Schriftliche Stellungnahme für Anhörung im Thüringer Landtag zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags hat in seiner 53. Sitzung am 30. November 2023 beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen zum beratenen Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.

Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf wurde auf Drucksache 7/8909 von den drei Regierungsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eingebracht .

Teil der Anhörung ist auch ein Entwurf der FDP. Dieser Entwurf regelt ausschließlich die Altersversorgung von Feuerwehrangehörigen. Da die AG KRITIS diese Fragestellungen bisher nicht diskutiert hat, sehen wir von einer Stellungnahme zur entsprechenden Drucksache 7/8910 ab.

Der Regierungsentwurf will die alten analogen und unverschlüsselten Alarmierungsnetze der 14 Rettungsleitstellen durch moderne Technologie ersetzen. In unserer Stellungnahme geben wir Empfehlungen für daraus folgende technische Entscheidungen.

Unsere Stellungnahme findet sich hier zum Download.

Titelbild wurde von Alupus angefertigt und via Wikimedia Commons veröffentlicht. Das Bild steht unter CC BY-SA 3.0 Lizenz.

 

Aktualisierte BSI-Kritisverordnung tritt in Kraft

Zum 1.1.2024 ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ in Kraft getreten. Sie bringt zwei positive Neuerungen bei Schwellwerten, spart aber die Sektoren Staat & Verwaltung, sowie Medien & Kultur weiterhin aus.

Mit der neuesten Änderung vom 29.11.2023 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/339/VO.html) werden für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erstmals die Schwellenwerte definiert. Für Verwaltungs- und Zahlungssystem der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird der Schwellenwert von 3 Millionen auf 500.000 Versicherte abgesenkt. Die Gas- oder Kapazitätshandelssystem werden zusätzlich zu gehandelten Gasmengen um gehandelte Gastransportkapazitäten erweitert.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat bei der AG KRITIS um Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Leider konnten unsere Mitglieder diesen nicht rechtzeitig bewerten, denn unser Engagement erfolgt vollständig im Ehrenamt.

Wermutstropfen bleibt auch bei der vierten Änderung, dass die KRITIS Sektoren Staat & Verwaltung, sowie Medien & Kultur immer noch keine Beachtung finden. So sind jegliche staatliche Strukturen und deren Verwaltungen weiterhin nicht von den Regeln für KRITIS erfasst. Die Sektordefinition existiert, die dazugehörige Verordnung allerdings nicht. Cyberkriminelle lassen sich allerdings nicht abschrecken genau diese Verwaltungssysteme anzugreifen, weswegen diese besonders gut geschützt sein müssten.

Der komplette Text der BSI-Kritisverordnung in der aktuellen Fassung kann hier abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html