Artikel: heise.de – Bundesrat schiebt Ausschussempfehlungen zu NIS2 wortlos durch
Manuel ‚HonkHase‘ Atug erklärt bei heise.de, was es mit den aktuellen Ausschussempfehlungen zu NIS2 auf sich hat.
Mit der Formulierung „durch vergleichbare landesrechtliche Vorschriften“ müssten verschiedene Gebietskörperschaften der Bundesländer zukünftig das BSI-Gesetz als Maßstab nehmen, selbst wenn es gegebenenfalls über die in der EU geforderten NIS2-Mindestmaßnahmen hinaus geht. Damit das nicht passiert, soll diese Formulierung auf „die NIS-2-Richtlinie umsetzende landesrechtliche Vorschriften“ geändert werden. Sonst müsste man in den 16 Bundesländern zu viele und vor allem bundeseinheitliche Cybersicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Auch im Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes sind – wie im NIS2-Entwurf – die Schwellenwerte grundsätzlich zu hinterfragen, aufgrund der besonderen Stellung der Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich. Die Sinnhaftigkeit der alleinig entscheidenden Schwellenwerte solle daher vor diesem Hintergrund erneut geprüft werden. Die AG KRITIS sieht diesen Punkt seit vielen Jahren bei fast allen KRITIS-Sektoren und -Branchen ebenfalls so und würde es begrüßen, wenn das endlich entsprechend der tatsächlichen Lagesituation angepasst werden würde.
Da Krankenhäuser nach § 108 SGB V erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren Nachweise vorlegen müssen, wurde eine entsprechend verlängerte Übergangsfrist auch für die wichtigen Einrichtungen gefordert. Erste Nachweise kommen damit erst frühestens 2030.
Alle aktuellen NIS2UmsuCG Referentenentwürfe veröffentlichen wir wie immer hier: