentlicht.

Kommunen und Landkreise bleiben auch mit der neuen Richtlinie im Cyberraum verwundbar, da das Gesetz sie nicht als relevante öffentliche Verwaltung sieht. Am Ende müsste der Bund den circa 11.500 Kommunen die Cybersicherheit bezahlen, wenn er diese einfordert. Und das will er offenbar nicht. So wurde vorab im IT-Planungsrat per Beschluss empfohlen, die Kommunen und Landkreise nicht (!) in NIS2 aufzunehmen – so sieht der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung also aus. Durch das massive Ausklammern der öffentlichen Verwaltung und die vielen Ausnahmen verkommt das Cybersicherheitsstärkungsgesetz eher zu einem Cybersicherheitsschwächungsgesetz. Schade, Chance wieder einmal vertan.

Auch alle Einrichtungen, die für die nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder Strafverfolgung tätig sind oder Dienste erbringen, sind ausgenommen. Das schließt Einrichtungen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten ein. Des Weiteren können das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Verteidigung sowie die Ministerien für Inneres und Justiz der Länder besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen von den NIS2-Verpflichtungen befreien lassen; eine weitere Ausnahmeregelung, die der Cybersicherheit nicht förderlich ist.

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