Cell Broadcast DE-Alert- aber richtig

Erst in Folge der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands im Juli 2021 wurde von der Bundesregierung entschieden, auch hierzulande Cell Broadcast als Mobilfunk-basiertes Mittel zur Warnung der Bevölkerung einzusetzen.

Dies war eigentlich schon damals längst überfällig, denn der Rat der Europäischen Union verabschiedete bereits 2018 die neue Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (European Electronic Communications Code, EECC).

Entsprechend dieser Richtlinie mussten alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum 21. Juni 2022 ein solches Mobilfunk-basiertes Warnsystem für den Zivilschutz einrichten, das sogenannten “EU-Alert”-System.

Die grundlegende technische Spezifikation des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) liegt in Form des Dokuments TS 102 900 V1.3.1 seit Februar 2019 vor.

Erst im Februar 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur in der “Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert)” die für Deutschland relevante Umsetzung des sogenannten “DE-Alert”-Systems.
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) §164a muss der Wirkbetrieb des “DE-Alert”-Systems innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der TR DE-Alert erfolgen, also spätestens bis zum 24.02.23.

Ein erster Probealarm mittels “DE-Alert” war zum nächsten Warntag am 8. September 2022 geplant. Mittlerweile hat der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz jedoch als neues Datum für den Warntag den 8. Dezember 2022 vorgeschlagen.

Vor dem Hintergrund der besonders späten deutschen Umsetzung möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Technologie dafür seit mindestens 2001 im Bundesinnenministerium bekannt ist.
Auch ohne europäische Vorgabe hätte sie spätestens 2012 umgesetzt werden können. Zur Historie von Cell Broadcast in Deutschland haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht.

Die Technischen Richtlinie DE-Alert spezifiziert im Detail die technischen Maßnahmen, die auf Seiten der Mobilfunk-Netzbetreiber – also Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 – durchgeführt werden müssen

Jedoch auf Endgeräte-Seite – also bei den Smartphones und Mobiltelefonen – zeichnet sich ein gravierendes Problem in der Umsetzung ab:

Die Technischen Richtlinie DE-Alert definiert verschiedene vierstellige Message Identifier (ID). Damit werden 16 Nachrichten-Typen festgelegt, die sich je nach Alarmart, -reichweite und -sprache unterscheiden.
Ferner gibt es verschiedene Stufen für die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Warnung.

Vierstellige Message Identifier sind jedoch in den allermeisten älteren Mobiltelefone gar nicht vorgesehen.
Smartphones mit älteren Betriebssystemen bis Android 10 bieten zudem keine einfache Einstellmöglichkeit für Cell Broadcast-Warnungen und müssen umständlich manuell konfiguriert werden.

Apple-Endgeräte unterstützen das DE-Alert-System generell erst ab iOS 16 ab Herbst 2022, vermutlich ab iPhones der achten Generation.

Es ist also zu erwarten:

“DE-Alert” wird zukünftig nur zuverlässig funktionieren bei Smartphones
– mit Google-Android ab Version 11
– mit Apple-Endgeräten ab iOS 16.

“DE-Alert” könnte von erfahrenen Nutzenden manuell eingestellt und aktiviert werden bei Smartphones
– mit älteren Versionen von Google-Android
– anderen Android-Versionen (freie Custom-ROMS oder Versionen anderer Hersteller).
Im Detail hängt dies jedoch konkret von Smartphone-Modell und Software-Stand ab.

“DE-Alert” funktioniert definitiv nicht bei älteren Mobiltelefonen, die nur dreistellige Message Identifier unterstützen, wie ältere Nokia, Ericsson.

Fazit:

Stand heute werden nur weniger als die Hälfte aller Smartphones und Mobiltelefonen in Deutschland technisch in der Lage sein, Warnungen des DE-Alert-Systems zu empfangen.

In anderen Ländern (z.B. Niederlande, Litauen, Taiwan) hat man hingegen konkrete Maßnahmen getroffen, damit auch ältere Mobiltelefone Warnungen über Cell Broadcast empfangen können.
Denn dort werden auch dreistellige Message Identifier für Warnmeldungen benutzt.

Es sind daher Anpassungen erforderlich, damit die Warnungen des DE-Alert-Systems mehr Mobiltelefone technisch erreichen können.


U
nsere Forderungen in diesem Kontext lauten daher:

– Erweiterung der Technischen Richtlinie DE-Alert um einen Nachrichten-Typ mit dreistelligem Message Identifier für die Abwärtskompatibilität mit älteren Mobiltelefonen, wie bei der Umsetzung des EU-Alert-Systems in den Niederlanden und in Litauen.

– Beteiligung der technisch interessierten Zivilgesellschaft an einer Cell Broadcast Testumgebung unter dem Dach des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Mittels freier software und günstiger, allgemein verfügbarer Hardware wird eine kostengünstige Testumgebung aufgebaut, um den Empfang von DE-Alert-Warnungen auf unterschiedlichen Smartphones und Mobiltelefonen zu validieren.

– Aufbau einer Datenbank mit freier Zugriffsmöglichkeit über den Internetauftritt des BBK.
Mit den Ergebnissen aus der genannten Cell Broadcast Testumgebung bekommen Nutzende eine konkrete Anleitung, wie bei älteren Smartphones und Mobiltelefonen der Empfang von DE-Alert-Warnungen aktiviert werden kann.

– Durchführung einer Werbekampagne für DE-Alert im Internet, in Rundfunk und Fernsehen, auf Werbetafeln und in Zeitungen. Als Vorbild für diese Kampagne kann die Werbekampagne des niederländischen “Rijksoverheid” genutzt werden. [Google-übersetzter Bericht über die Kampagne] [Beispielvideo 1] [Beispielvideo 2]
Zweck der Kampagne muss sein, allen Menschen in Deutschland eine konkrete Hilfestellung zugeben, wie der Empfang von DE-Alert-Warnungen auf ihrem mobilen Endgerät eingestellt und aktiviert werden kann.

Der Artikel wurde von unseren Mitgliedern Yves Ferrand und Johannes Rundfeldt verfasst. Vielen Dank!

Das Bild des Artikels wurde von Tony Webster aus Minneapolis, Minnesota, United States aufgenommen, es steht unter einer CC-BY-SA Lizenz